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Archiv "Krankenhaus-Kostendämpfung: Verbände bekräftigen festgefügte Positionen" (22.10.1981)

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AUS DEN BUNDESLÄNDERN

pen, Tages- und Nachtkliniken. Patientenklubs und Werkstätten für die außerstationäre Versor- gung und Hilfe psychisch Behin- derter angeboten, ausgebaut und gefördert werden. Unter der wis- senschaftlichen Begleitung des

"Zentralinstituts für Seelische Ge-

sundheit" in Mannheim soll dieser Versuch Aufschlüsse über die psychiatrische Versorgung außer- halb der Kliniken bringen. Minister Schlee gab sich zuversichtlich, daß die Verhandlungen mit den Kostenträgern der sozialen Dien- ste auch Regelungen für die Fi- nanzierung der außerstationären Angebote nach Abschluß der Ver- suchsphase im Jahre 1985 finden. Die FDP-Abgeordnete lngrid Walz sorgte sich, daß wegen der ange- spannten Haushaltslage die gerin- gen Mittel ausschließlich in die Modellregionen fließen und so an- derswo nicht minder dringende Aufgaben im Bereich der psychia- trischen Versorgung vernachläs-

sigt werden. dr

RHEINLAND-PFALZ

Sozialminister: ln jede Abteilung einen

künftigen Allgemeinarzt

Unter Hinweis auf die bestehende Relation zwischen Allgemein- oder praktischen Ärzten und Ge- bietsärzten anderer Fachrichtun- gen hat Sozialminister Rudi Geil in einem Schreiben die Kranken- hausträger und Ärztlichen Leiter der Fachabteilungen der Kranken- häuser in Rheinland-Pfalz gebe- ten, mehr Assistentenstellen für die Weiterbildung zum Arzt für All- gemeinmedizin zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich, meint der Minister, sollte jede Abteilung we- nigstens eine Stelle mit einem künftigen Allgemeinarzt besetzen.

Die damit verbundene größere Fluktuation der Assistenzärzte könnte durch die Erfahrungen aus anderen Gebieten ausgeglichen werden, in denen der angehende Allgemeinarzt bereits tätig war. WZ

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Krankenhaus-Kostendämpfung:

Verbände

bekräftigen festgefügte Positionen

Das Tauziehen um den "richtigen"

Weg zu einer abgerundeten, sozial gerechten und wirksamen finan- ziellen Globalsteuerung im Ge- sundheitswesen hält unvermindert an: Bei dem Sachverständigen- Anhörungsverfahren am 30. Sep- tember für die Novaliierung des erst 1972 in Kraft getretenen so- genannten Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes ("Krankenhaus-Ko- stendämpfungsgesetz", Bundes- tags-Drucksache 9/570) prallten die längst öffentlich artikulierten, zum Teil sehr kontroversen, fest- gefügten Meinungen der insge- samt 19 von der Krankenhausfi- nanzierungsneuregelung haupt- sächlich betroffenen Organisatio- nen und Verbände unvermindert aufeinander. Trotz der unter- schiedlichen Schwerpunkte und

"Giaubensrichtungen" der Sach- verständigengruppen und der un- terschiedlichen Nuancen in der Detailinterpretation kristallisierte sich am Ende dennoch eine klare Meinungs-Trennlinie heraus, je nach dem Standort des Verbands- sprechers. Auf der einen Seite schworen sich die verschärften Widersacher einer stärkeren Re- glementierung und Einbindung in die Konzertierte Aktion - nämlich die Krankenhausträger, die Bun- desvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsge- meinschaft der Freien Wohlfahrts- pflege und der beiden Kirchen - auf eine gemeinsame Linie ein; im anderen Lager gruppierten sich die Spitzenverbände der gesetzli- chen und privaten Krankenversi- cherung sowie die Sozialpartner- und dazwischen das facetten- reiche Meinungsspektrum der Spitzenorganisationen der Ärzte- schaft und der Verbände der Krankenhausberufe und -gewerk- schaften.

• Um den Grundtenor nach fünf- stündigem Disput und sachlichem

Dialog mit den Abgeordneten im Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung vorwegzuneh- men: Mit dem Regierungsentwurf eines .. Krankenhaus-Kostendämp- fungsgesetzes" (KKG) war eigent- lich niemand so recht zufrieden.

Auch das Frage-Antwort-Spiel der Abgeordneten ließ nur stellenwei- se aufblitzen, ob und wie sich die Parteien im Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf stellen werden und in einem Kraftakt das Ehrenbergsehe Paragraphenwerk rechtzeitig zum 1. Januar kom- menden Jahres über die Hürden bringen wollen.

Nicht überraschen konnte es, daß die Krankenhausträger und die kommunalen Spitzenverbände wie bisher rigoros ablehnten, die Krankenhäuser (GKV-Ausgaben- anteil rund 30 Prozent) künftig ebenfalls den globalen Jahres- empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen zu unterwerfen. Nach Lesart der Krankenhausträger kämpfen die Krankenhäuser bereits jetzt mit dem Rücken an der Wand: Sie hät- ten Einsparungen aus eigener In- itiative erreicht, und die Rationali- sierungsreserven seien bis auf winzige Reste vollends ausge- schöpft. Zudem wies der Sprecher der Deutschen Krankenhausge- sellschaft (DKG) auf die nicht zu bestreitende Tatsache hin, daß rund 70 Prozent der laufenden Be- triebskosten der Krankenhäuser

"fremdbestimmt" seien, das heißt

von den Tarifvertragsparteien von außen festgelegt würden. Auch der Verband der leitenden Kran- kenhausärzte Deutschlands e. V.

(Chefarztverband) befürchtet, daß bei einer Verschärfung des§ 405 a

Reichsversicherungsordnung (RVO) die geltende Rechtslage wesentlich mit der Folge verändert werden würde, daß viele Kranken- häuser schon bald Konkurs an-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 43 vom 22. Oktober 1981 2013

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Die Information:

Bericht und Meinung

Krankenhaus-Kostendämpfung

melden müßten. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen darauf hin, daß die Kommunen bereits jetzt jährlich mehr als eine halbe Milliarde DM zu den laufenden Be- triebskosten „zubuttern" müßten, und wenn der Gesetzentwurf ohne Abstriche Wirklichkeit werden würde, sieht man auf die Kranken- hausträger erneut Defizite in Mil- liardenhöhe (wie vor 1972) zu- kommen.

Druck auf die

Pflegesatzverhandlungen Im Gleichklang mit der Kranken- hausgesellschaft verwies der Ver- band der leitenden Krankenhaus- ärzte darauf, daß die Kassenspit- zenverbände bereits im Frühjahr dieses Jahres insofern Druck auf die örtlichen Krankenkassen ge- nommen hätten, als sie empfah- len, laufende Verhandlungen über die Pflegesatzhöhe ohne Einigung dann abzubrechen, wenn die Krankenhäuser auf Grundlage des Selbstkostenblattes mehr forder- ten, als die Steigerungsraten der Konzertierten Aktion für andere Sektoren vorgaben.

Demgegenüber setzten sich die Sprecher der Krankenkassenspit- zenverbände und der Ärzteschaft (Bundesärztekammer, Kassenärzt- liche Bundesvereinigung) nach- drücklich dafür ein, künftig auch den ausgabenträchtigsten Bereich der Krankenversicherung in die Empfehlungen der Konzertierten Aktion einzubinden. Nur so könne eine wie auch immer geartete staatliche Kostendämpfungsstra- tegie aufgehen und zur Beitrags- stabilität beigetragen werden. Al- lerdings dürfe die Kostendämp- fung nicht so weit exerziert wer- den, daß in die Verwaltungsauto- nomie und Entscheidungshoheit des einzelnen Krankenhauses ein- gegriffen werde und konkrete

Ausgabensteigerungsrichtwerte für jedes einzelne Haus vorgege- ben würden.

Der Präsident der Bundesärzte- kammer, Dr. med. Karsten Vilmar,

wies erneut darauf hin, daß die Gesamtstruktur des Finanzie- rungsgesetzes im Ansatz verfehlt sei; immer werde, wie auch jetzt, nur an Symptomen kuriert. Ko- stenverschiebungen und Manipu- lationen an der Abgrenzungs- schnittstelle zwischen staatlicher Investitionsförderung und Berech- nung der laufenden Benutzerko- sten (die voll in die Pflegesätze eingehen) sind heute an der Ta- gesordnung, lautete das vernich- tende Urteil der meisten Experten.

Auch der Staat (Bund!) stehle sich hier allmählich in unverantwortli- cher Weise aus der Verantwor- tung. Sprecher der Krankenhaus- gesellschaft und der Ärzteschaft bezweifelten, ob der Gesetzent- wurf die gewünschte Kosten- dämpfung im stationären Sektor überhaupt im Ansatz erreichen könne. Es werde die Kostener- stattung begrenzt und damit das Selbstkostendeckungsprinzip weitgehend in Frage gestellt (so die DKG), nicht aber bei der Ent- stehung der Kosten im Kranken- haus wirksam angesetzt. Über- haupt sind nach Meinung der Krankenkassen die Elemente ei- nes betriebswirtschaftlich stimu- lierten sparsamen Verhaltens im Krankenhaus zu zaghaft und lük- kenhaft.

Der Chefarztverband monierte die Vorschrift, daß künftig eine kom- plette Kosten- und Leistungsrech- nung zwingend als Grundlage für die Pflegesatzfestsetzung in § 17 KHG vorgeschrieben werden soll.

Nach bisherigen Erfahrungen sei mit einem derartigen Verfahren ei- ne erhebliche, zusätzliche perso- nelle Ausweitung verbunden, oh- ne daß daraus gleichzeitig Einspa- rungen in anderen Bereichen re- sultierten. Ein 600-Betten-Hospital beispielsweise benötige für die Kosten- und Leistungsrechnung zusätzlich vier Personalplanstel- len im Verwaltungsbereich. Der Verband macht sich dafür stark, daß der Entwurf sorgfältig und oh- ne Zeitnot beraten und abgeän- dert wird. Statt dessen sollte der In itiativgesetzentwu rf des Bundes-

rates bis Jahresfrist realisiert wer- den, um einerseits den Bestands- schutz der vor 1972 betriebenen Krankenhäuser zu gewährleisten, andererseits die Finanzierung der Kosten der Ausbildungsstätten im Pflegesatz über den 31. Dezember 1981 hinaus reibungslos zu ge- währleisten.

Systemwandel empfohlen Die Deutsche Krankenhausgesell- schaft und die Bundesärztekam- mer würden es begrüßen, wenn die Reform einen grundsätzlichen Systemwandel bei der Kranken- hausfinanzierung bewirken wür- de. Nur dann dürften gesamtwirt- schaftlich Kosten in nennenswer- tem Umfang eingespart werden können, wenn von der bisherigen planwirtschaftlichen Konzeption (duale Finanzierung / bloße Kostenerstattung aufgrund der nachgewiesenen Selbstkosten u. a.) abgewichen und sämtliche wirtschaftlich erbrachten Leistun- gen je nach Leistungsspektrum und Versorgungsstufe des Hospi- tals angemessen vergütet würden.

Während die Krankenhausgesell- schaft bestritt, daß es einen Bet- tenüberhang in Höhe von 50 000 bis 70 000 Betten gebe (allenfalls gebe es regional und in einzelnen Fachgebieten einen Überhang), forderten die Krankenkassen, den von den Ländern vor Jahresfrist festgestellten Bettenberg rigoros abzubauen, um die Krankenhäu- ser dadurch von den sonst anfal- lenden Fixkosten zu entlasten.

Überhaupt forderte der Sprecher der Krankenkassen ein echtes Mit- spracherecht bei der Kranken- hausbedarfsplanung und allen die Finanzierung betreffenden Fra- gen. Bloßes Einvernehmen her- zustellen, sei unzulänglich. Die Krankenhausbedarfspläne müßten durch eine gleichgewichtige Mit- bestimmung der Selbstverwaltung der Krankenkassen (so der DGB und die DTV) „einvernehmlich" er- stellt werden.

Was den Krankenkassen und Krankenhausträgern recht ist, ist DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

2014 Heft 43 vom 22. Oktober 1981

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der Arzteschaft billig: Sie rügte, daß der Entwurf der KHG-Novelle -obwohl die Stärkung der Selbst- verwaltungskörperschaften immer wieder betont werde - den ärztli- chen Sachverstand so gut wie ganz von unmittelbaren Entschei- dungsprozessen ausklammere.

Deshalb machen sich BÄK und KBV dafür stark, daß Vertreter der Arzteschaft in sämtlichen Ent- scheidungsgremien vertreten sein müssen. Die Arzteschaft dringt darauf, daß sie als "Hauptbetroffe- ne" bei allen wesentlichen Grund- satzentscheidungen über die Krankenhausbedarfsplanung, ln- vestitionslenkung, Aufgabenstel- lung und Wirtschaftlichkeit, die Personalbesetzung und Sachaus- stattung verantwortlich mitspricht.

KBV und Bundesärztekammer weisen einmütig Absichten zu- rück, durch eine Änderung des erst 1977 neu gefaßten § 372 Ab- satz 2 und 4 RVO die vorstationäre Diagnostik und nachstationäre Behandlung durch die "Institu- tion" Krankenhaus erheblich zu erweitern. Sowohl die vom Deut- schen Krankenhausinstitut (DKI) im Auftrag des Bundesarbeitsmi- nisteriums vor drei Jahren vorge- legte empirische Untersuchung, als auch praktische Erfahrungen im Ausland wiesen nach, daß hier kaum Rationalisierungsreserven bestehen. ln vielen Fällen reicht bereits jetzt das vorhandene Per- sonal nicht aus, um den Dienstab- lauf reibungslos sicherzustellen.

Auch die Ausdehnung des palikli- nischen Aufgabenbereichs von Universitätskrankenhäusern qua Gesetz über den jetzt gültigen Rahmen hinaus wird als "grund- sätzlicher Systemwandel" mo- niert. Die KBV und die Bundesver- bände der gesetzlichen Kranken- kassen haben inzwischen den § 20 des Bundesmantelvertrages ent- sprechend der amtlichen Interpre- tation vor Verabschiedung des er- sten Kostendämpfungsgesetzes (vom Juni 1977) modifiziert, was sich in der Praxis durchaus be- währt hat. Sowohl die RVO-Kas- senverbände als auch die Ersatz-

kassen lehnen die Finanzierung der Behandlung in Polikliniken über den Pflegesatz entschieden ab, weil daraus eine Kostenverla- gerung auf die Krankenkassen in Milliarden-DM-Höhe resultieren würde. Ohnedies bestehe kein

"normativer Regelungsbedarf"

aus der Sicht der Krankenkassen, (so BdO-Sprecher Dr. Franz-Josef Oldiges).

~ Die Bundesärztekammer hält es für möglich und notwendig, auch im Krankenhaus Selbstbetei- ligungsmodelle zu erproben (etwa den Vorschlag der FDP und der PKV aufzugreifen, einen Selbstbe- halt in Höhe des ersparten häusli- chen Aufwands pro Verweiltag zu berechnen).

~ Nach Meinung der Bundesärz- tekammer kann darauf verzichtet werden, durch eine Neufassung des § 371 Absatz 3 RVO den Be- standsschutz für ältere Kranken- häuser "formal" zu verändern. Es müsse vielmehr sichergestellt wer- den, daß Krankenhäuser nur dann in den Bedarfsplan aufgenommen werden, wenn sie - unabhängig von ihrer Größe - leistungsfähig, wirtschaftlich und bedarfsgerecht sind.

Während die Krankenkassen und die Arbeitgeberverbände darauf drängen, die Pflegesätze und da- mit die Beitragszahler künftig von den Kosten der mit den Kranken- häusern verbundenen Ausbil- dungsstätten (in Höhe von nahezu einer Milliarde DM jährlich) zu ent- lasten, votiert die Krankenhausge- sellschaft dafür, den Initiativge- setzentwurf des Bundesrates (Drucksache 9/571) vorrangig zu verabschieden, um die (bereits einmal verlängerte und Ende die- ses Jahres auslaufende) Ausbil- dungsfinanzierung vorab über die Jahreswende hinaus sicherzustel- len. Nach Meinung der Kranken- hausträger wäre es noch besser, die derzeitig geltende Regelung (volle Finanzierung über den Pfle- gesatz) in eine Dauerlösung umzu- wandeln (dem widersprechen aber wiederum die Kassen).

Die Information:

Bericht und Meinung Krankenhaus-Kostendämpfung

~ Die Bundesärztekammer macht sich schließlich dafür stark, Wirt- schaftlichkeitsprüfungen im Ein- zelfall vorzunehmen, die- ebenso wie im vergleichbaren ambulanten Bereich - unmittelbare finanzielle Auswirkungen zugunsten der Ko- stenträger haben müßten. Ver- schiedentlich wurde auch dafür plädiert, den praktizierten Ge- winn- und Verlustausgleich dahin- gehend zu ändern, daß den Kran- kenhäusern durch eine zweck- gebundene Gewinnverwendung mehr Spielraum gelassen wird.

~ Die Bundesärztekammer be- grüßt die von der Bundesregie- rung beabsichtigte Aufhebung des sogenannten Halbierungser/as- ses, der noch aus dem Dritten Reich stammt. Damit wäre ein

"längst fälliger und gesellschafts- politisch notwendiger Schritt ge- tan", um psychisch Kranke mit so- matisch Kranken im System der sozialen Sicherung gleichzustel- len, wenn auch mit gewissen Mo-

difikationen. HC

ZITAT

Umdenken

"Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Das ist kei- ne Anklage gegen den So- zialstaat, aber Mahnung, sei- ne Grenzen zu erkennen.

Mahnung auch an uns alle, in Staat und Wirtschaft den fälligen Umdenkungsprozeß einzuleiten, um den wir letzt- lich doch nicht herum kom- men werden. Bis jetzt haben wir uns daran gewöhnt, daß die Zukunft was brachte.

Richten wir uns nun auf das ein, was sie nehmen wird"

Diplom-Volkswirt Walter Schlenkenbrock, Vorstands- vorsitzender der Deutschen Apotheker- und Arztebank EG, Düsseldorf, anläßlich der ordentlichen Vertreter- versammlung 1981 in Düs- seldorf.

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 43 vom 22. Oktober 1981 2015

Referenzen

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