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Archiv "Datenschutz gegen die Freien Berufe" (05.02.1986)

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--Ifflonommomplifflimmium

Das bekannteste Boot der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die sich nach wie vor nur aus freiwilligen Bei- trägen und Spenden finanziert, ist das „Sammelschiffchen", von dem gegenwärtig in der Bundesrepublik etwa 25 000 Stück

„im Einsatz" sind. Sie erbringen zehn bis zwölf Prozent der Spenden. Im Jahr 1985 verzeichnete die DGzRS 1869 Seenot- oder Gefahren-Einsätze, 396 Krankentransporte von Schiffen, Halligen oder Inseln zum Festland und 33 Einsätze mit Ärzten im Bordhospital der Seenotrettungskreuzer Foto: DGzRS

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Schiedsspruch zu Zahnarzthonoraren

KÖLN. Die Schiedsstelle zwischen den Ersatzkas- sen und der Kassenzahn- ärztlichen Bundesvereini- gung hat für 1986 den Punktwert für die Abrech- nung zahnärztlicher Lei- stungen um zwei Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde jedoch eine Pauscha- lierung eingeführt: die Ge- samtvergütung der Ersatz- kassen für zahnärztliche Leistungen für 1986 darf 97,75 Prozent der Ausga- ben im Abrechnungsjahr 1985 nicht übersteigen.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte ihre Forderung nach einer Honorarerhöhung um fünf Prozent damit begründet, daß die Ausgaben der Er- satzkassen für zahnärzt- liche Leistungen 1985 un- ter dem Grundlohnsum- menzuwachs lagen. Die Er- satzkassenverbände hat- ten dagegen gefordert, die Punktwerte für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen abzusenken, um demgegenüber die zahnerhaltenden Leistun- gen zu fördern.

In einer ersten Stellung- nahme bezeichnete die KZBV den Schiedsspruch als „rechtlich und in der praktischen Umsetzung fragwürdig". Es sei eine

„unerträgliche Situation", daß die Ersatzkassen ihren Mitgliedern jede Zahner- satzleistung genehmigen, während die Zahnärzte hierfür das alleinige Hono- rarrisiko zu tragen haben.

Die Ersatzkassenverbände dagegen nannten den Schiedsspruch einen Schritt in die richtige Rich- tung. Damit dürfte vom am- bulanten zahnärztlichen Bereich keine Gefahr für die Beitragssätze ausge- hen, wie es beim ambulan- ten ärztlichen Bereich be- reits der Fall sei. gb

Versorgungswerke:

Kein überzogener Vorruhestand

KÖLN. Das von der Bun- desregierung vorbereitete

„Gesetz zur Verbesserung der kassenärztlichen (kas- senzahnärztlichen) Be- darfsplanung" dürfe nicht dazu „mißbraucht" wer- den, um die Versorgungs- werke der Heilberufe in ei- ne überzogene Diskussion und um die Verkürzung der Lebensarbeitszeit der Kassenärzte hineinzuzie- hen. Beim Anhörungsver- fahren zum Referentenent- wurf im Bundesarbeitsmi- nisterium (vom 13. bis 15.

Januar in Bonn) ist ange- regt worden, den freiwilli- gen Verzicht auf die Kas- senzulassung bereits ab dem 62. Lebensjahr (ur- sprünglich: 65.) aus KV- Mitteln zu fördern (solche Regelungen gibt es bereits in Schleswig-Holstein und in Hessen).

Der Vorsitzende der Ar- beitsgemeinschaft Berufs- ständischer Versorgungs- einrichtungen (ABV), Dr.

Klaus Dehler, Internist aus Nürnberg, hält es für frag- lich, ob die KVen über- haupt in der Lage wären, die dafür erforderlichen Mittel im Honorarvertei- lungsmaßstab unterzubrin-

gen. Versicherungsmathe- matische Abschläge beim Vorziehen der Altersgren- ze vom 65. auf das 62. Le- bensjahr werden zu einer Rentenminderung von rund einem Drittel führen (unter Berücksichtigungen auch des Beitragsausfalls für diese Jahre). EB

Zulassung

zum Medizinstudium

KÖLN. Die Redaktion wird immer wieder gefragt, wie das neue Auswahlverfah- ren für Medizin, das ab dem Wintersemester 1986/87 gilt und das jetzt anläuft (der Testtermin ist am 19. Februar 1986; An- meldeschluß war bereits am 30. September 1985), aussieht. Daher nochmals einige Hinweise: Im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT sind zwei umfangreiche Artikel erschienen: „Das neue Zu- lassungsverfahren", Heft 15/1985; „Bewerbung zum Medizinstudium: Kritik des neuen Zulassungsverfah- rens", Heft 37/1985. Die jüngste Übersicht über das Verfahren bringt die Schrift „Durch den Test zum Medizinstudium"

(Deutsche Studenten- schaft, Untere Hausbreite 11, 8000 München 45). Dar- in wird auch auf den Test eingegangen. EB

Datenschutz gegen die Freien Berufe

BONN. Die von den Koali- tionsparteien beabsichtig- te Einführung einer ver- schuldensunabhängigen Haftung bis zu einem Be- trag von 500 000 DM anläß- lich der Novellierung des Datenschutzgesetzes wür- de die rund 350 000 freibe- ruflichen Praxen und Kanz- leien mit unkalkulierbaren Kosten zusätzlicher Be- rufshaftpflichtrisiken bela- sten, erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Pro- fessor J. F. Volrad Deneke.

Insbesondere würde die Anwendung moderner Techniken zur Rationali- sierung und Qualitätssi- cherung der Freien Berufs- tätigkeit in Information, Dokumentation und Daten- verarbeitung wesentlich erschwert und belastet werden.

„Es gibt keinerlei Erfah- rung über die Versicher- barkeit eines derartigen Risikos", erklärte Deneke weiter, zumal nicht nur der Begriff des Persönlich- keitsrechtes, sondern ganz besonders der Begriff der

„sonstigen schutzwürdi- gen Belange" der Betroffe- nen ein unbestimmter Rechtsbegriff sei.

Damit werde es fraglich, ob die beabsichtigte Ver- besserung des Schutzes von Persönlichkeitsrech- ten nicht im Übermaß auf- gewogen werde durch Ver- teuerungen und Behinde- rungen freiberuflicher Tä- tigkeiten, die das Vertrau- ensverhältnis zwischen Pa- tienten, Mandanten. Klien- ten und Freien Berufen zu- sätzlich belasten können.

Der BFB hat die Vorsitzen- den der Koalitionsfraktio- nen im Bundestag gebe- ten, die möglichen Konse- quenzen der beabsichtig- ten Gesetzesänderung zu überdenken. WZ Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 6 vom 5. Februar 1986 (17) 301

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