ine betriebsärztliche Qualifika- tion hatten zum 31. Dezember 1997 insgesamt 12 776 Ärztin- nen und Ärzte. Im Vergleich zur Vor- jahres-Statistik der Bundesärztekam- mer hat sich damit die Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde um 2,5 Prozent erhöht. Die Tabelle ent- hält die Zahl der Ärzte mit den nach
§ 4 Arbeitssicherheitsgesetz in Verbin- dung mit § 3 Unfallverhütungsvor- schrift „Betriebsärzte“ vorgegebenen betriebsärztlichen Qualifikationen.
Gegliedert nach Ärztekammer- bereichen sowie zusammengefaßt auf Bundesebene wird somit nicht nur die
Zahl der Ärzte ausgewiesen, welche nach abgeschlossener Weiterbildung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsme- dizin“ oder die Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“ zu führen berech- tigt sind, sondern auch die Zahl derje- nigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen der Übergangsrege- lung des § 3 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 a) so- wie Nrn. 1 und 2 b) Unfallverhütungs- vorschriften „Betriebsärzte“ weiter- hin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
Die Zahl der so qualifizierten Ärzte nimmt allerdings entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelung seit 1988 stän- dig ab. Darüber hinaus ausgewiesen ist die Zahl derjenigen Ärzte, welche die nach § 3 Abs. 3 Unfallverhütungsvor- schrift „Betriebsärzte“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um im Rah- men einer zweijährigen selbständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem
„geeigneten Betrieb“ die Zusatzbe- zeichnung „Betriebsmedizin“ erwer- ben zu können. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Gesamtzahl qualifi- zierter Betriebsärzte seit 1987.
Für die erforderliche betriebs- ärztliche Betreuung nunmehr auch von Klein- und Kleinstbetrieben wird der 1997 zu verzeichnende Zuwachs jedoch nicht ausreichen. Auch in den kommenden Jahren wird daher noch ein erheblicher Bedarf an Betriebs- ärzten bestehen – ein Zweig ärztlicher Tätigkeit also, der sich wachsender Nachfrage erfreut.
Dr. Hans-Jürgen Maas, Bundesärztekammer, Köln A-1076 (24) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 18, 1. Mai 1998
P O L I T I K AKTUELL
Betriebsärzte:
Wachsende Nachfrage
E
Tabelle
Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 UVV „Betriebsärzte“
(Stand: 31. Dezember 1997)
Gebiets- Zusatz- Fachkunde Fachkunde Gesamtzahl Landesärzte- bezeich- bezeich- § 3 Abs. 3 § 3 Abs. 4 der Ärzte kammer nung nung UVV „Be- Nrn. 1 u. 2a) mit arbeits-
„Arbeits- „Betriebs- triebsärzte“ bzw. 2b) medizini- medizin“ medizin“ UVV „Be- scher Fach-
triebsärzte“ kunde Baden-
Württemberg 524 802 192 175 1 693
Bayern 501 1 132 221 385 2 239
Berlin 354 191 5 24 574
Brandenburg 164 73 4 – 241
Bremen 64 59 10 – 133
Hamburg 128 112 21 1 262
Hessen 260 452 125 168 1 005
Mecklenb.-Vorp. 119 106 9 – 234
Niedersachsen 237 613 72 66 988
Nordrhein 496 514 284 166 1 460
Rheinland-Pfalz 129 209 111 28 477
Saarland 52 82 45 30 209
Sachsen 251 793 13 – 1 057
Sachsen-Anhalt 134 287 3 – 424
Schleswig-Holstein 107 269 31 19 426
Thüringen 143 129 30 – 302
Westfalen-Lippe 303 389 201 159 1 052
Bundesgebiet 3 966 6 212 1 377 1 221 12 776
Quelle: Bundesärztekammer, Köln
Grafik
Entwicklung der Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte“
(jeweils zum 31. Dezember)
Der beachtliche Anstieg 1990/1991 ist eine Folge der erstmaligen Einbeziehung entsprechend qualifizierter Ärzte in den neuen Bundesländern. Quelle: Bundesärztekammer, Köln, April 1998