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Archiv "Grünes Licht für die Reform des Laborkapitels" (24.12.1990)

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Weiterbildungsordnung zu nutzen, um die notwendigen Strukturen zu schaffen.

An die Adresse der Politik ge- wandt, mahnte Oesingmann in die- sem Zusammenhang erneut die Un- terstützung bei der Einführung einer entsprechenden Pflichtweiterbildung an: "Es wirkt doch scheinheilig, wenn der Gesetzgeber uns immer neue Qualitätssicherungs- und Kon- trollmaßnahmen aufs Auge drückt, in der Frage der Sicherung der Strukturqualität der kassenärztli- chen Versorgung aber ausweicht und aufschiebt."

Dieser Punkt wird zweifellos mit auf dem "Wunschzettel" stehen, den Oesingmann dem Bundesarbeitsmi- nister überreichen wird. Und auch das Stichwort Überkapazitäten wird nicht fehlen. Beides Fragen, deren Lösung nach Oesingmanns Überzeu- gung keinen Aufschub mehr duldet.

Die vordringlichen Ziele sind abgesteckt

Zum Schluß seines Berichts ging Oesingmann noch auf die Eckwerte eines "Psychologischen Psychothera- peutengesetzes" ein, die von der Bundesgesundheitsministerin Ursula Lehr - kurz bevor sie ihren Schreib- tisch räumte - vorgelegt worden wa- ren. "Im Augenblick", sagte der KBV-Vorsitzende mehrdeutig, "sind diese Eckwerte nicht viel mehr als ei- ne LeerformeL" Befasse sich aber der neue Gesetzgeber mit der legis- latorischen Fixierung der Lehrsehen Vorstellungen, dann werde die KBV die inhaltliche Diskussion, das Für und Wider, mit vollem Engagement und mit aller gebotenen Härte füh- ren. Ein erstes Signal hatte Oesing- mann gleich nach Bekanntwerden der Eckwerte in einer Pressemittei- lung gegeben: "Jeder Versuch einer undifferenzierten Gleichstellung von Ärzten und Psychologen ist eine Pro- vokation der Arzteschaft."

Fazit: Der berufspolitische Kurs der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung ist klar umrissen, die vordringli- chen Ziele sind abgesteckt. Bei all dem bildet die Umstrukturierung des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern einen Arbeits-

Einstimmig verabschiedete die Vertreterversammlung die auf diesen Seiten dokumentierte Resolution mit Forderungen an Regierung und Krankenkassen

schwerpunkt, der die KBV in den vergangeneo Monaten extrem gefor- dert hat. Die bereits gelösten Proble- me wie auch die vielen noch offenen Fragen in diesem Zusammenhang hatte Oesingmann bewußt aus sei- nem Bericht zur Lage ausgeklam- mert und in einem eigenständigen

Referat zusammengefaßt, das allen Delegierten im Wortlaut ausgehän- digt wurde. Das Deutsche Ärzteblatt wird darauf noch eingehen. Über die Laborproblematik, die auf dieser Vertreterversammlung zum Be- schluß anstand, wird auf den folgen- den Seiten berichtet. JM

Grünes Licht für die

Reform des Laborkapitels

Vorstandskonzept als tragfähiger Kompromiß von der Vertreterversanunhmg verabschiedet

Die Diagnose ist eindeutig, doch an der Therapie schieden sich bis- lang die Geister. Schon seit Jahren steht es finanziell um das Labor nicht mehr zum besten. Doch nun scheint encl!ich eine erfolgverspre- chende Behandlung gefunden: Die Vertreterversammlung der KBV stimmte mit großer Mehrheit den Vorschlägen des KBV-Vorstandes zu Strukturänderungen im Laborka- pitel des EMB zu. Grünes Licht also für ein Konzept, das in zahlreichen Beratungen zu einem offenbar trag- fähigen Kompromiß gereift ist.

Als Dr. med. Otfrid P. Schaefer auf der Vertreterversammlung im

Mai dieses Jahres in Würzburg erste konkrete Reformüberlegungen in Sachen Labor zur Diskussion stellte, beschrieb er die Lage ebenso kurz wie treffend: "0 I, 0 II, 0 III - 0-Weh!" Der Schmerzensruf war keineswegs übertrieben, denn die Probleme mit diesem, dem wohl schwierigsten Bereich innerhalb der kassenärztlichen Honorarstruktur waren nicht mehr zu übersehen:

~ Leistungen im Eigenlabor (0 I), besonders bei akuten Fällen, sind gemessen am Arbeitsaufwand zu niedrig bewertet und können kaum mehr kostendeckend erbracht werden.

Dt. Ärztebl. 87, Heft 51!52, 24. Dezember 1990 (19) A-4091

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~ Obwohl die 0 II-Leistungen (allgemeine Untersuchungen) nur sehr moderat zunahmen, wird deren Punktwert durch die ständig wach- sende Leistungshäufigkeit im Spezi- allabor (0 111) stark belastet.

~ Durch die Konzentration der Leistungserbringung in großen La- borarztpraxen und Laborgemein- schaften ist ein Wettbewerb entstan- den, der dem ärztlichen Selbstver- ständnis widerspricht und dem we- der kleinere Laborarztpraxen noch kleinere Laborgemeinschaften auf Dauer gewachsen sind.

~ Unangemessene Gewinne durch die Massenproduktion von 0 !II-Leistungen werden teilweise zur Subventionierung von 0 II-Lei- stungen genutzt, um daraus weitere

"Marktvorteile" zu erzielen.

Alles in allem: Ein Teufelskreis, der auf Dauer die Laboratoriumsun- tersuchungen als ärztliche Leistun- gen schlechthin gefährdet. War der Rettungsversuch des KBV- Vorstan- des in Würzburg primär an der Idee einer - wenn auch sehr differenzier- ten - Pauschalierung gescheitert, so wäre das andere Extrem, ein fester Punktwert für Laboratoriumsunter- suchungen ganz allgemein, kaum mehr als bloße Utopie. Schaefers neues Konzept, soviel stand von vornherein fest, mußte einen gang- baren Mittelweg aufzeigen. Bei der Heterogenität der Labor~iagnostik

kein leichtes Unterfangen.

Die ersten Überlegungen galten dem Praxis- beziehungsweise Akut- labor. Um dies für die Zukunft zu si- chern, verständigte sich die Labor- kommission des KBV-Vorstandes auf ein neues EBM-Kapitel 0 I mit 15 Leistungen, die unmittelbar an den Patientenkontakt gebunden sind und als Einzelbestimmungen im Ei- genlabor erbracht werden. Im einzel- nen sind dies: Blutkörperchensenk- geschwindigkeit, Erythrozyten, Leu- kozyten, Thrombozyten, Hämoglo- bin, Hämatokrit, Thromboplatinzeit, Glukose, Kreatinin, Kalium, Amyla- se, CK, Myoglobin und Harnstatus (Streifentest sowie Harnsediment).

Für diesen engbegrenzten Lei- stungsbereich strebt der KBV- Vor- stand einen festen Punktwert an. Dr.

Schaefer zuversichtlich: "Dafür kön- nen wir unseren Vertragspartnern

gute Gründe vorlegen. Und wenn sich das bei 0 I-Leistungen bewährt, sind weitere Schritte in Richtung fe- ster Punktwert - etwa bei klar defi- nierten Zielaufträgen aus dem 0 !II- Kapitel- auch denkbar."

Um dem Kapitel 0 II auf die Beine zu helfen, hat sich die Labor- kommission gleich ein ganzes Bündel

Der Zweite Vorsitzende Dr. 0. P. Schaefer

an Maßnahmen einfallen lassen. Das Ziel lautet: weitgehende Kalkulier- barkeit des Punktwertes. Ein eigen- ständiger "Honorartopf" für allge- meine Untersuchungen soll die Basis dafür schaffen, die Neugliederung in sehr häufige und weniger häufige klinisch-chemische Untersuchungen mit entsprechenden Ab- und Auf- wertungen soll die Feinabstimmung liefern.

"Die Absenkung wird allerdings nur die maschinell rationalisierbare Analyse betreffen, keineswegs den personalintensiven und arztbezoge- nen Teil der Laborbefunderstel- lung", stellte Otfrid P. Schaefer klar.

Und: "Im Ergebnis geht trotz Absen- kung einzelner Bewertungen kein Honorar verloren."

Ein dritter Schritt in der Neuge- staltung des Kapitels 0 II besteht in der Eingliederung von neun 0 111- Einzelleistungen, die überwiegend in Laborgemeinschaften und damit in größeren Serienlängen erbracht wer- A-4092 (20) Dt. Ärztebl. 87, Heft 51!52, 24. Dezember 1990

den. Weil dies so ist, hält der KBV- Vorstand auch bei diesen Leistungen aufgrund der günstigen Erbringungs- bedingungen eine Absenkung für notwendig und vertretbar. Eine Maßnahme, die nach Schaefers Auf- fassung zugleich den künftigen 0 II- Punktwert stützt. Weitere Honorar- begrenzungen sieht das Konzept für 0 II nicht vor.

Beim Kapitel 0 111, den speziel- len Laboratoriumsuntersuchungen, hatte sich der KBV-Vorstand mit ei- nem grundsätzlichen Bewertungs- problem auseinanderzusetzen: Je häufiger Leistungen mit einem ho- hen technischen Anteil erbracht wer- den, desto geringer sind die anteili- gen Kosten. Dem steht aber als ein- zige Bewertungsgröße eine starre Punktzahl gegenüber. Schaefers Fa- zit vor der Vertreterversammlung in Köln: "Die einheitliche Bewertung von Leistungen stößt damit offen- sichtlich an ihre Grenzen!"

Die Alternative des KBV-Vor- standes: häufigkeitsbezogene Ab- staffelung dort, wo es notwendig und richtig ist. Auf zwölf 0 111-Leistun- gen trifft dies zu - beginnend mit ei- ner überdurchschnittlichen Erbrin- gungshäufigkeit, die in weit mehr als der Hälfte aller Praxen gar nicht vor- kommt. Die Abstaffelung soll - um den Übergang zu erleichtern - in zwei Stufen eingeführt werden: ab 1. April 1991 zunächst nur um die Hälfte des endgültigen Betrages, ab 1. Juli 1991 dann in voller Höhe.

16 weitere Leistungen aus 0 111 werden dem Konzept zufolge künftig geringer bewertet. Die meisten da- von wiesen in den letzten Quartalen überdurchschnittliche Häufigkeits- steigerungen auf, so daß eine kosten- günstigere Erbringung angenommen werden kann. Das rechnerische Punktzahlvolumen, das aus den Ab- staffelungen und Absenkungcn re- sultiert, verbleibt im Vergütungsan- teil von 0 111, erklärte Dr. Schaefer.

Zu Beginn seiner Ausführungen hatte der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gesagt: "Es kann bei der Heterogeni- tät der Laboratoriumsdiagnostik kei- ne für alle Gruppen befriedigende Lösung geben. Es kann und muß aber um einen möglichst breiten Konsens in der gesamten Kollegen-

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Mit der Einheit wachsen die Aufgaben

Die Zahl von 188 200 in der bisherigen Bundesrepublik berufstätigen Ärzten steigt durch die aus der ehemaligen DDR hinzugekommenen 40 800 Ärzte auf 229 000. Zusammen mit den 46 600 Kolleginnen und Kollegen ohne ärztliche Tätigkeit in der „alten" Bundesrepublik gibt es nunmehr 275 600 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

schaft gehen." Dieses Ziel ist er- reicht: Eine ordentliche Mehrheit stimmte zu und gab dem KBV-Vor- stand damit grünes Licht für die nun notwendigen Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Kranken- kassen.

Im Zusammenhang mit den strukturellen Änderungen im Labor- kapitel des EBM stimmte die Vertre- terversammlung auch einer Neufas-

Die Ärztinnen und Ärzte aus den neuen Bundesländern werden beim 94. Deutschen Ärztetag — vom 30. April bis 4. Mai 1991 — sowie bei der nächsten Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (am 29. April 1991) in Ham- burg mit Sitz und Stimme vertreten sein. Die nötigen Beschlüsse wurden jetzt gefaßt.

Der Vorstand der Bundesärzte- kammer (BÄK) und die Landesärz- tekammer haben den Beitrittserklä- rungen der neuen Ärztekammern einhellig zugestimmt. Der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Dr. Karsten Vilmar, konnte somit seine Kollegen aus den neugebildeten Ärztekam- mern auf der BAK-Vorstandssitzung am 7. Dezember 1990 als gleichbe- rechtigte Vorstandskollegen begrü- ßen.

Im Namen der Bundesärztekam- mer sicherte Vilmar den neuen Lan- desärztekammern auch künftig größtmögliche Unterstützung bei dem weiteren Aufbau der ärztlichen Selbstverwaltung zu: „Im Vorder- grund unserer Arbeit steht nunmehr die Mitwirkung an der Umstrukturie- rung des dortigen Gesundheitssy- stems und die Angleichung der ge- gliederten sozialen Sicherungssyste- me an das auch international aner- kannt hohe Niveau in den westdeut-

sung der Labor-Richtlinien zu. Die Änderungen beziehen sich auf die organisatorischen Voraussetzungen, unter denen Laborleistungen er- bracht werden können. Die in der bisherigen Richtlinien-Fassung ent- haltenen Qualifikationsanforderun- gen bleiben so lange in Kraft, bis de- ren Überarbeitung durch die KBV und die Spitzenverbände der Kran- kenkassen abgeschlossen ist. JM

schen Ländern. Das gemeinsame große Ziel ist eine möglichst gute in- dividuelle ärztliche und medizinische Versorgung aller Kranken und Hilfs- bedürftigen nach dem jeweiligen Stand medizinisch-wissenschaftli- cher und -technischer Möglichkeiten auch in den neuen Bundesländern."

Für den Deutschen Ärztetag wurden die Delegiertenzahlen nach Kammerbereichen neu aufgeschlüs- selt. Es bleibt freilich bei der sat- zungsgemäß festgelegten Delegier- tenzahl von 250. Auf die einzelnen Ärztekammern entfallen dabei fol- gende Sitze (in Klammern die Zahl der Ärzte in den Kammern):

Baden-Württemberg 32 (37 182)

Bayern 37 (43 296)

Berlin 16 (18 185)

Brandenburg 7 ( 6 200)

Bremen 4 ( 2 994)

Hamburg 8 ( 8 531)

Hessen 19 (21 775)

Mecklenburg-

Vorpommern 6 ( 5 541) Niedersachsen 20 (23 124) Nordrhein 29 (34 400) Rheinland-Pfalz 11 (11 989)

Saarland 5 ( 4 015)

Sachsen 11 (12 000)

Sachsen-Anhalt 8 ( 8 033) Schleswig-Holstein 9 ( 9 616) Thüringen 6 ( 6 020) Westfalen-Lippe 22 (25 435)

Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Länder haben an der Sitzung des Länderaus- schusses der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) am 7. Dezem- ber sowie der Vertreterversammlung am 8. Dezember als Gäste teilge- nommen Die KBV-Vertreterver- sammlung beschloß eine Übergangs- regelung, wonach die Vertreterver- sammlung mit Wirkung vom 1. Janu- ar 1991 um zwölf Vertreter der or- dentlichen Mitglieder erweitert wird.

Die Übergangsregelung ist bis zum 31. Dezember 1992 befristet; sie soll sodann durch eine Satzungsände- rung abgelöst werden. Laut Über- gangsregelung entsenden die Kas- senärztliche Vereinigung Sachsen vier, die übrigen Kassenärztlichen Vereinigungen je zwei Vertreter.

Davon sollen bei der KV Sachsen zwei Vertreter, bei den übrigen KVen je ein Vertreter der ordentli- chen Mitglieder aus den Reihen der in Polikliniken und Ambulatorien tä- tigen Fachärzte kommen

Hilfen am Anfang

Auf die neuen Selbstverwaltun- gen warten gewaltige Aufgaben. Um den Ersten Vorsitzenden der KBV, Dr. Ulrich Oesingmann, zu zitieren:

„Für uns gemeinsam läuft seit dem 3.

Oktober eine Zeituhr bis zum Ende dieses Jahres, die sich leicht zur Zeitbombe entwickeln kann, wenn es uns nicht gelingt, die kassenärztliche Selbstverwaltung in den fünf neuen Bundesländern so auszubauen, daß sie die ihr gesetzlich zustehenden Aufgaben im Bereich der kassenärzt- lichen Versorgung wirksam wahr- nehmen kann. Dies wird in der An- fangsphase nicht ohne Mithilfe der jeweiligen Partner-KVen in der bis- herigen Bundesrepublik möglich sein; möglichst bald sollten jedoch die gewählten Mitglieder der Selbst- verwaltung in den Kassenärztlichen Vereinigungen der fünf neuen Bun- desländer ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und unter dem Dach der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene ihre Verträge, Ab- rechnungsmodalitäten und Vergü- tungsbestimmungen selbst gestal- ten." EB Dt. Ärztebl. 87, Heft 51/52, 24. Dezember 1990 (21) A-4093

Referenzen

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