• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Jung-Ärzte: Land in Sicht?" (28.01.1987)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Jung-Ärzte: Land in Sicht?" (28.01.1987)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie ersten gesetzlich neu kreierten „Ärzte im Praktikum" (AiP) wer- den zwar erst Mitte 1988 ein- rücken, am 19. Januar wurden jedoch bereits in der dritten Verhandlungsrunde die tarif- vertraglichen Regelungen im Anschluß an die im Dezember 1986 verabschiedete 5. AO- Novelle unter Dach und Fach gebracht. Die Tarifvertrags- parteien — Marburger Bund, DAG und die Gemeinschaft von Gewerkschaften und Ver- bänden des öffentlichen Dien- stes sowie die

ÖTV

auf der Ar- beitnehmerseite, Bund, Län- der und Gemeinden auf der Arbeitgeberseite — haben sich von der Begleitmusik durch ei- ne Studenten-„Demo” in München nicht beeindrucken lassen. Der Vertragsabschluß wird allseits als Erfolg gelobt (außer bei den Studenten!).

Jung-Ärzte ums

Land in Sicht?

Die AiP werden im ersten Jahr der Tätigkeit ein Entgelt von 1500 DM erhalten, im zweiten Jahr 1750 DM. Auf Drängen des Marburger Bun- des wurde zusätzlich ein Zu- schlag für Verheiratete von 90 DM vereinbart. Für die Ärzte im Praktikum gelten bei Über- stunden, Bereitschaftsdienst und Rufdiensten Vorschriften analog denen für vollappro- bierte Ärzte. Unter dem Strich bedeutet dies mehr als 2000 DM pro AiP und Monat.

Die Arbeitgeber hatten die Runde dagegen lediglich mit einem Angebot von 1000 DM für das erste und 1150 DM für das zweite AiP-Jahr sowie

einer Kündigungsfrist von vier Wochen nach der Probezeit er- öffnet. Nun ist die Probezeit von sechs auf vier Monate ver- kürzt worden (bei entspre- chenden Kündigungsschutzre- geln). Und noch ein Plus- punkt, der der Fundierung der Rechtsverhältnisse und einer Entschärfung der Situation dienen soll: Die Krankenhäu- ser sollen aufgefordert wer- den, mit den Praktikums-Ärz- ten über die gesamte Zeit des Praktikums (zunächst 18, spä- ter 24 Monate) Verträge abzu- schließen.

Summa summarum: Zwar kein „Maximalergebnis", aber eine solide Basis für die Um- setzung der AiP-Phase — so je- denfalls das Urteil der Ärzte- gewerkschaft Marburger Bund. AiPs erhalten künftig immerhin knapp die Hälfte ei- nes BAT-III-Salärs . . . HC

D

aß die gegenwärtige Handhabung des straf- freien Schwanger- schaftsabbruches auch die Arz- tin oder den Arzt in Not bringt, sollte eine Veranstal- tung im Rahmen des diesjähri- gen Fortbildungs-Forums der Bundesärztekammer der Öf- fentlichkeit verdeutlichen.

Denn, so drastisch formulierte es der Münchener Gynäkologe Professor Hermann Hepp:

Neue medizinische Techniken machen es heute möglich, vor der Geburt des Menschen eine Diagnose zu stellen; und das Strafrecht macht es möglich, diesen Menschen dann zu tö- ten — als „Therapie".

Der Konflikt, der in der Bundesrepublik an die tau- sendmal täglich entsteht, be- trifft immer mehrere Beteilig- te: die Schwangere, den Part- ner (?), Angehörige, die Bera- tungsstelle, den Arzt. Nur das ungeborene Kind ist „unbetei- ligt". Den Arzt aber hat das Recht zum „Erfüllungsgehil- fen" gesellschaftlicher Forde- rungen gemacht. Und die Kon- fliktsituation — darauf wies Dr.

Notlagenindikation

leimagmei■pm.

Not des Arztes

Ingeborg Retzlaff, schleswig- holsteinische Ärztekammer- präsidentin und Gynäkologin, hin — bringt den Arzt dazu, sich fast immer „schuldig" zu fühlen, nach dem Handeln ebenso wie nach dem Unter- lassen.

Gäbe es doch wenigstens

„Leitlinien"! Dem reformier- ten § 218 a StGB ( „kein Jahr- hundertwerk") mangelt „in- terpretative Genauigkeit" (so der Freiburger Strafrechtler Dr. Hans-Georg Koch), die Notlagenindikation erfordert immer eine subjektive Bewer- tung durch den Arzt. Und die Kirchen? Sie haben sich weit- gehend aus dem Leitlinienge- ben zurückgezogen und ver- weisen auf das „Gewissen"

(der Bonner Moraltheologe Professor Franz Böckle). Wo- bei eigentlich niemand „guten Gewissens" bei der „Güterab- wägung" zur sogenannten so-

zialen Indikation jemals einen Abbruch befürworten könnte.

Hier werde wohl nur ein Bewußtseinswandel in der Ge- sellschaft etwas bewirken, der einerseits schon in der Schule eingeleitet werden müsse. An- dererseits könnten manche der heute offen zutage tretenden Widersprüchlichkeiten ihn vielleicht beschleunigen: wir protestieren gegen das Wald- sterben, wir fordern besseren Tierschutz, wir entwerfen so- gar ein „Embryonenschutzge- setz" — und zählen jährlich mindestens eine viertel Million Abtreibungen!

Eine Caritasvertreterin bat auf der Veranstaltung die Ärzte, mehr Aufklärung über das Leben des Kindes vor der Geburt zu betreiben. Mehr Aufklärung überhaupt (unter anderem über die Konfliktsi- tuation des Arztes) würde viel- leicht die Erfinder eingängiger Slogans darauf stoßen, was das

„Selbstbestimmungsrecht"

der

Frau auch ist (so Professor Hepp): ein „Fremdbestim- mungsrecht" über ungebore- nes Leben. gb

Dt. Ärztebl. 84, Heft 5, 28. Januar 1987 (1) A-169

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diese bestimmt, dass die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und ande- ren Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung eng

Als Ziele und Aufgaben werden Schwer- punkte wie „Wiederherstellung, För- derung und Erhaltung einer einheit- lichen Berufsauffassung (ärztliche Ethik)", „Vertretung aller

Neben- wirkungen:- Bei stark eingeschränkter Nierenfunktion kann die Einnahme von Magnesium- und Aluminium-haltigen Medikamenten wie Maalaxon Suspension eine Hypermagnesiämie

132 in einem Leitartikel über Kostensteigerungen für Arzneimittelausgaben im GKV- Sektor berichtet und dabei unter an- derem festgestellt, daß die Zahl der Verordnungen

Die genaue Zahl der jährlich in Deutschland am- bulant durchgeführten OPs an der unteren Extremität ist uns nicht bekannt, bei einer – vorsichtig geschätzten – Häu- figkeit von

Sollte es zu keinen eindeutigen Nach- besserungen in den noch an- stehenden Detailverhandlun- gen kommen – was leider zu befürchten ist – stellt sich die Frage, ob der Marburger

Die sozialen Konsequenzen für die Patienten, für ihre An- gehörigen und die sozialen Konsequenzen für die nach- rückende Medizinergenerati- on werden dramatisch sein und sicher

Ich kann aber aus meinen Erfahrungen in dem begrenzten Gebiet der Unfallchirurgie beob- achten, daß die Qualität der Arbeiten derjenigen Kliniken, die dem Kontroll- verfahren