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Archiv "Disease-Management-Programme: Krankenkassen mit später Einsicht" (15.02.2002)

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isease Management ist schon seit Mona- ten ein zentraler Be- griff in der gesundheitspo- litischen Diskussion. Trotz- dem geht der Name für die geplanten Chroniker-Pro- gramme immer noch nicht flüssig über die Lippen. Zu schwierig für ältere Patien- ten, findet der Vorstands- vorsitzende der Barmer Er- satzkasse, Dr. med. Eckhart Fiedler, der eine baldige Umbenennung der Disease- Management-Programme (DMP) ankündigte.

Während nach einem neuen Namen für DMP gesucht wird, nimmt ihre kon- krete Ausgestaltung Form an. Der Koor- dinierungsausschuss (§137e SGB V) der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen konnte sich auf vier Krankheitsbilder ei- nigen, für die strukturierte Behandlungs- programme entworfen werden sollen.

Diabetes mellitus, chronische obstrukti- ve Atemwegserkrankungen, Brustkrebs und koronare Herzerkrankungen sollen nach dem Willen des Ausschusses vom Bundesversicherungsamt (Bonn) für DMP zugelassen werden. Die Program- me sollen sicherstellen, dass Kranken- kassen, die sich gezielt um eine Verbesse- rung der Versorgung chronisch Kranker bemühen, kein finanzieller Nachteil ent- steht. Ihnen werden im Rahmen des Risi- kostrukturausgleiches zwischen den Kas- sen erhöhte standardisierte Leistungs- ausgaben zugeschrieben.

„Wir haben uns auf die gesetzlich erforderliche Mindestzahl von vier Krankheiten beschränkt, weil es sich bei den Behandlungsprogrammen um eine völlig neue Art von Verwaltungs-

aufgaben handelt, deren Aufwand und Kosten noch nicht im Einzelnen zu über- sehen sind“, sagt der Vor- sitzende des Koordinie- rungsausschusses, Karl Jung.

Dabei habe man sich bei der Auswahl der Krank- heitsarten an die gesetzli- chen Entscheidungskriteri- en gehalten. Dazu zählten unter anderem die Zahl der Betroffenen und die Mög- lichkeiten zur Verbesse- rung der Versorgungsqua- lität. Man müsse außerdem prüfen, ob sektorübergrei- fender Behandlungsbedarf bestehe und inwieweit evidenzbasierte Leitlinien verfügbar seien, so Jung.

Ärzteschaft bei Ausgestaltung von DMP beteiligt

Im Koordinierungsausschuss entschei- den die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Deutsche Kranken- hausgesellschaft gemeinsam mit den Krankenkassen darüber, welche Krank- heiten für DMP infrage kommen und wie die qualitativen Anforderungen von Dis- ease-Management-Programmen ausse- hen sollen. Nach den ursprünglichen Plä- nen des BMG sollten die Krankenkassen eigenständig DMP auflegen und umset- zen dürfen. BÄK und KBV äußerten da- gegen Bedenken. Ohne die Beteiligung ärztlichen Sachverstandes sei eine Aus- gestaltung der Behandlungsprogramme nach überwiegend ökonomischen Ge- sichtspunkten zu befürchten, kritisierte die Ärzteschaft und erreichte eine Ände-

rung des Gesetzentwurfs. Nicht gefolgt ist der Gesetzgeber der Forderung der Ärzteschaft, bei der Vertragsgestaltung der DMP auf regionaler Ebene mit am Tisch zu sitzen. Einzelverträge zwi- schen Ärzten und Krankenkassen sind deshalb möglich. Die Lage habe sich aber mittlerweile weitgehend geändert, stellt Jung fest. Die Krankenkassen hät- ten großes Interesse an einer Zusam- menarbeit mit den Kassenärztlichen Ver- einigungen (KVen). „Die Kassen gehen auf die KVen zu. Sie haben eingesehen, dass eine sachgerechte Umsetzung von DMP ohne die KVen gar nicht zu ma- chen ist“, so Jung. Es sei aber normal, dass angesichts der neuen Herausforde- rungen bestimmte Positionen neu über- dacht werden müssten. Dies zeige sich auch daran, dass für den Wettbewerbsge- danken bei DMP wenig Spielraum blei- be. Jung: „Die Programme werden nur funktionieren, wenn sie einheitlich ange- legt sind. Es ist doch völlig klar, dass die Definition medizinischer Parameter im Norden nicht von der im Süden abwei- chen darf. Diese Einsicht hat sich auch bei den Kassen durchgesetzt.“

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss nun entscheiden, ob es den Empfehlungen des Koordinie- rungsausschusses folgt. Nach der Fest- legung der Krankheiten durch das BMG wird der Ausschuss die Anforde- rungen an die konkrete Ausgestaltung der Programme beschließen. Gelegen- heit zur Stellungnahme erhalten die Spitzenorganisationen der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabi- litationseinrichtungen, die Spitzenorga- nisationen der Selbsthilfe und andere Leistungserbringer. Danach sollen die Anforderungen an die Disease-Man- agement-Programme in einer Rechts- verordnung des BMG festgelegt werden.

Wie lange es dauern wird, bis die ersten chronisch kranken Patienten im Rah- men der neuen Programme behandelt werden, ist noch unklar. Jung ist aber optimistisch. „Alle Beteiligten sind dar- an interessiert, DMP so schnell wie möglich zu realisieren. Der Koordinie- rungsausschuss wird seinen Beitrag fristgerecht leisten und damit die Hand- lungsfähigkeit der Selbstverwaltung un- ter Beweis stellen.“ Bis dahin ist sicher auch ein neuer Name für die Program- me gefunden. Samir Rabbata P O L I T I K

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A398 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 7½½½½15. Februar 2002

Foto: Eberhard Hahne

Disease-Management-Programme

Krankenkassen mit später Einsicht

Der Koordinierungsausschuss hat vier Krankheitsbilder für spezielle Behandlungsprogramme empfohlen. Die Kassen signalisieren Interesse an einer Zusammenarbeit mit den KVen.

Der Vorsitzende des Ko- ordinierungsausschus- ses, Karl Jung, ist über- zeugt, dass DMP ohne Beteiligung der KVen nicht möglich sind.

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