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Archiv "Pflegekräfte: Dünnsinn" (23.03.2001)

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A752 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 12½½½½23. März 2001

B R I E F E

mal wieder ins sozialpoliti- sche Kreuzfeuer geraten, wie seinerzeit der Hickhack um die Finanzierung der Pflege- versicherung, wegfallende Feiertage und ähnliche Spar- maßnahmen haben den Ar- beitnehmern den hälftigen Arbeitgeberanteil in seiner Auswirkung übergewälzt.

Dies alles ist auf den erbitter- ten Widerstand der Gewerk- schaften gestoßen, ließ sich so nicht umsetzen. Riesters Hickhack um die Rentenver- sicherung, weitere Medika- mentenbudgets – und jetzt die Überwälzung der Glau- komprophylaxe auf die Pati- enten sind nur ein Teil des Streichorchesters aus der rot- grünen Koalition.

Im Bereich der AU-Schrei- bung wollte man die nieder- gelassene Ärzteschaft – mal wieder – an die Kandare neh- men über SGB V Abs 51 a und 51 b, mit denen man Arzt und Patienten haftbar ma- chen will, wenn AU „zu Un- recht“ bescheinigt wurde.

Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die vom Patienten geforderte Krankschreibung nie ablehnbar. Denn definiti- onsgemäß ist arbeitsunfähig, wer wegen der Beschwerden – erkannter oder noch nicht erkannter – Krankheit seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Der Arzt müsste also die hinter den bei der Forde- rung des „gelben Scheines“

hinter den vorgebrachten Be- schwerden stehende Krank- heit und die Eigenheiten des Arbeitsplatzes kennen, diese Voraussetzungen sind beim Anfordern des „AU-Zettels“

nie gegeben.

Das gilt sogar dann, wenn der Patient jeden Montag am verlängerten Rauschzustand der Sonntagsfeier leidet.

Denn auch der ist eine Krankheit, die zunächst und objektiv Arbeitsunfähigkeit bedingt. Es sind Ärzte verur- teilt worden, die die AU ver- weigerten und den Patienten auf die Möglichkeit unbe- zahlten Urlaubs verwiesen, wenn dann der (uneinsichti- ge) Patient den Weg zur Ar- beit und die Arbeit antrat und dabei zu Schaden kam.

GSG-induzierte Sparsamkeit in Diagnostik und Therapie (Bioverfügbarkeit billiger Generica?) sowie – auch ju- ristenbedingte – Vorsicht sind Schanzschilde, die im Rahmen einer Zivilklage des Arbeitgebers oder im kas- senärztlichen Prüfverfahren bei den hier infrage kom- menden „Kurzkrankheiten“

so gut wie nie zu „knacken“

sind. Die erste Woche AU kann man also niemals ableh- nen. Also mal wieder ein Pa- piertiger.

Dr. med. Wolfgang Theissen, Kleinsteinach 123, 97519 Riedbach

Gesundheitsreform

Zu dem Kommentar „Mehr Geld ins System!“ von Traugott Heil in Heft 4/2001:

Kritik vermisst

Aufgrund der Überschrift hatte dieser Artikel mein In- teresse erregt, weil ich eine Antwort auf die mich bewe- genden Probleme bei der Pa- tientenversorgung suchte.

Nach der anfänglichen Auf- zählung der Reforminhalte des Gesundheitsstrukturge- setzes erwartete ich eine kri- tische Kommentierung und begriff dann, dass diese uner- trägliche Reform hier als normal und gegeben, keines- falls kritisch gesehen wird.

Patientenbegleitbriefe soll- ten selbstverständlich sein.

Sind sie wirklich immer nö- tig? Muss der Patient mit kla- ren Leiden und klarer Thera- pie noch zu einem weiteren Kollegen in ein volles Warte- zimmer? Warum werden die Briefe, wenn sie so wichtig sind, mit lediglich 40 Punkten (Kurzer Untersuchungsbe- richt, EBM Nummer 74, bei 4 bis 8 Pfennig pro Punkt 1,60 bis 3,20 DM) beziehungswei- se 80 Punkten (Arztbrief, EBM Nummer 75, bei 4 bis 8 Pfennig pro Punkt 3,20 bis 6,40 DM) vor Budgetierung (nach Budgetierung 0,00 DM) bezahlt?

Dass Medizinstudenten Wirt- schaftlichkeitsreserven se- hen, soll Kompetenz vermit-

teln. Ist es dies? Ich hatte als Student gewiss nicht den nötigen Sachverstand – wo- her auch?

Die Laborreform habe er- hebliche Einsparungen er- bracht. Was ist mit der Qua- lität geworden? Wie viele Be- handlungsfehler gibt es da- durch?

Sind Praxisschlusszeiten am Ende des Quartals ein Miss- brauch? Wer wird am Quar- talsende mein Auto kosten- los reparieren? Auch in der sprechstundenfreien Zeit muss ein ärztlicher An- sprechpartner zur Verfügung stehen! Das tut er ja, dank des Sicherstellungsauftrags in Deutschland immer und überall, solange es diesen gibt – inzwischen allerdings ohne angemessene Vergü- tung. Jeder Arzt sollte sich in Bezug auf seine Kostenana- lyse kontrollieren. Wo bleibt die Menschlichkeit? Soll ich jetzt als Urologe alle Patien- ten mit Prostatakrebs ka- strieren, weil das wesentlich kosteneffektiver als die Ap- plikation von LHRH-Analo- ga ist? Sollen moribunde Pa- tienten aus meiner Praxis ausgegrenzt werden? Wollen wir das vielleicht alles durch ein teures bürokratisches Re- gelwerk erfassen und über- wachen, bis gar keine Zeit und gar kein Geld mehr für den Patienten zur Verfügung steht? Was ist mit Tarmed?

Ist dieser überhaupt in der Praxis erprobt? Ist der ge- plante neue EBM nicht oh- nehin auf dessen Basis ent- worfen?. . .

Dr. med. Andreas Pfeifer, Kernerstraße 13, 74189 Weinsberg

Rechnungsstellung ist die Lösung

Traugott Heil beschreibt kom- pakt und brillant Ausmaß und Ursache der Finanzierungsmi- sere des deutschen Gesund- heitswesens: Es ist unstrittig, dass für eine immer älter wer- dende Bevölkerung, für im- mer teurere Untersuchungs- und Therapiemethoden, für immer teurere innovative Me- dikamente und für immer

mehr Ärzte bei gedeckeltem Budget nicht genügend Geld im System sein kann. Er be- schreibt auch trefflich, dass weder Regierung noch Oppo- sition bislang den Mut zu ei- ner wirklichen Reform gefun- den haben. Vielleicht wird dieser Weg auch nur noch nicht erkannt, obgleich doch Arbeitsminister Riester und Frau Ulla Schmidt im Renten- bereich gerade vorgemacht haben, wie es geht.

Lösbar ist dieses Problem, will man nicht wie bisher an allen möglichen Ecken nur kosmetische Korrekturen vornehmen, auf einem einzi- gen Weg: durch die Rech- nungsstellung des Arztes di- rekt an den Patienten und die anschließende Erstattung des Rechnungsbetrages durch die Krankenkasse abzüglich einer Selbstbeteiligung. Natürlich würde diese Selbstbeteiligung wie bisher schon die Zuzah- lung bei Arzneimitteln sozial abgefedert und mit Obergren- zen zumindest für die Grund- versorgung versehen. Bei ei- ner durchnittlichen allge- meinärztlichen Rechnung und einer Selbstbeteiligung von vier Prozent ergäbe dies für den Patienten einen Betrag von 3,60 DM pro Quartal, bei einer durchschnittlichen Fach- arztrechnung zwischen 4,00 und 16,00 DM pro Quartal . . . Dr. med. Ulrich Onken, Hauptstraße 17–19, 96138 Burgebrach

Pflegekräfte

Zu dem Foto des Aktuell-Beitrags

„Häufiger krank“ in Heft 6/2001:

Dünnsinn

Was Sie bewogen hat, diesen Dünnsinn abzudrucken, ist mir eigentlich egal, aber ich wollte Sie doch nicht im Un- klaren darüber lassen, was wir (Kollegen) für einen Spaß an der Abbildung hat- ten: Die 85-kg-Schwester stemmt mit letzter Kraft die 40-kg-Oma aus dem Bett!

Wenn das mal nicht wieder einen gelben Schein gibt!

Juliane Münch, Forstmannstraße 24, 45239 Essen

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