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Archiv "Ehrengäste in großer Zahl" (04.06.1987)

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Aufmerksame Zuhörer bei den Plenardebatten des 90. Deutschen Ärztetages in Karlsruhe: Repräsentanten ausländischer Ärzteorganisationen aus West und Ost.

Ehrengäste in großer Zahl

Eine große Zahl in- und ausländischer Gäste hatte Dr. Franz-Josef Große-Ruy- ken, Präsident der Arztekammer Baden- Württemberg, bei der Eröffnung des 90.

Deutschen Arztetages in Karlsruhe will- kommen geheißen. Der Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Fami- lie, Frauen und Gesundheit, Anton Pfei- fer, Parlamentarischer Staatssekretär, und der Karlsruher Oberbürgermeister Prof. Dr. Gerhard Seiler ergriffen selbst das Wort (DÄ 22/1987). Weiter begrüßte Dr. Große-Ruyken den Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Dieter-Juli- us Cronenberg, MdB, den Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Prof. Dr. Walde- mar Schreckenberger, zahlreiche Abge- ordnete des Bundes- und des Landtages, die baden-württembergische Sozialmini- sterin Barbara Schäfer, Repräsentanten der wissenschaftlichen Fachgesellschaf- ten, Hochschulrektoren, Vertreter der Kirchen, der Bundeswehr, von Organisa- tionen der Arbeitgeber und Arbeitneh- mer, der Träger der Sozailversicherung, der Krankenhäuser, der pharmazeuti- schen Industrie und der anderen Heilbe- rufe.

Aus dem Ausland kamen zum 90.

Deutschen Ärztetag:

Belgien: Dr. Andrä Wynen, Präsident des Verwaltungsrates der belgischen Ärzteverbände, Generalsekretär des Weltärztebundes und Träger des Ehren- zeichens der deutschen Ärzteschaft.;

England: Mr. A. P. J. Ross, Chirurg, Vorsitzender des Zentralkomitees für die

Krankenhausversorgung; Finnland: Dr.

Markku Äärima, Hauptgeschäftsführer der finnischen Ärzteorganisation; Grie- chenland: Dr. Theo Koulas; Vertreter der griechischen Ärzteorganisation; Nieder- lande: Prof. Dr. P. E. Vorhoeve, Vizeprä- sident der Königlich-niederländischen Ärzteorganisation; Dr. J. L. A. Boelen, Vertreter der Königlich-niederländischen Ärzteorganisation; Internationaler Arztin- nenbund: Frau Dr. Carolyn Motzel, Eh- renamtliche Generalsekretärin; Jugosla- wien: Prof. Dr. Stanka Krajnc-Simonetti, Präsidentin der slowenischen Ärztege- sellschaft; Liechtenstein: Dr. Dieter Walch, Präsident des Liechtensteini- schen Ärztevereins; Norwegen: Dr. Ha- rald Braathen, Mitglied des .. Zentralvor- standes der norwegischen Arzteorgani- sation; Österreich: Obermedizinalrat Dr.

Christ; Vizepräsident der Österreichi- schen Ärztekammer; Polen: Prof. Dr.- Z.

Lewicki, Präsident der polnischen Ärz- teorganisation; Schweden: Dr. Nils Ter- ner, Direktor der Abteilung Gesundheit- liche Versorgung der schwedischen Ärz- teorganisation; Schweiz: Dr. H. R. Sahli, Vizepräsident der Verbindung der Schweizer Ärzte; Tschechoslowakei: Dr.

Jan Kocourek; Ungarn: Dr. Kälmän Ma- gya, Vizepräsident des Verbandes der Ungarischen Medizinischen Gesellschaf- ten; Dr. Zoltän Szabö, Vorsitzender der Ungarischen Gewerkschaften für das Ge- sundheitswesen; Dr. Csaba Farsang, Ge- neralsekretär des Verbandes der Ungari- schen Medizinischen Gesellschaften. ❑

• die vorgesehene Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfordert insbesondere im Kapitel „Mund, Kiefer- und Gesichts- chirurgie" eine Änderung der GOÄ;

• bestimmte typische Ausle- gungsschwierigkeiten in der Anwendung der GOÄ belasten durch systematische Beanstandungen von Arztliquidationen durch Beihilfestellen und private Kran- kenversicherungsträger das Patient- Arztverhältnis; hier bedarf es klarstellen- der Änderungen im Leistungsverzeich- nis.

Der 90. Deutsche Ärztetag lehnt ei- ne Anbindung der Amtlichen Gebühren- ordnung für Ärzte an den zum 1. Okto- ber 1987 novellierten Einheitlichen Be- wertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen (EBM) ausdrücklich ab. Ein kassenärztliches Gebührenverzeichnis, das wegen der vertraglich vereinbarten festen Vergütungssätze alle Leistungs- modalitäten gesondert erfassen muß, kann nicht Basis für ein Leistungsver- zeichnis einer Amtlichen Gebührenord- nung mit Gebührenrahmen sein. Ziel ei- ner Novellierung der Amtlichen Gebüh- renordnung für Ärzte für die weitere Zu- kunft muß es vielmehr sein,

• krankenhaustypische Leistun- gen einer angemessenen Vergütung zu- führen und nicht an die wegen des Zu- schnittes auf die ambulante kassenärzt- liche Versorgung ‚verkümmerten' Ge- bührensätze des EBM zu binden;

• dem Gebührenrahmen durch Straffung des Leistungsverzeichnisses und Wegfall der bestehenden nivellie- renden Vorschriften wieder den Stellen- wert zu verschaffen, der ihm im Rahmen einer Gebührentaxe zukommen muß;

• bei Beibehaltung einer ausrei- chenden Transparenz der Arztliquidation für den Zahlungspflichtigen das Über- maß an bürokratischem Verwaltungs- aufwand zu beseitigen."

Diagnosenstatistiken der Krankenhäuser unter ärztlicher Regie

,,Eine sachgerechte Beurteilung der Leistungsstruktur erfordert auch im Krankenhaus eine verbesserte Transpa- renz der dort anfallenden Kosten- und Leistungsdaten. Der 89. Deutsche Ärz- tetag 1986 hat die von den Krankenhäu-

Dt. Ärztebl. 84, Heft 23, 4. Juni 1987 (37) A-1631

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