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Archiv "SPD verteidigt dualen Finanzierungsmodus für Krankenhäuser" (05.01.1978)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

SPD verteidigt dualen Finanzierungsmodus für Krankenhäuser

Sowohl der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Sozialde- mokraten im Gesundheitswesen (ASG) als auch Bundesarbeitsmi- nister Dr. Herbert Ehrenberg ha- ben das derzeit praktizierte „dua- le" System der Krankenhausfinan- zierung verteidigt. Auch in Zukunft müßten öffentliche Hände die In- vestitionskosten, die Soziallei- stungsträger hingegen über die Pflegesätze die Benutzerkosten tragen, heißt es in einer Presseer- klärung. Die Sicherung der Kran- kenhausversorgung sei eine öf- fentliche Aufgabe, die auch ein entsprechendes finanzielles Enga- gement von Bund, Ländern und Gemeinden verlange.

Den Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), langfristig die gesamte Finanzie- rung über den Pflegesatz abzuwik- keln („monistisches System") be- zeichnete ASG-Bundesvorsitzen- der Dr. med. Fritz Cremer, Leng- furt, als eine „abenteuerliche Fi- nanzmanipulation zu Lasten der Beitragszahler". DÄ

KBV jetzt Mitglied der Rehabilitations- Arbeitsgemeinschaft

Anläßlich ihrer 7. Mitgliederver- sammlung Ende Dezember 1977 in Frankfurt nahm die Bundesar- beitsgemeinschaft für Rehabilita- tion (BfR) die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Mit- glied auf. Dieser Arbeitsgemein- schaft gehören bereits die Spit- zenorganisationen der Arbeitge- berverbände, der Gewerkschaften sowie der Sozialversicherungsträ- ger sowie die Bundesanstalt für Arbeit und die Länder an.

Mit der Aufnahme der Spitzenor- ganisation der Kassenärzte trägt die Bundesarbeitsgemeinschaft

der Tatsache Rechnung, daß den niedergelassenen Ärzten seit In- krafttreten des „Rehabilitations- Angleichungsgesetzes" am 1. Ok- tober 1974 wesentliche Aufgaben der beruflichen und medizini- schen Rehabilitation Behinderter übertragen wurden.

Auf die neuen Aufgaben und die Interdependenzen der Rehabilita- tion in der freien ärztlichen Praxis und im Krankenhaus wies Prof. Dr.

med. Paeslack, Heidelberg, vor der Arbeitsgemeinschaft hin. Er be- tonte, die Rehabilitation müsse bereits mit der Aufnahme der me- dizinischen Behandlung des Be- hinderten beginnen und nach sta- tionärer Behandlung ambulant kontinuierlich weiter betrieben werden. HC

Erneut Warnung

vor Einheitsversorgung

Die Gesellschaft für Versiche- rungswissenschaft und -gestal- tung, Köln, in der maßgebliche Spitzenorganisationen der Sozial- und Privatversicherung, der Heil- berufe, der Sozialpartner und an- derer Berufsstände zusammenwir- ken, hat die Forderung der Indu- striegewerkschaft Metall, eine ein- heitliche Kranken- und Rentenver- sicherung zu errichten, entschie- den zurückgewiesen. Sie wertet die Forderung als einen „untaugli- chen Versuch, unter dem Deck- mantel einer oberflächlichen Gleichheitsideologie die bewähr- ten, gegliederten Einrichtungen der sozialen Sicherung zu zer- schlagen." Ähnlich wie bereits zu- vor die DAG, die Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen be- fürchtet die Kölner Gesellschaft, daß in dem Maße, wie die Kranken- versicherung zentralisiert und gleichgeschaltet wird, die Wei- chen zur Überleitung in eine „rei- ne Staatsbürgerversorgung" ge- stellt werden. Zudem führe eine solche Monopolisierung nach aller Erfahrung zu einem Verlust an Ef- fektivität und einem Mehr an Ko- sten. DÄ

Hearing zur

Approbationsordnung Mitte Januar

Auf Beschluß des Bundestagsaus- schusses für Jugend, Familie und Gesundheit findet voraussichtlich Mitte Januar 1978 ein Hearing zur Novellierung der Approbations- ordnung für Ärzte auf der Grundla- ge des Antrages der CDU/CSU- Bundestagsfraktion statt.

Die Unionsabgeordneten setzen sich in ihrem Antrag für eine No- vellierung mit dem Ziel ein, die von den Ländern zu erarbeitenden Ausbildungspläne zu koordinie-

ren. Ferner sollen gegebenenfalls die in der Approbationsordnung festgelegten Mindestvorausset- zungen für akademische Lehr- krankenhäuser so geändert wer- den, daß mehr Ausbildungsplätze in Lehrkrankenhäusern bereitge- stellt werden können.

Außerdem wird in dem CDU/CSU- Antrag eine bessere soziale Absi- cherung der Medizinstudenten im Praktischen Jahr gefordert. DÄ

Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen ergänzt

Der zur Zeit gültige Manteltarifver- trag für Arzthelferinnen wurde An- fang Dezember durch die Tarifver- tragsparteien durch die Einfügung eines Satzes in § 11 Absatz 8 geän- dert, um mehr Eindeutigkeit herbeizuführen.

Dieser Passus lautet nunmehr:

„Der Arbeitgeber gewährt der Arzthelferin nach einjähriger Tä- tigkeit in derselben Praxis eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von monatlich 26 DM. Sie erhöht sich auf 39 DM monatlich nach dreijähriger Tätigkeit in der- selben Praxis, wobei eine Ausbil- dungszeit in derselben Praxis an- zurechnen ist. Dies gilt nicht für Auszubildende." awa

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 1 vom 5. Januar 1978 3

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