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Archiv "Die Musterverträge für Betriebsärzte liegen jetzt vor" (06.03.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung THEMEN DER ZEIT

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über „Betriebsärzte, Sicherheitsin- genieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (dem „Arbeitssi- cherheitsgesetz = ASIG") wird die bisherige betriebsärztliche Tätig- keit in der Bundesrepublik Deutschland sehr bald wohl eine entsprechende Ausdehnung erfah- ren. Das ist zumindest die Vorstel- lung der Bundesregierung. Darin waren sich auch alle Parteien des Deutschen Bundestages bei der Erarbeitung des Gesetzes weitge- hend einig.

Dieses Gesetz bringt außerdem eine in der gesamten Welt gültige steigende Wertschätzung und Be- deutung der Arbeitsmedizin und ih- rer Praxis zum Ausdruck. Im kras- sen Gegensatz dazu steht die au- genblickliche Zahl erfahrener und fachkundiger Arbeitsmediziner in der Bundesrepublik Deutschland.

Aus diesem Grund ist es nicht nur selbstverständlich, sondern wird auch allseits erwünscht, daß sich in der Zukunft eine große Zahl von niedergelassenen Ärzten arbeits- medizinisch in der Industrie betä- tigt und wirksam wird. Die jüngsten Erfahrungen lehren, daß das Inter- esse innerhalb der Kollegenschaft sehr deutlich gestiegen ist. Das zeigt sich unter anderem auch an der großen Teilnehmerzahl in je- nen Kursen, welche von Landes- ärztekammern und den Akademien für Arbeitsmedizin veranstaltet werden und die die im Gesetz ge- forderte arbeitsmedizinische Fach- kunde vermitteln. Der Ärzteschaft

— und hier natürlich besonders dem „Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V." als der spe- zifischen Berufsvertretung der Werks- und Betriebsärzte — ist verständlicherweise sehr daran ge- legen, allen neu hinzukommenden

Kollegen die Übernahme hauptbe- ruflicher und unter Umständen auch nebenberuflicher Tätigkeiten zu erleichtern und die entspre- chende Hilfestellung zu leisten. Im Zusammenwirken mit der Bundes- ärztekammer wurden daher schon frühzeitig Verhandlungen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein- geleitet, welche zum Ziel hatten,

„Musterverträge für Betriebsärzte"

vorzulegen, die eine berechtigte Aussicht auf Anerkennung durch den Arbeitgeber haben. Auch die Betriebsräte in den Unternehmun- gen haben im Falle der Einstellung eines hauptberuflich tätigen Be- triebsarztes ein Mitspracherecht.

Auch im Falle der Beschäftigung freiberuflich tätiger Kollegen sind sie mit zu hören. Dieses Recht ist im Gesetz festgelegt.

Inzwischen liegen nun die Muster- verträge vor*). Es kann hier nur auf die wesentlichen Punkte innerhalb der Verträge hingewiesen werden:

Die gewünschte und erforderli- che Vertrauensstellung eines Arz- tes im Betrieb kann nur gewährlei- stet bleiben durch eine möglichst unabhängige und neutrale Position, auch innerhalb der Betriebshierar- chie. Das wird gleich im Anfang dieser Musterverträge deutlich: Die Betriebsärzte sind unmittelbar der Leitung eines Werkes oder Betrie- bes zu unterstellen. Auch der als freier Mitarbeiter tätige Betriebs- arzt soll nicht von untergeordneten Abteilungen eines Unternehmens in seiner Arbeit beeinflußt oder ge- lenkt werden.

*) Die Vertragsmuster sind in diesem Heft als „Bekanntmachungen der Bun- desärztekammer" wiedergegeben.

In diesem Heft werden die neuen Musterverträge für Be- triebsärzte, die auf das „Ar- beitsicherheitsgesetz" abge stimmt sind, veröffentlicht (Seite 691). Die Redaktion hat den Vorsitzenden des

„Verbandes Deutscher Be- triebs- und Werksärzte e. V."

um eine kurze Stellungnah- me zu einigen wesentlichen Punkten, auf die besonders zu achten ist, gebeten. Exem- plare der Vertragsmuster können (in Form eines Son- derdrucks) bei den Landes- ärztekammern angefordert werden. Der Verband Deut- scher Betriebs- und Werks- ärzte ist selbstverständlich auch bereit, sachkundig zu helfen (Anschrift: 6096 Raun- heim, Liebfrauenstraße 30).

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Es ist wichtig, darauf hinzuwei- sen und es vertraglich zu vereinba- ren, daß die materielle und perso- nelle Ausstattung betriebsärztlicher Dienste durch das Unternehmen gewährleistet wird. Bei dem freibe- ruflich tätigen Betriebsarzt wird sich hier eine Vielzahl von Varian- ten anbieten, da dieser zum Bei- spiel sehr wohl mit einem Unter- nehmen die Vereinbarung treffen kann, seine eigenen Praxisräume und Ausrüstungen sowie Personal zur Verfügung zu stellen, ohne den Betrieb damit zu belasten. Eine solche Regelung wird sich u. a. in der Festsetzung des Honorars nie- derschlagen müssen.

0 Für den als Arbeitnehmer ein- gestellten, das heißt den hauptbe- ruflich tätigen Betriebsarzt ist es sehr wichtig und empfehlenswert, von vornherein alle vorgesehenen und gestatteten Nebentätigkeiten einschließlich des sich daraus un- ter Umständen ergebenden Liqui- dationsrechtes vertraglich festzu- schreiben. Das betrifft sowohl die Tätigkeit in anderen Betrieben als auch gutachterliche Tätigkeiten, Vorsorgeuntersuchungen und Ju-

gendarbeitsschutzuntersuchungen

Die Musterverträge für

Betriebsärzte liegen jetzt vor

Paul Rosenberger

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 10 vom 6. März 1975 643

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Die Information:

Bericht und Meinung

usw. Erfahrungsgemäß stoßen nachträglich beantragte Nebentä- tigkeiten immer wieder auf Schwie- rigkeiten.

Die Regelung der Weiter- und Fortbildung des Betriebsarztes muß auf die seitens der Berufsge- nossenschaft erlassene „UVV-Be- triebsärzte" abgestellt werden. Bei als Arbeitnehmern tätigen Be- triebsärzten erfolgt die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungsveran- staltungen im vorherigen Einver- nehmen mit der Firma. Die Kosten für die Fortbildung des hauptberuf- lich tätigen Betriebsarztes trägt die Firma. Der nebenberuflich Tätige sollte die Kostenübernahme bei sei- ner Bestellung klären.

Der als freier Mitarbeiter tätige Betriebsarzt hat grundsätzlich kei- nen Anspruch auf bezahlten Erho- lungsurlaub; er muß darüber hin- aus gemeinsam mit der Firmenlei- tung um seine Vertretung bemüht sein. Die Kosten der Vertretung trägt der Betriebsarzt. Diese Ko- sten sollten jedoch dahingehend begrenzt werden, daß der freiberuf- lich tätige Kollege diese nur bis zur Höhe des an ihn während der Ver- tretungszeit ausgezahlten Honorars trägt. In beiden Vertragsmustern ist ein Kündigungsschutz verankert.

Auch der freiberuflich tätige Be- triebsarzt sollte unseres Erachtens einen hinreichenden Kündigungs- schutz erhalten, wenn er der ihm nach dem Gesetz übertragenen Verantwortung gerecht werden soll. Dieser Meinung konnten sich bisher die Arbeitgeber leider noch nicht anschließen.

Das sind nur wenige Beispiele aus der Skala der innerhalb eines Ver- trages zu erwähnenden Möglich- keiten. Die übrigen Punkte der Mu- sterverträge wurden, wie schon er- wähnt, mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften besprochen und abgestimmt. Die Zustimmung der Bundesärztekammer haben die Vertragsmuster ebenfalls gefunden.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Paul Rosenberger 4018 Langenfeld

Katzbergstraße 8

Sonntag, 9. März

20.30: Die Krücken — Chronik ei- ner Behinderung. BR I, Christiane Ehrhardt

Die Autorin schildert die Geschichte ei- ner beschädigten Hüfte.

Dienstag, 11. März

15.05: Zeit der Mutlosen — Depres- sion als Volkskrankheit. DLF, Bernd Schaaf

Interessantes aus Sendereihen

Rufzeichen „Der Anfang von Et- was" (Spielfilm aus der Serie:

Telefonseelsorge). ZDF, 10. 3., 19.30

Infektionskrankheiten in Europa (Seuchen auf dem Vormarsch).

DLF, 11. 3., 14.10

Hilfsmittel für Behinderte (Mo- saik — Für die ältere Genera- tion). ZDF, 11.3., 16.30

Sport in Urlaub und Freizeit (Die Sprechstunde). Drittes Fernse- hen Nord, 11.3., 18.45

Durchblutungsstörungen - Ur- sache, Auswirkung, Behandlung (Die Sprechstunde). Drittes Fern- sehen Bayern, 11.3., 19.15

Psychische Störungen alter Men- schen (Altwerden als Aufgabe).

BR II, 19.30

Depressionen (Medizin im Drit- ten Programm). Drittes Fernse- hen West, 11. 3., 20.30

Richtig liegen - gesund schla- fen (Die Sprechstunde). Drittes Fernsehen Südwest, 11.3., 21.10

Rheuma - eine Problemkrank- heit, Behandlungsmöglichkeiten (Internationale Rundfunk-Univer- sität). HR II, 12. 3., 22.25

21.00: Drei Heilpraktiker und ihr Publikum. Drittes Fernsehen Hes- sen, Christian von Coester und Garleff Zacharias-Langhans

In der Bundesrepublik gibt es etwa dreitausend Heilpraktiker. Die Zahl ih- rer Patienten wächst, so scheint es, un- aufhaltsam. (Im DEUTSCHEN ÄRZ- TEBLATT 7/1975 haben wir schon ein- mal auf diese Sendung hingewiesen.)

Mittwoch, 12. März

19.00: Zukunft für Körperbehinder- te Ersatzteile von der Drehbank.

Drittes Fernsehen Hessen

Welche Hilfe von der biomedizinischen Technik bereits heute und in Zukunft für Patienten, die unter schmerzhaften Veränderungen der Hilft-, Knie- oder Ellenbogengelenke leiden, zu erwarten ist, dokumentieren Filmaufnahmen über den Ersatz von Kniegelenken.

19.30: Todesursache Nummer 1 — Die Herz- und Kreislaufkrankhei- ten. BR II, Jochen Aumiller

Die Gründe dafür, daß Herz- und Kreis- laufkrankheiten in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sind größ- tenteils in den modernen Lebensbedin- gungen zu suchen: Nikotin, Alkohol, fettes Essen, Übergewicht, Bewegungs- armut, Streß. Die Mediziner reagieren mit verstärkten Forschungen über Ursa- chen und Mechanik dieser Krankheiten und suchen neue Wege in der Therapie und Prophylaxe. So wurde in München das erste deutsche Herzzentrum eröff- net, dessen moderne Ausrüstung den Anschluß an das internationale Niveau ermöglicht.

21.00: Die Sucht — Therapie des Alkoholismus. Drittes Fernsehen Nord, Karl Franken und L. Hans Serwe

Vernachlässigt wurden bisher die gene- tischen, biochemischen und psychi- schen Entstehungsbedingungen der Al- koholsucht sowie die damit verknüpften medizinischen und verhaltenstherapeu- tischen Heilungsmethoden. Die Sen- dung entstand unter Mitarbeit zahlrei- cher Süchtiger, denen die Selbstdar- stellung nicht leichtgefallen ist.

21.00: Gesundheit am Arbeitsplatz

— Zur Situation der Arbeitsmedi- HÖRFUNK UND FERNSEHEN

Hörenswert — Sehenswert

Betriebsarzt

644 Heft 10 vom 6. März 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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