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Archiv "Krankenhaus: Infektionen immer noch alarmierend" (12.11.1986)

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Krankenhaus:

Infektionen immer noch alarmierend

Krankenhausinfektionen stellen - weltweit - die Experten in Klinik und Praxis immer noch vor unge- löste Probleme. ln den USA gehö- ren die Krankenhausinfektionen mittlerweile zu den zehn· häufig- sten Todesursachen. Jährlich ster- ben in den Vereinigten Staaten von Nordamerika zwischen 24 000 und 50 000 Patienten an Kranken- hausinfektionen, je nachdem, ob die Infektion Haupttodesursache oder mitverantwortlich für den To- despatienten war. Nach Feststel- lungen von Prof. Dr. med. Franz Daschner, dem Leiter der Klinikhy- giene der Universitätsklinik Frei- burg, gibt es in der Bundesrepu- blik Deutschland eine nahezu identische prozentuale Häufigkeit und Verteilung von Krankenhaus- infektionen. Von den rund zehn Millionen stationär in den rund 3100 Krankenhäusern in der Bun- desrepublik behandelten Patien- ten erwerben Jahr für Jahr 500 000 bis 800 000 Personen in der Klinik eine Infektion (sogenannte noso- komiale Infektion). Häufigste Krankenhausinfektionen sind nach Aussagen Dasch ners Harn- weginfektionen, meist verursacht nach Blasenkatheter, postoperati- ve Wundinfektionen, Pneumonie, häufig verursacht durch Beat- mungs- und lnhalationstherapie, Sepsis durch Venenkatheter, Blasenkatheter, operative Eingrif- fe und Beatmung sowie Infektio- nen der Haut- und Schleimhäute.

Nach Erhebungen der Universi- tätsklinik Freiburg erkrankt im sta- tistischen Durchschnitt heute je- der 15. bis 20. Krankenhauspatient an einer Krankenhausinfektion. An Universitätskliniken sind es im Schnitt acht Prozent der stationär versorgten Patienten.

Allerdings, so betonte Daschner vor dem ersten Hildener Forum

"Medizin 2000" (am 9. Oktober):

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Die meisten Krankenhausinfektio- nen sind "schicksalhaft", die we- nigsten gehen auf das Verschul- den des Klinikpersonals und die hygienetechnische Ausrüstung der Kliniken zurück. Hauptursa- chen für die Zunahme von Infek- tionen in Kliniken sind vor allem die immer weiter verbreiteten inva- siven Maßnahmen, ausgedehnte operative Eingriffe, allesamt Maß- nahmen, die die Immunresistenz des Organismus vermindern, wie beispielsweise Bestrahlung, Zyto- statika-Therapie, schwierigste in- tensivmedizinische Eingriffe u. a.

Hinzu kommen die Zunahme von resistenten und virulenten Bakte- rien durch breite Antibiotikaan- wendung, aber auch Unwissen- heit, mangelnde Disziplin, das Fehlen von Fachkräften wie z. B.

Hygienikern und Hygienefachkräf- ten (an den Krankenhäusern sind zur Zeit nur 150 von insgesamt 100 ausgebildeten Hyg ien i k-Fach kräf- tenhauptamtlich angestellt). Nicht selten werde das häufigere Auftre- ten von Krankenhausinfektionen auch einfach durch Nachlässigkeit und menschliches Versagen be- günstigt.

..,.. Nach Schätzungen von Profes- sor Daschner sterben in der Bun- desrepublik Deutschland Jahr für Jahr rund 8300 bis 13 000 Patien- ten an der Haupttodesursache

"Krankenhausinfektion" (also

mehr Personen, als durch Ver- kehrsunfälle sterben).

KURZBERICHTE

Eine empirische Studie über die Effizienz der Krankenhaushygiene und der Infektionsüberwachung am Zentrum für Krankheitskon- trolle in Atlanta/USA hat ergeben, daß rund 30 Prozent der Kranksn- hausinfektionen durch eine ver- besserte Krankenhaushygiene ver- hindert werden können.

Als optimal nannte Daschner den Einsatz einer ausgebildeten, hauptamtlich beschäftigten Hygie- nefachkraft je 250 Krankenhaus- betten. Hinzukommen müßten ein standardisiertes Qual itätskontroll- system und eine regelmäßige Be- richterstattung über Krankheitsin- fektionen sowie die Bestellung ei- nes hauptamtlichen Krankenhaus- hygienikers oder lnfektiologen für größere Kliniken. ln den USA und an der Universitätsklinik in Frei- burg wurde berechnet, daß sich ein personal- und kostenintensi- ves Infektionskontrollprogramm bereits mittelfristig amortisiert, wenn die Infektionsrate um nur sechs Prozent (also der nicht er- reichbaren 30 Prozent) gesenkt würde. Dies würde bedeuten: Sen- kung der Infektionsrate von durch- schnittlich fünf auf nur 4,65 Pro- zent! Davon sind die Krankenhäu- ser in der Bundesrepublik noch weit entfernt. Und die anhaltenden Rotstiftaktionen bei der Personal- besetzung und die Sparpolitik der Länder lassen befürchten, daß sich dieser "Notstand" noch lange nicht beseitigen läßt. HC

Zahnärzte: Eindringliches Plädoyer für das Kostenerstattungssystem

Die Zahnärzteschaft formiert sich zu einer "Einheitsfront" zur Libe-

ralisierung bei der Leistungsge- währung in der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV). Sowohl die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesver- einigung (KZBV) in Kiel (am 17./18.

Oktober) als auch die jüngste Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in München haben sich

übereinstimmend für einen be- reichsspezifischen Wechsel vom Sachleistungsverfahren zum Ko- stenerstattungssystem bei der Lei- stungsgewährung an gesetzlich Versicherte ausgesprochen. So hat die Hauptversammlung des Freien Verbandes (am 23./25. Ok- tober 1986) postuliert: "Gegen die zwangsläufige Fehlentwicklung der GKV durch das Sachleistungs- system gibt es nur eine einzige Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 46 vom 12. November 1986 (33) 3179

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DEUTSCHES :ltRZTEBLATT

Zahnärzte: Kostenerstattungssystem

strukturelle Alternative: Ein gene- relles Kostenerstattu ngssystem, basierend auf der Mitbestimmung des Patienten und einer leistungs- und kostengerechten Einzellei- stungsvergütung. Die soziale Komponente muß und kann dabei enthalten sein. Die Zahnärzte- schaft fordert eine dahingehende Strukturreform. ln den Bereichen Zahnersatz, Parodontologie und Kieferorthopädie muß das Kasten- erstattungssystem von Beginn an mit einer der Mitverantwortung des einzelnen entsprechenden Di- rektbeteiligung ausgestattet sein."

ln einer Stellungnahme .. Stand- punkte und Forderungen zur Strukturreform der zahnärztlichen Versorgung" tritt die Kassenzahn- ärzteschaft dafür ein, die Versor~

gung von der Spätbehandlung auf die Frühversorgung umzuorientie- ren. Der Leistungskatalog der Krankenversicherung sollte auf

das .. Maß des medizinisch und

wirtschaftlich Notwendigen" be- grenzt werden. Die Leistungen könnten zielgerecht nur gesteuert werden, wenn die Eigenverant- wortung der Patienten durch ge- eignete und sozial verträgliche Formen der Direktbeteiligung ge- stärkt wird. Die Versicherungs-

pflicht müsse auf .. sozial Schutz-

bedürftige" begrenzt werden.

~ Persaldo würden sich die Vor- schläge der Kassenzahnärzte- schaft auch für die Krankenkassen zu einem .. lohnenden Geschäft"

ummünzen lassen. Falls die Maß- nahmen im Bereich der zahnärzt- lichen Versorgung ohne Abstriche realisiert würden, könne der Ausgabenanteil der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz von derzeit 15,1 Prozent auf 13 Pro- zent gesenkt werden, prognosti- ziert die Kassenzahnärztliche Bun- desvereinigung.

Eckwerte

für die Strukturreform

Vor der Presse in Bonn umriß der Vorsitzende der Kassenzahnärzt-

Iichen Bundesvereinigung, Zahn- arzt Wilfried Schad, Darmstadt, die Zahnärzte-Grundpositionen für die anstehenden Reformvorha- ben:

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Die Individualprophylaxe ab dem zehnten Lebensjahr soll von den Krankenkassen im Rahmen des § 187 Reichsversicheru ngs- ordnung (RVO) als satzungsmäßi- ge Mehrleistung bezuschußt wer- den. Die Versicherten sollten ei- nen Eigenanteil übernehmen. Denn im Zahnprophylaxebereich seien durchaus Selbstbeteiligun- gen der Versicherten zumutbar. Es bestehe hier keine Verweige- rungsgefahr (etwa im Gegensatz zur Krankheitsfrüherkennung).

Die Forderung zielt nicht nur auf die Individualprophylaxe bei Klein- kindern, sondern auf den Beginn einer regelmäßigen lebensbe- gleitenden lndividualprophylaxe.

Schad: .. Ein Vorgehen nach dem Gießkannenprinzip würde den Ge- danken der Prophylaxe diskredi- tieren und ins Leere laufen."

f) Für die Zahnerhaltung (konser- vierend-chirurgische Behandlung) werden Anreize im Bewertungs- maßstab für die Frühbehandlung sowie das .. Belohnungsprinzip" in Form von Beitragsermäßigungen und Rückerstattungen nach Vor- sorgefestaten gefordert.

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Auch in der Kieferorthopädie sollte eine Direktbeteiligung der Versicherten verankert werden.

Empfohlen werden laufende Zu- zahlungen mit entsprechenden Rückerstattungsmöglichkeiten bei erfolgreichem und planmäßigem Behandlungsverlauf.

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Für die Paradentalbehandlung soll die Kostenerstattung mit einer prozentualen Direktbeteiligung der Versicherten eingeführt wer- den.

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Bei einer Versorgung mit Zahn- ersatz und Zahnkronen durch den Zahnarzt sollte prinzipiell die Zu- schußleistu ng (Kostenerstattu ng) eingeführt werden. Entsprechend sollte § 182 c RVO geändert wer- 3182 (36) Heft 46 vom 12. November 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

den. Die Kassenzahnärzte lehnen es ab, die Leistungen bei teurem Zahnersatz kostenfrei zu stellen und sogar noch zu forcieren. Viel- mehr sollten die Patienten mit Hil- fe von finanziellen Regulativen veranlaßt werden, so früh wie möglich zahnärztliche Praxen auch prophylaktisch zu konsultie- ren.

Versicherungstechnische Grenze

Erforderlich sei eine feste versi- cherungstechnische Grenze im Leistungsrahmen der Krankenkas- sen bei Zahnersatz. Für Material- und Laborkosten sowie für das zahnärztliche Honorar sollten Festzuschüsse vorgeschrieben werden.

Speziell der Freie Verband macht sich dafür stark, die Honorarforde- rung für Grundleistungen (wie et- wa die zahnärztliche Füllungsbe- handlung) voll zu erstatten. Die Krankenkassen sollten die Zu- schüsse bei besonders teurer Zahnersatz-Versorgung entspre- chend senken, anstatt die Einzel- leistung durch eine Plafondierung abzuwerten und damit die Qualität der Versorgung zu zerstören. Die 'Leistungen und Kosten der Kran-

kenversicherung für Labor- und Materialleistungen sollten durch die Einführung von Laborkasten- Festzuschüssen begrenzt werden.

Die Krankenkassen sollten dabei die Leistungen differenziert bezu- schussen, nämlich Grundleistun- gen höher und aufwendige Lei- stungen niedriger.

Die Beibehaltung der .. Doktrin der einnahmeorientierten Ausgaben- politik und einer strukturierten Budgetierung" durch die Kran- kenkassen und die amtliche Ge- sundheitspolitik wird von der KZBV entschieden abgelehnt.

Statt dessen macht sich die Zahn- ärzteschaft für eine nach der so- zialen Verantwortung und Lei- stungsqualität ausgerichtete ko- stengerechte Einzelleistungsver-

gütung stark. HC

Referenzen

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