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Archiv "Arbeitsunfälle niedergelassener Ärzte: Genossenschaften decken die Risiken ab" (19.06.1998)

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Rund 600 000 Menschen ar- beiten in Deutschland in freien Berufen. Doch nur ein kleiner Teil von ihnen ist analog zu Ar- beitnehmern kraft Gesetz un- fallversichert. Auch die mei- sten Ärzte müssen sich um ihre Absicherung selbst kümmern.

Manche vernachlässigen das, was im Ernstfall existentielle Folgen haben kann.

Im Ernstfall

schlecht abgesichert Niedergelassene Ärzte sind im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ei- ner zusätzlichen Gefahr ausge- setzt: Zu den gesundheitlichen Schäden kommen Verdienst- ausfälle und bei Erwerbsun-

fähigkeit sogar die Aufgabe der Praxis. Bei unzureichender per- sönlicher Absicherung kann das ein Leben am Rande des Existenzminimums bedeuten.

Was viele nicht wissen:

Auch Freiberufler und selbst Unternehmer können sich in den Berufsgenossenschaften gegen solche Risiken versi- chern. Eingeschlossen sind Ar- beitsunfälle, Berufskrankhei- ten und Unfälle auf dem Ar- beitsweg. Werden Teile des Be- rufes zu Hause ausgeübt, kann auch ein Sturz in der eigenen Wohnung ein Arbeitsunfall sein.

Die Berufsgenossenschaf- ten tragen die Kosten für die Heilbehandlung, für Haus- und Heimpflege, sie zahlen Verletz-

tengeld, Versicherten- und Hinterbliebenenrente. Im Ge- gensatz zur privaten Unfallver- sicherung übernehmen die Be- rufsgenossenschaften im Falle eines durch Unfall oder Krank- heit notwendigen Berufswech- sels die Kosten für Umschulun- gen oder Fortbildungen und bei Behinderungen Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfen.

Höhe der Leistung mitbestimmen Ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin kann die Höhe der Versicherungsleistung mitbe- stimmen. Zu zahlen waren (Gefahrenklasse 2,1), wenn man sich in der Berufsgenos- senschaft für Gesundheits-

dienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für die Höchstversi- cherungssumme von 120 000 DM entschieden hat, im Jahr 1997 nur 458,64 DM pro Jahr;

das sind 38,22 DM pro Monat.

Dafür kann man für die Dauer einer Arbeitsunfähig- keit ein Verletztengeld von 8 000 DM monatlich und bei Verlust der Erwerbsfähigkeit eine jährliche Rente von 80 000 DM erwarten. Helmut Ertel von der BGW: „Bei den Be- rufsgenossenschaften ist das Preis-Leistungs-Verhältnis der- art günstig, daß sich private Versicherungen mit ihnen kaum messen können. Zudem sind die Beiträge für die Be- rufsgenossenschaft steuerlich voll absetzbar, die Prämien zur privaten Unfallversicherung dagegen nur zum Teil.“ Von den Leistungen ausgeschlossen sind Unfälle in der Freizeit, im Haushalt und Urlaub. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine ergänzende private Un- fall- beziehungsweise Berufs- unfähigkeitsversicherung. rco

V E R S I C H E R U N G E N

Arbeitsunfälle niedergelassener Ärzte

Genossenschaften decken

die Risiken ab

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