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Archiv "BAYERN: Grünes Licht für das Uniklinikum Regensburg" (20.10.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung AUS ALLER WELT

nicht gegeben, wenn der Studien- bewerber sich erst mehr als zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikulieren lassen könne.

Unter Hinweis auf die gleichlau- tende Rechtsprechung des Ober- verwaltungsgerichts in Lüneburg führte die Kammer aus, daß eine Ausschlußfrist für derartige Anträ- ge unerläßlich sei, um den Kreis der zu berücksichtigenden Bewer- ber rechtzeitig bestimmen zu kön- nen. Dafür sei an sich eine gesetz- liche Regelung erforderlich. yn

BAYERN

Grünes Licht für das

Uniklinikum Regensburg

Nach längerem Tauziehen hat der Bayerische Ministerrat grünes Licht für den Bau der Universitäts- Zahnklinik in Regensburg gege- ben. Mit dem Bau des Zahnklini- kums — Bauvolumen: 50 Millionen DM — ist Anfang 1978 zu rechnen.

Zwei Jahre später sollen die übri- gen Klinikgebäude mit einer Ge- samtbausumme in Höhe von 600 Millionen DM in Angriff genom- men werden.

Die jährliche Zulassungsquote für Studienanfänger der Zahnmedizin soll mindestens 60 Studierende betragen. Das Klinikum der Uni- versität Regensburg wird auf 990 Krankenbetten ausgelegt; auf die- ser Grundlage, mit der bisher vor- gesehenen Flächenaufteilung, er- folgt jetzt die Detailplanung. In das Klinikum sollen jährlich minde- stens 200 Studierende der klini- schen Medizin und 210 Schülerin- nen und Schüler der Heilhilfsberu- fe aufgenommen werden.

Die bayerische Staatsregierung beauftragte das Kultusministe- rium, weitere 240 bis 280 psych- iatrische Krankenbetten für Lehr- und Forschungszwecke des Klini- kums der Universität Regensburg im Wege einer Nutzungsvereinba- rung mit dem Bezirk Oberpfalz si- cherstellen. HC

VEREINIGTE STAATEN

Weiße fühlen sich diskriminiert

Amerikas Bundesrichter werden sich mit einem ungewöhnlichen Urteil über den Minderheiten- schutz zu befassen haben, wel- ches die bisherige Philosophie auf diesem Gebiet umgekehrt hat. An der Staatlichen Universität von Ka- lifornien besteht ein Zulassungs- system, das dafür sorgt, daß die im Staat vorhandenen Minderheiten bei der Aufnahme in die Universi- tät ihrem Bevölkerungsanteil ent- sprechend berücksichtigt werden.

Das Oberste Gericht des Landes Kalifornien hat nun dieses Zulas- sungssystem für verfassungswid- rig erklärt, nachdem ein weißer Student dagegen geklagt hatte.

Ihm war die Zulassung versagt worden, obwohl seine Qualifika- tionen höher waren als die von An- gehörigen der farbigen Minder- heit, die ihr Studium an der Medi- zinischen Fakultät der Universität aufnehmen durften. Der Verwal- tungsrat der Universität hat Beru- fung gegen dieses Urteil eingelegt.

Damit wird höchstrichterlich ent- schieden werden müssen, ob fachliche Qualifikationen oder Minderheitenschutz und Vermei- dung von Rassendiskriminierung den Vorrang haben. ama

VEREINIGTE STAATEN

Gegen die

Schußwaffe n-Epidemie

Amerikas Ärzte sollten sich dafür einsetzen, daß schärfere Regelun- gen über den Verkauf und Ge- brauch von Handfeuerwaffen ein- geführt werden. Dies erklärte die Pressestelle der American Medical Association auf Grund einer Veröf- fentlichung in der Zeitschrift JAMA. Gewaltanwendung durch Handfeuerwaffen, so heißt es in dieser Veröffentlichung, sei heut- zutage in den USA ein epidemiolo- gisches Problem. Im Jahre 1974 gab es insgesamt 11 124 Fälle von

Mord oder Totschlag durch Hand- feuerwaffen, wobei bei Dreiviertel dieser Fälle Familienmitglieder oder Bekannte des Waffenträgers betroffen waren. Zwar sollen die meisten der 2,5 Millionen neuen Handfeuerwaffen, die jährlich in den USA gekauft werden, dem Selbstschutz dienen; statistische Studien führen aber zu dem Er- gebnis, daß die Wahrscheinlich- keit, daß eine geladene Waffe im Haus ein Familienmitglied trifft, sechsmal größer sei als die Chance, lebensrettend gegen ei- nen Eindringling eingesetzt zu werden. ama

WHO

Noch immer Pocken

Die Euphorie hinsichtlich der Aus- rottung der Pocken, die lange Zeit bei der Weltgesundheitsorganisa- tion geherrscht hat und die zahl- reiche Staaten, darunter auch die Bundesrepublik, zur Einschrän- kung oder Abschaffung der Pok- kenschutzimpfung veranlaßt hat, ist offenbar verflogen. Mitte Sep- tember teilte die WHO mit, daß sie dankbar eine weitere amerikani- sche Regierungsspende von 1,4 Millionen Dollar in Empfang ge- nommen habe, die dazu dienen soll, die Pockenbekämpfung in Äthiopien weiterzuführen. Dabei wurde mitgeteilt, daß von Anfang des Jahres bis zum 10. September bei der Weltgesundheitsorganisa- tion insgesamt 3132 Pockenfälle gemeldet wurden, davon 3127 aus Somalia und fünf aus dem angren- zenden Bereich von Nordkenia.

Die Zahlen aus Äthiopien sind of- fenbar gar nicht genau bekannt;

jedoch soll in Äthiopien der Haupt- teil der aus den USA stammenden Mittel eingesetzt werden. Die ge- genwärtige politische Situation, gekennzeichnet durch Kämpfe zwischen Äthiopien und Rebellen- gruppen aus Somalia und Eritrea, erleichtert die Pockenbekämpfung keineswegs. Aus anderen Weltge- genden sind in diesem Jahr bei der WHO keine Pockenmeldungen mehr eingegangen. WHO/bt

Heft 42 vom 20. Oktober 1977 2495 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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