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as Gütesiegel der „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebs- ärztlichen Betreuung“ (GQB), gegründet vom „Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. – Berufs- verband Deutscher Arbeitsmediziner“(VDBW), wird erfolgreich seit Früh- jahr 1999 für eine qualitativ hochwertige betriebsärztliche Betreuung vergeben.
Damit sind die Betriebsärzte Vorreiter eines aus „ärztlicher Hand“ entwickel- ten Qualitätssicherungsmanagements.
Der Vorstand der Bundesärztekammer begrüßte dieses Qualitätsmanagement und Gütesiegelverfahren des VDBW, da es insbesondere für den niedergelas- senen Bereich anwendbar ist.
Mehr als 10 000 Ärzte mit der Ge- bietsbezeichnung „Facharzt für Arbeits- medizin“ oder der Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“ sind in Deutschland mit betriebsärztlichen Aufgaben be- traut. Die Organisation erfolgt durch eigene betriebs- oder werksärztliche Dienste von Unternehmen, durch Betriebsarztpraxen und in regional oder bundesweit tätigen, überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Zentren.
Betriebsärzte unterstützen Unter- nehmen bei der Entwicklung ihres be- trieblichen Arbeitsschutz- und Gesund- heitsmanagements, indem sie die Be- dingungen von Gesundheit analysieren und Faktoren, die Gesundheit schützen und fördern, in den Mittelpunkt stellen.
Neben der Primärprävention nehmen Betriebsärzte auch Aufgaben der Sekundär- und Tertiärprävention wahr – von der Feststellung des Rehabilitati- onsbedarfs bis zur betrieblichen Reha- bilitation,Wiedereingliederung und Be- gleitung Leistungsgewandelter. Damit erfüllen sie einen wesentlichen Teil des präventiven Auftrags im medizinischen Versorgungssystem Deutschlands.
Das Güteprüfungsinstrument der GQB ist von Ärztinnen und Ärzten in Anlehnung an international erprobte Standards mit fachlicher und methodi- scher Unterstützung der Bundesärzte- kammer entwickelt worden. Es kann Struktur-, Prozess- und Ergebnis- qualität der betriebsärztlichen Tätigkeit transparent machen, da es die wesentli- chen qualitätsrelevanten Aspekte in der ärztlichen Leistungserbringung berück- sichtigt. Das moderne und gut einsetz- bare Prüfinstrument mit 85 Prüfitems ist in der Lage, die Qualität der betriebsärztlichen Betreuung in allen Formen sicher abzubilden. Die 85 Qualitätskriterien werden nach sechs Kategorien, analog zur Kategorisierung in großen medizinischen Einrichtungen durch KTQ – Kooperation für Transpa- renz und Qualität im Krankenhaus, wie folgt bewertet: Kunden- und Mitar- beiterorientierung, Sicherheit bei der Durchführung betriebsärztlicher Be- treuung, Informationswesen, Führung der Dienste sowie Qualitätsmanage- ment des Dienstes.
„Peer Review“-Prinzip
Die Selbstbewertung der Qualität ist – nach den bisherigen praktischen Erfahrungen – der entscheidende Be- standteil der internen Qualitätssiche- rung. Sie steht am Anfang jeder Qualitätssicherungsmaßnahme und be- wirkt bei konsequenter Durchführung bereits einen erheblichen Anteil des Qualitätszuwachses. Das Team des be- triebs- oder werksärztlichen Dienstes kann die eigene Arbeit nach den Güte- kriterien der Prüfmethodik analysie- ren, Stärken und Defizite erkennen und adäquat reagieren.
Bei der externen Qualitätssicherung erfolgt der Abgleich der 85 Prüfkri- terien nach dem „Peer Review“-Prinzip.
Dabei werden vom Auditor, der ein erfahrener Arbeitsmediziner ist, alle am Betreuungsprozess beteiligten Team- mitglieder einbezogen. Für die aussage- kräftige Bewertung der Erfüllung der einzelnen Prüfkriterien müssen Nach- weise in Form von Protokollen, Akten- notizen aus den Betriebsakten sowie nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Versicherungsakten unter Einhaltung der Schweigepflicht und des Daten- schutzes erbracht werden. Das „Peer Review“ – der kollegiale Austausch zwischen dem Auditor und dem Dienst- leister – stellt einen entscheidenden Vorzug der externen Qualitätssiche- rung dar und fördert eine kontinuier- liche Verbesserung bei der Qualität der Leistungserbringung.
Das Gütesiegel der GQB wird abhän- gig von den festgestellten Mängeln er- teilt und gilt in der Regel für drei Jahre.
Der zeitliche und finanzielle Aufwand einer Güteprüfung wird durch eine Gebührenordnung geregelt. Für die Gü- teprüfung einer durchschnittlich großen betriebsärztlichen Einrichtung mit ein bis drei Ärzten ist vor Ort ein Prüftag vorgesehen. Die Kosten betragen rund 1 800 Euro. Die Güteprüfung ist somit für alle Interessenten bezahlbar und neben dem Routinebetrieb realisierbar.
Der Nutzen besteht in einer Erhöhung der Qualität der betriebsärztlichen Be- treuung durch die interne und externe Qualitätssicherung.
Dieses Gütesiegelverfahren ein- schließlich des Qualitätssicherungskon- zepts kann aufgrund des straffen Ver- fahrens anderen Fachgesellschaften und Berufsverbänden – insbesondere für den niedergelassenen Bereich – als Beispiel dienen. Die Europäische Vereinigung der Fachärzte (UEMS) hat bereits Interesse an diesem Qualitäts- sicherungssystem geäußert.
Dr. med. Dietmar Groß, Detlef Glomm Dr. med. Wolfgang Panter, Jochen Protzer VDBW
Dr. med. Annegret Schoeller Bundesärztekammer
T H E M E N D E R Z E I T
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A2032 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 28–2912. Juli 2004
Betriebsärzte
Vorreiter bei der Qualitätssicherung
Gütesiegel für eine qualitativ hochwertige betriebsärztliche Betreuung
Weitere Informationen im Internet:
www.vdbw.de www.gqb-online.de