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Archiv "Management für Betriebsärzte" (22.01.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

DER KOMMENTAR

Klassen-Kasse

Auch Angestellte einer Ortskran- kenkasse werden mal krank. Wo wird ein AOK-Angestellter für den Fall wohl krankenversichert sein?

Gewiß doch bei der AOK?

Weit gefehlt. Das mag für normale AOK-Beschäftigte zutreffen, doch höhere Beschäftigte, die soge- nannten dienstordnungsmäßigen Angestellten (DO-ler), haben be- amtenähnliche Privilegien; sie be- kommen Beihilfe und gehen „pri- vat" zum Arzt. Für den über die Beihilfe hinausschießenden Rest der Kosten sind sie, wie Beamte, ergänzend versichert. Ihr Arbeit- geber, also die AOK, zahlte ihnen sogar einen Beitragszuschuß, da- mit die Beitragsbelastungen für jene Besserverdiener nicht allzu schmerzlich waren, bis das Bun- dessozialgericht diese Praxis ver- bot.

Nun sind findige AOK-Manager im Rheinland und in Westfalen-Lippe auf einen Ausweg verfallen: eine private Versicherung in Gestalt ei- nes „Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit" für höherverdie- nende AOK-Beschäftigte! Der Pri- vatverein soll das Leistungsspek- trum einer AOK offerieren, den Vereinsmitgliedern gleichwohl den sozialen Status eines Privat- patienten sichern — und das zu mäßigen Beitragssätzen. Seit et- wa einem Jahr läuft über dieses Vorhaben ein zäher Streit, bei dem der Verband der privaten Krankenversicherung, das Bun- desaufsichtsamt für das Versiche- rungswesen, das Bundesversiche- rungsamt, das Bundeskartellamt und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen tangiert sind, denn der exklusive „Verein auf Gegenseitigkeit" für jene be- sondere Angestelltenklasse wirft wettbewerbs-, kartell- und auf- sichtsrechtliche Probleme auf.

Die Probleme wären ganz einfach zu lösen. Wie wäre es, wenn die DO-Angestellten der Ortskranken- kassen Mitglieder ihrer eigenen Kasse (oder einer Ersatzkasse) würden? Warum soll ein höherer AOK-Angestellter nicht auch AOK- Mitglied sein? Wenn das „Pro- dukt", das er vertritt, nämlich die AOK, so gut ist, wie er es jedem normalen AOK-Mitglied doch im- mer wieder versichert, dann müß- te es auch für ihn gut genug sein.

Müßte man nicht mißtrauisch wer- den, wenn VW-Angestellte sich weigerten, VW zu fahren, sondern BMW bevorzugten? NJ

Management

für Betriebsärzte

Das Institut für Arbeits- und So- zialhygiene in Karlsruhe wird in diesem Januar zehn Jahre alt. An sich wäre ein solches Jubiläum nur Anlaß für eine Notiz, doch hier ist auch ein Kommentar ange- bracht. Bei diesem Institut handelt es sich um eine der wenigen pri- vaten überbetrieblichen arbeits- medizinischen Einrichtungen. Im Januar 1976 begann es mit einem bescheidenen Bestand von acht Betrieben, die sich seiner Dienste bedienten, und vier Mitarbeitern.

Ende 1984 belief sich die Zahl der betreuten Betriebe auf 231.

Das Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 läßt den Betrieben theore- tisch die freie Wahl, wie sie die betriebsärztliche Betreuung re- geln wollen — durch hauptamt- liche Kräfte, durch Bestellung von nebenberuflich tätigen (oft nie- dergelassenen) Ärzten oder durch vertragliche Bindung an einen überbetrieblichen Dienst. Und hier haben die Berufsgenossen- schaften eine privilegierte Stel- lung. „Die

Berufsgenossenschaf- ten,

auch mehrere zusammen,

können", so steht es in der RVO,

„überbetriebliche arbeitsmedizi- nische und sicherheitstechnische Dienste einrichten. Das Nähere bestimmt die Satzung. In der Sat- zung kann auch bestimmt wer- den, daß sich die Unternehmer ei- nem überbetrieblichen arbeits- medizinischen und sicherheits- technischen Dienst anschließen müssen". In der Praxis bedeutet das, daß sich kleine und mittlere Unternehmen vorzugsweise an den berufsgenossenschaftlichen Dienst wenden, zumal sie von Ar- beitgeberverbänden und Be- triebsräten oft dazu gedrängt wer- den.

Um so beachtlicher sind die weni- gen Versuche, auf privater Basis einen solchen überbetrieblichen Dienst zu installieren. Das Karlsru- her Institut hatte bei der Grün- dung insofern Glück, als es sich der Einrichtungen und der Bezie- hungen eines großen labormedi- zinischen „Betriebes" bedienen konnte. Der entscheidende Punkt aber war der, daß bei dem Newco- mer jemand bereit war, klein an- zufangen und unternehmerisches Risiko einzugehen. Einen solchen angestellten Unternehmer gab es und gibt es — einen Kaufmann.

Das war ein Grund, weswegen dem Institut auch aus Kreisen der Ärzteschaft anfänglich Mißtrauen entgegenschlug. Müßte nicht, so lautete der Einwand, eine be- triebsärztliche Einrichtung von Ärzten geleitet werden? Würde der Manager nicht die verantwort- lichen Ärzte überspielen? Tatsa- che ist aber, daß nur dank unter- nehmerischen Sinns, betriebs- wirtschaftlichen Kalküls, dank Marketing und Kunden-Akquisi- tion dieser überbetriebliche be- triebsärztliche Dienst überleben konnte. Und so hält die kurze Ge- schichte jenes Instituts in Karlsru- he eine allgemeine Lehre bereit:

eine derartige ärztlich-medizini- sche Einrichtung bedarf neben der ärztlichen eben auch der kauf- männischen Sachkunde; neben

den Betriebsarzt gehört der Ma-

nager, der sich schlicht „ums Ge-

schäft"

kümmert. NJ Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 4 vom 22. Januar 1986 (27) 171

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