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Archiv "Krankenhäuser: Mehr Freiheiten durch Investitionszuschläge" (04.05.2007)

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A1212 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 18⏐⏐4. Mai 2007

P O L I T I K

Vor der Presse äußerte sich der Kon- zernvorstand dazu verhalten positiv.

Der einflussreiche Konzerngründer und Aufsichtsratsvorsitzende Eugen Münch, dessen Familie 16,16 Pro- zent der Aktien hält, müsste bei einer Kapitalerhöhung mitziehen oder sich mit einer Verwässerung seines An- teils zufriedengeben. Gründerväter tun sich damit gelegentlich schwer.

Expandiert wird in die ambulante Versorgung. Schon heute werden ambulant weitaus mehr Patienten be- handelt als akut-stationär. Der Trend dürfte sich fortsetzen, da zum Rhön- Konzept die konsequente Nutzung der (eigenen) ambulanten Einrich- tungen gehört. Rhön erhöht stetig die Zahl der Medizinischen Versor- gungszentren (MVZ). Zu den zehn bestehenden sollen 2007 sieben hin- zukommen, das Tempo soll in den folgenden Jahren beibehalten werden.

Ziel ist es, jedes Krankenhaus mit ei- nem MVZ zu verbinden. Um an Kas- senarztsitze zu kommen, bietet Rhön niedergelassenen Fachärzten (nur diesen, nicht Allgemeinärzten) an, sich „als Einstieg“ in ein MVZ einzu- mieten. Beim Eintritt in den Ruhe- stand übernimmt der Konzern dann den Kassenarztsitz.

Verluste in den Medizinischen Versorgungszentren

Die MVZ von Rhön wiesen 2006 durchweg Verluste aus. Das wird mit Anlaufkosten und hohen Ab- schreibungen begründet. Ein erwor- bener Kassenarztsitz werde inner- halb von fünf Jahren abgeschrieben.

Doch MVZ würden auch später

„nicht die Riesen-cash-cow“, for- mulierte der stellvertretende Vor- standsvorsitzende, Gerald Meder.

Entscheidend seien vielmehr die Synergien mit dem Krankenhaus.

Solche Verbünde von MVZ und Krankenhaus sind die wahren künf- tigen Cluster. Mit ihnen strebt die Rhön-Klinikum AG langfristig eine flächendeckende Vollversorgung an.

Innerhalb von 60 bis 90 Minuten soll jeder Patient eine Konzerneinrich- tung erreichen können, sagt Pföhler.

Doch das dauert. Im Netz der Rhön- Einrichtungen klaffen in Nordrhein- Westfalen und in Nordostdeutsch- land noch große Lücken. I Norbert Jachertz

F

ür eine teilmonistische Kran- kenhausfinanzierung hat sich die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) beim 6. Na- tionalen DRG-Forum in Berlin aus- gesprochen. Die Bundesländer soll- ten nur noch für die direkte Finan- zierung „großer Basismaßnahmen“

zuständig sein, sonstige Anschaf- fungen könnten über Zuschläge zu den Fallpauschalen finanziert wer- den. Das Geld für die DRG-Zu- schläge (DRG = Diagnosis Related Groups) erhielten die Krankenkas- sen aus den Landeshaushalten, kä- me also aus Steuermitteln.

Der Vorteil zum bisherigen Sys- tem: Die Krankenhäuser könnten frei über einen Teil der Landesmittel verfügen und so Investitionen fle- xibler tätigen. Allerdings müssten jene Länder, die bisher noch relativ viel in ihre Krankenhäuser inves- tiert haben, dann den Abbau des In- vestitionsstaus in den Krankenhäu- sern der anderen Länder mitfinan- zieren. Zu den drängendsten Aufga- ben von Bund und Ländern gehöre deshalb, sich vorab zu einigen, wie die bundesweit fehlenden Investiti- onsmittel in Höhe von 30 bis 50 Milliarden Euro aufzubringen seien, betonte Lautenschläger: „Den Inves- titionsstau mit einem Aufschlag auf die Krankenkassenbeiträge der Ver- sicherten aufzulösen, das wird je- denfalls nicht gehen.“

Der Beschluss der Sonder- Gesundheitsministerkonferenz

Die hessische Sozialministerin er- läutert den mehr als 1 300 Teilneh- mern des DRG-Forums ausführlich die „allerdings noch wenig aussage- kräftigen“ Eckpunkte zur Ausge- staltung des ordnungspolitischen

Rahmens für die Krankenhausver- sorgung ab 2009, auf die sich die Gesundheitsminister der Länder am 8. März bei einer Sonder-Gesund- heitsministerkonferenz (Sonder-GMK) geeinigt hatten. Die wichtigsten Aspekte des einstimmig gefassten GMK-Beschlusses:

>Die Gewährleistung der Kran- kenhausversorgung ist eine staatli- che Aufgabe, und die Länder haben die Letztverantwortung in Form der Gewährleistungsträgerschaft. Eine ausreichende Versorgung mit Kran- kenhäusern ist demnach auch künftig durch die Länder zu gewährleisten, ihnen wird zudem auch weiterhin der Sicherstellungsauftrag zugewiesen.

Lautenschläger: „Diesbezüglich gibt es einen breiten Konsens zwi- schen den Ländern. Dies ist ein guter Grundstein für weitere Schritte.“

> Auch künftig wird staatlich verantwortete Krankenhausplanung notwendig bleiben. Die Detailtiefe der Krankenhausplanung können die Länder jedoch in eigener Zu- ständigkeit zugunsten einer Rah- menplanung zurückführen. Sie kön- nen ihre Sicherstellungsplanung auf eine Grund- und Notfallversor- gung beschränken und auch nur länderbezogen die bedarfsnotwen- dige Versorgung definieren. Die nähere Ausgestaltung der Kranken- hausplanung bleibt Ländergesetzen vorbehalten.

Diskutiert werde in diesem Zu- sammenhang, den Kontrahierungs- zwang zwischen den Kostenträgern und den Krankenhäusern auf die Notfallversorgung zu beschränken, berichtete später Ministerialrat Karl Heinz Tuschen vom Bundesgesund- heitsministerium. Bei elektiven Be- handlungen käme es in diesem Mo-

KRANKENHÄUSER

Mehr Freiheiten durch Investitionszuschläge

Die Gestaltung des Ordnungsrahmens für die

Krankenhausversorgung ab 2009 war das zentrale

Thema beim 6. Nationalen DRG-Forum.

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dell, das dem Vernehmen nach be- sonders von AOK-Vertretern befür- wortet wird, zu Einkaufsmodellen mit Ausschreibungen.

>Angebotsplanung und Wettbe- werb der Krankenhäuser schließen sich nicht aus. Perspektivisch sollte ein bundesweiter Basisfallwert die Grundlage für das Preissystem bil- den, wobei zuvor die Erfahrungen mit landesweiten Festpreisen auszu- werten sind. Bestehende Unter- schiede in den Versorgungsstruktu- ren der Länder sind in einer Konver- genzphase zu berücksichtigen.

„Im Gesundheitsmarkt, nicht nur bei den Krankenhäusern, muss es vergleichbare und nicht mehr nur historisch begründete Preise geben“, argumentierte Lautenschläger. Neue Anbieter müssten jederzeit die Mög- lichkeit haben, in den Markt hinein- zukommen.

> Die Investitionsentscheidun- gen sollen sich stärker an betriebs- wirtschaftlichen Erfordernissen aus- richten und daher von den Kranken- hausträgern grundsätzlich eigenver- antwortlich getroffen werden. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brau- chen die Krankenhäuser Finanzie- rungssicherheit bei ihren Investitio- nen. Sowohl das duale als auch das monistische Finanzierungssystem können auf Dauer nur bestehen,

wenn sie mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden.

Die Arbeitsgruppe Krankenhaus- wesen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehör- den soll die zentralen Fragen der Monistik bis Ende des Jahres aufar- beiten; zur nächsten GMK im Juli soll ein Zwischenbericht vorliegen.

„Wir haben bei der Frage – Beibe- haltung Dualistik oder Umstellung auf Monistik – noch keine Einigung erzielt“, räumte Lautenschläger ein.

Sie selbst favorisiert die Kranken- hausfinanzierung aus einer Hand.

Da diese Vorstellung in der Gesund- heitsministerkonferenz jedoch nicht

mehrheitsfähig ist, wirbt die Minis- terin nun für die teilmonistische Krankenhausfinanzierung.

Zeitplan ist nicht zu halten

Insbesondere wegen der Differen- zen in der Finanzierungsfrage ist es unwahrscheinlich, dass die Ge- sundheitsminister wie vorgesehen bis Ende 2007 über den künftigen politischen Ordnungsrahmen für die stationäre Versorgung entschei- den. Dabei benötigen die Kranken- häuser im Verdrängungswettbe- werb dringend Planungssicherheit für die Zeit nach dem Ablauf der DRG-Konvergenzphase. „Die Über- gangsphase endet 2008. Über den dann geltenden ordnungspolitischen Rahmen müssen die Weichen mög-

lichst bald und vor allem noch in dieser Legislaturperiode gestellt werden“, forderte denn auch Dr.

Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Ansonsten wünsche ich der Politik viel Spaß dabei“, er- gänzte Prof. Dr. Herbert Rebscher, DAK-Vorstandsvorsitzender, „im Wahljahr neben dem Gesundheits- fonds auch noch die Neuordnung der Krankenhäuser auf auf den Weg zu bringen.“ Ministerialrat Tuschen kristisierte dieses Szena- rio als eine „erhebliche Verzahnung von Problemen, die uns überhaupt nicht erfreut“.

Georg Baum warnte davor, den Kontrahierungszwang zwischen Krankenkassen und Krankenhäu- sern aufzuheben. „Konzepte der Kostenträger, die kassenindividuel- le vertragliche Vereinbarungen über einzelne Leistungen eines Kranken- hauses vorsehen, sind abzulehnen, wenn damit die landesweit einheitli- chen Preise unterschritten werden“, unterstrich der DKG-Hauptgeschäfts- führer. In keinem zentralen Bereich der medizinischen Leistungserbrin- gung lasse der Gesetzgeber Preis- wettbewerb zu. Weder die Vergü- tung der niedergelassenen Ärzte noch die Vergütung von verschrei- bungspflichtigen Arzneimitteln sei- en dem Preiswettbewerb geöffnet.

Baum: „Schon gar nicht kann dies deshalb für hochkomplexe Kran- kenhausleistungen gelten. Preis- wettbewerb gefährdet die medizini- sche Versorgung.“ Deshalb sei die Überführung des Systems in ein System mit festen Preisen, die durch regelmäßige Kalkulationen geprüft werden, ein wesentlicher Baustein des DKG-Konzepts.

Für die DKG ist eine Reform der Investitionsfinanzierung in Rich- tung Monistik oder Teilmonistik nur unter bestimmten Bedingungen vor- stellbar. „Vor allem muss vorher der Investitionsstau in den Krankenhäu- sern abgebaut werden“, betonte Baum. Dies erfordere einen nationa- ler Kraftakt. Darüber hinaus müss- ten die bislang von den Bundeslän- dern aufgebrachten Finanzmittel in gleicher Höhe aufgebracht werden.

Dringend erforderlich seien zudem Übergangslösungen, weil die Kran- kenhäuser je nach zuletzt stattge- fundener Förderung aus öffentli- chen Mitteln derzeit sehr unter- schiedlich ausgestattet seien.

„Wir reden hier alle so, als ob es derzeit eine duale Krankenhausfi- nanzierung gibt“, fasste DAK-Chef Rebscher die Diskussion beim DRG- Forum zusammen, „aber dies ist fak- tisch nicht der Fall, weil die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.“ Ihn erinnere die Si- tuation an einen Scheidungskrieg, in dem der Ehefrau ein Versorgungsan- spruch zustehe, der Ehemann aber seit Jahren flüchtig sei. I Jens Flintrop

Wir haben bei der Frage – Beibehaltung Dualistik oder Umstellung auf Monistik – noch keine Einigung erzielt.

Silke Lautenschläger, hessische Sozialministerin (CDU)

Glänzte mit Fach- wissen:die hessi- sche Sozialministerin Silke Lautenschläger

Foto:ddp

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