Aus Bund und Ländern
Kompromiss bei Fahrtenbuch bestätigt
BERLIN. Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben sich über eine Rege- lung bezüglich des Fahrten- buchs für steuerliche Zwecke verständigt. Darauf weist der Bundesverband der Freien Berufe hin. Danach reicht es aus, dass Ärzte in ihrem Fahr- tenbuch neben Datum, Kilo- meterstand und Zielort nur
„Patientenbesuch“ eintragen.
Namen und Anschrift der auf- gesuchten Patienten sind in einem getrennten Verzeichnis festzuhalten. Die Regelung geht auf einen Kompromiss- vorschlag des Bundesbeauf- tragten für den Datenschutz zurück (siehe DÄ 42/1999).
Das Verzeichnis mit Na- men und Anschriften soll ein Finanzamt nur verlangen können, wenn Zweifel an der Richtigkeit des Fahrtenbuchs nicht anders auszuräumen sind. Das Bundesjustizmini- sterium geht davon aus, dass im Streitfall die Vorlage aber nicht erzwungen wird, son- dern die Finanzämter dann den privaten Nutzungswert des Kraftfahrzeugs pauschal
ansetzen. Rie
Psychotherapeuten bei Honorarverteilung nicht bevorzugt
BERLIN. Fachärzte für Psychiatrie und Psychothera- pie seien in der Honorarvertei- lung gegenüber den Psycho- logischen Psychotherapeuten und den ausschließlich psy- chotherapeutisch tätigen Ärz- ten nicht benachteiligt. Das erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nik- kels im Bundestag auf Anfra- ge der Abgeordneten Dr. Sa- bine Bergmann-Pohl (CDU/
CSU). Das Bundessozialge- richt (BSG) hatte in einem Urteil vom 25. August 1999 (Az.: B 6 KA 14/98 R und 17/98 R) Psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten, deren psychotherapeutischer Leistungsanteil mindestens 90
Prozent beträgt, einen Punkt- wert von zehn Pfennig zu- gesprochen. Die Leistungen müssen von den Krankenkas- sen genehmigt worden sein, das heißt nach Abschnitt G IV EBM-Ä abgerechnet werden. Das Urteil basiert auf der Zeitgebundenheit der Leistungen dieser Gruppe, die eine Punktwert-Senkung nicht – wie Fachärzte für Psychiatrie und Psychothera- pie – kompensieren könne.
In einem Urteil vom 27.
Januar (Az.: B 6 KA 4/99 R) macht das BSG bei der Berechnung der 90-Prozent- Grenze ärztlichen Psychothe-
rapeuten ein Zugeständnis:
Notfalldienste müssen nicht in die Berechnung einbezo- gen werden. Grundsätzlich hält das BSG an der Be- rechnung des Zehn-Pfennig- Punktwertes fest. pb
KBV beginnt mit Reform des EBM
KÖLN. Die Kassenärztli- che Bundesvereinigung (KBV) hat damit begonnen, den Ein- heitlichen Bewertungsmaß- stab (EBM) grundlegend zu reformieren. Sie will noch in diesem Jahr „eine am medi-
zinischen Versorgungsbedarf orientierte Gebührenordnung erstellen, die Regelleistungs- volumina ermöglicht und je- de ärztliche Leistung auf be- triebswirtschaftlichen Grund- lagen bewertet“, sagte der KBV-Vorsitzende, Dr. med.
Manfred Richter-Reichhelm.
Die KBV-Vertreterver- sammlung hatte im Dezember 1999 dem Ankauf betriebs- wirtschaftlicher Daten und ei- nes Systems zugestimmt, das in der Schweiz entwickelt wurde.
Das Schweizer Modell liefere die Ausgangsbasis für die Weiterentwicklung des EBM.
Ein erster Entwurf soll in acht Monaten zur Diskussion mit der Ärzteschaft vorliegen.
Darin seien feste Preise für ärztliche Leistungen enthal- ten, die die Ärzte gegenüber den Krankenkassen in Ver- handlungen fordern würden, sagte Richter-Reichhelm. AE
Krankenkassen:
16,2 Milliarden DM für die Verwaltung
BERLIN. 1998 gaben die gesetzlichen Krankenkassen 16,2 Milliarden DM für Ver- waltungszwecke aus. 2,9 Mil- liarden DM davon wurden ih- nen allerdings von anderen Zweigen der Sozialversiche- rung erstattet. Das geht aus der Antwort der Parlamenta- rischen Staatssekretärin Ul- rike Mascher auf eine Anfra- ge des Bundestagsabgeord- neten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) hervor.
Die Haushaltspläne der Krankenkassen werden nicht veröffentlicht, sondern den Aufsichtsbehörden lediglich auf Verlangen vorgelegt. Des- halb liegen der Bundesregie- rung keine Ansätze für die Jah- re 1999 und 2000 vor. Die Jah- resrechnungsergebnisse wer- den dem Bundesgesundheits- ministerium jeweils im Juni des Folgejahres zugeleitet.
Nach Angaben von Ma- scher sind 70 Prozent der Ver- waltungskosten Personalko- sten. 22 Prozent werden für Sachmittel ausgegeben, sie- ben Prozent für „andere Ver- waltungszwecke“. EB A-346 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 7, 18. Februar 2000
S P E K T R U M NACHRICHTEN
Zu Beginn des Jahres verursachte die verstärkte Heiztätigkeit erhöhte Luft- verunreinigungen durch Schwefeldioxid und Schwebstaub. Bei anhaltenden Schwachwindwetterlagen erhöhten sich zudem die Verweilzeiten der verkehrs- bedingten Stickstoffdioxidkonzentrationen in den Citybereichen. Im Hoch- schwarzwald kletterten die Ozonwerte kurzzeitig auf 120 µg/m3. Durch die wechselhafte Witterung Anfang Februar verringerte sich die Luftbelastung.
Luftqualität in Deutschland im Januar 2000 (Datenbasis: Monatsmaximalwerte)
Grafik
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Bundesweit höchster Meßwert:
I keine Angaben G Schwefeldioxid (482 µg/m3) I schwach belastet
N
Stickstoffdioxid (212 µg/m3)*I mäßig belastet Schwebstaub (623 µg/m3)*
I deutlich belastet IKohlenmonoxid(15 700 µg/m3) I erheblich belastet
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Ozon (120 µg/m3)** Richtwertüberschreitung