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Archiv "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Bundesrat: Große Koalition der Änderungswünsche" (08.12.2006)

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A3306 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 49⏐⏐8. Dezember 2006

M

an kann die Änderungsan- träge der Bundesländer zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in alphabetischer Reihenfolge sor- tieren, also mit Bayern beginnen und mit Thüringen enden. Oder man kann sie in der Abfolge der zu ver- ändernden Paragrafen der Sozialge- setzbücher stapeln – oder sie nach Themengebieten von „Arzneimit- tel“ bis „Zusatzbeitrag zur gesetzli- chen Krankenversicherung“ zu Häufchen packen. Eines bleibt im- mer gleich: die Erkenntnis, dass die Länder zahlreiche, zum Teil erhebli- che Änderungen am GKV-Wettbe- werbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) durchsetzen wollen.

Dies wird wohl gelingen. Zum ei- nen deshalb, weil das GKV-WSG nur dann pünktlich zum 1. April 2007 in Kraft treten kann, wenn die Länder dem Gesetzentwurf im Bun- desrat zustimmen. Zum anderen, weil es sich Bundeskanzlerin Ange- la Merkel (CDU) ohnehin nicht leis- ten könnte, ein so weitreichendes Gesetz gegen den Willen der vor-

nehmlich unionsgeführten Bundes- länder durchzusetzen.

Allerdings scheint sich die Mehr- heit der Länder mit der Grundaus- richtung der Reform arrangiert zu haben. Dies verdeutlicht eine Be- schlussempfehlung des Gesund- heitsausschusses des Bundesrates (BR) für die nächste Plenarsitzung der Länderkammer am 15. Dezem- ber. In den darin berücksichtigten 100 Änderungsanträgen, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen, wird der vorgesehene Gesundheitsfonds – das Herzstück der Reform – nicht grundsätzlich infrage gestellt. Le- diglich mehr Mitbestimmung bei der Ausgestaltung des Gesetzes for- dern die Länder.

Ihre Empfehlung enthält aber auch wichtige Korrekturvorschläge, die Ärztinnen und Ärzte direkt be- treffen. So spricht sich der Aus- schuss dafür aus, die Vergütung ver- tragsärztlicher Leistungen zwischen alten und neuen Bundesländern vor Einführung der neuen bundesein- heitlichen Vergütungsordnung an-

zugleichen. Die bisherige Regelung habe zu Verwerfungen geführt, die weder sachgerecht noch mit der an- gestrebten Angleichung der Lebens- verhältnisse vereinbar seien, kon- statieren die Ländervertreter. An- sonsten werde der sich insbesondere in den neuen Ländern abzeichnende Ärztemangel verstärkt.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Thüringen konnten sich innerhalb des BR-Gesundheitsausschusses mit ihrer Position durchsetzen, dass sich die bisher ausgeschlossenen Kas- senärztlichen Vereinigungen (KVen) an der hausarztzentrierten Versor- gung beteiligen dürfen: „Eine größe- re Vielfalt an potenziellen Vertrags- partnern stärkt den Wettbewerb“, heißt es im entsprechenden Antrag.

Auch sollen die KVen nach Meinung der Ausschussmehrheit bei der inte- grierten Versorgung die Möglichkeit erhalten, sich sowohl selbst wie durch ihre Dienstleistungsgesell- schaften, die KV-Consults, an Verträ- gen zu beteiligen. Bedingung: „Ver- tragsärzte müssen an der Ausführung des jeweiligen Versorgungsauftrages beteiligt sein.“ Angenommen wurde zudem ein Antrag des Landes Ham- burg, wonach die Aufsichtsbehörden über die Gründung von Consults, über ihre Aufgaben und ihre Finan- zierung unterrichtet werden müssen.

Mehr Mitbestimmung für die Bundesländer fordert der Gesund- heitsausschuss des Bundesrates auch bei der Festsetzung des künftig einheitlichen Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Länder treten dafür ein, dass der Bundesrat der Festsetzung zustimmen muss, „weil die einheit- lich festgelegten Beitragssätze auch für die landesunmittelbaren Kran- kenkassen, die der Rechtsaufsicht der Länder unterliegen, gelten“.

Außerdem sieht die Beschlussemp- fehlung des Ausschusses vor, die Frist zur Entschuldung der Kassen bis Ende 2008 zu verlängern.

Änderungsbedarf am Gesetzent- wurf sehen die Ländervertreter auch bei der Neuorganisation des Gemein- samen Bundesausschusses (G-BA).

Der G-BA soll künftig ausschließlich mit hauptamtlichen Mitgliedern besetzt werden. Die Selbstverwal- tungspartner lehnen dies entschieden

P O L I T I K

Foto:dpa

Die Länderkam- mer als Korrektiv:

Am 15. Dezember wird der Bundesrat beschließen, an welchen Punkten die Gesundheitsre- form modifiziert werden soll.

GKV-WETTBEWERBSSTÄRKUNGSGESETZ IM BUNDESRAT

Große Koalition

der Änderungswünsche

Bundestagsabgeordnete von SPD und Union haben durchblicken

lassen, dass es Änderungen am Reformentwurf geben soll. Eine

Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates

sieht weitergehende Korrekturen vor.

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A3308 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 49⏐⏐8. Dezember 2006

P O L I T I K

ab. Der Bundesratsausschuss hat sich nun Forderungen von Unionsabge- ordneten angeschlossen, nur den Vorstand des G-BA hauptamtlich zu besetzen, bei der Bestellung der Ver- treter der Selbstverwaltung, also der Ärzte, Krankenkassen und Kranken- häuser, davon jedoch abzusehen.

Änderungsempfehlungen an den geplanten Vorgaben für die private Krankenversicherung (PKV) haben Bayern und Baden-Württemberg durchgesetzt – einerseits, ohne eine völlige Abkehr vom eingeschla- genen Kurs zu verlangen, anderer- seits mit einem geschickten Schlen- ker: Sie verlangen, dass zahlreiche vorgesehene Neuerungen für die PKV erst 2009 in Kraft treten, also zeitgleich mit dem geplanten Start des Gesundheitsfonds. Ob dieser im Jahr der Bundestagswahl aber tatsächlich eingeführt wird, bezwei- feln manche. Außerdem wollen die Länder sichergestellt wissen, dass die vorgesehene Mitnahme der Al- tersrückstellungen verfassungskon- form gestaltet wird.

Mehrere vom Ausschuss gestellte Änderungswünsche betreffen den neuen PKV-Basistarif, der sich so- wohl der Prämienhöhe wie dem Leistungsumfang nach an der GKV orientieren soll. Für den Basistarif solle es zeitlich befristete Öffnungs- klauseln für ehemals privat Versi- cherte geben, die in die PKV zurück- kehren wollen, um einen Miss- brauch zu verhindern. Der neue Tarif müsse „bedarfsgerecht kalkuliert und nicht durch den GKV-Höchstbe- trag gedeckelt werden“, heißt es in einem anderen angenommenen An- trag. Denn in der PKV seien ange- messene Prämien zu erheben.

Zudem empfiehlt der Gesund- heitsausschuss, dass die Prämien für Ehegatten und Lebenspartner in die- sem Tarif nicht auf 150 Prozent des Höchstbetrags in der GKV begrenzt werden, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, weil dies einer ungerecht- fertigten Privilegierung gleichkom- me. Der Freistaat Sachsen hat sich damit durchgesetzt, den Zuschuss an die GVK aus Steuergeldern nicht nur für Kinder zu zahlen, die in einer Kasse mitversichert sind, sondern gemäß dem Gleichbehandlungsge- bot ebenso für Kinder in der PKV.

Für den Krankenhausbereich sind drei wichtige Änderungen im Ge- spräch. Insbesondere könnte der

„Sanierungsbeitrag“ der Kranken- häuser noch kippen. Möglich sind auch Änderungen an § 116b SGB V, der die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante hoch spezialisierte Leistungen ermöglicht, und an § 275 SGB V, der die Prüfpraxis des Me- dizinischen Dienstes der Kranken- kassen (MDK) eindämmen soll.

Sanierungsbeitrag der Kliniken:

auf der Kippe

„Der Sanierungsbeitrag der Kran- kenhäuser ist gegen den Willen der unionsgeführten Länder in die Eck- punkte für die Gesundheitsreform gekommen“, betonte Karl-Josef Lau- mann (CDU) jüngst beim nordrhein- westfälischen Krankenhaustag in Neuss. Der Druck auf die Kranken-

häuser sei ohnehin schon zu groß, ar- gumentierte der nordrhein-westfäli- sche Gesundheitsminister. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert dementsprechend, die pauschale Kürzung der Krankenhausrechnun- gen um 0,7 Prozent nicht vorzuneh- men. „Überschlägig ergeben sich für die Krankenhäuser durch die Er- höhung der Mehrwertsteuer, zusätz- liche Kosten durch Tarifverträge, höhere Energiekosten, Umsetzung verbindlicher Arbeitszeitregelungen zum 1. Januar 2007 bereits Mehrbe- lastungen, die in einer Größenord- nung von fünf Prozent der Erlöse lie-

gen“, heißt es im entsprechenden NRW-Antrag. Der Gesundheitsaus- schuss des Bundesrates begründet seine ablehnende Haltung damit, dass ein gleichmäßig und undifferen- ziert von allen Krankenhäusern zu erbringender Sanierungsbeitrag nicht gerecht sei. Er lasse die in verschie- denen Ländern bereits erzielte wirt- schaftliche Leistungserbringung bei der Krankenhausversorgung und die damit verbundene Entlastung der GKV für diesen Bereich gänzlich un- berücksichtigt.

Einen „Systembruch“ fürchten die Ländervertreter durch die geplante Modifikation des § 116b SGB V.

Danach sollen Krankenhäuser dann zur ambulanten Erbringung hoch spezialisierter Leistungen berechtigt sein, „wenn und soweit es im Rah- men der Krankenhausplanung des Landes auf Antrag des Kranken- hausträgers unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungs- situation dazu bestimmt worden ist“.

Eine explizite Bedarfsprüfung ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung über die Zulassung von Kranken- häusern zur Erbringung ambulanter Leistungen dürfe nicht an die Kran- kenhausplanungsbehörden der Län- der verlagert werden, meinen die Bundesländer. Diese seien weder in der Lage noch dafür ausgestattet, die vertragsärztliche Versorgungssitua- tion verbindlich zu bewerten. Viel- mehr müsse die Zulassung zur Leis- tungserbringung gesetzlich geregelt und die Ausgestaltung der Qualitäts- kriterien dem G-BA als dem dafür zuständigen Gremium zugewiesen werden.

Ein Antrag des Landes NRW, der ebenfalls eine Mehrheit fand, zielt darauf ab, die geplante „Aufwands- entschädigung“ für MDK-Prüfun- gen, die nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führen, zu streichen. Immerhin mehr als 40 Pro- zent der MDK-Prüfungen zeigten fehlkodierte Fälle auf, heißt es zur Begründung. Die Umstellung auf DRG-Abrechnung sei als lernendes System angelegt. Die Erfahrungen aller Prüfungen trügen zur Optimie- rung des Systems bei. Eine Auf- wandspauschale sei deshalb nicht

sinnvoll. I

Jens Flintrop, Samir Rabbata, Sabine Rieser

Der Druck auf die Krankenhäuser ist ohnehin schon zu groß.

Karl Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister

Foto:ddp

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