Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
SPD verteidigt dualen Finanzierungsmodus für Krankenhäuser
Sowohl der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Sozialde- mokraten im Gesundheitswesen (ASG) als auch Bundesarbeitsmi- nister Dr. Herbert Ehrenberg ha- ben das derzeit praktizierte „dua- le" System der Krankenhausfinan- zierung verteidigt. Auch in Zukunft müßten öffentliche Hände die In- vestitionskosten, die Soziallei- stungsträger hingegen über die Pflegesätze die Benutzerkosten tragen, heißt es in einer Presseer- klärung. Die Sicherung der Kran- kenhausversorgung sei eine öf- fentliche Aufgabe, die auch ein entsprechendes finanzielles Enga- gement von Bund, Ländern und Gemeinden verlange.
Den Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), langfristig die gesamte Finanzie- rung über den Pflegesatz abzuwik- keln („monistisches System") be- zeichnete ASG-Bundesvorsitzen- der Dr. med. Fritz Cremer, Leng- furt, als eine „abenteuerliche Fi- nanzmanipulation zu Lasten der Beitragszahler". DÄ
KBV jetzt Mitglied der Rehabilitations- Arbeitsgemeinschaft
Anläßlich ihrer 7. Mitgliederver- sammlung Ende Dezember 1977 in Frankfurt nahm die Bundesar- beitsgemeinschaft für Rehabilita- tion (BfR) die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Mit- glied auf. Dieser Arbeitsgemein- schaft gehören bereits die Spit- zenorganisationen der Arbeitge- berverbände, der Gewerkschaften sowie der Sozialversicherungsträ- ger sowie die Bundesanstalt für Arbeit und die Länder an.
Mit der Aufnahme der Spitzenor- ganisation der Kassenärzte trägt die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Tatsache Rechnung, daß den niedergelassenen Ärzten seit In- krafttreten des „Rehabilitations- Angleichungsgesetzes" am 1. Ok- tober 1974 wesentliche Aufgaben der beruflichen und medizini- schen Rehabilitation Behinderter übertragen wurden.
Auf die neuen Aufgaben und die Interdependenzen der Rehabilita- tion in der freien ärztlichen Praxis und im Krankenhaus wies Prof. Dr.
med. Paeslack, Heidelberg, vor der Arbeitsgemeinschaft hin. Er be- tonte, die Rehabilitation müsse bereits mit der Aufnahme der me- dizinischen Behandlung des Be- hinderten beginnen und nach sta- tionärer Behandlung ambulant kontinuierlich weiter betrieben werden. HC
Erneut Warnung
vor Einheitsversorgung
Die Gesellschaft für Versiche- rungswissenschaft und -gestal- tung, Köln, in der maßgebliche Spitzenorganisationen der Sozial- und Privatversicherung, der Heil- berufe, der Sozialpartner und an- derer Berufsstände zusammenwir- ken, hat die Forderung der Indu- striegewerkschaft Metall, eine ein- heitliche Kranken- und Rentenver- sicherung zu errichten, entschie- den zurückgewiesen. Sie wertet die Forderung als einen „untaugli- chen Versuch, unter dem Deck- mantel einer oberflächlichen Gleichheitsideologie die bewähr- ten, gegliederten Einrichtungen der sozialen Sicherung zu zer- schlagen." Ähnlich wie bereits zu- vor die DAG, die Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen be- fürchtet die Kölner Gesellschaft, daß in dem Maße, wie die Kranken- versicherung zentralisiert und gleichgeschaltet wird, die Wei- chen zur Überleitung in eine „rei- ne Staatsbürgerversorgung" ge- stellt werden. Zudem führe eine solche Monopolisierung nach aller Erfahrung zu einem Verlust an Ef- fektivität und einem Mehr an Ko- sten. DÄ
Hearing zur
Approbationsordnung Mitte Januar
Auf Beschluß des Bundestagsaus- schusses für Jugend, Familie und Gesundheit findet voraussichtlich Mitte Januar 1978 ein Hearing zur Novellierung der Approbations- ordnung für Ärzte auf der Grundla- ge des Antrages der CDU/CSU- Bundestagsfraktion statt.
Die Unionsabgeordneten setzen sich in ihrem Antrag für eine No- vellierung mit dem Ziel ein, die von den Ländern zu erarbeitenden Ausbildungspläne zu koordinie-
ren. Ferner sollen gegebenenfalls die in der Approbationsordnung festgelegten Mindestvorausset- zungen für akademische Lehr- krankenhäuser so geändert wer- den, daß mehr Ausbildungsplätze in Lehrkrankenhäusern bereitge- stellt werden können.
Außerdem wird in dem CDU/CSU- Antrag eine bessere soziale Absi- cherung der Medizinstudenten im Praktischen Jahr gefordert. DÄ
Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen ergänzt
Der zur Zeit gültige Manteltarifver- trag für Arzthelferinnen wurde An- fang Dezember durch die Tarifver- tragsparteien durch die Einfügung eines Satzes in § 11 Absatz 8 geän- dert, um mehr Eindeutigkeit herbeizuführen.
Dieser Passus lautet nunmehr:
„Der Arbeitgeber gewährt der Arzthelferin nach einjähriger Tä- tigkeit in derselben Praxis eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von monatlich 26 DM. Sie erhöht sich auf 39 DM monatlich nach dreijähriger Tätigkeit in der- selben Praxis, wobei eine Ausbil- dungszeit in derselben Praxis an- zurechnen ist. Dies gilt nicht für Auszubildende." awa
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 1 vom 5. Januar 1978 3