• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Gewerbesteuer: Debatte über Einbezug der Freien Berufe" (13.02.2015)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Gewerbesteuer: Debatte über Einbezug der Freien Berufe" (13.02.2015)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 256 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 112

|

Heft 7

|

13. Februar 2015 Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind

auch dann freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn sie ärztliche Leistungen von ange- stellten Ärzten erbringen lassen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Das gilt allerdings nur, wenn die Ärzte aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und einge- hende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihrer angestellten Kollegen Einfluss nehmen.

So müssen sie nach Auffassung des BFH die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, im Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehalten.

Geklagt hatte eine Gemeinschaftspraxis für Anästhesie, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die als mobiler Anästhesiebe- trieb in den Praxen niedergelassener Opera- teure die Narkosen durchführt. Die Partner der

Gemeinschaftspraxis legen wöchentlich im Vo- raus fest, welcher Anästhesist bei welchem Operateur nach den von der Praxis entwickel- ten standardisierten Behandlungsmethoden tä- tig wird. Jeder Gemeinschaftspraxispartner führt eine Voruntersuchung durch und schlägt eine Behandlungsmethode vor. Die eigentliche Anästhesie führt dann eine angestellte Ärztin aus. Problematische Fälle bleiben den Ge- meinschaftspraxispartnern vorbehalten.

Das Finanzamt ging aufgrund einer Außen- prüfung davon aus, dass die Partner der Ge- meinschaftspraxis ihre ärztliche Tätigkeit ange- sichts der Beschäftigung der angestellten Ärz- tin nicht mehr leitend und eigenverantwortlich ausüben und deshalb gewerblich tätig sind.

Dieser Auffassung folgte der BFH nicht. Die Mithilfe qualifizierten Personals sei für die Frei- beruflichkeit des Berufsträgers unschädlich,

wenn er bei der Erledigung der einzelnen Auf- träge aufgrund eigener Fachkenntnisse eigen- verantwortlich tätig werde. Soweit das Finanz- amt die unmittelbare Ausführung der Anästhe- sietätigkeit durch Partner der Gemeinschafts- praxis als unverzichtbare Voraussetzung für die Annahme einer eigenverantwortlichen und lei- tenden ärztlichen Tätigkeit ansehe, überdehne es die Anforderungen des Einkommensteuer- gesetzes und würde damit den Einsatz fachlich vorgebildeten Personals im Bereich der Heilbe- rufe im Ergebnis ausschließen. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist nach Auffas- sung des BFH allerdings die patientenbezoge- ne leitende Eigenverantwortung, die durch die Voruntersuchung der Patienten, die Festlegung der Behandlungsmethode sowie den Vorbehalt der Selbstbehandlung problematischer Fälle hier gegeben ist.

BFH, Urteil vom 16. Juli 2014, Az.: VIII R

41/12 RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Praxisinhaber mit angestellten Ärzten gelten nicht als Gewerbetreibende

Der Gesetzentwurf zur „Stärkung der Unabhängigkeit der Daten- schutzaufsicht im Bund durch Er- richtung einer obersten Bundesbe- hörde“ hat nach Zustimmung des Bundestages im Dezember letzten Jahres am 6. Februar auch den Bun- desrat passiert. Danach erhält der Bundesbeauftragte für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit den Rechtsstatus einer obersten Bundesbehörde, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist.

Die Behörde untersteht ausschließ- lich parlamentarischer und gericht- BUNDESRAT

Unabhängige Bundesdatenschutzbehörde gebilligt

licher Kontrolle. Auf die Rechtsauf- sicht der Bundesregierung wird ver- zichtet. Ebenso besteht nicht mehr die Dienstaufsicht des Innenminis- teriums und die organisatorische Anbindung an das Ressort. Der Bundesbeauftragte wird vom Deut- schen Bundestag gewählt. Mit dem Gesetzentwurf werden die Anforde- rungen der europäischen Daten- schutzrichtlinie an die Unabhän - gigkeit der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen erfüllt. Das Ge - setz soll im nächsten Jahr in Kraft

treten. KBr

kommunale Infrastruktur sehr wohl deutlich mehr in Anspruch als Freie Berufe, ergänzte sie. Die Grünen hatten bereits 2010 den Einbezug von Freiberuflern gefordert. Dass sie sich dem Antrag nicht uneinge- schränkt anschlossen, liegt an ande-

ren Details. Rie

Ein erneuter Antrag der Fraktion die Linke, die Ge- werbesteuer zu reformieren und auch Freie Berufe ein- zubeziehen, ist im Bundes- tag unterschiedlich aufge- nommen worden. Die Lin- ke verweist darauf, dass viele Kommunen „unter chronischer Unterfinanzie- rung“ litten. Eine Verbesse- rung ihrer Finanzlage lasse sich nur durch gestärkte Einnahmequellen erzielen.

Deshalb müsse die Ge - werbesteuer unter anderem durch eine Einbeziehung von Freiberuflern weiter- entwickelt werden.

„Freiberufler nehmen die kom- munale Infrastruktur in Anspruch.

Folglich können sie auch einen ent- sprechenden Anteil leisten“, sagte die Linken-Abgeordnete Susanne Karawanskij. Der SPD-Abgeordne- te Bernhard Daldrup sicherte der Linken eine „konstruktive Bera- tung“ ihres Antrags in Bezug auf die Erweiterung um Freiberufler zu:

GEWERBESTEUER

Debatte über Einbezug der Freien Berufe

„Das Konzept ist keine Idee der Linken. Es ist in den Kommunen parteipolitisch unumstritten.“

Die CDU-Abgeordnete Margaret Horb warnte hingegen vor dem bü- rokratischen Aufwand für Ärzte, Hebammen oder Krankengymnas- ten. Große Betriebe nähmen die

Gewerbesteuer auch für Ärzte – in der Politik gibt es dafür durchaus Sympathien.

Foto: dpa

A K T U E L L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gleichzeitig wurde jedoch eine Pauscha- lierung eingeführt: die Ge- samtvergütung der Ersatz- kassen für zahnärztliche Leistungen für 1986 darf 97,75 Prozent der Ausga- ben

Oesingmann: Die Politik lässt die materiellen Aspekte un- serer Arbeit deshalb so lange un- berücksichtigt, weil sie die gesell- schaftliche Bedeutung der Freien Berufe und

Wie in Baden-Württemberg und Bayern sieht auch der Re- ferentenentwurf für ein neues „Saarländisches Krankenhausgesetz" eine Beteiligung eines Vertre- ters der Ärztekammer des

Auch eine aus früheren Re- gierungsbeteuerungen bekannte These findet sich im Grüner-Re- port: Die Vorsorgeaufwendungen der Selbständigen, insbesondere diejenigen für

Zwar trage jeder Spezialist für sei- nen Bereich und seine Handlun- gen die Verantwortung, doch müs- se ein bestimmter Arzt jeweils koordinierend tätig und für die Ge-

gisch-biochemischer Psychiatrie kommen gene- rell etwas zu kurz; überdies finden sich zur Psychophar- makotherapie einige höchst mißverständliche Ausführungen. Neben eini-

digen Finanz- und Wirtschaftspoli- tikern hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) darauf auf- merksam gemacht, daß eine Ent- lastung der Freien Berufe bei der Vermögensteuer

Inzwischen habe sich die Situation ge- wandelt: Junge Mediziner gingen zu mehr als 50 Prozent in andere Berufe, in einigen Landstrichen sei es bereits schwierig, eine flächendek-