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Archiv "Spar —Wut 1975" (04.09.1975)

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1970 71 73 74 1975

Spar —Wut 1975

Zuwachs an Spareinlagen t 1970 -1975

jeweils in den ersten 4 Monaten in Mrd. DM

19,1

1724

In den ersten vier Monaten des Jahres haben die Sparer über 19 Milliarden Mark mehr auf ihre Sparkonten eingezahlt als abgehoben. Das ist dreimal so- viel wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres und mehr als doppelt soviel wie in den bisherigen Re- kordmonaten des Jahres 1972.

Wichtigstes Sparmotiv ist vermut- lich die Sorge um Konjunktur und Arbeitsplatz. Ein Sparpolster für alle Fälle erscheint heute wichtiger denn je. Hinzu kom- men Umbuchungen von anderen Anlageformen, beispielsweise von Termingeldern, deren Zin- sen gesunken sind. DÄ/GL Leserdienst

Hinweise •Anregungen

WIRTSCHAFT

Die sogenannte Steuerreform brachte vor allem für die freien Be- rufe einige Veränderungen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1975 entfiel so die Möglichkeit, Sonderausga- ben-Höchstbeträge nach dem 49.

Lebensjahr auf das Doppelte zu er- höhen. Gerade auf die für die frei- en Berufe sehr entscheidende Re- gelung im Zusammenhang mit ei- ner ausreichenden Altersversor- gung machte der Bundesverband der freien Berufe (BfB) in einer

Eingabe an den Bundesfinanzmini- ster kürzlich aufmerksam. Der Bun- desverband bat darum, bei der wei- teren Beratung der Steuerreform die Wiedereinführung der Verdop- pelung der Sonderausgaben- Höchstbeträge für über 49jährige vorzusehen. Der Bundesverband der freien Berufe begründete sein Anliegen damit, das während fast alle Steuerpflichtigen seit Einfüh- rung des EStG 1975 höhere Son- derausgaben geltend machen kön- nen, sich die Situation für die älte- ren Steuerpflichtigen, die minde- stens vier Monate vor Beginn des Veranlagungszeitraumes das 49.

Lebensjahr vollendet haben, durch den Wegfall der Verdoppelung der Sonderausgabenhöchstbeträge verschlechtert hat. Dieser negative Effekt der Steuerreform wird mit je- dem zu unterhaltenden Kind grö- ßer, ganz abgesehen davon, daß bereits die abgeschafften Kinder- freibeträge in vielen Fällen zu einer negativen Auswirkung führen. Fer- ner erfordert der im Alter erhöhte Kranken- und private Unfallschutz höhere Versicherungsbeiträge, so daß aus diesem Grund der für die Altersversorgung steuerlich verfüg- bare Teil der Sonderausgaben- höchstbeträge sich verringert. Der Bundesverband der freien Be- rufe betont, daß die freien Berufe sich durch den beschlossenen Wegfall der Sonderausgaben- höchstbeträge am Aufbau einer notwendigen und den Versorgun- gen anderer Gruppen, insbesonde- re der Beamten vergleichbaren Al- tersversorgung, nun gerade in den Jahren gehindert sehen, in denen sie dazu in der Lage wären.

In diesem Zusammenhang wird in der Stellungnahme des Bundesver- bandes der freien Berufe noch ein- mal auf den mit Rücksicht auf die

lange Ausbildungsdauer unverhält- nismäßig späten Eintritt der Ange- hörigen der freien Berufe in das Berufsleben und insbesondere auf die dann noch folgende lange An- laufzeit bis zu einer vollen Erwerbs- tätigkeit hingewiesen. In dieser Phase des beruflichen Werdegangs ist für einen Angehörigen eines freien Berufs der Aufbau einer Al- tersversorgung nicht möglich;

demgegenüber haben für alle an- deren Steuerpflichtigen deren Ren- ten- und Pensionsanwartschaften bereits wesentlich früher zu laufen begonnen. Hieraus wird auch deutlich, daß die Verdoppelung der Sonderausgabenhöchstbeträge nicht als eine auf den Nachholbe- darf abgestellte Maßnahme gese- hen werden darf.

Die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen ab dem 50. Le- bensjahr hat anerkanntermaßen ei- nen höheren Vorsorgebedarf. Mit- hin entspricht es ferner auch dem Gleichheitsgrundsatz nach Mei- nung des BfB, für die große Grup- pe dieser Steuerpflichtigen eine andere Behandlung als gegenüber den jüngeren Steuerpflichtigen vor- zunehmen, die einen viel geringe- ren Vorsorgebedarf haben. Durch diese Maßnahme wird auf der an- deren Seite eine Annäherung der älteren Freiberufler an den Versor- gungsstatus der vergleichbar aus- gebildeten höheren Angestellten und Beamten herbeigeführt, denen 75 Prozent bzw. 72 Prozent ihrer letzten und höchsten Bezüge als Altersversorgung zugebillligt wird.

Der Bundesverband der freien Be- rufe macht ferner darauf aufmerk- sam, daß auch der Einwand nicht gerechtfertigt ist, daß freie Berufe, die nur einen geringen Gewinn er- arbeiten, die Verdoppelung der steuerfreien Vorsorgemöglichkei- ten nicht ausschöpfen würden.

Denn das Versorgungsdenken bei den freien Berufen ist gegenüber der Zeit vor zehn oder zwanzig Jahren erheblich intensiver gewor- den und ein Freiberufler mit einem kleinen oder mittleren Einkommen legt großen Wert auf eine ausrei- chende und gesicherte Altersver-

Doppelte Höchstbeträge sind gerechtfertigt

Initiative des Bundesverbandes der freien Berufe zur

erneuten Einführung der Sonderausgaben-Regelung für Freiberufler

2504

Heft 36 vom 4. September 1975 DEUTSCHES A.RZTEBLATT

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Oben: Der „Batric Power Chair" wird mit drei oder vier Rädern geliefert — Unten:

Da alle Bedienungselemente in der Steuersäule untergebracht sind, ist der Roll- stuhl überaus handlich: hier fährt er mit eigener Kraft auf einen Transportanhän- ger Werkfotos Leserdienst

Hinweise •Anregungen

PRAXIS UND HAUS

Elektro-Rollstuhl

In Großbritannien hat man sich seit jeher um ein großes Angebot an Fahrzeugen für Behinderte bemüht

— und jetzt werden britische Be- hindertenroller auch auf dem Kon- tinent erhältlich. Ein Beispiel ist der „Batric Power Chair", der drei- oder vierrädrig lieferbar ist. Er schafft Steigungen bis 44 Prozent, klettert auf 13 Zentimeter hohe Bordkanten und fährt mit einer nor- malen Autobatterie zehn Kilometer

weit; der Einbau von ein oder zwei Zusatzbatterien ist möglich. Die Steuerung erfolgt über eine Säule, in der alle Bedienungselemente un- tergebracht sind. Ein Ladegerät ist eingebaut, sodaß der Roller an jede Steckdose zum Wiederaufla- den angeschlossen werden kann (Bezugsnachweis über den Herstel- ler Braune of Stroud; Griffin Mill;

Thrupp, Stroud; Gloucestershire GL 5 2 AZ, Großbritannien). kb Sonderausgaben

sorgung. Ferner hat — soweit noch nötig — die beantragte Wiederein- führung der Verdoppelung der Sonderausgabenhöchstbeträge auf Freiberufler mit kleinem und mittle- rem Einkommen die Wirkung eines Antriebs zum Selbstaufbau einer Altersversorgung.

In der ausführlichen Stellungnah- me wird auch darauf verwiesen, daß sich die freien Berufe bezüg- lich ihres Anliegens auf Wiederein- führung der Verdoppelung der Vor- sorgeaufwendungen für die Steuer- pflichtigen von 50 Jahren und älter nicht mit einer Übergangsregelung und dem Hinweis auf den gebote- nen Schutz der bestehenden Ver- tragsverhältnisse oder mit dem Hinweis auf das Prinzip des Ver- trauensschutzes bescheiden kön- nen. Sie müssen vielmehr wegen ihres erhöhten Vorsorgebedarfes im Alter an der Wiedereinführung der Verdoppelung der Vorsorge- aufwendungen als einer Dauerre- gelung festhalten."

Diese wohlbegründeten Vorstellun- gen des Bundesverbandes wurden durch das Antwortschreiben des Bundesfinanzministers mit dem Hinweis vom Tisch gewischt, daß die Entwicklung der Haushaltslage von Bund und Ländern eine solche Regelung nicht mehr zulasse. Die freien Berufe sehen mit Sorge, daß in zunehmendem Maße Staatsein- griffe zu einer Beeinträchtigung der Vorsorge führen und speziell die Politik der jüngsten Vergangen- heit zunehmend die Existenz und Existenzmöglichkeiten des freien Berufs gefährdet. Nicht zuletzt wird das durch die Entwicklung der Steuerreform dokumentiert. Immer schwerer wird es den freien Beru- fen gemacht, eigeninitiativ zu wer- den, vor allem im Hinblick auf ihre inflationsgefährdete Alterssiche- rung. In Erkenntnis dieser Tatsa- che hat auch der letzte Deutsche Ärztetag an die Verantwortlichen in Politik und Regierung appelliert, die Wiedereinführung der Verdop- pelung der Sonderausgaben- Höchstbeträge für über 49jährige vorzusehen. Leider, bis jetzt ohne Erfolg. AWA

2506 Heft 36 vom 4. September 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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