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Archiv "Arbeitsmedizin: Großer Bedarf an Betriebsärzten" (21.05.2004)

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A

ls Betriebsärzte dürfen von einem Unternehmen nur solche Ärzte bestellt werden, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fach- kunde verfügen. Die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um diese Fach- kunde erteilt zu bekommen, werden von der Bundesärztekammer erarbeitet und in § 3 der Unfallverhütungs- vorschrift (UVV) „Betriebsärzte des Hauptverbandes der gewerblichen Be- rufsgenossenschaften“ aufgenommen.

Erfassung aller Qualifikationen

Die nun vorliegenden statistischen Daten zur arbeitsmedizinischen Fach- kunde (Stichtag 31. Dezember 2002) zeigen, dass sich die Zahl der diesbe- züglich qualifizierten Ärztinnen und Ärzte gegenüber der zuletzt mit Stand vom 31. Dezember 2000 ermittelten Gesamtzahl von 13 395 zunächst im Jahr 2001 auf 12 209 und dann zum 31. Dezember 2002 auf 11 991 – das heißt um insgesamt 10,5 Prozent – verringert hat. Im gleichen Zeitraum stieg allerdings die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung

„Arbeitsmedizin“ um sechs Prozent von 4 112 auf 4 395 an, während sie sich bei den übrigen Qualifikationsstufen verringerte. Die Tabelle zeigt den Stand qualifizierter Betriebsärzte für das Jahr 2002. Die Grafik veranschau- licht die Entwicklung der Gesamtzahl qualifizierter Betriebsärzte von 1991 bis 2002.

Die Tabelle ist nach Ärztekammer- Bereichen untergegliedert und weist diejenigen Ärzte aus, die nach abgeschlossener Weiterbildung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“

oder die Zusatzbezeichnung „Be- triebsmedizin“ erlangt haben, sowie diejenigen, die nach Erfüllung der

P O L I T I K

A

A1474 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2121. Mai 2004

Grafik Entwicklung der Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte“

14 000 12 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000 0

10 704 11 131 11 585 11 772 12 034 12 470 12 776 12 873 13 033 13 395

12 209 11 991 EDV-Umstellung der Ärztekammern

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Quelle:Bundesärztekammer

´ TabelleCC´

Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 UVV „Betriebsärzte“

Landesärztekammer Gesamtzahl

der Ärzte mit Gebietsbezeichnung Zusatzbezeichnung Fachkunde § 3 Abs. 3 Fachkunde § 3 Abs. 4 arbeitsmedizinischer „Arbeitsmedizin“ „Betriebsmedizin“ UVV „Betriebsärzte“ Nr. 1 und 2a) bzw. 2b)

Fachkunde UVV „Betriebsärzte“

Baden- 1 540 582 728 96 134

Württemberg

Bayern 2 012 565 1 012 166 269

Berlin 615 375 190 9 41

Brandenburg 282 176 95 11 0

Bremen 118 74 44 0 0

Hamburg 252 151 90 4 7

Hessen 816 284 444 62 26

Mecklenburg- 220 92 125 3 0

Vorpommern

Niedersachsen 971 292 529 0 150

Nordrhein 1 249 545 518 57 129

Rheinland-Pfalz 443 157 249 21 16

Saarland 210 52 91 41 26

Sachsen 1 117 270 823 24 0

Sachsen-Anhalt 432 145 284 3 0

Schleswig-Holstein 385 133 206 9 37

Thüringen 315 153 157 0 5

Westfalen-Lippe 1 014 349 457 65 143

Bundesgebiet 11 991 4 395 6 042 571 983

insgesamt

Quelle: Bundesärztekammer Stand: 31. Dezember 2002

Davon:

Arbeitsmedizin

Großer Bedarf an Betriebsärzten

Mit der neuen Form der Datenerhebung werden nicht nur die unterschiedlichen

Qualifikationsstufen berücksichtigt, sondern auch Mehrfachzählungen vermieden.

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P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2121. Mai 2004 AA1475

Voraussetzungen der Übergangsrege- lungen von § 3 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 a oder 2 b UVV „Betriebsärzte“ über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Darüber hinaus sind auch diejenigen Ärzte erfasst, welche die nach § 3 Abs. 3 UVV „Betriebsärzte“

erforderlichen Voraussetzungen erfül- len, um – in der Regel befristet auf drei Jahre – im Rahmen einer zweijährigen selbstständigen betriebsärztlichen Tätig- keit in einem „geeigneten Betrieb“

die Zusatzbezeichnung „Betriebs- medizin“ erwerben zu können. Die frühere staatliche Anerkennung als Betriebsarzt in den neuen Bundeslän- dern ist nur dann berücksichtigt, wenn eine Umwandlung in die Zusatzbe- zeichnung „Betriebsmedizin“ durch die jeweilige Ärztekammer erfolgt ist.

Genauere Zählweise

Die Erhebungsstruktur dieser Statistik wurde 2001/2002 neu gefasst und machte eine umfangreiche und zeitin- tensive Zusammenarbeit mit den ent- sprechenden Abteilungen der Lan- desärztekammern notwendig, sodass die Arbeitsmedizin-Statistik mit dem Stand 31. Dezember 2001 nicht veröf- fentlicht werden konnte. Der deutliche Rückgang der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fach- kunde ist vor allem durch die umfas- sende EDV-Umstellung und Neu- ausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu er- klären. Es erfolgten insbesondere Be- reinigungen von Doppel- und Mehr- fachnennungen unterschiedlicher Stu- fen der arbeitsmedizinischen Fachkun- de gemäß § 3 UVV „Betriebsärzte“

und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebs- ärztlichen Qualifikation.

Aufgrund des in den nächsten Jahren vermehrt und insbesondere in den neu- en Bundesländern zu erwartenden Aus- scheidens von Betriebsärzten aus dem Berufsleben und der nunmehr gesetz- lich vorgeschriebenen betriebsärzt- lichen Betreuung auch von Kleinbe- trieben ist bald schon ein großer per- soneller Bedarf in diesem Bereich zu erwarten. Dr. med. Annegret Schoeller Bundesärztekammer, Köln

KOMMENTAR

D

ie gesetzliche Pflegeversiche- rung, 1995 als fünfte Säule des gegliederten Systems der sozia- len Sicherung gestartet, gerät immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten.

Im vergangenen Jahr schloss sie mit einem Rekorddefizit von rund 700 Millionen Euro ab. In den ersten Jah- ren wurden noch Rücklagen thesau- riert und 1998 ein Rekordvolumen von rund 4,5 Milliarden Euro erzielt. Doch bereits seit 1999 scheint die Pflegever- sicherung immer mehr zu einem Pfle- gefall zu werden. Bisher ließen sich die Defizite stets aus Rücklagen der er- sten Jahre decken, ohne dass der Bei- tragssatz von 1,7 Pro-

zent erhöht werden musste. Heute be- stätigt sich, dass die Prognosen von zwei Expertenkommissio- nen von 2002 zutref-

fen, wonach bereits im Jahr 2006 nur noch 1,8 Milliarden Euro auf der hohen Kante liegen werden – dies sind 0,6 Milliarden Euro weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestre- serve von eineinhalb Monatsausgaben.

Ganz im Gegensatz dazu entwickel- te sich die private Pflegepflichtversi- cherung, die für die Pflegeversiche- rung der Privatkrankenversicherten zuständig ist. Dort konnten inzwischen mehr als 5,5 Milliarden Euro für jene zehn Prozent der Bevölkerung thesau- riert werden, die privat pflichtversi- chert sind und deren Finanzierung nach dem Kapitaldeckungsverfahren läuft. Seit 1995 wurden die Beiträge sogar dreimal reduziert.

Ursächlich für die finanzielle Schieflage in der gesetzlichen Pflege- versicherung ist die Tatsache, dass seit 1997 die Pro-Kopf-Ausgaben im Durchschnitt um drei Prozent jähr- lich gewachsen sind, die Einnahmen je Versicherten dagegen nur um 1,5 Prozent. Dahinter stecken zwei Trends: mehr Pflegefälle, mehr teure Heimversorgung. Die Zahl der Lei- stungsempfänger erhöhte sich seit 1997 von 1,66 Millionen auf 1,89 Mil-

lionen im Jahr 2002. Besonders zuge- nommen haben die Fälle in der Pfle- gestufe I jener Pflegebedürftigen, die mindestens einmal täglich versorgt werden müssen und mehrmals pro Woche eine Haushaltshilfe benöti- gen. Im Jahr 2002 wurden in Pflege- stufe I rund 950 000 Pflegebedürftige finanziell unterstützt – ein Zuwachs von mehr als 30 Prozent binnen fünf Jahren. Die Zahl der Pflegebedürfti- gen in Stufe II hat sich dagegen kaum verändert. Vor zwei Jahren waren es mit 686 000 Fällen nur rund 9 000 mehr als fünf Jahre zuvor. In Stufe III – Rundumbetreuung – waren zuletzt 247 000 Schwerpflege- bedürftige mit gesetz- lichen Ansprüchen – 9 000 weniger als noch 1997. Seit Ende 1997 ist die Zahl der sta- tionär in Heimen Be- treuten um knapp 30 Prozent gestie- gen, die ambulante Pflegebetreuung weitete sich um knapp acht Prozent aus. In Stufe I nahm die Heim- unterbringung sogar um 45 Prozent zu.

In Stufe II wurden knapp 32 Prozent mehr Fälle stationär betreut (2002) als 1997, wohingegen die ambulante Ver- sorgung um mehr als zehn Prozent zurückging.

Die Bundesregierung steht nicht nur wegen dieser Finanzkalamitäten unter Handlungsdruck, auch das Bundesver- fassungsgericht 2001 verlangt bereits obendrein, dass bis spätestens 2004 per Gesetz die Kindererziehung in der um- lagefinanzierten Versicherung künftig berücksichtigt wird. Einen Entwurf des Gesundheitsministeriums, wonach kin- derlose Versicherte pro Monat einen Zuschlag von 2,50 Euro zusätzlich zah- len sollten, hat Bundeskanzler Gerhard Schröder im Januar gestoppt. Kein leichtes Unterfangen also, zumal so- wohl die Rürup- als auch die Herzog- Kommission dafür plädierten, die umla- ge- auf kapitalgedeckte Finanzierung umzustellen. Die Private Pflichtver- sicherung für die Pflege könnte hier Vorbild sein. Dr. rer. pol. Harald Clade

Pflegeversicherung

Pflegefall

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