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Archiv "Kostendämpfung im Krankenhaus" (17.07.1975)

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Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

Kostendämpfung im Krankenhaus

Gesprächsrunde bei Frau Bundesminister Dr. Katharina Focke Das Bundesministerium für Ju-

gend, Familie und Gesundheit prüft zur Zeit, welche Kostendämpfun- gen im Krankenhauswesen möglich sind. Ende April führte die Ministe- rin, Frau Dr. Katharina Focke, ein zweites Gespräch mit den Verbän- den der Krankenhausträger, der Krankenkassen und der Ärzte- schaft. Da sich immer mehr die Überzeugung durchsetzt, daß wir genügend, wenn nicht sogar zu viele Krankenhausbetten in der Bundesrepublik besitzen und daher eine Umstrukturierung, vielleicht auch ein Abbau von Betten nötig ist, wird künftig die Krankenhaus- planung als wichtiges Steuerungs- instrument auch im Hinblick auf die Kostenbegrenzung angesehen.

Die Rechtsgrundlagen für die Pla- nung liefern das Krankenhausfi- nanzierungsgesetz (KHG) und die ergänzenden Ländergesetze. Es sollen jetzt einheitliche Kriterien für diese Planung gesucht werden.

Allerdings wäre es nach Meinung der Vertreter der Ärzte kaum prak- tikabel, derartige Kriterien - wie etwa von den Krankenkassen gefor- dert - durch Rechtsnormen fest- zulegen. Vorschläge für Kriterien sollen nunmehr von dem von Bund und Ländern gebildeten Ausschuß nach § 7 Absatz 1 KHG erarbeitet werden.

Bedauerlich ist, daß dabei der Sachverstand der beteiligten Orga- nisationen und Verbände nicht mit eingebracht werden kann. Dement- sprechend forderten die Kassen- vertreter - entsprechend der Re- gelung im Kassenarztrecht eine gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Kranken- kassen in öffentlich-rechtlicher Form. Die danach zu bildenden Aus- schüsse sollen sich generell mit Struktur- und Wirtschaftlichkeits- fragen beschäftigen. Wenn solchen Vorstellungen überhaupt Rechnung getragen werden soll - hierzu wä- ren gesetzliche Maßnahmen erfor- derlich - müßten aber auch die

Ärzte paritätisch an den Entschei- dungen beteiligt werden. Zu Recht forderte auch der Verband der pri- vaten Krankenversicherung (PKV) eine Mitwirkung in den dann zu bil- denden Gremien. Allerdings könnte auch, bei entsprechender Ausge- staltung, der Beirat nach § 7 Ab- satz 4 Krankenhausfinanzierungs- gesetz entsprechende Aufgaben übernehmen; dieser Beirat soll sich demnächst konstituieren.

Der vom Bundesgesundheitsmini- sterium vorgelegte Maßnahmenka- talog zur Kostendämpfung enthält erneut auch den Vorschlag, die Krankenhäuser als Institution in die vor- und nachstationäre Behand- lung einzuschalten. Die ärztlichen Organisationen lehnen derartige Forderungen nachdrücklich ab, weil sie weder für die Patienten noch für die Kostensituation Vor- teile versprechen (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 14/1975, Seite 937).

Die Ärztevertreter schlagen als Al- ternative einen Ausbau und eine Modernisierung des Belegarztsy- stems vor, wie sie der Deutsche Ärztetag bereits wiederholt forder- te. Ferner sollte die Möglichkeit der Errichtung von Praxiskliniken in alle Untersuchungen einbezogen werden, die sich mit einer besse- ren Verknüpfung zwischen ambu- lanter und stationärer Versorgung beschäftigen. Der Vertreter des Bundesverbandes der Ortskranken- kassen räumte dazu ein, daß auch nach seinen Beobachtungen im Rahmen der belegärztlichen Tätig- keit weniger Patienten ins Kran- kenhaus eingewiesen würden und zudem die Krankenhausverweil- dauer erfahrungsgemäß kürzer sei.

Die Vertreter der Ministerien in Bund und Ländern wären deshalb gut beraten, wenn sie derartige Vorschläge nicht einfach vom Tisch wischen würden, wie das all- zu oft noch immer geschieht. Ad- ministrativ "perfekte" Lösungen, wie sie zum Beispiel das große An- staltskrankenhaus bietet, sind si- 2094 Heft29vom 17.Juli 1975 DEUTSCHES ARZTEBLATI'

eherlieh nicht in· allen Bereichen des Gesundheitswesens optimal.

Die Vertreter der Länder hatten in einer vorangegangenen Bespre- chung Vorschläge zu einer weitge- henden Einfrierung des Personal- bestands an den Krankenhäusern unterbreitet, sicher aus der Überle- gung .heraus, daß die Personalko- sten inzwischen 70 bis 80 Prozent der gesamten Betriebskosten im Krankenhaus ausmachen. Stellen- vermehrungen sollten nach dem Willen der Ministerialbeamten bis auf weiteres nur noch bei Funk- tionsänderungen und Funktionser- weiterungen im Rahmen der Kran- kenhausbedarfsplanung, bei ge- setzlichen Verpflichtungen oder bei Bereichen mit besonders hohem Nachholbedarf wie beispielsweise in der Psychiatrie anerkannt wer- den. Sprecher der Ärzteschaft warnten jedoch vor solcher sche- matischer Betrachtung. Einerseits würden dadurch gut ausgestattete Krankenhäuser begünstigt, und kleinere, die schon jetzt Schwierig- keiten hätten, ihren Stellenplan zu besetzen, hingegen stark benachtei- ligt. Im übrigen sei es notwendig, für alle Krankenhäuser von den Gegebenheiten der 40-Stunden-Wo- che auszugehen. Vor allem aber könne nicht ausgeschlossen wer- den, daß das Festhalten an Anhalts- zahlen Fortschritte der Medizin blockiere.

..".. Als Versuchsballon zu werten ist die Frage, ob es möglich ist, für einzelne Krankheiten eine Regel- Verweildauer vorzugeben und de- ren Einhaltung zu überwachen. ln der Gesprächsrunde war man dazu nahezu einmütig der Auffassung, daß dies - bei aller wünschens- werten Senkung der durchschnittli- chen Verweildauer - praktisch nicht möglich sein wird.

Die freie Wahl des Krankenhauses wurde uneingeschränkt bejaht, ebenso zentrale Bettennachweise.

Letzteren sollte zunächst im Wege der Erprobung eine Chance gege- ben werden. Krankenhausreform- fragen sind also, wie diese Ge- sprächsrunde zeigte, längst in Be-

wegung geraten. gt

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