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Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Privatliquidation mit Praxisrechner ARCOS
lnfolge des·' Preisverfalls der Mi- cro-Rechner und der breiten Ver- fügbarkeit verbesserter Anwen- dungsprogramme ist der Praxis- computer salonfähig geworden.
Eine Schlüsselrolle spielte in die- ser Entwicklung auch das ARGOS- Projekt des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI}, Köln, das einen Prototyp eines
Das Computer-System ARCOS erleich- tert die Praxisführung Werkfoto
fachgruppenunabhängigen An- wendungspakets entwickelt und getestet hat.
Die Abstimmung der Programme auf die geltenden Normen und Richtlinien des Kassenarztrechts galt dabei als entscheidendes Er- folgskriterium. Inzwischen hat ei- ne Reihe kommerzieller Anbieter von Praxisrechnern diese Stan- dards übernommen. Damit stehen den EDV-interessierten Kassen- ärzten KV-seitig akzeptable Ab- rechnungsprogramme zur Verfü- gung. Dies kann die "Qual der Wahl" unter derzeit 50 verschiede- nen Systemangeboten erleichtern.
Vor dem Hintergrund dieser Ent- wicklung drohte der Privatpatient zum organisatorischen Ausnah- mefall zu werden: Die vergleichs- weise aufwendige administrative Sonderbehandlung bei Privatliqui-
dationen fällt insbesondere dann ins Auge, wenn sich aus der EDV- gestützten Kassenabrechnung ein hoher Rationalisierungseffekt er- gibt. Diese Diskrepanz wurde früh- zeitig vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) er- kannt: Mit Unterstützung des Deutschen Instituts für rationale Medizin in Köln konnte auch die Privatliquidation in ARCOS (=
Arzt-Computer-System) integriert werden. Damit war die Verwaltung der Selbstzahler bis zum automati- schen Rechnungsdruck im sinn- vollen Umfang rationalisierbar. Als nützlicher Nebeneffekt konnte durch Berücksichtigung der "Mi- nimalkriterien für die Liquidation"
eine deutlich bessere Regulierung seitens der Versicherer erreicht werden.
Dieser Gleichstand mit der kas- senärztlichen Quartalsabrech- nung reicht jedoch dann nicht aus, wenn die Praxis auch den Zahlungsverkehr selbst abwickelt.
Die bestehende Lücke zwischen programmierter Rechnungsle- gung und manueller Buchung und Mahnung war daher in einer weite- ren ARGOS-Ergänzung zu schlie- ßen. Deshalb erteilte das Deutsche Institut für rationale Medizin den Auftrag, ein standardisiertes Re- gulierungsmodul für privatärztli- che Forderungen und Zahlungen zu entwickeln. Auch diese Pro- gramme wurden in einer jetzt ab- geschlossenen Testphase auf dem vom Zentralinstitut entwickelten Praxisrechner des Typs ARCOS realisiert. Mit Unterstützung des Deutschen Ärzte-Verlages GmbH, Köln, erfolgte die Anpassung an IBM-Minicomputer der Serie 1.
Das System wurde offiziell Ende Mai in einer Allgemeinpraxis in Köln-Müngersdorf abgenommen und freigegeben.
Das komplette Programmpaket zur Privatliquidation umfaßt funk- tionelle Details von der variablen Multiplikatorfestlegung bis zum Ausdruck eines vorbereiteten Banküberweisungsformulars für den Patienten. Das System bietet Übersichten der fälligen Rech-
nungsschreiben beziehungsweise Zahlungserinnerungen sowie ein Bild der "Zahlungsmoral" durch Vergleich der Forderungen und Zahlungen in festgelegten Rech- nungsperioden. Zu jedem Privat- patienten wird automatisch ein Kontenblatt für den Bildschirmdia- log geführt, welches
a
jour undübersichtlich die Entwicklung von Forderungen und Zahlungen wi- derspiegelt.
Das Programmkonzept und Mu- sterausdrucke sind allgemein ver- fügbar. Sie können bei der EDV- Beratungsstelle des Zentralinsti- tuts, Ottostraße 1 in 5000 Köln 40 (Lövenich}, angefordert werden.
Dort kann auch die Systemvorfüh- rung in einer Arztpraxis vermittelt
werden. EG
MIT: Freie Berufe - freie Gesellschaft
Eine neue Offensive für die Freien Berufe will die Mittelstandsvereini- gung der CDU/CSU (MIT) einleiten.
Ihre Forderungen unterstrich der Vorsitzende des Beirates "Freie Berufe" der MIT, CDU-MdB Hans- jürgen Doss, auf dem 2. Fachkon- greß der Mittelstandsvereinigung für Freie Berufe:
~ Keine Gewerbesteuer für die Freien Berufe. Wer am Praxis- stuhl, am Reißbrett oder am Schreibtisch eine höchst persönli- che, nicht beliebig vervielfältigba- re Leistung erbringt, kann nicht der Gewerbesteuer unterworfen werden.
~ Abbau von bevormundender Bürokratie. Die Flut von Gesetzen und Vorschriften behindert kreati- ve Arbeitsleistungen. Sie verur- sacht Kosten und schränkt die Handlungsfreiheit ein.
~ Die Drohung mit der Ausbil- dungsplatzabgabe muß weg. Freie Berufe haben im letzten Jahrzehnt trotz erschwerter Bedingungen immer mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt. RG 24 Heft 24 vom 18. Juni 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe NB