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Archiv "Freie Berufe von der Gewerbesteuer bedroht" (15.01.1982)

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Leserdienst

Hinweise· Anregungen WIRTSCHAFT

Freie Berufe

von der Gewerbesteuer bedroht

Mit zunehmend leeren Kas- sen werden Stimmen in der SPD laut, die Freien Berufe der Gewerbesteuer zu un- terwerfen. So sprachen sich beispielsweise der Vorsitzende der SPD-Frak- tion im nordrhein-westfäli- schen Landtag, Kari-Josef Denzer, und bereits vor län- gerer Zeit der Bundestags- abgeordnete der SPD Die- ter Spöri, Heilbronn, dafür aus. Eine Einführung der Gewerbesteuerpflicht für die Freien Berufe ist jedoch unberechtigt.

Die gesamte Geschichte der Gewerbesteuer seit dem Edikt von Hardenberg Anfang des 19. Jahrhun- derts zeigt in ihrer Entwick- lung, daß die Gewerbesteu- er nur auf dem "Gewerbe", nicht aber auf der Aus- übung eines Freien Beru- fes lastete. Nur während der Notverordnung des Reichspräsidenten im Jah- re 1930 zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen waren die Freien Berufe gewerbesteuerpflichtig.

Dies läßt sich aus der ka- tastrophalen finanziellen Notlage des Deutschen Reiches zur damaligen Zeit erklären. Doch bereits durch die Realsteuerre- form von 1936 wurde der alte Rechtszustand wieder- hergestellt und nur noch der stehende Gewerbebe- trieb der Besteuerung un- terworfen.

Auch in der Bundesrepu- blik Deutschland wurden die Freien Berufe nie der Gewerbesteuer unterwor- fen. Darüber hinaus wurde die Gewerbesteuer in den letzten zehn Jahren immer weiter abgebaut. So entfiel die sogenannte Lohnsum- mensteuer, und die Freibe- träge wurden mehrfach er- höht: beim Gewerbeertrag

bis auf 36 000 DM und beim Gewerbekapital bis auf 120 000 DM. Seit Januar 1981 ist zusätzlich eiri Frei- betrag für Dauerschuldzin- sen in Höhe von 50 000 DM eingeführt. Von wissen- schaftlichen Instituten und Kommissionen wird teils die Reduzierung der Ge- werbesteuer (Kommission für die Finanzreform sowie Steuerreformkommission), teils sogar ihre vollständige Abschaffung (Institut "Fi- nanzen und Steuern", Wis- senschaftlicher Beirat beim BMF, Kari-Bräuer-lnstitut des Bundes der Steuerzah- ler) befürwortet. Deshalb ist der Vorschlag auf Aus- dehnung der Gewerbesteu- er auf Freiberufler nicht verständlich.

..,.. Generell sollte es das Ziel der Steuerpolitik sein, die zu hohe direkte Be- steuerung zu verringern und das Gewicht stärker auf die indirekte Besteue- rung zu legen. Das heißt Abbau von Lohn-, Einkom- men-, Körperschaft- und Gewerbesteuer und Verla- gerung auf Umsatz- und Verbrauchsteuern. Eine jet- zige Ausdehnung der Ge- werbesteuer auf die freien Berufe würde jedoch die- sem Ziel zuwiderlaufen.

..,.. Die Gewerbesteuer kon- kurriert einerseits mit der Einkommen-, andererseits mit der Vermögensteuer und führt somit zu einer wirtschaftlichen Doppelbe- lastung, und zwar werden die Erträge durch Einkom- men- und Gewerbeertrag- steuer, und das Vermögen durch die Vermögen- und die Gewerbekapitalsteuer doppelt erfaßt. Eine solche Doppelbesteuerung ist in einem modernen Industrie- staat nicht sinnvoll, da die Gewerbesteuer eine reine Objektsteuer ist und die persönlichen Verhältnisse

des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt.

..,.. Ob das Ziel der soge- nannten Reformer, die lee- ren Staatskassen zu füllen, mit der. Einbeziehung der Freien Berufe in die Gewer- bebesteuerung erreicht wird, hängt weitgehend da- von ab, ob die Freiberufler nicht in die Rechtsform der GmbH flüchten werden.

Bei der Rechtsform der Ka- pitalgesellschaft sind im Gegensatz zum Einzelfrei- berufler oder zur Sozietät die Geschäftsführergehäl- ter, also die Gehälter an sich selbst, soweit sie an- gemessen sind, abzugsfä- hige Betriebsausgabe.

..,.. Im übrigen würde durch die Ausdehnung der Ge- werbesteuer auf die Frei- en Berufe das Einkom- mensteueraufkommen ge- schmälert werden. Die Ge- werbesteuer ist nämlich als Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer abzugs- fähig. Dies gilt auch für den Fall, daß Freiberufler in die Rechtsform der GmbH flüchten. ln diesem Falle ist die Gewerbesteuer abzugs- fähig bei der Körper- schaftsteuer.

..,.. Ein weiterer Mangel der Gewerbesteuer liegt darin, daß sie von Gemeinde zu Gemeinde, bedingt durch die unterschiedlichen He- besätze, in unterschiedli- cher Höhe erhoben wird.

Damit würde die Gewerbe- steuerbelastung für die Freien Berufe regional un- terschiedlich ausfallen.

Hingegen sind die Hono- rareinnahmen beim über- wiegenden Teil der Freibe- rufler durch die Gebühren- ordnungen begrenzt, so daß das Nettoeinkommen des Freiberuflers von dem zufälligen Hebesatz der je- weiligen Gemeinde abhän- gig werden würde. Da- durch können sich erhebli- che regionale Unterschie- de in der Nettoeinkom- mensstruktur ergeben.

Falls der Freiberufler

grenzüberschreitend tätig wird, ergäben sich auch im internationalen Bereich starke Wettbewerbsverzer- rungen. Eine der deut- schen Gewerbesteuer ähn- liche Steuer ist in den mei- sten Staaten (Ausnahmen:

Frankreich, Luxemburg und Österreich) nicht vor- handen.

..,.. Die Gewerbesteuer ist bisher immer mit dem so- genannten Äquivalenzprin- zip begründet worden. Da- nach verursachen gewerb- liche Unternehmen ihrer Sitzgemeinde im allgemei- nen bestimmte Kosten, die durch die Gewerbesteuer abgegolten werden. Solche spezifische Lasten, wie Herstellung der entspre- chenden Infrastruktur, Maßnahmen zur Behebung von Umweltbelastungen u. a. m., sind für Freiberuf- ler nicht notwendig. Somit entfällt vom Grundgedan- ken her eine Gewerbe- steuer für Freie Berufe.

..,.. Eine weitere Konse- quenz der Einführung der Gewerbesteuer für Freie Berufe könnte sein, daß sie auf die Mandanten, Klien- ten oder Patienten über- wälzt wird. Somit würde davon der Endverbraucher getroffen werden, was kon- junkturpolitisch in der au- genblicklichen Situation wohl kaum erwünscht sein dürfte. ln d.~r Regel wird je- doch eine Uberwälzung bei Freiberuflern nicht möglich sein, da die Gebührenord- nungen die Gebührenhö- he vorschreiben, so daß der Freiberufler von der Gewerbesteuereinführung stark belastet wird, um so mehr, als ab 1. Januar 1982 voraussichtlich die Verdop- pelung der Umsatzsteuer von ihm auch noch getra- gen werden muß. ln diesem Falle sind auch beschäfti- gungs-und konjunkturpoli- tische Einbrüche zu be- fürchten.

Bedenklich erscheint es vor allem, wenn unter dem 110 Heft 2 vom 15. Januar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe AlB

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Spondylon-B

Zusammensetzung: Phenazon 220 mg, Sali- cylamid 165 mg, Methylpentynol 100 mg, Diphen- hydraminhydrochlorid 7,5 mg, Aesculin 3 mg, Thiaminchloridhydrochlorid (Vitamin I3,) 6 mg, Pyridoxinhydrochlorid (Vitamin B 6) 3 mg, Cyano- cobalamin (Vitamin B 12) 3 u.g.

Anwendungsgebiete: Degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule.

Gegenanzeigen: Akute hepatische Porphyrien, Engwinkelglaukom, Prostataadenom mit Restharn- bildung.

Nebenwirkungen: Spondylon wird im allgemeinen sehr gut vertragen. Trotzdem sind in Einzelfällen gastrointestinale Störungen, Hautreaktionen.

Sedierung, Mundtrockenheit, Miktionsbeschwerden, Leukopenie und Agranulozytose möglich.

Dosierung: Initial 3mal 2 oder 1 - 1 - 2 Kapseln, zur Dauertherapie 3mal 1 Kapsel nach den Mahlzeiten mit reichlich Flüssigkeit einnehmen.

Packungen und Preise:

Packung mit 20 Kapseln Packung mit 50 Kapseln Packung mit 100 Kapseln

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EFEKA • Friedrich & Kaufmann GmbH & Co KG Arzneimittelfabrik • Hannover

DM 10,80 DM 21,85 DM 38,50

Leserdienst:

Hinweise •Anregungen WIRTSCHAFT

Deckmantel der Gerechtig- reit und der Gleichmäßig- ceit der Besteuerung die 3esteuerung auf weitere 3evölkerungsgruppen und rveitere Steuertatbestände tusgedehnt werden soll, im das Haushaltsdefizit zu lecken.

als einzige Alternative bie- et sich an, die bisherige lohe Steuerbelastung aller Steuerpflichtigen, insbe- iondere bei Lohn- und Ein- commensteuer, langsam :u senken und parallel da- :u die Staatsausgaben dra- nisch zu verringern. Es las-

;en sich mit Sicherheit ioch weitere Bereiche fin- Jen, wo der Rotstift sinn- 'oll angesetzt werden tann.

)ipl.-Kfm.

)r. Hans-Ulrich Lang )ipl.-Volksw.

)r. Heinrich Weiler

fereinigte Kranken:

her Beiträge zurück

3is zu vier Monatsbeiträge vird die Vereinigte Kran- :enversicherung AG, Mün, Jien, in ihren Ambulant- ind Zahntarifen für Ärzte ür das abgelaufene Jahr 981 zurückzahlen. Die lückerstattungsquoten be- ragen jeweils:

g Monatsbeiträge: für Ver- sicherte (seit 1978 lei- tungsfrei);

3 Monatsbeiträge: für Ver- sicherte (seit 1979 lei- itungsfrei);

? Monatsbeiträge: für Ver- sicherte (seit 1980 lei-

ngsfrei) ;

I Monatsbeitrag: für Versi- lierte (1981 erstmals lei- stungsfrei).

Sei den Stationärtarifen vird ein halber Monatsbei- rag ausgeschüttet (lei- tungsfrei seit 1978). WZ

Pharma-Industrie:

Geringerer Preisanstieg

Mit einem „deutlich lang- sameren Anstieg" der Lei- stungsaufwendungen der gesetzlichen Krankenkas- sen für Arzneimittel rech- net der Bundesverband der Pharmazeutischen Indu- strie (BPI), Frankfurt.

Anläßlich einer außeror- dentlichen Mitgliederver- sammlung am 27. Novem- ber in Frankfurt gab der Verband bekannt, daß die Herstellerpreise seit Früh- jahr 1981 stabil geblieben seien.

Die Preissteigerungsrate sank von 5,6 Prozent im April 1981 auf 3,9 Prozent im Oktober 1981 (jeweils im Vergleich zum entspre- chenden Monat des Vorjah- res), gleichzeitig seien aber die Preisindizes für die Le- benshaltung auf 6,5, für ge- werbliche Erzeugnisse auf 8,9 Prozent gestiegen.

In der ersten Jahreshälfte 1981 betrugen die Arznei- mittelausgaben pro Kopf bei den GKV-Mitgliedern 132,33 DM, bei den Rent- nern 326,35 DM. Mit 3,4 Milliarden DM hatte die GKV erstmals mehr als 50 Prozent des Arzneimittel- Budgets für Rentner aufge- wendet.

Mit einem Produktionswert von insgesamt 16,5 Milliar- den DM (1980: 15,1 Milliar- den DM) rechnet die Bran- che in diesem Jahr. Der Zu- wachs resultiert im wesent- lichen aus dem anhalten- den Exportboom. Der Ex- portwert stieg in den ersten acht Monaten 1981 um 19,9 Prozent auf 4,37 Milliarden DM.

Die Importwerte nahmen mit 17,2 Prozent fast ähn- lich schnell zu, erreichten aber aufgrund der niedri- geren Basis nur 2,6 Milliar- den DM. EB

Referenzen

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