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Archiv "Freie Berufe: Steuerentlastung in der Entscheidung" (26.06.1980)

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Die Bundesregierung lehnt diese Einbeziehung [zwangsweise Ein- beziehung der Selbständigen in die gesetzliche Rentenversiche- rung; die Red.] ab. Sie würde der Situation der Selbständigen nicht gerecht werden.

Redaktion:

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Freie Berufe:

Bundesfinanzminister Hans Matthöfer, vor dem Jahreskon- greß des Bundesverbandes der Freien Berufe am 28. April 1980 in Bonn

Steuerentlastung in der

Entscheidung

Mit der Verabschiedung des „Steuerentlastungsgesetzes 1981"

durch die Bundesregierung am 22. Mai 1980 sind die Anstrengungen der Freiberufler und Selbständigen um die Einführung eines steuer- lichen Äquivalentes für den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Kran- kenversicherung der Arbeitnehmer noch nicht beendet, sondern in ein neues Stadium getreten. Vorgesehen ist, den sogenannten Vor- wegabzug künftig von 2500/5000 DM um 500 DM auf 3000/6000 DM jährlich für LedigeNerheiratete anzuheben. Mit der geplanten Geset- zesnovelle wird sich demnächst auch der Bundesrat und schließlich der Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat befassen. Bereits am 12. Juni hat das Plenum des Deutschen Bun- destages erneut über den Mitte vergangenen Jahres vorgelegten regierungsamtlichen „Bericht über die Lage der freien Berufe" bera- ten, nachdem sich der federführende Wirtschaftsausschuß und die mitberatenden Bundestagsausschüsse insbesondere mit dem Pro- blem der Vorsorgeaufwendungen der Selbständigen befaßt hatten.

Die Redaktion des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES hat die parlamen- tarischen Aktivitäten und nicht zuletzt die vielversprechenden Ankündigungen von maßgeblichen Politikern aller drei im Bundes- tag vertretenen Parteien zum Anlaß genommen, dem Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, Johann Wilhelm Gaddum (CDU), Mainz, einige gezielte Fragen zum „Vorwegabzug" zu stellen. Der rhein- land-pfälzische Finanzminister war auf Länderebene u. a. federfüh- rend bei der steuerpolitischen Ventilierung dieser Frage.

Frage: Das Steuerentlastungsgesetz 1981, das am 22. Mai 1980 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sieht auch vor, den sogenannten Vorwegabzugbetrag zu erhöhen. Halten Sie diese Maß- nahme für geeignet, um die unterschiedliche steuerliche Behand- lung der Vorsorgeaufwendungen von Angehörigen Freier Berufe und Selbständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern zu beseitigen?

Gaddum: Mit einer Anhebung des „Vorwegabzuges" ist das Pro- blem der unterschiedlichen Behandlung nicht zu lösen. Die Ungleichbehandlung besteht ja darin, daß Selbständige ihre Vor-

Heft 26 vom 26. Juni 1980 1663

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Freie Berufe

sorge für Alter und Krankheit voll selbst treffen, während für Arbeit- nehmer die Hälfte ihrer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kran- ken- und Arbeitslosenversiche- rung vom Arbeitgeber steuerfrei geleistet wird. Für die Selbständi- gen besteht die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung der dem Arbeitgeberbeitrag gleichzusetzenden Aufwendun- gen nur im Rahmen des für Versi- cherungsbeiträge vorgesehenen

„Vorwegabzuges".

Bei Arbeitnehmern werden auf den „Vorwegabzug" nur die Ar- beitgeberbeiträge zur Rentenver- sicherung angerechnet. Das be- deutet, daß die Arbeitgeberbeiträ- ge zur Krankenversicherung die steuerlichen Abzugsmöglichkei- ten bei den Sonderausgaben für Arbeitnehmer nicht schmälern, für alle anderen aber der Spielraum durch die entsprechenden Auf- wendungen eingeengt wird.

Bei den Aufwendungen, die dem Arbeitgeberbeitrag zur Rentenver- sicherung entsprechen, besteht kein Problem, solange sie durch den Vorwegabzug voll aufgefan- gen werden. Der Vorwegabzugbe- trag ist aber in der Vergangenheit nicht in dem Maße wie der steuer- freie Arbeitgeberanteil zur Renten- versicherung gestiegen.

Eine Erhöhung des „Vorwegabzu- ges" kann also das Problem hin- sichtlich der Rentenversiche- rungsbeiträge nicht lösen, solan- ge dieser Betrag nicht die maximal mögliche Höhe des Arbeitgeber- beitrages zur Rentenversicherung abdeckt. Hinsichtlich der Kranken- versicherung ist ohne eine An- rechnung der Arbeitgeberbeiträ- ge zur Krankenversicherung auf den „Vorwegabzug" eine Gleich- stellung durch Erhöhungen des Vorwegabzugbetrages überhaupt nicht zu erreichen.

Frage: Könnte angesichts dieser Beurteilung nicht die Einführung eines Vorwegabzugbetrages für Selbständige eine Problemlösung darstellen?

Gaddum: Mit der Einführung ei- nes „Vorwegabzuges" der speziell für Angehörige der Freien Berufe und für Selbständige gilt, kann das Problem gelöst werden, wenn dieser Betrag richtig dimensio- niert wird. Eine solche Lösung hätte aber den Nachteil, daß sie auf die Einkommensart abstellt.

Wir haben in unserem Steuerrecht schon eine Vielzahl von einkom- mensartabhängigen Behandlun- gen, die zu einer Komplizierung des Steuerrechts geführt haben und die zugleich unterschiedliche steuerliche Belastungen bewir- ken. So ergibt sich eine ziemlich unterschiedliche Steuerbelastung eines gleich hohen Einkommens je nachdem, ob es sich etwa um Einkünfte aus Landwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus freier Berufs- tätigkeit, aus Kapitaleinkünften, um Arbeitslohn oder um Renten- einkünfte handelt. Die Zersplitte- rung in unserem Einkommensteu- errecht sollten wir nicht noch zu- sätzlich fördern, indem wir eine einkommensartbezogene Rege- lung für den Vorwegabzugbetrag einführen, auch wenn sie dem Ab- bau von steuerlichen Unterschie- den dienen soll.

Frage: Sehen Sie dann aber eine andere Möglichkeit, um die Gleichbehandlung von Freiberuf- lern und Selbständigen mit den Arbeitnehmern zu erreichen?

Gaddum: Ja, eine solche Möglich- keit sehe ich durchaus. Nachge- wiesene Vorsorgeaufwendungen eines Selbständigen müßten zur Hälfte, maximal bis zur Höhe des der Einkommenshöhe entspre- chenden Arbeitgeberbeitrages steuerfrei gestellt werden. Der steuerfreie Betrag der Altersvor- sorgeaufwendungen müßte auf den „Vorwegabzug" angerechnet werden. Die andere Hälfte der Auf- wendungen wäre wie beim Arbeit- nehmer im Rahmen der Sonder- ausgabenhöchstbeträge abzugs- fähig. Mit einer solchen Regelung könnte die bedenkliche Ungleich- behandlung der Vorsorgeaufwen- dungen, wie sie heute praktiziert wird, behoben werden.

Frage: Würde eine solche Rege- lung nicht mit zu hohen Steuer- ausfällen für den Fiskus verbun- den sein, so daß eine Realisierung aus diesem Grunde in Frage ge- stellt wäre?

Gaddum: Zunächst einmal möch- te ich feststellen, daß die Behe- bung eines verfassungsrechtlich bedenklichen Zustandes ihren Preis durchaus wert ist. Die Ko- sten für eine generelle Gleichstel- lung bei den Vorsorgeaufwendun- gen würden natürlich die derzeiti- gen Möglichkeiten übersteigen, wenn sie auf einmal realisiert wer- den sollte. Man kann sich aber durchaus eine stufenweise Reali- sierung vorstellen, indem zu- nächst eine Gleichbehandlung für die Krankenversicherungsbeiträge hergestellt wird. Aufwendungen für die Krankenvorsorge müßten für alle Steuerpflichtigen steuer- frei gestellt werden. Das könnte erreicht werden, indem in § 10 des Einkommensteuergesetzes die Hälfte der freiwilligen Beiträge zur Krankenversicherung, zu denen der Arbeitgeber keinen Beitrags- teil für die Krankenversicherung leistet, der nach § 3 Nr. 62 steuer- frei ist, von der Steuer freigestellt wird.

Da es sich bei der Krankenversi- cherung ausschließlich um eine Risikoversicherung handelt, die keinen Anreiz zur Überversiche- rung bietet, könnte auf eine be- tragsmäßige Festlegung einer Grenze verzichtet werden.

In einem oder mehreren späteren Schritten könnte dann auch eine Angleichung in der steuerlichen Behandlung für die Rentenversi- cherungsbeiträge erfolgen. Hier- bei sind Unterschiede in der Al- tersvorsorge hinsichtlich des un- terschiedlichen Charakters als Vermögenswerte und damit der Vererbbarkeit auf der einen Seite bei den Sozialversicherungsren- ten und auf der anderen Seite bei

Lebensversicherungen oder im Betriebskapital gebundener Al- tersvorsorge auf ihre möglichen Konsequenzen für die steuerliche

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Behandlung der entsprechenden Aufwendungen sorgfältig zu prüfen.

Um noch einmal auf die Kostenfra- ge zurückzukommen, möchte ich darauf hinweisen, daß ein erster Schritt, der die Gleichbehandlung bei den Krankenversicherungen brächte, eine billigere Lösung wä- re als die von der Bundesregie- rung vorgesehene Anhebung des Vorwegabzugbetrages.

Frage: Halten Sie die von Ihnen skizzierte Lösungsmöglichkeit für realisierbar? Erwarten Sie beson- dere Einwände gegen sie?

Gaddum: Ich halte einen ersten Schritt, wie ich ihn angegeben ha- be, für durchaus realisierbar und sogar für den notwendigen Schritt. Die Lösung hätte zudem den Vorzug, systemgerecht zu sein - im Gegensatz zu der von Ihnen in der zweiten Frage ange- sprochenen Einführung eines

"Vorwegabzuges" für Selbständi- . ge, der systematisch nicht in den

Rahmen unseres Steuerrechts be- züglich der Behandlung der Vor- sorgeaufwendungen paßt.

Frage: Wie beurteilen Sie die Chancen der Realisierbarkeil Ihres Vorschlages?

Gaddum: Der Vorschlag ist reali- stisch. Er ist die konsequente und systemgerechte Lösung des hier behandelten Problems. Und er ist zugleich die für den Staat billigste Lösung. Das alles sind Gründe, weshalb ich meine, daß dieser Vorschlag unverzüglich in die Tat umgesetzt werden sollte. Die Mög- lichkeit dazu besteht im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1981, das im Vermittlungsaus- schuß sicher hier und da noch ge- ändert werden dürfte. Hier können SPD und FDP beweisen, ob sie gewillt sind, zusammen mit der Union die Ungleichbehandlung der Selbständigen und Freiberuf- ler im Vergleich mit den Arbeit- nehmern zu beseitigen bezie- hungsweise wenigstens abzumil-

dern. •

Organisationspolitische Ziele

"nahezu vollständig erreicht"

Der Bundesverband der Freien Be- rufe (BFB), Bann-Bad Godesberg, hat sein organisationspolitisches Ziel, für alle Freiberufler (300 000 erwerbstätige Selbständige mit 800 000 Mitarbeitern und Auszu- bildenden) repräsentativ zu sein,

"nahezu vollständig erreicht".

Wie der jüngste "Jahresbericht 1979" ausweist, gehörten dem BFB am 31. März 1980 insgesamt 69 Mitgliedsverbände an, darunter 53 Berufs-, neun Landes- und sie- ben fördernde Berufsverbände.

Anläßlich des Bundskongresses 1980 des BFB im Banner Tulpen- feld (am 28. April) wies der ein- stimmig wiedergewählte Präsident

des BFB, Dr. med. Ralf Schlögell (Köln-Widdersdorf) auf die an- sehnliche Erfolgsbilanz seines Verbandes hin:

..,. Erstmals hat die Bundesregie- rung (unter Federführung des

Bundeswirtschaftsministeriums) Mitte 1979 einen gesonderten um- fassenden Bericht "über die Lage der freien Berufe in der Bundesre- publik Deutschland" vorgelegt, in dem nicht nur die gesellschaftspo- litische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Selbständigen und Freien Berufe in einer arbeitneh- merzentrierten Leistungsgesell- schaft hervorgehoben, sondern auch ein ganzes Bündel von pro- grammatischen steuer- und wirt-

Freie Berufe

schaftspolitischen Vorstellungen für eine spezielle Politik der Freien Berufe entwickelt wird, deren Großteil allerdings noch der Ver- wirklichung harren. Der regie- rungsamtliche Bericht, bestückt mit einer Reihe mehr oder weniger aussagekräftiger statistischer An- gaben, ist nicht nur bei allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, sondern auch bei den Angehörigen der Freien Berufe selbst insgesamt auf eine überaus positive Wertung und ein unerwar- tet starkes Echo in der Publizistik und in der allgemeinen Öffentlich- keit gestoßen.

"Erfolgsbilanz"

..,. Koalition und Opposition nah- men in ihren Entwürfen für das Steuerentlastungsgesetz 1981 die Forderung auf, die abzugsfähigen Steuerausgabenhöchstbeträge ("Vorwegabzug") erneut um 500/

1000 DM für ledige von 2500 auf 3000 DM und für verheiratete Er- werbstätige von 5000 auf 6000 DM zu erhöhen .

..,. Ein weiterer Erfolgstitel: Das Programm der Bundesregierung vom 14. Februar 1979 zur "Förde- rung der Gründung neuer selb- ständiger Existenzen" und die darauf beruhenden Richtlinien des Bundesministers für Wirt- schaft für die Gewährung von Ei- genkapitalhilfe zur Förderung der Gründung selbständiger Existen- zen vom 29. Juni 1979 umfaßt auch die Angehörigen der Freien Berufe.

..,. Die Existenzgründungs- und Rationalisierungsberatung in den Freien Berufen soll den Ankündi- gungen zufolge dem Bundesver- band der Freien Berufe als zentra- ler Zuwendungsleitstelle übertra- gen werden.

Dank der Aktivitäten der seit mehr als zwei Jahren im Banner Regie- rungsvierlei residierenden Ge- schäftsführung des BFB und eines engagierten, personell weitge- hend neu besetzten Präsidiums

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 26 vom 26. Juni 1980 1665

Referenzen

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