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Archiv "Noch großer Bedarf an Betriebsärzten" (04.08.1997)

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Insgesamt 12 470 Ärztinnen und Ärzte hatten zum 31. Dezember 1996 eine betriebsärztliche Qualifikation.

Im Vergleich zur Vorjahres-Statistik der Bundesärztekammer hat sich da- mit die Zahl der Ärzte mit arbeitsme- dizinischer Fachkunde um 3,6 Pro- zent erhöht. Die Tabelle enthält die Zahl der Ärzte mit den nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz in Verbin- dung mit § 3 Unfallverhütungsvor- schrift „Betriebsärzte“ vorgegebenen betriebsärztlichen Qualifikationen.

Weniger Ärzte nach Übergangsregelungen

Gegliedert nach Ärztekammer- Bereichen sowie zusammengefaßt auf Bundesebene wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte ausgewiesen, die nach abgeschlossener Weiterbildung die

Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedi- zin“ oder die Zusatzbezeichnung

„Betriebsmedizin“ zu führen berech- tigt sind, sondern auch die Zahl derje- nigen Ärzte, die nach Erfüllung der

Voraussetzungen der Übergangsrege- lung des § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 a) sowie Nr. 1 und 2 b) Unfallverhütungsvor- schriften „Betriebsärzte“ weiterhin über die arbeitsmedizinische Fach- kunde verfügen. Die Zahl der so qua- lifizierten Ärzte nimmt allerdings ent- sprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelung seit 1988 ständig ab.

Tropfen auf den heißen Stein

Darüber hinaus ausgewiesen ist die Zahl derjenigen Ärzte, die die nach § 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvor- schrift „Betriebsärzte“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um im Rahmen einer zweijährigen selbstän- digen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“ die Zu- satzbezeichnung „Betriebsmedizin“

erwerben zu können. Im Hinblick auf die erforderliche betriebsärztliche Betreuung nunmehr auch von Klein- und Kleinstbetrieben ist der im Jahr 1996 zu verzeichnende Zuwachs je- doch nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Auch in den kommenden Jah- ren wird hierfür noch ein erheblicher Bedarf an Betriebsärzten bestehen.

Dr. Hans-Jürgen Maas, Bundesärztekammer, Köln

Noch großer Bedarf an Betriebsärzten

A-2046 (14) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 31–32, 4. August 1997

P O L I T I K AKTUELL

Tabelle

Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 UVV „Betriebsärzte“

(Stand: 31. Dezember 1996)

Landesärzte- Gebiets- Zusatz- Fachkunde Fachkunde Gesamtzahl kammer bezeich- bezeich- § 3 Abs. 3 § 3 Abs. 4 der Ärzte

nung nung UVV „Be Nr. 1 u. 2a) mit arbeits-

„Arbeits- „Betriebs- triebsärzte“ bzw. 2b) medizini-

medizin“ medizin“ UVV „Be scher Fach-

triebsärzte“ kunde

Baden-

Württemberg 529 795 281 147 1 752

Bayern 502 1 134 209 285 2 130

Berlin 347 186 7 30 570

Brandenburg 159 72 3 — 234

Bremen 61 60 9 — 130

Hamburg 124 109 20 — 253

Hessen 251 435 102 168 956

Mecklenb.-Vorp. 120 98 9 — 227

Niedersachsen 243 472 57 107 879

Nordrhein 481 517 258 166 1 422

Rheinland-Pfalz 123 205 101 28 457

Saarland 50 78 36 27 191

Sachsen 244 788 16 — 1 048

Sachsen-Anhalt 129 270 8 — 407

Schleswig-Holstein 105 277 85 34 501

Thüringen 141 145 26 — 312

Westfalen-Lippe 288 380 171 162 1 001

Bundesgebiet 3897 6 021 1 398 1 154 12 470

Grafik

Der beachtliche Anstieg 1990/1991 ist eine Folge der erstmaligen Einbeziehung entsprechend qualifizierter Ärzte in den neuen Bundesländern. Quelle: Bundesärztekammer Köln, April 1997

Entwicklung der Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 Unfallverhütungsvorschrift

„Betriebsärzte“(jeweils zum 31. Dezember)

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