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Archiv "Präimplantationsdiagnostik: Bundesrat gibt grünes Licht" (08.02.2013)

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A 210 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 6

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8. Februar 2013

PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK

Bundesrat gibt grünes Licht

Nach jahrelangen Debatten wird bald auch in Deutschland die umstrittene Präimplantationsdiagnostik möglich sein. Der Bundesrat stimmte der Rechtsverordnung mit wenigen Änderungen zu.

M

ehr als eineinhalb Jahre nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags, die Präim- plantationsdiagnostik (PID) in Aus- nahmefällen zu erlauben, kann das Gesetz bald in die Praxis umgesetzt werden. Denn am 1. Februar be- schloss der Bundesrat die bislang immer noch fehlende Rechtsver- ordnung.

Erst wenige Tage vor der Sitzung der Länderkammer hatten sich Bun- desregierung und Länder nach mo- natelangem Streit auf Änderungen der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Rechtsverordnung geeinigt. Strittig war vor allem gewesen, wie viele PID-Zentren zugelassen werden sollten und wie die vom Gesetzge- ber verlangten Ethikkommissionen besetzt werden sollen, die der PID im Einzelfall zustimmen müssen.

Zentrenzahl bedarfsabhängig

Die Änderungen an der Vorlage des Ministeriums sind zwar relativ ge- ring: Anders als von Bahr vorgese- hen, wird es jedoch auf Wunsch der Länder nun keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zen- trums geben. Die Zulassung soll in- des davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt.

Schätzungen gehen nämlich da- von aus, dass in Deutschland ledig-

lich 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen. Die Län- der hatten deshalb kritisiert, dass nach der Vorlage des Ministeriums jedes Zentrum, das die fachlichen Anforderungen erfüllt, auch auto- matisch die PID anbieten darf. Dies hätte aus Sicht der Kritiker zu einer Ausweitung der PID geführt. Auch der Deutsche Ethikrat und die Bun- desärztekammer hatten eine Be- grenzung der Zentren gefordert. Bahr zeigte sich auch mit dem Kompro- miss einigermaßen zufrieden: Am Ende müsse es „hinreichend viele Zentren“ geben, sagte er.

Ebenfalls nur verhalten erfreut sind die PID-Gegner, darunter Bir- gitt Bender (Bündnis 90/Die Grü- nen). Sie hatte zuvor gemeinsam sechs Kollegen aller Bundestags- fraktionen verlangt, die Zahl der Zentren auf „zwei bis drei“ zu be- grenzen. Der Verordnungsentwurf des Ministeriums sei weit von dem entfernt, was die Befürworter der PID in den parlamentarischen Bera- tungen dargestellt hatten, und öffne

„einer breiten Anwendung der PID Tür und Tore“, hieß es in ihrem Appell an die Länderkammer.

Bender begrüßt nun, dass der Bundesrat die Anzahl der Zentren begrenzen will. „Der vom Gesund - heitsministerium vorgeschlagene Zu - lassungsautomatismus für Zentren

wird durch eine Bedarfsprüfung er- setzt – das ist der richtige Ansatz, um eine angebotsinduzierte Nach- frage zu vermeiden“, sagte sie ge- genüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Ebenso richtig sei es, dass die Ethikkommissionen nicht nur hu- mangenetische Befunde, sondern auch psychische, soziale und ethi- sche Aspekte bei der Bewertung mitberücksichtigen sollen. Dies hatten auch Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen, die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik und andere ärztliche Fachgesellschaften gefordert.

Einheitliche Kommissionen

Darüber hinaus bleibt es bei der Besetzung der Ethikkommissionen bei der Vorgabe des Ministeriums, diese nach einem bundesweit ein- heitlichen Verfahren zu besetzen.

Damit wird es nicht möglich sein, dass die Kommissionen – wie das beispielsweise Bayern gewünscht hatte – je nach Land unterschied- lich stark mit Ärzten und Experten anderer Fachgruppen besetzt sind.

Im Gegenzug zur begrenzten Zahl der Zentren ließen die Bundeslän- der auch ihre Forderung fallen, in jedem Land nur eine Ethikkommis- sion zu erlauben. Die Ärzteschaft hatte in ihrem Memorandum zur PID empfohlen, diese Kommissio- nen bei den Landesärztekammern einzurichten.

Bahr kündigte nun bereits an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen und dem Bundeskabi- nett eine entsprechend überarbeitete Rechtsverordnung vorlegen werde, damit es „endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Betei-

ligten gibt“.

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

Foto: dpa

P O L I T I K

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