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Archiv "Krankenhäuser: Pflegekräfte sollen entlastet werden" (17.09.2010)

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A 1732 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 37

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17. September 2010

KRANKENHÄUSER

Pflegekräfte sollen entlastet werden

Viele Aufgaben des Pflegepersonals in Krankenhäusern könnten andere Berufsgruppen erledigen – ohne Qualitätseinbußen.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts.

O

b nun die Stationssekretärin oder der Hol- und Bringe- dienst: Dass neben den Pflegekräf- ten noch andere Berufsgruppen Aufgaben im Krankenhaus über- nehmen, ist nichts Neues. Aus Sicht des Deutschen Krankenhausinsti- tuts (DKI) ist der Pflegedienst trotz- dem an seiner Belastungsgrenze an- gekommen. Dem DKI zufolge sind in den vergangenen Jahren rund 15 Prozent der Pflegestellen abgebaut worden: Gab es 1995 in deutschen Krankenhäusern noch etwa 350 000 Pflegevollkräfte, waren es 2007 nur noch knapp 298 000. Unterdessen ist die durchschnittliche Verweil- dauer gesunken und der Anteil alter und multimorbider Patienten ge- stiegen. Zugleich werde es zuneh- mend schwieriger, Stellen mit quali- fiziertem Fachpersonal zu besetzen.

Das DKI schlägt deshalb vor, Pflegekräfte von Aufgaben zu ent- lasten, für die sie überqualifiziert sind. „Dadurch sollen die Kern- kompetenzen des Pflegedienstes in den Vordergrund gerückt werden“, heißt es in der DKI-Studie „Neu- ordnung von Aufgaben des Pflege- dienstes unter Beachtung weiterer Berufsgruppen“. Angefertigt wurde der Bericht im Auftrag der Deut- schen Krankenhausgesellschaft. Ei- ne Delegation bisher pflegerischer Aufgaben an andere Berufsgruppen sei möglich, ohne dass die Qualität darunter leide. „Nicht jede Tätigkeit

ist nur deswegen qualitativ hoch- wertig, weil sie von einer exami- nierten Pflegekraft durchgeführt wird“, schreiben die Autoren.

Ein Schwerpunkt der DKI-Stu- die ist eine Analyse der delegations- fähigen pflegerischen Tätigkeiten.

Dazu werteten die Autoren unter anderem eine Befragung aus, an der sich 421 Pflegedienstleitungen von Kliniken beteiligten. Die Palette übertragbarer Arbeiten reicht dabei von einfachen, patientennahen Auf- gaben (Erfassen von Essenswün- schen) bis hin zu hauswirtschaftli- chen Tätigkeiten (Bettenbeziehen).

Hilfspersonal könnte auch Körperpflege übernehmen

Auch in der Grundpflege können aber nach der DKI-Studie Nicht- pflegekräfte zum Einsatz kommen.

Ein Beispiel: die Hilfe bei der Körperpflege am Waschbecken. Als nicht übertragbar werden hingegen Aufgaben eingestuft, bei denen eine unsachgemäße Ausführung Patien- ten schädigen kann. Das gilt auch für Tätigkeiten, für die nicht nur handwerkliches Know-how not- wendig ist, sondern bei denen es darum geht, den Gesundheitszu- stand des Patienten einzuschätzen.

Für das DKI stehen allerdings nicht einzelne Aufgaben im Vor - dergrund, sondern die Optimierung von Arbeitsabläufen. „Wer nur Tä- tigkeiten übertragen will, ohne Pro-

zesse zu verändern, wird scheitern“, schreiben die Studienautoren. Eine Neuverteilung von Aufgaben hänge auch von den Rahmenbedingungen in den einzelnen Krankenhäusern ab. Wichtig sei eine entsprechende Einarbeitung und Qualifikation der Mitarbeiter, die Aufgaben aus der Pflege übernehmen.

Mit der Delegation pflegerischer Leistungen hofft man, gleich meh- rere Probleme zu lösen. Der Fach- kräftemangel im Krankenhaus be- trifft schließlich nicht nur den Pfle- gedienst, sondern auch die Ärzte.

Können die Pflegekräfte Arbeit an weniger qualifizierte Berufsgrup- pen abgeben, haben sie Zeit für anspruchsvollere Tätigkeiten. Das DKI spricht von einem „Kaskaden- effekt“. Konkret heißt es in der Stu- die: „Die examinierten Pflegekräfte werden von einfachen Tätigkeiten entlastet und könnten Aufgaben aus dem bisherigen ärztlichen Bereich übernehmen.“

Die neue Aufgabenverteilung könne den Pflegeberuf attraktiver machen, meint das DKI. Und schließlich habe die Übertragung von Tätigkeiten an weniger qualifi- ziertes Personal für die Kranken- häuser auch „eine ökonomische Di-

mension“. ■

Dr. med. Birgit Hibbeler

@

Die DKI-Studie im Internet unter www.aerzteblatt.de/101732

Um Betten zu beziehen, braucht man nicht unbe- dingt eine drei - jährige Ausbildung.

Foto: Keystone

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