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Archiv "Versorgungsstärkungsgesetz: Bundesrat hat zahlreiche Änderungswünsche" (13.02.2015)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 7

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13. Februar 2015 A 253

Bei der Bezah- lung der Bereit- schaftsdienste wird künftig auch die Erfahrung der Ärzte berücksich-

tigt. Bislang be- zieht sich die Be- zahlung aus- schließlich auf die

Entgeltgruppe.

Die Gehälter der rund 52 500 Ärz- tinnen und Ärzte in den 550 kom- munalen Krankenhäusern steigen linear in zwei Stufen um 4,1 Pro- zent. Darauf einigten sich der Mar- burger Bund (MB) und die Vereini- gung der kommunalen Arbeitgeber-

verbände (VKA). Rückwirkend zum 1. Dezember 2014 steigen die Ge- hälter der Ärzte um 2,2 Prozent und ab dem 1. Dezember 2015 um wei- tere 1,9 Prozent – bei einer Ge - samtlaufzeit von 21 Monaten. Auf Basis einer neuen Matrix (siehe Ta- belle) werden die Bereitschafts- dienstentgelte zusätzlich im Um- fang von durchschnittlich 7,1 Pro- zent erhöht.

KOMMUNALE KRANKENHÄUSER

4,1 Prozent mehr Gehalt für die Ärzte

Es sei gelungen, die VKA von der Notwendigkeit einer besseren Bezahlung der Dienste in der Nacht, an Wochenenden und Feier- tagen zu überzeugen, erklärte der Verhandlungsführer des MB, Rolf Lübke. Nicht gelungen ist es dem MB, die Zahl der Wochenenddienste auf zwei pro Monat zu be- schränken. Ein gene- relles Verbot von mehr als zwei Wochenend- diensten pro Monat, auch in Ausnahmesi- tuationen, sei mit dem Versorgungsauftrag der Krankenhäuser nicht vereinbar, hieß es von- seiten der VKA. Die Tarifeinigung sei ein vertretbarer Abschluss für die Krankenhäuser, meinte VKA-Verhandlungsführer Joachim Finklenburg. Allerdings schöpfe der Abschluss den engen Spielraum voll aus, den die gesetz- lich festgelegte Krankenhausfinan- zierung vorgebe. Der Tarifab- schluss führt für die Krankenhäuser zu Mehrkosten in Höhe von 316

Millionen Euro. JF

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Februar mehr als 80 Ände- rungen am Regierungsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz vorge- schlagen. Außerdem hält die Län- derkammer das Gesetzesvorhaben für zustimmungsbedürftig.

Zu den Vorschlägen gehört, den Anspruch von Patienten auf ein Zweitmeinungsverfahren nicht auf planbare operative Eingriffe zu be- schränken. Vielmehr solle er bei schwerwiegenden Erkrankungen auf nicht-operative sowie risikobehaf- tete planbare Behandlungen erwei- tert werden. Versicherte dürften aber nicht zu einem Zweitmei- nungsverfahren gedrängt werden.

Die Länder setzen sich zudem dafür ein, Praxisnetze zu stärken. So for- VERSORGUNGSSTÄRKUNGSGESETZ

Bundesrat hat zahlreiche Änderungswünsche

dern sie im Hinblick auf ein besser abgestimmtes Entlassmanagement, dass Krankenhäuser mit anerkann- ten Praxisnetzen Verträge schließen können. Darüber hinaus schlägt der Bundesrat vor, die Frist für die Er- richtung von Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereini- gungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. So hätten diese mehr Zeit, mit den Krankenkassen alter- native regionale Vereinbarungen zu treffen. Anerkennend erwähnt wer- den Verfahren der „dringlichen Überweisung“ wie in Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Dort sollen entsprechend gekenn- zeichnete Überweisungen Patienten zu rascheren Terminen beim Fach-

arzt verhelfen. Rie

TABELLE

Euro je gearbeitete Stunde im Bereitschaftsdienst

Quelle: MB Entgelt-

gruppe I II III IV

Stufe 1

26,50 € 31,50 € 34,00 € 37,00 €

Stufe 2

26,50 € 31,50 € 34,00 € 37,00 €

Stufe 3

27,50 € 32,50 € 35,00 €

Stufe 4

27,50 € 32,50 €

Stufe 5

28,50 € 33,50 €

Stufe 6

28,50 € 33,50 €

RANDNOTIZ

Sabine Rieser

Ein langweiliger Redner war Dr.

med. Andreas Köhler nur selten, als er noch Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war. Doch die Rede, die er nun bei einem Kongress des Bundesver- bands Managed Care hielt, fanden viele besonders spannend. Denn Köhler sprach als Patient.

Herzstillstand, Reanimation und Stents, eine chronische und eine

seltene Erkrankung – Köhler findet, dass er nun ein erfahrener Patient sei und als solcher sagen darf, dass

„wir eines der modernsten und bes- ten Gesundheitssysteme der Welt haben“. Diese Überzeugung aus Funktionärszeiten hat nicht gelitten.

Eine andere schon: „Dass wir immer das Patientenwohl im Fokus haben.“

Alle Beteiligten, wirklich alle im System, befassten sich stets nur mit Teilschritten der Versorgung, wenn auch auf höchstem Niveau. Stich- worte: HTA-Gutachten, Qualitätsindi- katoren, Richtlinien. Leider helfen die Ergebnisse nur begrenzt, wie Köhler selbst feststellen musste:

„Medizinische Innovation rettet und verlängert Menschenleben. Aber sie sagt nicht, wie wir mit diesem geret- teten Leben umgehen müssen.“

Was darf ich noch machen? Was sollte ich mir nicht mehr zumuten?

Wie gehe ich mit meinen Ängsten um? Auf solche Fragen suchten Pa- tienten oft vergeblich Antwort, auch die ärztlichen, räumte der Ex-KBV- Vorstand ein. Forschung müsse sich deshalb mit allen Fragen befassen, die sich in der Versorgung stellten.

Köhler forderte zudem, ein sehr viel besseres sektorenübergreifendes Fallmanagement zu etablieren.

Grundsätzlich hält er einen sol- chen Wandel für möglich, weil das Gesundheitswesen sehr leistungsfä- hig sei: „Ich bin sehr froh, in Deutschland fast gestorben zu sein.“

In den Schuhen der Patienten

A K T U E L L

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