• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ambulante Notfallversorgung: Schwerpunktaufgabe niedergelassener Ärzte" (11.05.1984)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ambulante Notfallversorgung: Schwerpunktaufgabe niedergelassener Ärzte" (11.05.1984)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

In einer außerordentlichen Ärzte- versammlung, an der fast alle Ver- treter aus den spanischen Provin- zen mit ihren Präsidenten teilnah- men, wurde die Entscheidung Dr.

Riveras lebhaft bedauert.

Einigkeit bestand in folgenden Punkten:

1. Dem scheidenden Präsidenten wurde ausdrücklich versichert, daß er sich in allen seinen Hand- lungen im Einklang mit den Be- schlüssen der Versammlung be- fand und absolut in Übereinstim- mung mit seinem Mandat han- delte.

2. Die Organisation wird weiter ge- mäß der gefaßten Beschlüsse handeln.

3. Gemäß der satzungsmäßigen Regelung wird Vizepräsident Her- rero die Leitung übernehmen.

In einer weiteren Sitzung im Fe- bruar wurden dann Bedenken ge- äußerst darüber, daß die Angele- genheit zu voreilig behandelt wor- den sei und dadurch Zweifel auf- getaucht seien, die Spekulationen und Verleumdungen auf den Weg bringen.

Unter Führung der andalusischen Vertreter wurde die „Rückkehr"

von Rivera betrieben, da eine Or- ganisation wie die der Ärzte es nicht zulassen könne, daß irgend- ein Minister auf die Benennung oder Entlassung des Präsidenten Einfluß haben kann.

Mit 39 Stimmen bei fünf Enthal- tungen und neun Gegenstimmen wurde Rivera wieder zum Präsi- denten gewählt.

Damit war die eine Woche dauern- de Krise der Ärzteführung been- det, und die für Mai vorgesehene Generalversammlung kann sich wieder Sachproblemen zuwen- den. Rivera selbst betrachtete die deutlich gewordene klare Haltung des Verbandes als wichtigen Schritt vorwärts: „Jetzt muß die Verwaltung mit uns diskutieren und nicht nur dialogisieren!" Dr

Ambulante Notfallversorgung:

Schwerpunktaufgabe niedergelassener Ärzte

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bun- desministerium für Jugend, Fami- lie und Gesundheit sind überein- stimmend der Auffassung, daß es zu den wesentlichen Berufspflich- ten der niedergelassenen Ärzte gehört, jederzeit in Notfällen Hilfe zu leisten.

Der Parlamentarische Staatsse- kretär des Bundesarbeitsminsteri- ums, Wolfgang Vogt, beantworte- te die Frage des CDU-Abgeordne- ten Hermann Kroll-Schlüter aus Warstein nach dem ärztlichen Si- cherstellungsauftrag für die Hilfe in Ausnahmesituationen unter be- sonderer Berücksichtigung der medizinischen Katastrophenhilfe wie folgt:

„Nach der gesetzlichen Regelung haben die Kassenärztlichen Verei- nigungen die ambulante ärztliche Versorgung der versicherten Be- völkerung sicherzustellen. Dieser Auftrag umfaßt auch — wie Sie zu Recht annehmen — die ärztliche Versorgung in Ausnahmesituatio- nen, also beispielsweise bei Kata- strophen. Da die kassenärztliche Versorgung die ambulante Ver- sorgung durch niedergelassene Ärzte betrifft, ergeben sich hier- durch naturgemäß faktische Gren- zen der Hilfsmöglichkeiten. Das umfassende Verständnis des Si- cherstellungsauftrages ergibt sich auch aus der Vorschrift, daß die Kassenärztlichen Vereinigungen einen ausreichenden Notfall- dienst zu gewährleisten haben.

Auch in der Praxis versteht die Kassenärzteschaft ihre Aufgabe umfassend, wie die Notmaßnah- men in Fällen von Flutkatastro- phen und Schneekatastrophen gezeigt haben."

Staatssekretär Vogt hob dabei auch die Verpflichtung der nieder- gelassenen Ärzte hervor, sich für den ärztlichen Notfalldienst und

auch für die katastrophenmedizi- nische Versorgung umfassend fortzubilden.

Im Februar 1984 wurde die Frage des CSU-Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser, München, zur medizi- nischen Versorgung der Bevölke- rung an Wochenenden durch die parlamentarische Staatssekretä- rin Irmgard Karwatzki gleichlau- tend beantwortet. Daraus geht hervor, daß in allen Bundeslän- dern Regelungen über die Berufs- pflichten der Ärzte, die die Ver- pflichtung zur Versorgung von Pa- tienten auch an Wochenenden einschließen, bestehen. Danach gehört es zu den wesentlichen Berufspflichten jedes Arztes, je- derzeit in Notfällen Hilfe zu lei- sten. Ihren Patienten gegenüber haben Ärzte gesteigerte Pflichten, sowohl bei der regelmäßigen Be- handlung als auch bei der Notfall- behandlung, die sich auf die am- bulante Versorgung an Wochen- enden erstrecken. Nach den Be- rufsordnungen für Ärzte hat grundsätzlich jeder niedergelas- sene Arzt am Notfalldienst teilzu- nehmen. Der Notfalldienst, der gemeinsam von den Ärztekam- mern und den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert wird, tritt ein, wenn der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist. Er soll die Zeit bis zu einer normalen ärzt- lichen Versorgung durch geeigne- te Maßnahmen überbrücken.

Die Einrichtung eines Notfalldien- stes entbindet den behandelnden Arzt jedoch nicht von seiner Ver- pflichtung, für die Betreuung sei- ner Patienten in dem Umfang Sor- ge zu tragen, wie das der Krank- heitszustand erfordert. Die Staats- sekretärin wies darauf hin, daß in bedrohlichen Fällen, insbesonde- re bei Unfällen, der „Notarzt" — hier ist nach der Nomenklatur der Bundesärztekammer der „Ret- tungsarzt" gemeint - des in den Bundesländern flächendeckend organisierten Rettungsdienstes rund um die Uhr — also auch an den Wochenenden — zur Hilfelei- stung herangezogen werden kann. Dr. med. Michael Popovid Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 19 vom 11. Mai 1984 (23) 1523

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Virchow sah sein Ende voraus Rudolf Virchow (1821 bis 1902) hatte 1902 einen Oberschenkel- bruch ausgeheilt, ging zur Nach- kur nach Teplitz, bearbeitete dort

Der Ingenieur, der für eine Industrienation wie die Bundesrepublik Deutschland von existentieller Bedeutung ist, hat dagegen in den vergangenen zehn Jahren deutlich an

Manfred Zipperer, unter Horst Seehofer als Ministerial- direktor für die GKV zuständig, und Herbert Rebscher, der Vorstandsvor- sitzende der Ersatzkassenverbände, in der

Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine ergänzende private Un- fall- beziehungsweise

*) Pro Bericht werden durchschnittlich 1,4 Symptome angegeben, durch Aufnahme in mehr als eine Gruppe hegt die %-Summe über 100..

Da- nach bezieht sich dieser Vor- rang auch auf die konsiliari- sche Tätigkeit: Nicht nur die eigenverantwortliche ambu- lante Behandlung, sondern auch die beratende Unterstüt-

Es handelt sich letzten Endes um eine sehr gute und übersichtliche Differential- diagnostik über die innere Medizin hinaus. Neben ei- nigen kleineren Mängeln, zum Beispiel

Nach dem gegenwärtigen Erkennt- nisstand zu unerwünschten Wirkungen von Meloxicam aus Deutschland oder aus dem Ausland bedarf die postulierte Überlegenheit der Substanz einer