Aus Bund und Ländern
Gesundheitsreform 2000: Teure PR- Kampagnen des BMG
BONN. Die Öffentlich- keits- und Informationskam- pagnen von Bundesgesund- heitsministerin Andrea Fi- scher zur Begleitung der GKV-Gesundheitsreform ha- ben bisher fast eine halbe Million DM gekostet. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Anfrage des FDP-Bundestags- abgeordneten und gesund- heitspolitischen Sprechers der FDP im Bundestag, Dr. Dieter Thomae, mit.
Für die Auftaktveranstal- tung im Zirkus Roncalli auf dem Kölner Neumarkt wur- den aus Etatmitteln des BMG 99 400 DM aufgewandt. Die
„Dialog-Gesundheits-Veran- staltung“ im Schmidt-Thea- ter im Hamburg kostet 21 300 DM. Für die geplante „ICE- Tour“ sollen 345 000 DM be- reitgestellt werden. Das Bun- desministerium hat darüber hinaus eine Reihe von Bro- schüren, Anzeigen in der Ta- gespresse und weitere Maß- nahmen der Öffentlichkeits- arbeit gestartet. EB
Datenschutz: Unseriöse Angebote für Ärzte
KÖLN. Nach dem Bun- desdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Bestellung eines Beauf- tragten für Datenschutz bei nicht öffentlichen Stellen (zum Beispiel Arztpraxen) dann er- forderlich, wenn in der Regel mindestens fünf Arbeitneh- mer ständig mit der automa- tisierten Verarbeitung perso- nenbezogener Daten beschäf- tigt sind. Die Bundeszahnärz- tekammer berichtet in der Februar-Ausgabe der „Zahn- ärztlichen Mitteilungen“ über einen Fall, bei dem eine in der Nähe Kölns ansässige Firma diese Regelung offensichtlich in klingende Münze zu ver- wandeln sucht: Die Firma bie- tet Ärzten und Zahnärzten ei- nen so genannten externen betrieblichen Datenschutzbe-
auftragten auf Grundlage des BDSG an. Das – nach oben of- fene – Angebot beginnt bei ei- nem jährlichen Pauschalpreis von 4 999 DM für einen Arzt und bis zu drei Helferinnen bei einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Für vier bis fünf Ärzte und bis zu acht Helferinnen fallen beispielsweise 19 999 DM für den Service an. Jede weitere Helferin kostet zusätz- lich 999 DM jährlich.
Verschwiegen wird in dem Angebot, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftrag- ten bei einer Praxis mit bis zu drei Helferinnen überhaupt nicht erforderlich ist. Auch
muss der Praxisinhaber prü- fen, ob seine Mitarbeiter tat- sächlich „ständig“ mit sensi- blen Daten zu tun haben – dies ist auch bei größeren Praxen nur selten der Fall. EB
Drogenbeauftragte:
Bessere Substitution
BERLIN. Die Qualität der substitutionsgestützten Be- handlung Opiatabhängiger muss in der Breite verbessert werden. Das hat die Drogen- beauftragte der Bundesregie- rung, Staatssekretärin Chri- sta Nickels MdB, bei der Vor-
lage des Drogen- und Suchtbe- richts 1999 gefordert. Vorgese- hen sei in Übereinstimmung mit der Bundesärztekammer, ein Zentrales Substitutions- register einzurichten, eine besondere Qualifikation für substituierende Ärzte einzu- führen und diese durch Richt- linien der Kammer zur sub- stitutionsgestützten Behand- lung zu unterstützen. Dafür ist eine Verknüpfung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften mit den Richtli- nien vorgesehen.
Die Substitution sei Be- standteil der Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- versicherung, befand Nickels.
Sie verwies zudem darauf, dass die Vergütung substituti- onsgestützter Behandlungen seit Anfang des Jahres außer- halb des Budgets für ärztliche Leistungen erfolgt. Rie
Raucher als
Organempfänger nicht ausgegrenzt
KÖLN. Die Bundesärzte- kammer tritt Irritationen ent- gegen, die durch die veröf- fentlichten „Richtlinien zur Organtransplantation“ offen- bar entstanden sind. Medien- berichte hätten den Eindruck erweckt, dass Raucher, Alko- holiker und Drogensüchtige generell von Organtransplan- tationen ausgeschlossen wür- den. Diese Annahme sei falsch. Grundsätzlich kämen auch diese Patienten als Or- ganempfänger in Betracht, stellt die Bundesärztekam- mer klar.
In den „Richtlinien zur Organtransplantation gemäß
§ 16 Transplantationsgesetz“
(Deutsches Ärzteblatt, Heft 7/2000) wird allerdings darauf hingewiesen, dass aus medizi- nischen Gründen bei beste- hendem schweren Nikotin-, Alkohol- oder Drogenmiss- brauch sowie unzureichender Compliance (Medikamenten- einnahme, Einhalten von Be- handlungsrichtlinien, Arztbe- suchen) eine Aufnahme in die Warteliste für Herz-Trans- plantationen nicht erfolgen
kann. EB
A-666 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 11, 17. März 2000
S P E K T R U M NACHRICHTEN
Die Schwerpunkte der Luftbelastungen lagen im Februar in den Ballungsräu- men und Citybereichen. Sowohl hohe Schwebstaub- als auch Stickstoffdioxid- konzentrationen sorgten für deutliche Beeinträchtigungen der lokalen Luft- qualität. Die wechselhafte Witterung mit böigen Winden verhinderte jedoch anhaltende Belastungssituationen. Ungetrübte Frischlufterlebnisse wurden dagegen in den Küstenregionen und ländlichen Gebieten geboten. ✮
Luftqualität in Deutschland im Februar 2000 (Datenbasis: Monatsmaximalwerte)
Grafik
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Bundesweit höchster Messwert:
I keine Angaben G Schwefeldioxid (>500 µg/m3) I schwach belastet
N
Stickstoffdioxid (>200 µg/m3)*I mäßig belastet Schwebstaub (>500 µg/m3)*
I deutlich belastet IKohlenmonoxid(>10 000 µg/m3) I erheblich belastet
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Ozon (100 µg/m3)** Richtwertüberschreitung