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Archiv "Sozialwahlen 1986 stehen an" (23.04.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NS-Zeit

I

KURZBERICHTE

die die Durchdringung der Schul- medizin mit nationalsozialisti- schem Gedankengut deutlich ma- chen. An einigen Beispielen, so et- wa der Begründung des Rudolf- Hess-Krankenhauses in Dresden, in der der neuen Naturheilbewe- gung eine Forschungsmöglichkeit eingeräumt wurde, oder des im- mer noch von den Zeitgeschicht- lern umstrittenen sogenannten

„Lebensborn-Vereins" der SS wird dies erläutert. Eindeutig miß- glückt ist der Abschnitt über die

„Leistungsmedizin" am Beispiel von Pervitin. Der Verfasser Roth glaubt, in dieser Droge ein beson- ders bezeichnendes Beispiel für die Medizin im Dritten Reich se- hen zu können, aber er hat leider die gesamte Literatur zu diesem Problemkreis nicht ausreichend studiert, und deshalb bleibt sein Urteil angreifbar. Das meiner An- sicht nach wichtigste Kapitel be- trifft die medizinischen Verbre- chen, an denen Ärzte beteiligt wa- ren. Ihnen wurde bereits nach dem spektakulären Ärzteprozeß in dem Werk von Mitscherlich und Mielke

„Medizin ohne Menschlichkeit"

sehr früh die berechtigte Aufmerk- samkeit zuteil. Fragen der Men- schenexperimente, der Sterilisa- tions-, Euthanasie- und Selek- tionspraxis sind in der Tat auch heute wieder Grundlagen ausge- dehnter Diskussionen, und gerade an diesen sehr wohldokumentier- ten Abschnitten der beiden Medi- zinhistoriker Baader und Winau läßt sich die Bedeutung der Medi- zingeschichte zur Aufhellung sonst unverständlicher Verhal- tensweisen in der Vergangenheit, aber auch zur Klärung aktueller Gegenwartsfragen eindrucksvoll zeigen.

Sehr wichtig erscheint dabei der Hinweis von Winau auf eine bisher unveröffentlichte Autobiographie des verstorbenen Münchner Medi- zinhistorikers und Psychiaters Werner Leibbrand zu sein, und es wäre ein Desideratum an seine Witwe, diese Biographie mög- lichst bald einer breiten wissen- schaftlichen Öffentlichkeit zu- gänglich zu machen.

In dem letzten Teil, in dem Ärzte als Helfer von Verfolgten und Geg- nern des Dritten Reiches vorge- stellt werden, vermißte ich zwei Namen, den des verstorbenen Psychiaters und Medizinjournali- sten Deich und den des glückli- cherweise noch lebenden Päd- iaters Ströder. Der eine hat im Kriege durch die auch von dem Verfasser dieses Abschnittes er- wähnten Krankschreibungsprakti- ken eine ganze Reihe von sonst dem Tode verfallenen jungen Sol- daten vor dem Todesurteil geret- tet, der andere während seiner mutigen Tätigkeit an der Kinderkli- nik in Krakau viele Hunderte von polnischen Kindern vor dem si- cheren Tode bewahrt.

Der umfangreiche Anmerkungsap- parat bietet eine Fülle von weiter- führenden Literaturhinweisen, die aber natürlich keineswegs umfas- send sein können, und dies zeigt, daß das abschließende große hi- storische Werk zur Vergangen- heitsbewältigung der Beziehun- gen des Dritten Reichs zur Medi- zin noch nicht geschrieben wer- den konnte. Dazu wird es noch er- heblicher archivalischer und lite- rarischer Einzelarbeiten bedürfen.

Ob freilich die sonst in der Historie so wünschenswerte Objektivität sich bei der Bearbeitung dieses Themas einstellen wird, möchte ich bezweifeln; zu schrecklich wa- ren die Ergebnisse einer rigorosen Ideologie, zu furchtbar die Hand- lungen der von ihr Ergriffenen oder durch sie dazu Gezwunge- nen. Als eine Mahnung zur Bewah- rung der Menschlichkeit in der Medizin hat jedoch das Buch von Kudlien und seinen Mitarbeitern seinen besonderen Wert. Es ent- hält eine Fülle von bisher kaum oder nicht ausreichend bekannten neuen Studienergebnissen, kann jedoch den Anspruch auf eine ab- schließende Bearbeitung des ge- samten Fragenkomplexes ver- ständlicherweise noch nicht erfül- len.

Prof. Dr. med. Hans Schadewaldt, Düsseldorf

Sozialwahlen 1986 stehen an

Auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Wohlfahrtspflege wird gewählt

Zum 7. Mal seit der Wiedereinfüh- rung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung im Jahr 1953 werden die Vertreterversammlun- gen und die Vorstände der Träger der Kranken-, Renten- und Unfall- versicherungen gewählt. Bei 97

Prozent der Versicherungsträger verläuft dies unauffällig, durch die

„Friedenswahl": Sind nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, gelten die Vorge- schlagenen als gewählt.

Bei den paritätisch besetzten Selbstverwaltungsträgern sind Wahlen unter den Arbeitgebern bisher an einer Hand abzuzählen gewesen. Auf Versichertenseite wurde auch nur bei wenigen Trä- gern gewählt, es waren allerdings stets die größten Versicherungs- träger dabei. So wird auch im Jahr 1986 wieder bei der Bundesversi- cherungsanstalt für Angestellte (BfA) und bei den sieben Ange- stellten -Krankenkassen gewählt.

Der Wahlgang (Briefwahl) läuft vom 15. April bis 4. Juni 1986. Bei diesen Trägern konkurrieren um die Stimme der Versicherten die Deutsche Angestellten-Gewerk- schaft, der Deutsche Gewerk- schaftsbund und seine Einzelge- werkschaften, Organisationen aus dem Christlichen Gewerkschafts- bund sowie Vereine, bei denen man nicht genau weiß, wer dahin- tersteckt, die aber dadurch, daß sie sich mit den renommierten Na- men des Versicherungsträgers

„schmücken", sich bereits bei den letzten Wahlen das Vertrauen ei- ner großen Zahl von Wählern er- schleichen konnten.

In der gesetzlichen Unfallversiche- rung ist die „Friedenswahl" der Regelfall, Wahlen durch Wahl- 1188 (24) Heft 17 vom 23. April 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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handlung sind die Ausnahme ge- blieben. 1986 findet bei vier (der insgesamt 36 gewerblichen Be- rufsgenossenschaften) auf der

Versichertenseite eine Urwahl statt- dieses Mal auch bei der Be- rufsgenossenschaft für Gesund- heitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der Berufsgenossen- schaft, bei der alle Arbeitgeber des Gesundheitswesens, von nie- dergelassenen Ärzten über freie gemeinnützige und Privatkranken- häuser, Einrichtungen der medizi- nischen Rehabilitation bis hin zu den Hebammen versichert sind.

Ausgenommen sind nur die von Kommunen, Ländern und Bund getragenen Einrichtungen. Während für die 30 Mitglieder der

Vertreterversammlung auf Arbeit-

geberseite nur eine Vorschlagsli- ste eingebracht wurde, bewarben sich um die 30 Sitze auf der Versi- chertenseite die Deutsche Ange- stellten-Gewerkschaft (DAG), der Marburger Bund (MB), die Ge- werkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und eine Gemeinschaftsliste von ka- tholischer Arbeitnehmerbewe- gung (KAB), Kolpingwerk und evangelische Arbeitnehmerbewe- gung (EAB). Bisher waren in der Vertreterversammlung die ÖTV mit 22 und die DAG mit acht Sit- zen, darunter ein Repräsentant des Marburger Bundes, vertreten.

Verhandlungen unter den Beteilig-

ten, dieses offensichtliche Mißver-

hältnis zu bereinigen, scheiterten.

Die ÖTV war zwar bereit, vier Man- date an die Gemeinschaftsliste von KAB, Kolping und EAB abzu- treten, wollte DAG und MB jedoch nur einen zusätzlichen Sitz zuge- stehen. Das aber hätte die Verhält- nisse bei der BGW in keiner Weise verändert, denn die in der Arbeits- gemeinschaft christlicher Arbeit- nehmervereinigungen zusammen- geschlossenen Organisationen

KAB, Kolping und EAB haben bun-

desweit mit dem Deutschen Ge- werkschaftsbund und seinen Ein- zelgewerkschaften eine Zusam- menarbeit für die Sozialversiche-

DEUTSCHES itRZTEBLATT

Sozialwahlen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sozialversicherte Arbeitnehmer, die am Wahltag min- destens 16 Jahre alt sind ..

... und Arbeitgeber ..

... wählen alle sechs Jahre

Vorstände

Gewählte Vertreter wurden vorher vorge- schlagen von

Gewerkschaften und anderen Arbeitneh- mervereinigungen sowie deren Verbänden,

Arbeitgebervereinigungen I-verbänden,

•Versicherten und Arbeitgebern !freie Listen)

Vertreterversammlungen be- schließen über Satzungen, Haushalte, Beitragssätze, Ent- lastung der Vorstände, frei- willige Mehrleistungen, Richt- linien für Heilverfahren

Vorstände führen die Geschäfte und vertre- ten ihre Versicherungs- träger gerichtlich und außergerichtlich

imu

- - - - 860203

D

ie Wahlen zu den "Parlamen- ten" der Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenkassen, Ren- tenversicherung, Berufsgenossen- schaften) finden alle sechs Jahre statt. Die gewählten Mandatsträ- ger (Vorstände, Vertreterver- sammlungen) haben erhebliche Entscheidungsbefugnis. So be- schließen sie u. a. über Satzun- gen, Haushalte, Beitragssätze, freiwillige Mehrleistungen (bei den Krankenkassen z. B.) und die Richtlinien über Heilverfahren.

Bei vielen Versicherungsträgern wird allerdings nicht direkt ge- wählt. Die Zusammensetzung der

rungswahlen vereinbart. Die DAG hat jetzt in ihren Publikationen be- hauptet, daß der DGB mit "Leih- stimmen" aus dem christlichen Lager seine Wahlchancen verbes- sern wolle. An die Mitglieder der christlichen Organisationen rich- tete die DAG die Frage, ob sie ei- gentlich wissen, daß der DGB sie auf diese Weise als christliche Hilfstruppe benutze.

~ Die ÖTV und die Gemein- schaftslisten KAB, Kolping und EAB sind eine offizielle Listenver- bindung eingegangen. Auch die Deutsche Angestellten-Gewerk- schaft und der Marburger Bund haben sich zu diesem Schritt ent- schlossen. - Da, anders als bei den Krankenkassen, der Berufsge- nossenschaft für Gesundheits-

Vertreterversammlungen wird durch eine Begrenzung der Kandi- datenzahlen auf die Mandatszahl bestimmt. Diese sogenannten

"Friedenswahlen", also Wahlen

ohne Stimmabgaben, sind umstrit- ten. Neben bekannten Kandida- tenlisten werden sich in diesem Jahr wieder eine Vielzahl weniger bekannter Listen bei den Sozial- wahlen um ein Mandat bewerben (Stichtag der Sozialwahl ist der 4. Juni 1986). Seit der letzten Wahl ist die Briefwahl das Regelwahl- verfahren. Die Wahlbeteiligung bei der letzten Sozialwahl 1980 hatte im Durchschnitt bei knapp 44 Prozent gelegen. imu/EB

dienst und Wohlfahrtspflege die Namen und Anschriften ihrer Ver- sicherten nicht bekannt sind- Be- rufsgenossenschaften führen nur ein Verzeichnis ihrer Mitgliedsun- ternehmen - werden bis Mitte April die Wahlunterlagen an die Arbeitgeber versandt.

Die Zahl richtet sich nach den Nachweisen für die Beitragsbe- rechnung, die bis zum 11. Februar 1986 bei der Berufsgenossenschaft eingegangen sein müssen. Der Ar- beitgeber muß die Wahlausweise für seine Beschäftigten ausfüllen und die Wahlunterlagen ab 14. April (spätestens 15. Mai) an seine Mitar- beiter aushändigen/übermitteln.

Die Berufsgenossenschaft und die BfA haben hierzu bereits eine Vor- abinformation gegeben. [>

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 17 vom 23. April 1986 (27) 1189

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Dr. Rolf Thier Foto: KV No

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Sozialwahlen 1986 KURZBERICHT

Nicht nur für Frauen

Für Ärzte sind die Sozialwahlen nicht nur wegen der Berufsgenos- senschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege von Interes- se. Angestellte Arztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Arztpra- xen und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen werden vielmehr von den Trägern der gesetzlichen Kran- ken- und Rentenversicherung zur Wahl gerufen. Allerdings wird nur bei 35 Versicherungsträgern direkt gewählt, während bei den übrigen die Besetzung der Selbstverwal- tungsgremien aufgrund von Ab- sprachen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen erfolgt — ein nicht unbedingt demo- kratischer Zug.

Immerhin, bei der Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte zum Beispiel wird direkt gewählt und auch bei vielen Krankenkassen. Der Wähler ist gut beraten, sich die zur Wahl stehenden Organisationen und deren Vertreter genau anzuse- hen. Denn neben bekannten Namen treten bei den Sozialwahlen auch häufig spezielle, nur für diese Wah- len und nur für einzelne Versiche- rungsträger gebildete Wählerge- meinschaften auf. Diese können durchaus seriös sein. Es empfiehlt sich jedoch, sich über den Hinter- grund unbekannter Wählergemein- schaften zuvor zu informieren.

Im Zeichen der Emanzipation sei es erlaubt, auf eine Besonderheit hin- zuweisen — eine Vertretung speziell für Frauen: Der Verband der weib- lichen Angestellten wirbt unter den weiblichen Wählern mit dem Slogan

„Wir Frauen entscheiden die So- zialwahlen". Der VWA, der in frü- heren Jahren mit dem Namen der CDU-Sozialpolitikerin Margot Kalin- ke verbunden war, gleichwohl aber parteipolitisch neutral ist, mahnt die Frauen: „Bei den Sozialwahlen geht es um unsere soziale Sicherung, damit wir für unsere hohen Beiträge gerechte Leistungen erhalten und an unseren Rechtsansprüchen nicht gerüttelt wird". Das gilt schließlich nicht nur für Frauen. NJ

In drei KVen:

Modellversuch zur Reform des EBM

Die Delegierten der Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein diskutier- ten am 12. April 1986 im Kölner Ärztehaus sehr eingehend die Be- mühungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung um eine Re- form des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes (EBM) für ambu- lante ärztliche Leistungen. Sie würdigten dabei insbesondere auch die Verdienste, die sich der nordrheinische KV-Vorsitzende und Zweite Vorsitzende der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Rolf Thier (Düsseldorf), im Vorfeld der außerordentlichen Vertreterversammlung der KBV am 5. April in München um das Zu- standekommen eines Konsenses über die weitere Reformarbeit er- worben hat. (Die in München fast einstimmig gefaßte Entschließung der KBV-Vertreterversammlung ist in Heft 16 des Deutschen Ärzte- blattes vom 18. April zusammen mit einer ausführlichen Darstel- lung der von dieser VV erörterten Problematik der kassenärztlichen Gebührenordnungsreform veröf- fentlicht worden).

Dr. Thier unterstrich in seinem Re- ferat vor den Delegierten der Kas- senärztlichen Vereinigung Nord- rhein die Bedeutung des einmütig beschlossenen Modellversuches, nämlich einer Erprobung der um- strukturierten EBM-Teile „Grund- leistungen" und „Labor" durch ei- nige hundert Kassenärzte in Zu- sammenarbeit mit dem Zentralin- stitut für die kassenärztliche Ver- sorgung.

Bei diesem Modellversuch im drit- ten Quartal 1986 wird es sich, so Dr. Thier, um Simultan-Abrech- nungen in den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein, Westfa- len-Lippe und Nord-Württemberg handeln. Die teilnehmenden Kolle- gen werden — selbstverständlich auf der Basis der Freiwilligkeit —

repräsentativ für die gesamte Ärz- teschaft ausgewählt.

Nachdem auch Dr. Norbert Tautz, der Zweite Vorsitzende der KV Nordrhein, die Bedeutung des Mo- dellversuches für die Evaluierung der Qualität und eines soliden Fi- nanzbodens der Umstrukturierung unterstrichen hatte, beauftragten die Vertreter der 11 000 rheinlän- dischen Kassenärzte unter der Zu- stimmung so erfahrener kassen- ärztlicher Berufspolitiker wie Pro- fessor Bourmer, Dr. Muschallik und Dr. Roos ihren KV-Vorsitzen- den Dr. Rolf Thier, die Reform ei- nes neuen EBM als „Gesamtpa- ket" tatkräftig voranzutreiben und

durch die Beteiligung von Arbeits- gruppen aus der nordrheinischen Kassenärzteschaft zu fördern.

Für seine KBV-Aktivitäten gaben sie ihm folgende von Dr. Gernot Blum eingebrachte Entschließung mit auf den Weg: „Die Vertreter- versammlung der KV Nordrhein fordert den KBV-Vorstand auf, ei- ne außerordentliche Sitzung der KBV-Deleg ierten-Versammlung vor Verabschiedung der komplet- ten Neufassung des EBM durch den Bewertungsausschuß Ärzte/

Krankenkassen einzuberufen, mit dem Ziel der Diskussion der vorge- sehenen Regelungen." DP/EB 1190 (28) Heft 17 vom 23. April 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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