Tabelle
Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 UVV „Betriebs- ärzte" (Stand: 31. 12. 1994)
Gebiets- bezeich- nung
„Arbeits- medizin"
Zusatz- bezeich- nung
„Betriebs medizin"
Fachkunde
§ 3 Abs. 3 UVV „Be- triebsärzte"
Fachkunde
§ 3 Abs. 4 Nr. 1 u. 2 a) bzw. 2 b) UVV „Be- triebsärzte"
Gesamtahl der Ärzte mit arbeitsmedi- zinischer Fachkunde
503 767 249 175 1694
471 1052 160 378 2061
330 180 11 52 573
148 99 2 249
66 64 13 18 161
125 97 33 — 255
237 409 70 168 884
122 90 8 220
228 444 32 108 812
451 510 205 166 1332
101 226 80 32 439
46 81 25 24 176
236 779 5 — 1020
126 146 16 288
93 252 60 33 438
147 109 17 273
261 60 102 174 897
3691 5665 1088 1328 11 772
Bundesärztekammer THEMEN DER ZEIT
der Zustand der Patientin verschlech- tert hat und diese ein neues Gutach- ten erstellen läßt.
Bereits im Einigungsvertrag wur- den die Voraussetzungen dafür ge- schaffen, daß die Gelbsuchterkran- kungen durch die verseuchten Char- gen von 1978/79 ähnlich wie Impf- schäden nach dem Bundesseuchenge- setz (BSeuchG) anerkannt werden konnten. Damit steht den Erkrankten eine wirtschaftliche Versorgung von
BERICHTE
seiten des Staates zu. „Diese Initiative ging auf den derzeitigen sächsischen Sozialminister Dr. Hans Geisler zurück", teilt Theodor Huttner, Pres- sesprecher des SMS mit. „Die Hälfte der 1 500 Anträge auf staatliche Ver- sorgung sind bearbeitet. Rund 180 Frauen erhielten bereits monatliche einkommensunabhängige Leistungen zwischen 163 und 855 Mark."
Mittlerweile haben auch die ande- ren Bundesländer reagiert und zu
Nachsorgeuntersuchungen über die je- weiligen Versorgungsämter aufgeru- fen. Von den 567 betroffenen Frauen im Land Brandenburg sind bereits 530 dem Aufruf des Gesundheitsministeri- ums gefolgt und haben bei den zustän- digen Versorgungsämtern Anträge nach dem Bundesseuchengesetz ge- stellt. Schließlich will die Gesundheits- ministerkonferenz ein Konzept zur hu- manitären Hilfe für die infizierten Frauen erarbeiten. Ira Neukirchen
Betrieosärzte
Großer Bedarf trotz Zuwachs
Zum 31. Dezember 1994 hatten insgesamt 11 772 Ärztinnen und Ärzte eine betriebsärztliche Qualifikation.
Im Vergleich zur Vorjahres-Statistik der Bundesärztekammer hat sich da- mit die Zahl der Ärzte mit arbeitsme-
Landesärzte- kammer
Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Westfalen- Lippe Bundesgebiet
dizinischer Fachkunde um 1,9 Prozent erhöht. Die Tabelle enthält die Zahl der Ärzte mit den nach § 4 Arbeitssi- cherheitsgesetz in Verbindung mit
§ 3 Unfallverhütungsvorschrift „Be- triebsärzte" vorgegebenen betriebs-
ärztlichen Qualifikationen. Geglie- dert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefaßt auf Bundes- ebene wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte ausgewiesen, welche nach abgeschlossener Weiterbildung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedi- zin" oder die Zusatzbezeichnung „Be- triebsmedizin" zu führen berechtigt sind, sondern auch die Zahl derjeni- gen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen der Übergangsrege- lungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 a) so- wie Nr. 1 und 2 b) Unfallverhütungs- vorschrift „Betriebsärzte" weiterhin über die arbeitsmedizinische Fach- kunde verfügen. Die Zahl dieserart qualifizierter Ärzte nimmt entspre- chend der Konstruktion dieser Vor- schriften als Übergangsregelungen allerdings seit 1988 ständig ab. Dar- über hinaus ausgewiesen ist die Zahl derjenigen Ärzte, welche die nach
§ 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte" erforderlichen Vor- aussetzungen erfüllen, um im Rah- men einer zweijährigen selbständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem
„geeigneten Betrieb" die Zusatzbe- zeichnung „Betriebsmedizin" erwer- ben zu können.
Der Zuwachs an qualifizierten Be- triebsärzten in 1994 ist jedoch im Hin- blick auf die erforderliche betriebs- ärztliche Betreuung auch von Klein- und Kleinstbetrieben nur ein Tropfen auf den heißen Stein — in den kommen- den Jahren wird hierfür weiterhin ein erheblicher Bedarf an Betriebsärzten bestehen. Dr. Hans-Jürgen Maas, BÄK A-2058 (28) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 30, 28. Juli 1995