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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

26. Jahrgang Lindow, den 22.07.2016 Nummer 07

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.2. Satzung der Stadt Lindow (Mark) über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) 1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee

1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Rüthnick 1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark) 1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark)

1.2.6. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/Banzendorfer Weg“ in der Stadt Lindow (Mark)

2. Nichtamtlicher Teil

2.1. Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Sie haben (bald) ein Schulkind!

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.2. Satzung der Stadt Lindow (Mark) über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse

Amt Lindow (Mark) für die Stadt Lindow (Mark)

Satzung der Stadt Lindow (Mark) über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungssatzung)

Aufgrund des § 28 Abs. 2 Nr. 9 i.V.m. § 30 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 32) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 26.05.2016 folgende Entschädigungssatzung beschlossen.

§ 1

Sitzungsgeldentschädigung für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte 1 )

a) Die Entschädigung für die Teilnahme an einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beträgt für Mitglieder der

Stadtverordnetenversammlung 60,00 Euro

b) Die Entschädigung für die Teilnahme an einer Sitzung des Ortsbeirates beträgt für Mitglieder des Ortsbeirates 30,00 Euro

2) Mit dieser Entschädigung sind alle möglichen mit dem Amt verbundenen Aufwendungen und die sonstigen persönlichen Aufwendungen, insbesondere zusätzlicher Bekleidungsaufwand, Kosten für Verzehr, Fachliteratur, Fernsprechgebühren von privaten Telefonanschlüssen und Reisekosten für Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung oder des Ortsbeirates abgegolten.

Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

(2)

§ 2

Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsbürgermeister

1) Der ehrenamtliche Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 760,00 Euro. Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 1a dieser Satzung wird nicht gewährt.

2) Der Ortsbürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 Euro. Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 1b dieser Satzung wird nicht gewährt.

3) § 1 Absatz 2 gilt entsprechend.

4) Im Falle der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Ortsbürgermeisters erhält sein Vertreter für die Dauer der Wahrnehmung 50 v.H. der Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung des zu Vertretenden ist entsprechend zu kürzen. Diese Regelung gilt für Vertretungen ab einem vollen Kalendermonat.

§ 3

Sitzungsgeld für Mitglieder der Ausschüsse der Stadt Lindow (Mark) 1) Die Mitglieder Ausschüsse der Stadt Lindow (Mark) erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,40 Euro.

§ 4 Verdienstausfall

1) Neben den Leistungen nach § 1 bis 3 wird auf Antrag der nachgewiesene Verdienstausfall gesondert erstattet.

Verdienstausfall wird gewährt bei einer auf Erwerb ausgerichteten Beschäftigung. Selbständige und freiberuflich Tätige müssen den Verdienstausfall glaubhaft machen.

2) Mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Anspruch auf Verdienstausfall ausgeschlossen, wenn keine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit wahrgenommen wird.

§ 5

Reisenkostenvergütung/Fahrtkostenerstattung

1) Für Dienstreisen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte und Ausschussmitglieder auf Antrag Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes.

2) Eine Reisenkostenvergütung wird nur für Dienstreisen gewährt, die vom Hauptausschuss angeordnet oder genehmigt werden.

§ 6

In-Kraft-Treten

Diese Satzung der Stadt Lindow (Mark) über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungssatzung) tritt am 01.06.2016 in Kraft.

Lindow, den 10.06.2016

D. Lieske Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung der Stadt Lindow (Mark) über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungssatzung) wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Lindow, den 10.06.2016

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 01.06.2016

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 26.05.2016 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 24/16 - Errichtung eines Pflasterweges auf dem Gelände des Segel - Clubs in Lindow (Mark), Am

(3)

Gudelack 2 C

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Dem Antrag des Segel-Club Lindow e.V. vom 23.03.2016 zur Pflasterung eines Weges auf dem stadteigenen Grundstück in Lindow, Am Gudelack 2 C wird vorbehaltlich der Kostenübernahme durch den Segel-Club zugestimmt.

2. Die Leistungen sind durch eine Fachfirma ausführen zu lassen.

3. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass der Segel-Club Lindow e.V. die Maßnahme im Kündigungsfall des Pachtvertrages als nicht wertsteigernd geltend macht und auf Entschädigung verzichtet.

Beschluss Nr.: 25/16 - Festsetzung des Umlagesatzes des Wasser- und Bodenverbandes „Rhin/Havelluch“

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung der

Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) über die Erhebung der Umlage zur Deckung des Beitrages der Stadt Lindow (Mark) an den Wasser- und Bodenverband „Rhin/Havelluch“ den Umlagesatz für 2016 auf 0,001054 € je qm, entspricht 10,54 € / ha festzulegen und im Amtsblatt des Amtes Lindow (Mark) öffentlich bekannt zu geben.

Beschluss Nr.: 26/16 - Ausschreibungsbedingungen Campingplatz

Die Stadtverordnetenversammlung Lindow beschließt, die Ausschreibungsbedingungen in den Hauptausschuss und Bauausschuss zu verweisen

Beschluss Nr.: 27/16 - Vergabe von Aufträgen

Der Bau- und Wirtschaftsförderausschuss ist zur Beratung über und zur Vorbereitung von Baumaßnahmen und deren Ausschreibungsunterlagen einzubeziehen; die Stadtverordnetenversammlung wird von den Ausschreibungsergebnissen unterrichtet.

Beschluss Nr.: 28/16 - Bildung eines Tourismusausschusses Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung benennt gem. § 43 Abs. 5 BbgKVerf. die / den Ausschussvorsitzenden nach dem d`Hondt-Verfahren nach Vorschlag der Fraktion Lindower Land

2. Zum Vorsitzenden des Tourismusausschusses wird Herr Bert Groche benannt.

3. Für den Tourismusausschuss muss für Herrn Schubach noch ein Vertreter benannt werden 1. Schubach CDU Vertreter Frank Bohry

4. Für den Tourismusausschuss werden folgende sachkundige Einwohner berufen:

1. Stephanie Schaefer 2. Katrin Krüger

Beschluss Nr.: 29/16 - Satzung der Stadt Lindow (Mark) über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungssatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Lindow (Mark) über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungssatzung). Die Satzung tritt zum 01.06.2016 in Kraft.

Beschluss 30/16 -Aufstellungsbeschluss B-Plan Schönberg 2 „Windpark Schönberg“

Zur nächsten Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss vorliegen in dem ersichtlich ist, um welches Gebiet es sich handelt.

Beschluss Nr.: 33/16 - Kaufanfrage zum Grundstück in Lindow, Flur 11, Flurstück 164/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück in der Gemarkung Lindow, Flur 11, Flurstück 164/2 mit einer Fläche von 90 m² zu verkaufen.

Beschluss Nr.: 34/16 - Pachtvertrag Steganlage am Wutzsee

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einen Pachtvertrag zur Steganlage am Wutzsee Flur 1, Flurstück 237/2 in der Gemarkung Lindow befristet bis zum 31.12.2016 abzuschließen.

Beschluss Nr.: 35/16 - Bereinigung eines im Grundbuch stehenden Widerspruchs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Grundstücke in der Gemarkung Schönberg, Flur 7, Flurstück 36/1 sowie 36/2 einen Ablösebetrag zu entrichten.

Beschluss Nr.: 36/16 - Grundstücksverkauf Gemarkung Schönberg Flur 7, Flurstück 36/1 1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss 77/12 auf

2. Das mit einem Einfamilienhaus bebaute Flurstück 36/1 in der Flur 7, Gemarkung Schönberg, mit einer Fläche von 1.328 m² wird verkauft.

Seite 4 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 37/16 - Verpachtung alte Turnhalle

(4)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Verpachtung der alten Turnhalle.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 12.07.2016

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 30.06.2016 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 39/16 - Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2016.

Beschluss Nr.: 40/16 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2016.

Beschluss Nr.: 41/16 - Zweckbindungsbeschluss zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung für das HHJ 2016 nach § BbgFAG

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die investive Schlüsselzuweisung der Gemeinde soll zur Finanzierung des Eigenanteils für nachfolgende Maßnahmen verwendet

werden:

-Maßnahme Umrüstung Straßenbeleuchtung LED (Stadtgebiet Lindow, OT Keller, OT Klosterheide und OT Banzendorf = 26.400€

-Maßnahme Gemeindehaus OT Schönberg (Austausch Fenster/Türen, Dämmung Decken/Fassade, Erneuerung der Heizung) = 21.300€

-Maßnahme Tourismuspavillon (Wärmeschutzverglasung Sonnenschutz, außenliegend, Erneuerung Heizung/

Fußbodenheizung) = 19.200€

-Maßnahme Löschwasserbrunnen für die Kita = 62.000€

Beschluss Nr.: 42/16 - Schlussabwägung zur 4. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 14-seitige Vorlage mit den Stellungnahmen

aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Schlussabwägung. In Konsequenz dieses Beschlusses muss die Planung der 4. FNP-Änderung nicht geändert werden, es erfolgen nur redaktionelle Ergänzungen im Text der Begründung.

Beschluss Nr.: 43 - Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000 (Stand Juni 2016)

1. Gemäß § 5 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000 (Stand Juni 2016) und billigt die Begründung nebst Umweltbericht.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes dem Landkreis OPR als höherer Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Beschluss Nr.: 44/16 - Schlussabwägung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg / Banzendorfer Weg“ der Stadt Lindow (Mark)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 8-seitige Vorlage mit den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit

als Schlussabwägung. In Konsequenz dieses Beschlusses muss die Planung der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung

„Rönnebecker Weg / Banzendorfer Weg“ nicht geändert werden.

Beschluss Nr.: 45/16 - Satzungsbeschluss zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg / Banzendorfer Weg“ der Stadt Lindow (Mark) Stand Juni 2016

Gemäß § 34 Abs. 4 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg / Banzendorfer Weg“ der Stadt Lindow (Mark) (Stand Juni 2016) und billigt die Begründung nebst Umweltbericht.

Seite 5 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

(5)

Beschluss Nr.: 46/16 - Aufstellungsbeschluss zur Satzung zum Bebauungsplan Schönberg Nr. 2 „Windpark Schönberg“

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung der Satzung zum Bebauungsplan Schönberg „Windpark Schönberg“ in der Flur 5 der Gemarkung Schönberg (Mark). Der räumliche Geltungsbereich der Satzung des Bebauungsplanes Schönberg Nr. 2 ist etwa 68 ha groß und umfasst folgende Flurstücke innerhalb der Flur 5 der Gemarkung Schönberg (Mark):

153, 154/1, 154/2, 155/1, 155/2, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166/1, 166/2, 166/3, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175 (teilw.), 176.

Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einen Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Planungsziel der Bauleitplanung ist Festsetzung von sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der jeweiligen Zweckbestimmung „Windenergieanlage“. Es soll das Planungsrecht für etwa fünf neue Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 m geschaffen werden. Weiterhin ist ein Planungsziel, für die nächtliche Kennzeichnung eine bedarfsgerechte und radargesteuerte Nachtbefeuerung zu realisieren.

Beschluss Nr.: 47/16 - Satzung über die Veränderungssperre zur Satzung des Bebauungsplanes Schönberg Nr. 2

„Windpark Schönberg“

Gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 14 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die

Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage befindliche Veränderungssperre im Geltungsbereich der Satzung zum Bebauungsplans Schönberg Nr. 2 „Windpark Schönberg“ als Satzung.

Beschluss Nr.: 50/16 – Kündigung eine Nutzungsvertrag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, einen Nutzungsvertrag zu kündigen.

Beschluss Nr.: 51/16 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit Grundstück in Lindow, Flur 2, Flurstück 248 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einer Vertrag zur Nutzung einer persönliche Dienstbarkeit mit einer Teilfläche von 6 m² des Grundstücks in der Gemarkung Lindow,

Flur2, Flurstück 248 zu schließen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 09.06.2016

für die Gemeinde Vielitzsee

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 26.05.2016 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Vielitzsee bekannt.

Beschluss-Nr.: 17/16 - Freigabe eines finanziellen Zuschusses

Die Gemeindevertretung beschließt die Freigabe der Mittel zur Sanierung der Kirchenmauer in Seebeck (Zuschuss 3.000,00 €).

Beschluss-Nr.: 18/16 - Festsetzung des Umlagesatzes des Wasser- und Bodenverbandes „Rhin-Havelluch“

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gemeinde Vielitzsee über die Erhebung der Umlage zur Deckung des Beitrages der Gemeinde Vielitzsee an den Wasser- und Bodenverband

„Rhin/Havelluch“ den Umlagesatz für 2016 auf 0,001054 € je qm, entspricht 10,54 € / ha festzulegen und im Amtsblatt des Amtes Lindow (Mark) öffentlich bekannt zu geben.

Beschluss-Nr.: 1. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee in der Gemeinde Vielitzsee – Ergänzende Schlussabwägung –

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt:

Die zwei Seiten umfassende Vorlage zu der von einem Bürger in der Wiederholung der öffentlichen Entwurfsauslegung vorgebrachten Stellungnahme wird als Gesamtabwägung in Ergänzung zu der bereits am 19.09.2013 (Beschluss-Nr.

34/13) beschlossenen Schlussabwägung beschlossen. Aus dieser Beschlussfassung ergibt sich keine Erforderlichkeit die Planzeichnung, die Begründung oder den Umweltbericht mit Stand März 2013 zu ändern.

Seite 6 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

(6)

Beschluss-Nr.: 1. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee in der Gemeinde Vielitzsee – Neufassung des Feststellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt:

1. Der Beschluss- Nr. 35/13 vom 19.09.2013 - Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck- Strubensee in der Gemeinde Vielitzsee- wird aufgehoben.

2. Nach erfolgter Wiederholung der öffentlichen Planentwurfsauslegung in der Zeit vom 27.07.2015 bis 28.08.2015 wird die 1. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck- Strubensee mit Stand März 2013 , ergänzt September 2015/Mai 2016 nebst Begründung und Umweltbericht entsprechend § 5 BauGB beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Genehmigungsunterlagen so zu ergänzen, dass die erforderliche Genehmigung durch den Landkreis OPR erfolgt und die Planung zur Rechtskraft geführt wird.

Beschluss-Nr.: 22/16 Vertragsangelegenheit

Die Gemeindevertretung beschließt, dass zwischen der Gemeinde und dem Verein Lindower Regatta Segler e.V. ein Mietvertrag zur Nutzung des Rasenmähers der Gemeinde geschlossen wird.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 07.07.2016

für die Gemeinde Vielitzsee

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 23.06.2016 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Vielitzsee bekannt.

Beschluss-Nr.: 24/16 – Zuschüsse an Vereine

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt die Verteilung folgender Zuschüsse (keine Investitionen ab 150,00 €) auf der Grundlage vorliegender Anträge.

Kultur- und Sportverein e.V. – kein Zuschuss, Antrag wurde zurückgezogen Feuerwehrverein Vielitzsee e.V. – 300,00 €

Freiwillige Feuerwehr Vielitz – 400,00 € Freiwillige Feuerwehr Vielitz (Jugendfeuerwehr) – 200,00 €

Feuerwehr Seebeck – 300,00 €

Zusatz: Die Restsumme in Höhe von 300,00 € wird der Seniorenweihnachtsfeier zur Verfügung gestellt.

Beschluss-Nr.: 26/16 – Pachtangelegenheit

Die Gemeindevertretung lehnt den Abschluss eines Pachtvertrags bezüglich des Haus des Gastes in Seebeck ab.

Beschluss-Nr.: 27/16 – Pachtangelegenheit

Die Gemeindevertretung Vielitzsee stimmt dem Abschluss eines Pachtvertrages in Anlehnung an den bisherigen Vertrag zwischen Gemeinde u. HdG mit einer Bewerberin zu.

Beschluss-Nr.: 28/16 – Nutzungsvertrag

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, eine Teilfläche von ca. 25 m² als Stellplatzfläche in der ehemaligen Feuerwehr im OT Strubensee, unentgeltlich per Nutzungsvertrag bereitzustellen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Rüthnick

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 21.06.2016

für die Gemeinde Rüthnick

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 08.06.2016 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüthnick bekannt.

Seite 7 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

(7)

Beschluss-Nr.: 16/16 Festsetzung des Umlagesatzes des Wasser- und Bodenverbandes „Rhin-Havelluch“

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gemeinde Rüthnick über die Erhebung der Umlage zur Deckung des Beitrages der Gemeinde Rüthnick an den Wasser- und Bodenverband

„Rhin/Havelluch“ den Umlagesatz für 2016 auf 0,001054 € je qm, entspricht 10,54 € / ha festzulegen und im Amtsblatt des Amtes Lindow (Mark) öffentlich bekannt zu geben.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark) Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 12.07.2016

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 04.07.2016 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 08/16 - Stellenausschreibung von Erzieher / Erzieherinnen Der Amtsausschuss beschließt:

1. für die Kita „Lindower Kinderland“ Lindow (Mark) wird 1 unbefristete Stelle mit 30 Std./Wo.

ausgeschrieben. Die Besetzung erfolgt frühestens zum 01.08.2016.

2. für die Kita „Lindower Kinderland“ Lindow (Mark) wird eine vorhandene befristet besetzte Stelle von 15 Std./Wo. entfristet und zum 01.08.2016 auf 30 Std./Wo. erhöht.

3. für die Kita „Eichholzstrolche“ Herzberg (Mark) wird eine befristet besetzte Stelle von 20 Std./Wo.

zum 01.08.2016 entfristet.

4. Der Stellenplan des Amtes Lindow (Mark) ist entsprechend anzupassen.

5. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, im Benehmen mit den Kita-Leitungen und dem Personalrat, die Besetzung der Stellen mit geeignetem pädagogischen Personal vorzunehmen.

Beschluss Nr.: 09/16 - 1. Änderung des Stellenplanes des Amtes Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2016 Der Amtsausschuss beschließt die 1. Änderung des Stellenplanes des Amtes Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2016.

Beschluss Nr.: 11/16 - Personalangelegenheit

Der Amtsausschuss beschließt mittelfristig die Schaffung einer neuen Stelle mit 30 VBE und dahingehend den Stellenplan zu ändern.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆ Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 14.07.2016

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 07.03.2016 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss-Nr. 02/16 - Finanzielle Unterstützung der Bürgerinitiative Gegenwind Rüthnick/ Herzberg Der Amtsausschuss beschließt, die Bürgerinitiative Gegenwind Rüthnick/Herzberg im Rahmen

des laufenden Volksbegehrens "Keine Windräder in Wäldern" und "Größere Mindestabstände (10 H) zur Wohnbebauung" finanziell nicht zu unterstützen.

Beschluss-Nr. 03/16 - Haushaltsplan 2016

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung des Amtes Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2016.

Beschluss-Nr. 05/16 - Bewilligung von Dienstbarkeiten

Der Amtsausschuss beschließt, der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Landkreises OPR für das Flurstück 280 in der Flur 1, Gemarkung Lindow zur Übernahme der Abstandfläche von ca. 46,28 qm wird zugestimmt.

(8)

Seite 8 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

Beschluss-Nr. 06/16 - Personalangelegenheit

Der Amtsausschuss beschließt, die im Bau-und Ordnungsamt ausgeschriebene Stelle neu zu besetzen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 18.07.2016

für die Gemeinde Herzberg (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 12.07.2016 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) bekannt.

Beschluss-Nr.: 29/16 Antrag auf Zuschuss durch die Kirche für Jugendarbeit

Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 100,- € zur Förderung der Arbeit der „Jungen Gemeinde“. Der Zuschuss ist der Haushaltsstelle 02/36600 5271 zu entnehmen.

Beschluss-Nr.: 31/16 Beschluss über die Befestigung von Einfahrten in der Gemeinde Herzberg Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt:

Die Befestigung der Einfahrten nach den baurechtlichen Richtlinien zur Grundstücksseite 3 m und zur Straßenseite 5 m.

Alle wesentlich, über 10%, abweichenden Anträge sollen vor Ort besichtigt werden. Ebenso die Pforteneingänge bis 1,50 m.

Beschluss-Nr.: 32 Antrag bzgl. eines Fußgängerüberweges von der Kita über die Landesstr. Im Eichholz.

Das Amt Lindow (Mark) soll diesbezüglich die erforderlichen Anträge stellen.

Beschluss-Nr.: 33/16 - Kaufanfrage zum Grundstück in Herzberg, Flur 1, Flurstück 535

Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt, das Flurstück 535 der Flur 1 Gemarkung Herzberg zu verkaufen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.6. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/Banzendorfer Weg“ in der Stadt Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 15.07.2016

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufgestellten Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/ Banzendorfer Weg“ in der Stadt Lindow (Mark), gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in der Sitzung am 30.06.2016 die Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/ Banzendorfer Weg“ der Stadt Lindow (Mark) (Stand Juni 2016) nebst Planzeichnung und Begründung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Satzung erfolgt die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles auf der Nordwestseite des Rönnebecker Weges, nördlich der Hausnummer 7 auf den Flurstücken 18/1, 18/2 und 18/3 der Flur 5 der Gemarkung Lindow und die nördlich anschließende Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles auf der Westseite des Banzendorfer Weges im Bereich der Flurstücke 63, 64 und 65 der Flur 5 der Gemarkung Lindow. Das Gebiet der Satzung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.

Die Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/ Banzendorfer Weg“ der Stadt Lindow (Mark) nebst Begründung kann von Jedermann ab dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Amtsverwaltung des Amtes Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden. Außerhalb der Sprechzeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Auskunft gegeben.

Es wird auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.

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Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Seite 9 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Amtlicher Teil

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften, sowie der nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sind gemäß § 215 Abs. 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Lindow (Mark), vertreten durch das Amt Lindow (Mark), Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark), dieses wiederum vertreten durch den Amtsdirektor, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Die vorstehende Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Anlage:

Geltungsbereich der Satzung

D. Lieske Amtsdirektor

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Seite 9 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Nichtamtlicher Teil

2. Nichtamtlicher Teil

2.1. Elternbrief 37: 5 Jahre, 10 Monate: Sie haben (bald) ein Schulkind!

Was sich Kinder unter Schule vorstellen, ist ganz verschieden. Die meisten freuen sich darauf – und sei es nur, weil der Tag der Einschulung bedeutet: Ich bin jetzt groß, ich bin kein Kita-Kind mehr! Für die Eltern mischt sich in die Vorfreude oft auch etwas Wehmut: Fängt jetzt die Paukerei an, der Stress mit den Hausaufgaben, der sprichwörtliche Ernst des Lebens?

Sicher ist: Für Ihr Kind beginnt jetzt eine aufregende Zeit. Es wird lernen, sich in einem großen Gebäude voller Kinder zurechtzufinden, bald schon wird es dort ganz allein auf die Toilette gehen, zielsicher in die Turnhalle laufen und sich ohne Hilfe umziehen. Es wird alle Ecken des Schulhofs kennen, mit neuen Kindern spielen und seinen Platz in der Klasse finden.

Viele Kinder bewältigen diese Herausforderungen mit Begeisterung und Lernfreude, sie blühen richtig auf: „Die Kita war soo langweilig“, sagt Sergio schon nach drei Schultagen, „in der Schule lernen wir richtig was.“ Andere Kinder tun sich

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schwerer, weil sie etwa in ihrer Klasse keine bekannten Gesichter vorfinden, wenig Deutsch können, ihre Lehrerin einmal etwas streng mit ihnen war oder weil sie jünger oder weniger reif sind als der Durchschnitt.

Seite 10 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2016 vom 22.07.2016 – Nichtamtlicher Teil

Nicht alles werden Sie beeinflussen können. Trotzdem können Eltern einiges dafür tun, um ihrem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen. Wichtig ist, dass sie Ihrem Kind eine positive Einstellung zur Schule vermitteln. Sie brauchen ihm nicht zu sagen, dass dort immer alles toll ist – natürlich wird es in der Schule mal Ärger geben, und nicht jede Aufgabe macht Spaß. Aber grundsätzlich sollte Ihr Kind das Gefühl haben: Die Schule ist wichtig, meine Eltern interessieren sich dafür.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

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