Neuordnung des Seuchenrechts
BERLIN. Der Bundestag hat gegen die Stimmen der FDP das Gesetz zur Neuord- nung seuchenrechtlicher Vor- schriften verabschiedet. Da- mit soll der Schutz der Bevöl- kerung vor Infektionskrank- heiten verbessert werden.
Das Gesetz sieht vor, das Robert Koch-Institut als ein epidemiologisches Zentrum zu institutionalisieren, um schnel- ler bundesweit auf das Auftre- ten neuer und auf Verände- rungen in der Verbreitung be- kannter Infektionskrankhei- ten reagieren zu können. Dar- über hinaus fasst das neue Gesetz bestehende seuchen- rechtliche Bestimmungen in einem einheitlichen Regel- werk zusammen.
Bundesgesundheitsmini- sterin Andrea Fischer betonte bei der Beratung des Gesetz- entwurfs im Bundestag am 12.
Mai, dass der Schutz vor der Ausbreitung neuer Infektions- krankheiten immer wichtiger werde. Entgegen einer lange gehegten Erwartung werde man viele Infektionskrankhei- ten nicht ganz ausrotten kön- nen, mit gezielter Prävention ließe sich die Ausbreitung je- doch vermeiden. Die FDP- Fraktion stimmte dem Gesetz- entwurf nicht zu, weil sie die vorgesehene namentliche Mel- dung von Hepatitis-Erkrank- ten ablehnt. Der Neuregelung muss der Bundesrat noch zu-
stimmen. ddp/TG
Vergütung:
Ausnahmen gelten pro Krankenhaus
BONN. Bei Vergütungs- vereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und Kran- kenkassen darf die geltende, vom Bundesgesundheitsmini- sterium jährlich bekannt ge- gebene Grundlohnrate ge- mäß § 71 SGB V grundsätz- lich nur dann überschritten werden, wenn die Mehrauf- wendungen durch Einspa- rungen an anderer Stelle wieder hereingeholt werden.
Demnach, so die Direktiven
des Bundesgesundheitsmini- steriums, müssten zunächst Einsparungen aufgezeigt wer- den, um oberhalb der Grund- lohnrate Budgetabschlüsse vereinbaren zu können. Dies sei aber im neuen Gesetz nicht so beabsichtigt. Es gilt deshalb der Grundsatz, dass die spezialrechtliche Rege- lung, hier die Bundespflege- satzverordnung, die allgemei- ne Regelung, das SGB V, schlägt. Da dieser Vorbehalt für das Krankenhaus in der Bundespflegesatzverordnung nicht gemacht wird, gelten die Ausnahmeregelungen pro Haus. Da die Bundespflege- satzverordnung per Gesetz geändert wurde, kann auch
nicht eingewendet werden, dass das Gesetz – Sozialge- setzbuch V – die Verordnung
schlägt. HC
Psychotherapie: Kein Mindestpunktwert in Nordrhein
KÖLN. Der Protest von rund 400 Psychotherapeuten vor Beginn der Vertreter- versammlung der Kassen- ärztlichen Vereinigung Nord- rhein (KVNo) am vergange- nen Samstag blieb ergebnis- los: Es wird keinen garan- tierten Mindestpunktwert ge- ben. Die Vertreterversamm- lung hat einen Honorarver-
teilungsmaßstab (HVM) ver- abschiedet, der die Finanzie- rung psychotherapeutischer Leistungen auf die von den Krankenkassen zur Verfü- gung gestellten Mittel be- grenzt. Eine weitere Sub- ventionierung der Psychothe- rapie bringe die ambulante Versorgung in Gefahr, sagte Dr. med. Leonard Hansen, Vorsitzender der KVNo. 1999 habe die KVNo bereits 16 Millionen DM aus dem Ho- norar für ärztliche Leistun- gen abgezogen, um die Psy- chotherapie zu stützen.
Der HVM in Nordrhein gilt rückwirkend ab dem 1.
Januar. Er sieht für Ärzte und Psychologen, die zu mehr als 90 Prozent genehmigungs- pflichtige psychotherapeuti- sche Leistungen erbringen, ei- nen festen Punktwert von 7,6 Pfennig vor. Die restliche Psy- chotherapie wird mit floaten- dem Punktwert vergütet. Un- terschreitet der im Facharzt- topf floatende Punktwert den festen um 15 Prozent oder mehr, wird dieser entspre- chend abgesenkt.
Die Allianz psychothera- peutischer Berufs- und Fach- verbände Nordrhein-Westfa- len kündigte an, alle juristi- schen Mittel auszuschöpfen, um die Honorarverteilung zu
korrigieren. pb
Regeln für mehr Sicherheit in
Gesundheitsberufen
BERLIN. Einen besseren Schutz vor gesundheitsgefähr- denden Stoffen in der hu- manmedizinischen Betreuung will das Bundesarbeitsmini- sterium mit einer technischen Regel für Gefahrenstoffe schaffen. Das Ministerium rea- giert damit auf Kontroller- gebnisse der Berufsgenossen- schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), wonach erbgutverändernde Stoffe im Urin von Beschäf- tigten in Gesundheitsberufen nachgewiesen wurden. Diese hatten ungeschützt mit Zy- tostatika gearbeitet. Informa- tion: BGW, Hamburg, Tele- fon 0 40/20 02 07-0. RA A-1341 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 20, 19. Mai 2000
S P E K T R U M NACHRICHTEN
Steigende Luftschadstoffkonzentrationen trübten im April manches Frischluft- vergnügen. Vor allem in den Ballungsräumen bedingten richtwertüberschreiten- de Staub- und Ozonbelastungen gesundheitliche Beeinträchtigungen. Bei Pol- lenallergikern und Asthmatikern können sich aufgrund der Wechselwirkungen
die Krankheitssymptome verstärken. ✮
Luftqualität in Deutschland im April 2000 (Datenbasis: Monatsmaximalwerte)
Grafik
Copyright: GEORISK GmbH
keine Angaben
schwach belastet Höchste Messwerte:
mäßig belastet
deutlich belastet Schwebstaub (>500 µg/m3)*
erheblich belastet
Ozon (>150 µg/m3)*