Mehr qualifizierte Betriebsärzte
Insgesamt 7442 Ärzte hatten zum 31. Dezember 1988 eine be- triebsärztliche Qualifikation („arbeits- medizinische Fachkunde") nach
§ 3 Unfallverhütungsvorschrift „Be- triebsärzte" (VBG 123). Dies ist das Ergebnis einer von der Bundesärzte- kammer erstellten Statistik, die auf Angaben der Landesärztekammern beruht.
Die Tabelle beinhaltet zum Stichtag 31. Dezember 1988 die Zahl der Ärzte mit den nach § 4 „Arbeits- sicherheitsgesetz" i. V. m. § 3 UVV
„Betriebsärzte" i. d. F. vom 1. Januar 1985 vorgesehenen arbeitsmedizini- schen Qualifikationen, gegliedert nach Landesärztekammer-Bereichen und zusammengefaßt auf Bundes- ebene. Neben der Angabe über die Zahl der Ärzte mit der Gebietsbe- zeichnung „Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung „Betriebs- medizin" enthält die Statistik auch
einen Überblick über diejenigen Ärzte, die auf der Grundlage der zum 31. Dezember 1984 ausgelaufe- nen Rechtsvorschriften eine Be- scheinigung über die arbeitsmedizini- sche Fachkunde erworben hatten und nach Erfüllung der Voraussetzungen der Übergangsregelungen gemäß § 3 Abs. 4 UVV „Betriebsärzte" weiter- hin hierüber verfügen und daher be- triebsärztlich tätig sein dürfen.
Im Vergleich zur Vorjahres-Sta- tistik, in der insgesamt 6645 Ärzte mit betriebsärztlicher Qualifikation ausgewiesen wurden, ist für das Be- richtsjahr 1988 eine Zunahme der Gesamtzahl der Ärzte mit arbeits- medizinischer Fachkunde um zwölf Prozent zu verzeichnen.
Neue Definition
Ergänzend zu diesen Zahlen ist anzumerken, daß in den Bereichen einiger Landesärztekammern über die nach § 3 UVV „Betriebsärzte"
vorgegebenen Fachkunde-Varianten hinausgehend noch eine Reihe von Ärzten eine „unternehmensbezoge- ne Fachkunde" gemäß länderindivi-
dueller und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der gewerbli- chen Berufsgenossenschaften und den zuständigen Sozialministerien getroffener Regelungen besitzen und auf dieser Grundlage ebenso be- triebsärztlich tätig sind.
Ein Vergleich zwischen der 1987 und 1988 erhobenen Zahl betriebs- ärztlich qualifizierter Ärzte und der zuletzt für 1984 kumulativ erhobe- nen Gesamtzahl erteilter arbeitsme- dizinischer Qualifikationen ist auf- grund der neudefinierten Erhe- bungseinheit der jetzigen Statistik nicht möglich. Trotz des bei früheren Veröffentlichungen erfolgten Hin- weises, daß hieraus keine exakten Angaben über die Zahl der tatsäch- lich zur Verfügung stehenden ar- beits-/betriebsmedizinisch qualifi- zierten Ärzte ermittelt werden konn- ten, sind in der öffentlichen Diskus- sion dennoch Fehlschlüsse dieser Art gezogen worden.
Künftig wird die Bundesärzte- kammer die Statistik „Arbeitsmedi- zinische Fachkunde" jährlich aktua- lisieren.
Dr Hans-Jürgen Maas, BÄK
Statistik: Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde
gemäß § 3 UVV „Betriebsärzte" (Stand: 31. Dezember 1988)
Ärztekammer/
Landesärztekammer BW BAY B NO Rh-Pf SAARL SH WL BUND
Ärzte mit Gebietsbezeichnung
„Arbeitsmedizin" 360 335 80 33 89 180 138 338 54 34 58 204 1903
HB HH HES NS
Ärzte mit Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin"
Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gern. § 3 Abs. 4 UVV
„Betriebsärzte"
Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gern. § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 a) UVV „Betriebsärzte"
Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gem.§ 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 b) UVV „Betriebsärzte"
527 756 112 61 95 323 327 412 137 67 192 487 3496
105 117 8 12 17 55 129 13 17 69 543
90 184 14 5 18 45 86 92 46 11 20 157 768
127 159 34 3 15 113 36 67 30 13 29 59 685
Gesamtzahl der Ärzte mit arbeits- medizinischer Fachkunde gern. § 3 UVV „Betriebsärzte"
1209 1551 248 102 218 673 604 964 396 138 316 976 7442 (+47*)
* zuzüglich 47 Ärzte mit außerhalb des Kammerbereiches Hamburg erworbener arbeitsmedizinischer Fachkunde gern. § 3 Abs. 4 UVV .Betriebsärzte" ohne Differenzie- rungsmöglichkeit
A-3068 (36) Dt. Ärztebl. 86, Heft 42, 19. Oktober 1989