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Archiv "Ambulante Versorgung: Großer Bedarf an Hausärzten" (20.09.2002)

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it Beginn des Jahres 2001 hat sich die Bedarfsplanung in der ver- tragsärztlichen Versorgung er- heblich verändert. Seit dem 1. Januar 2001 gibt es die neuen Arztgruppen der

„Hausärzte“ und der „fachärztlich täti- gen Internisten“. Die gesetzliche Grund- lage dafür bildet der § 101 Abs. 5 SGB V.

Danach umfasst die Gruppe der Hausärzte die Praktischen Ärzte, die be- reits zugelassenen Ärzte ohne Weiterbil- dung, die Fachärzte für Allgemeinmedi- zin sowie die Internisten ohne Schwer- punktbezeichnung, die sich für die hausärztliche Versorgung entschieden haben. Zu den fachärztlich tätigen In-

ternisten zählen alle Internisten mit Schwerpunktbezeichnung sowie diejeni- gen Internisten ohne Schwerpunktbe- zeichnung, die sich nicht für die hausärzt- liche Versorgung entschieden haben.

Erstmals wurde die Versorgungssitua- tion für diese neuen Arztgruppen Anfang 2001 ermittelt. Zu Beginn des Jahres 2002 stellt sich die Situation wie folgt dar:

Von den 406 Planungsbereichen in der Bundesrepublik Deutschland sind nur noch vier Prozent (18 Planungs- bereiche) für weitere, über den Er- satzbedarf hinausgehende Zulassungen von fachärztlich tätigen Internisten of- fen. Das bedeutet: Die Chancen für

fachärztlich tätige Internisten, sich jetzt noch im Rahmen des regulären Zulassungsverfahrens niederzulassen, sind äußerst gering. Zum Vergleich:

Über alle Arztgruppen gerechnet, be- stehen in 18 Prozent der Planungsbe- reiche noch Zulassungsmöglichkeiten.

Bundesweit können regulär lediglich noch 27 fachärztlich tätige Internisten über den Ersatzbedarf hinaus zugelas- sen werden.

Allerdings sieht die Bedarfsplanung die Möglichkeit der so genannten Son- derbedarfszulassung vor. Danach kön- nen sich Internisten mit Schwerpunkt- bezeichnungen auch in gesperrten Ge- bieten niederlassen, sofern dort ein dauerhaft hoher Bedarf an entspre- chenden Leistungen besteht, der ander- weitig nicht befriedigt werden kann.

Der Grund für die weitgehende Sper- rung der Planungsbereiche für die Grup- pe der fachärztlich tätigen Internisten liegt unter anderem darin, dass sich die Gruppe der Internisten mit Schwer- punktbezeichnung in den alten Bundes- ländern vom Jahr 1990 (dem Basisjahr für die allgemeinen Bedarfsplanungs- P O L I T I K

A

A2456 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 3820. September 2002

Ambulante Versorgung

Großer Bedarf an Hausärzten

Während fachärztlich tätige Internisten fast überall auf gesperrte Planungsbereiche stoßen, haben Hausärzte bundesweit sehr gute Chancen auf eine Niederlassung.

´ Tabelle 1CC´

Anzahl offener Planungsbereiche in den Kassenärztlichen Vereinigungen Anfang 2002 (Quelle: Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen)

Kassenärztliche Planungs- Offene Planungsbereiche

Vereinigung bereiche Anästhe- Augen- Chir- Fachä. tät. Frauen- HNO- Haut- Kinder- Nerven- Ortho- Psychothe- Radio- Uro- Haus- gesamt sisten ärzte urgen Internisten ärzte Ärzte ärzte ärzte ärzte päden rapeuten logen logen ärzte

Bayerns 79 27 22 7 2 18 13 8 11 20 3 5 16 7 55

Berlin 12 9 1 0 0 5 2 1 0 3 4 5 1 2 3

Brandenburg 16 7 3 0 1 0 0 1 0 4 8 8 2 5 12

Bremen 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1

Hamburg 1 0 1 1 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 1

Hessen 26 3 3 3 0 2 3 2 0 3 4 0 3 2 13

Koblenz 11 6 4 0 0 2 5 4 3 4 0 0 1 0 7

Mecklenb.-Vorp. 13 4 3 0 2 1 1 0 2 1 3 8 3 1 11

Niedersachsen 44 12 21 0 3 6 5 4 5 7 9 3 5 1 35

Nordbaden 11 6 3 2 0 0 3 1 1 4 1 2 1 0 7

Nordrhein 27 4 7 1 1 2 2 1 1 3 1 6 1 0 17

Nord-Württemberg 13 2 4 0 1 4 7 0 0 1 0 7 1 0 9

Pfalz 10 2 2 0 1 2 0 3 2 2 1 1 1 4 4

Rheinhessen 3 3 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 2

Saarland 6 1 3 0 0 0 0 0 2 0 0 1 1 0 5

Sachsen 26 15 2 1 5 5 3 4 0 10 8 23 9 3 12

Sachsen-Anhalt 23 17 4 0 0 4 4 1 2 14 9 19 5 2 21

Schleswig-Holstein 13 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 8

Südbaden 10 3 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 2

Südwürttemberg 9 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 0 7

Thüringen 20 10 6 0 2 2 1 5 0 11 11 9 1 0 11

Trier 4 2 3 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 4

Westfalen-Lippe 27 4 2 0 0 0 2 1 2 1 1 0 0 0 14

Summe Bund 406 138 97 15 18 55 54 37 31 90 65 97 54 27 261

Anfang 2002: 18 % 100 34 24 4 4 14 13 9 8 22 16 24 13 7 64

zum Vergleich: 406 165 85 17 47 68 64 35 34 104 68 104 54 45 263

Anfang 2001: 20 % 100 41 21 4 12 17 16 9 8 26 17 26 13 11 65

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Verhältniszahlen) bis zum Jahr 2001 vom Index-Stand 100 auf den Index-Stand 425, also um mehr als das Vierfache, aus- geweitet hat. Die Zahl der Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung hat sich hingegen in den alten Bundesländern nur um den Faktor 1,12 erhöht. In den neuen Ländern liegt die Steigerungsrate der Internisten ohne Schwerpunktbe- zeichnung von 1993 bis 2001 beim Faktor 1,07 und die der Internisten mit Schwer- punktbezeichnung im gleichen Zeit- raum beim Faktor 2,84. Bemerkenswert ist, dass der Anteil der Internisten mit Schwerpunktbezeichnung an allen In- ternisten von 6,8 Prozent im Jahre 1990 auf 21,8 Prozent im Jahr 2001 gestiegen ist. Diese Entwicklung ist Ausdruck der zunehmenden Spezialisierung.

Ganz anders stellt sich die Situation bei den Hausärzten dar. Für sie sind 64 Prozent aller Planungsbereiche offen, das heißt in 261 Planungsbereichen sind noch Zulassungen in der hausärztlichen Versorgung möglich. Bundesweit könn- ten sich rechnerisch noch 2 430 Haus- ärzte niederlassen – 626 davon in den neuen Bundesländern.

Die guten Chancen der nachrücken- den Hausärzte werden zusätzlich von

einer Entwicklung begünstigt, die Fol- ge einer weiteren gesetzlichen Rege- lung ist: der Altersgrenze für Kas- senärzte. In § 95 Abs. 7 Satz 2 SGB V heißt es: „Im übrigen endet ab 1. Januar 1999 die Zulassung am Ende des Kalendervierteljahres, in dem der Vertragsarzt sein achtundsechzigstes Lebensjahr vollendet.“ Weder die im Jahre 2000 noch die im Jahr 2001 aus- geschiedenen Hausärzte konnten voll- ständig ersetzt werden.

Die Altersstruktur der Hausärzte lässt vermuten, dass sich diese Entwick- lung – es scheiden mehr Hausärzte aus, als neue nachrücken – in nächster Zu- kunft fortsetzen wird. Das Problem, ausreichend „Nachwuchs“ in der haus- ärztlichen Versorgung zu finden, wird sich eher noch verschärfen, denn ab Ja- nuar 2006 dürfen Hausarztsitze nur noch für Allgemeinärzte mit einer fünf- jährigen Weiterbildung ausgeschrieben werden.

Die Niederlassungschancen der mei- sten anderen Fachärzte haben sich hin- gegen weiter verschlechtert. Nur bei den Anästhesisten und den ärztlichen Psychotherapeuten sowie – mit Abstri- chen – bei den Nervenärzten bestehen

noch nennenswerte Zulassungsmög- lichkeiten. Bei den übrigen Gruppen, denen zwar noch einige Planungsberei- che offen stehen, darf jedoch bezweifelt werden, ob sich eine Niederlassung auch wirtschaftlich rechnet.

Insgesamt betrachtet lässt sich fest- stellen, dass die Zuwachsrate der 14 Arztgruppen, die der Bedarfsplanung unterliegen, recht gering ist: im Durch- schnitt der Jahre 1994 bis 2001 liegt sie bei 0,7 Prozent. Diese Arztgruppen um- fassen etwa 97 Prozent aller niederge- lassenen Ärzte. In der hausärztlichen Versorgung droht Unterversorgung.

Schon jetzt ist in 17 Planungsbereichen die 90-Prozent-Grenze unterschritten, vornehmlich in den neuen Bundeslän- dern. Zwei Planungsbereiche stehen bereits kurz vor der rechnerischen Un- terversorgung (75 Prozent der Soll-Ver- sorgung). Aufgrund der Altersstruktur der Hausärzte in den neuen Bundeslän- dern ist damit zu rechnen, dass etwa 21 bis 26 Prozent aller Hausärzte bis zum Jahre 2008 ausscheiden werden. Dies kann zu Versorgungsengpässen führen, bietet aber jüngeren Allgemeinärzten und hausärztlichen Internisten gute Perspektiven. Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 3820. September 2002 AA2457

´ Tabelle 2CC´

Restliche Zulassungsmöglichkeiten für Ärzte* Anfang 2002 (Grenze bei 110 %)

Kassenärztliche Summe der Anästhe- Augen- Chir- Fachä. tät. Frauen- HNO- Haut- Kinder- Nerven- Ortho- Psychothe- Radio- Uro- Haus- Vereinigung Arztgruppen sisten ärzte urgen Internisten ärzte Ärzte ärzte ärzte ärzte päden rapeuten logen logen ärzte

Bayerns 799 42 30 13 5 29 19 9 13 42 9 160 29 7 392

Berlin 607 50 5 0 1 33 3 1 1 8 13 462 2 3 25

Brandenburg 289 8 3 0 1 0 0 2 0 8 11 125 2 6 123

Bremen 24 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 7 0 0 14

Hamburg 126 0 1 2 0 0 0 2 0 4 0 68 0 0 49

Hessen 174 7 5 4 0 4 5 3 0 6 8 50 4 3 75

Koblenz 133 12 8 0 0 3 7 5 5 6 1 36 1 2 47

Mecklenb.-Vorp. 227 6 4 0 4 1 1 0 2 1 5 88 3 1 111

Niedersachsen 855 22 34 0 4 10 11 7 10 17 16 194 11 1 518

Nordbaden 132 13 8 2 0 0 7 4 2 11 4 41 3 0 37

Nordrhein 585 9 13 3 1 4 2 1 3 7 1 381 2 1 157

Nord-Württemberg 234 6 7 0 1 4 16 0 1 3 0 116 3 1 76

Pfalz 172 2 2 0 0 88 6 2 3 5 2 49 1 4 8

Rheinhessen 33 7 3 0 0 1 1 1 0 2 0 7 1 0 10

Saarland 75 2 3 0 0 0 0 0 3 0 0 47 1 0 19

Sachsen 827 38 2 1 7 12 4 5 0 23 11 621 14 3 86

Sachsen-Anhalt 587 25 8 0 0 9 7 2 4 21 13 250 5 4 239

Schleswig-Holstein 85 1 0 0 0 0 0 0 0 0 3 16 2 0 63

Südbaden 32 8 1 1 0 0 1 0 0 2 1 7 2 1 8

Südwürttemberg 44 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 8 0 0 33

Thüringen 347 21 7 0 3 2 2 5 0 22 26 189 1 2 67

Trier 61 3 4 0 0 0 2 0 0 0 1 9 0 1 41

Westfalen-Lippe 468 6 5 0 0 1 2 1 5 7 2 206 1 0 232

Bundesgebiet

insgesamt 6 916 288 156 26 27 202 97 50 52 196 127 3 137 88 40 2 430

* einschließlich Psychologischer Psychotherapeuten – Quelle: Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen

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