Insgesamt 12 470 Ärztinnen und Ärzte hatten zum 31. Dezember 1996 eine betriebsärztliche Qualifikation.
Im Vergleich zur Vorjahres-Statistik der Bundesärztekammer hat sich da- mit die Zahl der Ärzte mit arbeitsme- dizinischer Fachkunde um 3,6 Pro- zent erhöht. Die Tabelle enthält die Zahl der Ärzte mit den nach § 4 Arbeitssicherheitsgesetz in Verbin- dung mit § 3 Unfallverhütungsvor- schrift „Betriebsärzte“ vorgegebenen betriebsärztlichen Qualifikationen.
Weniger Ärzte nach Übergangsregelungen
Gegliedert nach Ärztekammer- Bereichen sowie zusammengefaßt auf Bundesebene wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte ausgewiesen, die nach abgeschlossener Weiterbildung dieGebietsbezeichnung „Arbeitsmedi- zin“ oder die Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“ zu führen berech- tigt sind, sondern auch die Zahl derje- nigen Ärzte, die nach Erfüllung der
Voraussetzungen der Übergangsrege- lung des § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 a) sowie Nr. 1 und 2 b) Unfallverhütungsvor- schriften „Betriebsärzte“ weiterhin über die arbeitsmedizinische Fach- kunde verfügen. Die Zahl der so qua- lifizierten Ärzte nimmt allerdings ent- sprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelung seit 1988 ständig ab.
Tropfen auf den heißen Stein
Darüber hinaus ausgewiesen ist die Zahl derjenigen Ärzte, die die nach § 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvor- schrift „Betriebsärzte“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um im Rahmen einer zweijährigen selbstän- digen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“ die Zu- satzbezeichnung „Betriebsmedizin“
erwerben zu können. Im Hinblick auf die erforderliche betriebsärztliche Betreuung nunmehr auch von Klein- und Kleinstbetrieben ist der im Jahr 1996 zu verzeichnende Zuwachs je- doch nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Auch in den kommenden Jah- ren wird hierfür noch ein erheblicher Bedarf an Betriebsärzten bestehen.
Dr. Hans-Jürgen Maas, Bundesärztekammer, Köln
Noch großer Bedarf an Betriebsärzten
A-2046 (14) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 31–32, 4. August 1997
P O L I T I K AKTUELL
Tabelle
Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 UVV „Betriebsärzte“
(Stand: 31. Dezember 1996)
Landesärzte- Gebiets- Zusatz- Fachkunde Fachkunde Gesamtzahl kammer bezeich- bezeich- § 3 Abs. 3 § 3 Abs. 4 der Ärzte
nung nung UVV „Be Nr. 1 u. 2a) mit arbeits-
„Arbeits- „Betriebs- triebsärzte“ bzw. 2b) medizini-
medizin“ medizin“ UVV „Be scher Fach-
triebsärzte“ kunde
Baden-
Württemberg 529 795 281 147 1 752
Bayern 502 1 134 209 285 2 130
Berlin 347 186 7 30 570
Brandenburg 159 72 3 — 234
Bremen 61 60 9 — 130
Hamburg 124 109 20 — 253
Hessen 251 435 102 168 956
Mecklenb.-Vorp. 120 98 9 — 227
Niedersachsen 243 472 57 107 879
Nordrhein 481 517 258 166 1 422
Rheinland-Pfalz 123 205 101 28 457
Saarland 50 78 36 27 191
Sachsen 244 788 16 — 1 048
Sachsen-Anhalt 129 270 8 — 407
Schleswig-Holstein 105 277 85 34 501
Thüringen 141 145 26 — 312
Westfalen-Lippe 288 380 171 162 1 001
Bundesgebiet 3897 6 021 1 398 1 154 12 470
Grafik
Der beachtliche Anstieg 1990/1991 ist eine Folge der erstmaligen Einbeziehung entsprechend qualifizierter Ärzte in den neuen Bundesländern. Quelle: Bundesärztekammer Köln, April 1997
Entwicklung der Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte“(jeweils zum 31. Dezember)