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Archiv "Bundesverband der Freien Berufe: Für die Angehörigen der freien Berufe keine Sonderhaftung" (24.04.1992)

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ie politisch Verantwortlichen sollen sofort alle "Bemühun-

• gen zur Einbeziehung der Freien Berufe in die geplante Dienstleistungshaftungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften" so- wie alle "Bemühungen zur Erarbei- tung von Sonderhaftungsrichtlinien der Europäischen Gemeinschaften für Teile der Freien Berufe" einstel- len.

Das fordert eine Resolution, die auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) in Bad Honnef von den Dele- gierten von 110 Kammern und Ver- bänden verabschiedet wurde. Zahl- reiche Analysen, so die Freiberufler, hätten bewiesen, daß das nationale Haftungsrecht im Bereich der freien Berufe völlig ausreichend sei und dem notwendigen Verbraucher- schutz gerecht werde, heißt es in der Entschließung. Daher sei ein Hand- lungszwang, wie er von anderen EG- Mitgliedern und der Bürokratie der Europäischen Gemeinschaft offen- bar gesehen werde, aus deutscher Sicht nicht gegeben.

Zahlreiche finanzielle Benachteiligungen

Rechtsanwältin Dr. Susanne Tiemann, Präsidentin der Europäi- schen Vereinigung der Freien Beru- fe (SEPLIS), bezeichnete die ge- plante Richtlinie, die eine Umkehr der Beweislast vorsieht, als äußerst bedrohlich für die FreiberuflichkeiL Zur Zeit stehen die Beratungen im Europäischen Parlament an. Wenn- gleich der Wirtschaftsausschuß zwar inzwischen empfohlen habe, die Heil- und Bauberufe sowie die Juri- sten auszuklammern, ist der BFB der 1\nsicht, daß Spezialrichtlinien für die freien Berufe grundsätzlich nicht Z'weckmäßig seien. Stattdessen müs- se der Entwurf ganz zu Fall gebracht werden - möglicherweise durch ei- ne Sperr.minorität im Ministerrat (dazu DA 15/1992).

Das steuerliche Hauptproblem der Selbständigen, so der auf der Mitgliederversammlung vorgelegte BFB-Jahresbericht 1991, bleibt die

"Benachteiligung gegenüber den Ar- beitnehmern bei der Besteuerung ih-

Bundesverband der Freien Berufe

Für die Angehörigen der freien Berufe

keine Sonderhaftung

rer Vorsorgeaufwendungen für Al- ter, Krankheit und Existenzsiche- rung". Die Selbständigen hätten in Form des "Vorwegabzuges" nur ein unzulängliches Äquivalent für die Steuerfreiheit der Arbeitgeberbei- träge zur Sozialversicherung der Ar- beitnehmer. Die Folge sei, daß die

bereits bei der Treuhandanstalt und beim Bundeskanzler vorstellig ge- worden. Der zugesagte Aufruf der Treuhand an die ihr unterstehenden Betriebe, aus ihren Beständen Räu- me für die Angehörigen der freien Berufe zu tragbaren Mieten zur Ver- fügung zu stellen, sei jedoch bisher

BFB-Mitgliederversammlung in Bad Honnef Blick ins Plenum. Foto: Udo Giesen

Selbständigen ihre Beiträge zu den Versicherungen zum großen Teil aus versteuertem Einkommen entrichten müßten.

Zahlreichen Schwierigkeiten sind die Angehörigen der freien Be- rufe in den neuen Bundesländern ausgesetzt. Bis zum Winte.~ 1991/92 hatten sich bereits 14 370 Arzte und 7800 Zahnärzte in freier Praxis nie- dergelassen, 2000 Apotheken waren privatisiert, so der BFB in seinem Jahresbericht. Zu den größten Pro- blemen gehöre der "katastrophale Mangel an Praxis- und Büroräumen zu angemessenen Mietpreisen". In dieser Frage sei der Bundesverband

noch nicht erfolgt. Hinzu kam noch, daß die Angehörigen der Heilberufe von den ERP-Kreditprogrammen ausgeschlossen wurden.

Finanzielle Schwierigkeiten sind dem Bundesverband der Freien Be- rufe selbst im übrigen auch nicht fremd. Um von Spenden möglichst unabhängig zu werden, hat Steuer- berater Dr. Heinrich Weiler deshalb eine neue Beitragsstruktur erarbei- tet, die ab 1. Januar 1994 wirksam werden soll.

Professor J. F. Volrad Deneke wurde zum Präsidenten des BFB wie- de!.gewählt (weitere Ergebnisse in DA 18, Rubrik "Personalia"). Kli Dt. Ärztebl. 89, Heft 17, 24. April 1992 (29) Ac1513

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