Die Information:
Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN
BERLIN
Neue Stellen
für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Mit einem Aufwand von 21,6 Mil- lionen DM sollen in den Gesund- heitsämtern von Berlin 370 Stellen neu geschaffen und die Leistun- gen des öffentlichen Gesundheits- dienstes wesentlich erweitert wer- den. Dies beinhaltet die Vorlage
„Entwicklung und Ausbau der Ein- richtungen der Gesundheitsvor- und -fürsorge. im öffentlichen Ge- sundheitsdienst in Berlin", die der Senator für Gesundheit und Um- weltschutz, Erich Pätzold, in den Senat einbrachte.
Ziel der Vorlage im Rahmen der
„präventiven Gesundheitssiche- rung" sind „auf den einzelnen be- zogene Maßnahmen, um gesunde soziale und psychische Lebensbe- dingungen zif gewährleisten; Maß- nahmen zur Krankheitsverhütung durch systematische Gesundheits- erziehung, die auch den einzelnen ermuntert, gebotene Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne seine Entscheidung einzuengen; Maß- nahmen zur gezielten Gesund- heitsvorsorge und -fürsorge ein- schließlich der Beratung; Maß- nahmen zur Früherkennung von Krankheiten".
Diese Leistungen werden dem Bürger zwar nicht „aufgenötigt";
aber es soll dafür gesorgt werden, daß sich der öffentliche Gesund- heitsdienst „an veränderte Be- darfslagen, an neue Erkenntnisse und Möglichkeiten" anpaßt. Dazu gehört auch die „Gesundheitsbe- ratung für Erwachsene" (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 30/
1978, Seite 1728), gegen die der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin energisch pro- testiert hat, weil es sich bei den dort erbrachten Leistungen vor- wiegend um solche der kassen- ärztlichen Versorgung handelt, deren Sicherstellung nach wie vor der Kassenärztlichen Vereinigung obliegt.
Zur Begründung der Errichtung dieser Beratungsstellen stützt sich Senator Pätzold auf eine Erklä- rung der 40. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Län- der im November 1977 in Berlin, in der es unter anderem heißt:
„Die zunehmenden Kosten im Ge- sundheitswesen haben erneut den Blick auf die Möglichkeiten der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung gerichtet, weil ein Teil der Krankheiten heute als vermeidbar angesehen werden muß." Die KV Berlin bezweifelt, daß diese Erklärung einen Eingriff in die kassenärztliche Versorgung legitimiert.
Beschwichtigend heißt es aller- dings in den Erläuterungen des Senators, die Beratungsstellen seien „zur Zusammenarbeit mit anderen Teilen des Gesundheits- amtes, den Krankenhäusern, den freipraktizierenden Ärzten, den Beratungsstellen gemeinnütziger und ähnlicher Einrichtungen so- wie der Abteilung Sozialwesen verpflichtet." zel
NORDRHEIN-WESTFALEN
Farthmann: Ärztliche Versorgung ist
mehr als ausreichend
Mit 1173 Einwohnern auf einen in freier Praxis tätigen Arzt (Stand: 1.
Januar 1977) ist nach Meinung von Gesundheitsminister Professor Farthmann die ambulante ärztli- che Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zumindest als ausreichend, rein statistisch sogar besser als ausreichend, in den Großstädten Düsseldorf, Kre- feld, Aachen, Bonn, Köln und Münster gar als gut anzuse- hen.
Wenn Patienten noch immer, er- klärte der Minister auf eine Anfra- ge im Landtag, wie behauptet „un- vertretbare Wartezeiten" auch in
den Städten in Kauf nehmen müß- ten, so sei dies in erster Linie auf die unterschiedliche Inanspruch- nahme des einzelnen Arztes, aber auch auf die ungleiche Verteilung der Ärzte innerhalb dieser Städte zurückzuführen. Unterschiede in der Verteilung aller Ärzte auf Stadt und Land sowie in ihrer Inan- spruchnahme durch die Patienten bezeichnete der Minister als un- vermeidbar. DÄ-WL
Aberhang" von 17 500 Krankenhausbetten
Kurz vor dem Abschluß der nord- rhein-westfälischen Krankenhaus- Zielplankonferenzen in den 16 so- genannten Versorgungsgebieten mit insgesamt 520 Krankenhäu- sern gab das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia- les eine Übersicht der ersten Er- gebnisse. Danach besteht für das gesamte Land bis zum Jahre 1985 ein Bedarf von rund 126 200 Kran- kenhausbetten. Bei einem gegen- wärtigen Bettenbestand von ins- gesamt 143 700 ergebe das einen Überhang von rund 17 500 Betten.
Bei den Zielplanbesprechungen sei bislang Einigung über eine Senkung der Bettenzahl um 8211 Betten erzielt worden. Darüber hinaus seien die Träger bereit, über weitere Reduzierungen von 5100 Betten zu verhandeln. Über die Beseitigung der restlichen rund 4200 Betten sei bislang keine Einigung erzielt worden.
Nach Ansicht des Ministeriums ist der errechnete Bettenüberhang
„keineswegs das Resultat jahre- langer Fehlplanungen im Kran- kenhausbereich". Neben der rück- läufigen Bevölkerungsentwick- lung sei die Entwicklung des Bet- tenbedarfes entscheidend beein- flußt worden durch den Rückgang der Verweildauer von 17,2 Tagen im Jahre 1974 auf 15,9 Tage Ende des vergangenen Jahres. Allein die Kürzung der Verweildauer um ei- nen Tag habe 8300 Krankenhaus- betten freigesetzt. DÄ-WL
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 9. November 1978 2639