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Archiv "Krankenhäuser: Künftig mehr Kompetenz in Prävention" (09.03.2007)

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A628 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 10⏐⏐9. März 2007

T H E M E N D E R Z E I T

E

in beachtlicher Teil der Ver- besserung des Gesundheits- zustands und der Verlängerung der Lebenserwartung seit dem 19. Jahr- hundert gehen weniger auf medizi- nisch-kurative Innovationen als auf wirtschaftliche und soziale Ent- wicklungen sowie Ernährungs-, Hy- giene- und Bildungsfortschritte zurück. Der Beitrag der medizi- nisch-kurativen Versorgung zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation beläuft sich, je nach Mo- dellansatz, methodischem Vorge- hen und in Abhängigkeit vom Ge- schlecht, auf etwa 10 bis 40 Prozent.

Bei konsequenter Umsetzung der Präventionsempfehlungen zu Ta- bakkonsum, Ernährung, Körperge- wicht und körperlicher Aktivität könnte bereits etwa die Hälfte der atherosklerotischen Erkrankungen in Deutschland vermieden werden.

Krankheits- und Krebsfrüherken- nung gehören schon seit den 70er- Jahren zum Leistungskatalog der ge- setzlichen Krankenversicherung und haben eine große Bedeutung im Rah- men der Prävention. Die Zahl derer, die solche Untersuchungen in An-

spruch nehmen, ist jedoch sehr ge- ring: Nur knapp 50 Prozent aller an- spruchsberechtigten Frauen (ab 20 Jahre) gehen regelmäßig zur Krebs- früherkennung, bei den anspruchs- berechtigten Männern (ab 45) sind es noch nicht einmal 20 Prozent.

Die Möglichkeit zum Gesundheits-

„Check-up“ alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr nutzen sogar nur 17 Prozent aller Frauen und Männer.

Das individuelle Bewusstsein für Prävention ist aus vielfältigen Grün- den – zum Beispiel Unkenntnis, Angst vor Erkrankung, Zeitmangel und fehlendem Angebot – noch nicht hinreichend ausgeprägt. Gesundheit wird gleichwohl immer mehr als ein wesentliches Element von Lebens- qualität verstanden. Zudem hat sich in den letzten Jahren das Selbstver- ständnis der Patienten und deren Er- wartungshaltung insbesondere ge- genüber medizinischen Dienstleis- tungen stark verändert.

Gesundheitsförderung, Präventi- on und Kuration sind wichtige Be- standteile einer umfassenden Versor- gung von Patienten. Das Kranken- haus ist der ideale Ort für eine ge-

sundheitliche Aufklärung und die Einleitung, Begleitung und Qua- litätssicherung gesundheitsfördern- der und krankheitsvorbeugender Maßnahmen. Eine Beratung, die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten beiträgt, ist neben der Behandlung und der Rehabilitation Erkrankter eine zentrale Aufgabe des modernen Krankenhauses. 80 Pro- zent der Gesundheitsausgaben wer- den derzeit durch chronische Erkran- kungen und ihre Folgen verursacht.

Aufgrund der demografischen Ent- wicklung muss die krankenhausge- stützte Tertiärprophylaxe ein Schwer- punkt zukünftiger vernetzter sta- tionärer Einheiten werden. Durch in- novative Angebote und verbesserte Marketingstrategien müssen Kran- kenhäuser erreichen, dass die bisher wenig ausgeprägten Bedürfnisse der Bevölkerung nach gezielter Präven- tion in eine konkrete Inanspruchnah- me umgewandelt werden.

Das Ziel wird sein, durch opti- mierte Koordination und Kooperati- on von Gesundheitsförderung, Prä- vention, Kuration, Rehabilitation und Pflege im Krankenhaus zu einem ef- fektiveren und effizienteren Gesund- heitssystem zu kommen. Qualifizier- te „Spezialisten für Prävention und Gesundheitsförderung“ müssen aus- gebildet werden, um adäquate, wis-

KRANKENHÄUSER

Künftig mehr Kompetenz in Prävention

Präventionsmaßnahmen werden bei der Versorgung der Patienten einen immer größeren Stellenwert haben. Krankenhäuser sind für diese Art der gesundheitlichen Vorsorge besonders gut geeignet.

Foto:dpa

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A630 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 10⏐⏐9. März 2007

T H E M E N D E R Z E I T

senschaftlich gesicherte Konzepte entwickeln, umsetzen und evaluieren zu können. Von politischer Seite soll- te die Prävention zu einer eigenstän- digen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut werden. Die Ärzteschaft muss an den Entschei- dungen über Präventionsziele bezie- hungsweise -programme zentral be- teiligt sein. Neben individuenbezo- genen Angeboten sollten insbeson- dere auch regionale, kontextbezogene Maßnahmen erarbeitet werden. Da- bei ist es zwingend erforderlich, weitaus mehr als die derzeit etwa vier Prozent der Gesundheitskosten für Prävention zur Verfügung zu stel- len. Um dem damit wachsenden Be- darf an qualifizierten Fachkräften im präventiven Gesundheitssektor Rechnung zu tragen, sollten Univer- sitäten zunehmend entsprechende Weiterbildungen und Studiengänge anbieten. Die Identifizierung epige- netischer Faktoren sowie Untersu- chungen zur Relevanz von Präven- tionsmaßnahmen sollten zu einem Schwerpunkt der medizinischen Forschung ausgebaut und entspre- chend gefördert werden.

Nach einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Ernst &

Young (2005) werden die heutigen Krankenhäuser in den kommenden Jahren vernetzte Einheiten bilden, die einerseits aus den einzelnen Ab- teilungen des traditionellen Kran- kenhauses und andererseits aus am- bulanten und weiteren gesundheitli- chen Dienstleistungsbereichen ent- stehen. Diese Unternehmen bieten dem Patienten unter einem Dach von der ambulanten über die stationäre bis hin zur präventiven Versorgung ein komplettes Gesundheits- und Wellnesspaket an. Schon um wettbe- werbsfähig zu bleiben, müssen Kran- kenhäuser eine umfassende präventi- ve und kurative Versorgung anbieten.

In der Zukunft werden die Gren- zen zwischen Medizin und Lifestyle im Krankenhaussektor zunehmend

verwischen.

PD Dr. med. Michael Weis Medizinische Klinik und Poliklinik I Universitätsklinikum Großhadern Ludwig-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. Oliver Schöffski Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement Universität Erlangen-Nürnberg

D

ie meisten Menschen wün- schen sich einen plötzlichen Tod, beispielsweise im Schlaf durch einen Herzinfarkt oder einen Schlag- anfall. Doch nur bei jedem vierten tritt der Tod „als natürliches Ereig- nis ohne ärztliche Beeinflussung des Sterbezeitpunkts ein“. Das sagte der Anästhesiologe und Palliativ- mediziner, Prof. Dr. med. H. Chris- tof Müller-Busch.

Im Zweifel pro vita

Der Beginn des Sterbens werde in der heutigen Medizin nur noch selten von einer natürlichen Autonomie bestimmt, sondern von der Fremd- beurteilung der Irreversibilität einer Krankheit. „Die rechtliche Unsi- cherheit ist groß, sie beschäftigt hierzulande die Medizin, Ärzte- schaft, aber auch die praktische Rechtspflege in besonderem Maße.“

65 Prozent der Ärzte, die auf eine Befragung der Deutschen Gesell- schaft für Palliativmedizin geant- wortet haben, sprechen sich deshalb

für eine rechtliche Regelung der Sterbehilfe aus. Das gilt, so Müller- Busch, besonders für solche Situa- tionen, in denen die Selbstbestim- mung der Kranken eingeschränkt oder nicht vorhanden ist, „und das ist in Todesnähe eigentlich immer der Fall“.

Doch wie ist überhaupt die bishe- rige Rechtslage? Nach Prof. Dr. jur.

Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer, München, hat grundsätzlich der Le- bensschutz Vorrang. „Die prinzipiel- le Unantastbarkeit fremden Lebens, das Leben als vitale Basis der Men- schenwürde steht in der Werteord- nung des Grundgesetzes an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgü- ter.“ Im Zweifel sei pro vita zu ent- scheiden, wenn beim Patienten Aus- sicht auf Besserung bestehe. Nicht alles medizinisch Machbare müsse jedoch auch gemacht werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Patien- ten verbiete eine Behandlung gegen seinen Willen. Das Grundgesetz er- kenne kein Recht auf Selbsttötung

MEDIZINRECHTLICHE PROBLEME AM ENDE DES LEBENS

Der Wunsch nach einem

„natürlichen“ Tod

Zurzeit wird wieder intensiv über die rechtliche Bindung von Patientenverfügungen diskutiert. Sie bedeuten eine Hilfestellung, werfen gleichzeitig aber auch Fragen auf.

Foto:Keystone

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