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Archiv "Krankenversichertenkarte: Grünes Licht für den Speicherchip" (07.02.1992)

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Krankenversichertenkarte

Grünes Licht

für den Speicherchip

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Zweiter Anlauf jetzt mit neuer Kartentechnik

nie Weichen zur Einführung der LIKrankenversichertenkarte sind neu gestellt. Anstelle des bisher vor- gesehenen Magnetstreifens mit Hochprägung soll nun der sogenann- te Speicher-Chip das Herzstück der Karte bilden, die den herkömmli- chen Krankenschein bundesweit er- setzen werden wird. Der Länderaus- schuß der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung (KBV) gab jetzt dem KBV-Vorstand grünes Licht für ei- nen Vertragsabschluß mit den Spit- zenverbänden der Krankenkassen.

Zunächst soll in einem Feldversuch im Rheingau-Taunuskreis, in der Stadt Magdeburg und im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Ko- blenz die Einführung der Karte er- probt werden.

Die Frage, mit der sich die Vor- sitzenden der Länder-KVen zu be- fassen hatten, war nicht, ob man der Einführung einer Krankenversicher- tenkarte überhaupt zustimmen soll- te. Denn auch ein noch so entschie- denes Nein hätte an der Rechtslage nichts geändert. „Der Gesetzgeber", machte Dr. Otfrid P. Schaefer, Zwei- ter Vorsitzender der KBV, zu Be- ginn der Beratungen deutlich, „will die Karte; sie wird also kommen.

Aber wenn sie schon kommt, dann doch wenigstens mit der besseren, zukunftsweisenden Technik." Und die kann nach Überzeugung des KBV-Vorstandes die Speicherchip- Karte für sich reklamieren.

Die Magnetstreifen-Karte zähle auf internationaler Ebene längst zum alten Eisen, berichtete Schaefer über Erfahrungen aus anderen Län- dern. Sie hierzulande dennoch ein- zuführen, wäre geradezu ein Ana- chronismus. Ähnlich sehen das auch die Spitzenverbände der Kranken- kassen, die wenige Tage vor der Sit- zung des Länderausschusses einen

Tendenzbeschluß zugunsten -der Chipkarte gefaßt hatten.

Für den Chip spricht nach Auf- fassung des KBV-Vorstandes nicht nur die Tatsache, daß seine Technik dem internationalen Standard ent- spricht. Vielmehr sieht Schaefer dar- in den Einstieg in eine neue medizi- nische Kommunikationsstruktur, die für die Zukunft großen Nutzen ver- spricht. Als Beispiel nannte er den geplanten europäischen Notfallaus- weis, der sich gleichfalls der Chip- technik bedienen wird. Doch auch gemessen an den heutigen Anforde- rungen sei der Chip der Magnetstrei- fen-Karte überlegen: Die Chipkarte habe eine Lebensdauer von rund zehn Jahren gegenüber den andert- halb Jahren des Magnetstreifens, die in der Arztpraxis notwendigen Lese- geräte seien besser und preiswerter als die der Magnetstreifen-Karte, und auch die erforderlichen Drucker schnitten deutlich besser ab. Unterm Strich, so Schaefer, seien die Kosten der Chipkarte keinesfalls höher.

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Das Gesetz definiert die zulässigen Daten Kommt die Karte, dann darf sie allerdings nach Aussage des Bundes- datenschutzbeauftragten nur die ge- setzlich vorgesehenen Daten enthal- ten. Das sind neben der Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift des Versicherten, die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus und die Gültig- keitsfrist der Karte. Die Aufnahme von medizinisch relevanten und für den Arzt hilfreichen Daten wäre nach dem gegenwärtigen Stand bei Einwilligung des Patienten einer zweiten Karte überlassen.

Ob Magnetstreifen mit Hoch- prägung oder Chip, die Einführung der Krankenversichertenkarte wird auf jeden Fall den Alltag in den Arztpraxen verändern. Wie und mit welchen Auswirkungen, soll in dem Feldversuch beobachtet werden.

Ganz obenan steht die Frage, ob und wie die Karte die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verändert.

Als vorteilhaft dürfte sich die Krankenversichertenkarte besonders für diejenigen Ärzte auswirken, die mit Hilfe der EDV abrechnen. Rund 20 Prozent sind dies zur Zeit — mit steigender Tendenz. In der Projekt- beschreibung zum Feldversuch heißt es zu den weiteren Vorteilen für die Arztpraxis: mehr Diskretion am Pa- tientenempfang, vereinfachtes For- mularwesen, Verzicht auf manuell ausgefertigte Belege, weniger Büro- kratie sowie leichterer und rationel- lerer Einstieg in die Praxis-EDV.

Inwieweit das alles zutrifft, wird sich erst nach dem Feldversuch sa- gen lassen. Der Versuch an sich bie- tet jedenfalls die Möglichkeit, sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, die bei einer direkten Ein- führung der Karte nicht ausgeschlos- sen werden können. Während der KBV-Vorstand ursprünglich den 1.

Juli dieses Jahres als Versuchsbe- ginn angepeilt hatte, sieht es nun so aus, als könne frühestens im Oktober mit dem Test begonnen werden. Bei der Vorbereitung des Feldversuchs soll die umfassende Information der beteiligten Ärzte breiten Raum ein- nehmen. Die Details werden aller- dings erst in weiteren Beratungen zunächst einer Arbeitsgruppe mit Vertretern

der Spitzenverbände der

Krankenkassen und der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung und dann in verschiedenen Projektausschüssen beraten. JM Dt. Ärztebl. 89, Heft 6, 7. Februar 1992 (21) A1-361

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