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Archiv "Krankenhäuser: Warum sollen Kliniken Geld verdienen?" (24.01.2014)

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A 130 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 4

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24. Januar 2014 Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym

zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Orts - angabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publi- ziert werden – aber nur dann, wenn der Re- daktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

regeln beruft. Denn in der Demokratie werden bekanntlich – im Gegensatz zur Autokratie – auch den Minderheiten Rechte und Handlungsräume zuerkannt, soweit sie die Mehrheitsmeinung nicht majorisieren.

Wie sehr auch dieser sich neutral-sachlich gebende Kommentar von individuellen Wertvorstellungen geprägt ist, zeigt sich in der offenbar festgefügten Meinung des Autors, über den Kern ärztlichen Selbst- verständnisses gäbe es eine allgemein an- erkannte, unbestrittene und verbindliche Übereinkunft. Schon vor 16 Jahren defi- nierte der amerikanische Arzt, Philosoph und Medizinethiker Howard Brody als ärztliches Behandlungsziel am Lebensen- de neben Beschwerdelinderung, dem Un- terlassen unnötiger Manipulationen am Patienten und der Sicherung von Kommu- nikation ausdrücklich die Gewährung ei- nes raschen, sicheren Todes – zweifellos ein Kernelement ärztlicher Sterbebeglei- tung – zu dessen Ermöglichung in beson- deren Situationen auch die ärztliche Sui- zidassistenz gehören kann. Diese lässt sich – als ethisch begründetes Element der Sterbebegleitung – somit auch deutlich von anderen Formen gesellschaftlich uner- wünschter Suizidbeihilfe abgrenzen . . .

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Hans Wedler, 70499 Stuttgart

Lobenswerter Versuch

So lobenswert auch der Versuch der Ver- teidigung eines Verbots der ärztlichen Sui- zidassistenz, die der 114. Deutsche Ärzte- tag 2011 beschlossen hatte, sein mag, so ernüchternd sind die Argumente, die für das Verbot in die Waagschale geworfen werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Argumente in wenigen Jahren und spätestens in wenigen Jahrzehnten als für zu leicht befunden werden . . .

Es wird dann nämlich die Suizidassistenz als Handlung in den ärztlichen Ethos ein- geschlossen, so wie sie einmal ausge- schlossen wurde. Was könnte der Patien- tenautonomie argumentativ Einhalt gebie- ten? . . . Man müsste nämlich die Suizid- handlung beziehungsweise -assistenz als solche als unethisch betrachten, um dem freiheitseinschränkenden Verbot eine trag- fähige Begründung mitgeben zu können.

Dazu ist in den letzten Jahrzehnten schon viel Überzeugendes gesagt worden (auch im DÄ), aber nicht an dieser Stelle. Eine tragfähige Ethik müsste sich der Aufgabe stellen, danach zu fragen, was Menschen-

würde beziehungsweise Patientenwürde eigentlich und wesentlich begründet. Eine rein „ärztezentrische“ Perspektive einzu- nehmen reicht meines Erachtens nicht.

Dr. med. Dr. theol. Andreas Kuhlmann, 52066 Aachen

ARZNEIMITTEL

Eine effektive Arzneimittelüberwachung steht und fällt mit der spontanen Meldung sämtlicher unerwünschter Arzneimittelwirkungen (DÄ 44/2013: „Arzneimittelüberwachung: Potenziell lebensrettend“ von Stephan Fuchs, Joachim Neumann und Andreas Klement).

Drei Ergänzungen

Danke an die Autoren für diesen wichti- gen Beitrag, den ich um drei Punkte er- gänzen möchte:

Der Begriff „Pharmakovigilanz“ umfasst nach WHO-Definition sowohl die in dem Beitrag beschriebene Arzneimittelüberwa- chung nach Zulassung als auch Maßnah- men zur Verbesserung der Arzneimittel- Therapiesicherheit (AMTS) sowie die Pharmakovigilanz in klinischen Prüfungen.

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vor- schriften („16. AMG-Novelle“) wurde 2012 die Definition von „Nebenwirkung“ auf alle beim Gebrauch eines Arzneimittels am Menschen auftretenden schädlichen und un- beabsichtigten Reaktionen erweitert. Zuvor beinhaltete „Nebenwirkung“ entsprechend des Begriffes „unerwünschte Arzneimittel- wirkung“ (UAW) nur die beim bestim- mungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimit- tels auftretenden unerwünschten Effekte.

Durch die erweiterte Definition umfasst

„Nebenwirkung“ nun auch im Sinne des

„unerwünschten Arzneimittelereignisses“

(UAE) Schäden durch Medikationsfehler, Überdosierung und Missbrauch. Dadurch wird der Bedeutung von Medikationsfehlern als häufiger Ursache arzneimittelbedingter

Schäden Rechnung getragen und das lange vernachlässigte Handlungsfeld der Arznei- mittel-Therapiesicherheit aufgewertet.

Die ausdrückliche Aufforderung zur Meldung von Verdachtsfällen einer Ne- benwirkung wurde durch oben genanntes Gesetz auf Angehörige von Gesundheits- berufen ausgedehnt und im Arzneimittel- gesetz verankert.

Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth, Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische Hochschule Hannover, 30625 Hannover

KRANKENHÄUSER

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäu- ser hat sich dramatisch verschlechtert (DÄ 48/2013: „Jedes zweite Haus macht Verluste“

von Jens Flintrop).

Warum sollen Kliniken Geld verdienen?

Seit Jahren lese und höre ich, dass Kran- kenhäuser Gewinne machen sollten. Und weil das wohl so ist, verstehe ich, warum Firmen wie Vivantes oder die christlichen Kirchen sich in Krankenhäuser einkaufen, um damit Geld zu verdienen.

Ich selbst war als Entwicklungshelfer jah- relang leitender Arzt eines großen Kran- kenhauses in Botswana. Und damit auch für die Finanzen zuständig. Ich hatte das damals immer so verstanden, dass Kran- kenhäuser oder die medizinische Versor- gung überhaupt ein Service an der Bevöl- kerung sind. Und dass natürlich eine sol- che Versorgung Geld kostet, welches – da- mals in Botswana – allein der Staat auf- brachte.

Die Idee, dass man mit einem Kranken- haus Geld verdienen kann, ist mir völlig fremd, ich finde diesen Gedanken schlicht pervers.

Ich bin übrigens immer noch ein Freund der uralten Idee eines solidarischen Sys- tems, was eigentlich bedeutet, dass Ge- sunde Geld zahlen, das dann die Kranken bekommen, um ihnen nicht zusätzlich zur Krankheit Kosten aufzubürden. Aber das ist wohl ein altmodischer Gedanke eines älter werdenden Entwicklungshelfers, der so weiterhin eine Allgemeinpraxis be- treibt.

Dr. med. Peter Schröder, 79106 Freiburg

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