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Archiv "Nationales Mortalitätsregister" (11.02.2011)

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96 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 6

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11. Februar 2011

M E D I Z I N

DISKUSSION

Falsche Todesursachen

Probleme bereitet immer wieder der vor Ort ausgeüb- te Druck von Polizei und Kripo, die den Totenschein an Ort und Stelle ausgefüllt haben möchten. So kann weder nochmals Einsicht in eine ausführlichere Krankenakte noch Rücksprache mit vor- beziehungs- weise mitbehandelnden Kollegen gehalten werden, so dass insbesondere zur Unzeit allein hierdurch häu- fig falsche Todesursachen und Kausalitäten entstehen dürften. In Schleswig-Holstein kann im Totenschein unter Todesart nur „ja“ oder „nein“ bezüglich „An- haltspunkte für nichtnatürliches Geschehen“, nicht aber „ungeklärt“ angegeben werden, so dass man sich festlegen muss. Sollte „nichtnatürlich” ange- kreuzt werden, zum Beispiel postoperativ oder direkt nach Krankenhausentlassung, so wird man regelmä- ßig unter Druck gesetzt, dieses doch sehr genau zu überdenken.

DOI: 10.3238/arztebl.2011.0096a

LITERATUR

1. Madea B, Rothschild M: The post mortem examination—determi - nation of the cause and manner of death. Dtsch Arztebl Int 2010;

107(33): 575–88.

Volker Sartorti Am Markt 3 25436 Uetersen E-Mail: praxis@sartorti.de

Interessenkonflikt

Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des In- ternational Committee of Medical Journal Editors besteht.

Nationales Mortalitätsregister

Ein zusätzlicher Nutzen der ärztlichen Leichenschau ist die Erstellung einer validen Todesursachenstatistik und die Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregis- ters. Bisher hat nur das Bundesland Bremen einen der- artigen Mortalitätsindex für die Durchführung epide- miologischer Studien etabliert (1). Bundesweite epide- miologische Mortalitäts-Follow-ups sind bisher nur durch Anforderung der pseudonymisierten Todesbe-

scheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt mög- lich. Wegen der in einigen Ländern nur begrenzten Aufbewahrungspflicht der Todesursachenbescheini- gungen (10 Jahre) ist gerade bei historischen Kohorten unter Umständen mit schwerwiegenden Datenverlus- ten zu rechnen (2).

Für die Aussagekraft verbindlicher Mortalitätsre- gister ist nicht nur die korrekte Ausfüllung der To- desbescheinigung erforderlich, sondern auch die richtige Verschlüsselung des Grundleidens nach ICD, die von Signierern in den Statistischen Landes- ämtern nach offiziellen Codierregeln durchgeführt wird (3). Signierer haben meistens keine spezifische medizinische Aus- oder Vorbildung. Sie erlernen die verbindlichen Regeln in Seminaren mit regelmäßi- gen Nachschulungen. Jedoch treten auch bei erfahre- nen Signierern aufgrund der Komplexität der anzu- wendenden Regeln und der Ausfüllqualität der To- desbescheinigungen Unterschiede im Kodierverhal- ten auf. Vor allem wenn Todesbescheinigungen nicht eindeutig ausgefüllt sind, müssen Signierer das ur- sächliche Grundleiden zu interpretieren versuchen.

Dies bestätigen unsere Erfahrungen aus Mortalitäts- studien, in denen Signierer eine Referenzcodierung der Todesursache aus der Todesbescheinigung durch- geführt haben.

Neben der in der aktuellen politischen Debatte ge- forderten spezifischen ärztlichen Zusatzqualifikation für die Durchführung der Leichenschau ist daher eine automatisierte multikausale Kodierung der Todesur- sachen, wie sie mit dem IRIS-Programm (4) bereit – steht, zu fordern. Diese sichert eine nachvollziehbare valide Kodierung der Todesursachen. Mit der gleich- zeitigen Einrichtung eines nationalen Mortalitätsre- gisters ist eine Intensivierung der epidemiologischen Forschung mit Mortalitätsdaten zu erwarten, die über die Aufdeckung von Unplausibilitäten in der Todes- ursachenfeststellung auch zur Verbesserung der Da- tenqualität in der Todesursachenstatistik beitragen dürfte.

DOI: 10.3238/arztebl.2011.0096b

LITERATUR

1. Giersiepen K, Brünings-Kuppe C, Lehmann C: Der Bremer Mortali- tätsindex. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesund- heitsschutz 2004; 47(5): 451–6.

2. Zeeb H, Klug SJ, Ahrens W, Straif K: Follow-up Studien in Deutsch- land: Weitere Erfahrungen und neue Entwicklungen bei der Todes - ursachenrecherche. Informatik, Biometrie und Epidemiologie in Medi- zin und Biologie 2003; 34(4): 612–8.

3. Madea B, Rothschild M: The post mortem examination—determi - nation of the cause and manner of death. Dtsch Arztebl Int 2010;

107(33): 575–88.

4. Witting B: Erste Ergebnisse aus den Testläufen des elektronischen Codiersystems IRIS in der Todesursachenstatistik. In: Methoden – Verfahren – Entwicklungen. Nachrichten aus dem Statistischen Bun- desamt. Ausgabe 1/2008: 9–12.

zu dem Beitrag

Ärztliche Leichenschau:

Feststellung der Todesursache und Qualifikation der Todesart

von Prof. Dr. med. Burkhard Madea, Prof. Dr. med. Markus Rothschild in Heft 33/2010

(2)

Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 6

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11. Februar 2011 97

M E D I Z I N

Ellenlange Medikamentenlisten

Da wir Kinderärzte vor einigen Jahren in den allgemein- ärztlichen Bereitschaftsdienst integriert wurden, fällt nun leider auch diese Thematik der ärztlichen Leichenschau in unser Aufgabengebiet. Die Vorkenntnisse dafür sind aber in unserer Fachrichtung, wie sicher auch in anderen Fach- richtungen wie zum Beispiel Augenheilkunde, HNO- Heilkunde und Orthopädie eher mangelhaft. Zum ersten kennen wir die Verstorbenen eben nicht in ihrer Krank- heitsvorgeschichte, oft ist man auch mit den ellenlangen Medikamentenlisten überfordert, das rechtsmedizinische Verständnis ist auch nicht vorhanden und bei drei bis fünf Leichenschauen pro Jahr entsteht auch nicht wirklich ein Übungseffekt. Hinzu kommt, dass im häuslichen Umfeld einfach die Bedingungen für eine Leichenschau nicht op- timal sind; angefangen bei unzureichender Beleuchtung über zum Teil nicht vorhandene körperliche Vorausset- zungen bei der Bewältigung der Leichenentkleidung und dem Lagewechsel. Somit ist mir sehr einleuchtend, dass viele Fehlerquellen bei der Todesursachenstatistik resul- tieren und übersehene nichtnatürliche Todesfälle vorkom- men. Hier könnte eine prinzipielle zweite amtsärztliche/

rechtsmedizinische Leichenschau zum Beispiel im Be- stattungsinstitut schon gute Dienste leisten.

DOI: 10.3238/arztebl.2011.0097a

LITERATUR

1. Madea B, Rothschild M: The post mortem examination—determi - nation of the cause and manner of death. Dtsch Arztebl Int 2010;

107(33): 575–88.

Petra Lehmann Goethestraße 17 08294 Lößnitz

E-Mail: jpmlehmann@freenet.de

Interessenkonflikt

Die Autorin erklärt, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.

Schlusslicht in Europa

Den Beitrag halte ich für sehr wichtig, interdisziplinär aufschlussreich und instruktiv. Mich beschäftigt noch eine Feststellung im letzten Abschnitt „Problemfelder“:

„Die Obduktionsquote liegt jedoch heute in Deutsch- land bei unter 5 Prozent aller Toten, …“ Wie valide ist diese Prozentzahl? Wie sehen die tatsächlichen Zahlen aktuell aus beziehungsweise liegen sie noch über 1 Pro- zent? Im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch- Instituts vom 4. Februar 2000 wurde bereits vor 10 Jah- ren eine Obduktionsrate von 1,2 Prozent für Deutsch- land konstatiert, Tendenz weiter rückläufig und lapidar resümiert: „Deutschland bildet hinsichtlich seiner Ob- duktionsraten offenbar das Schlusslicht in Europa.“

Darunter leidet die Qualitätssicherung ärztlicher und pflegerischer Arbeit. Und darunter leiden auch die Rechtssicherheit sowie die Güte der häufig zitierten amtlichen Todesursachenstatistik hierzulande. Was kann, was muss getan werden, damit sich an dieser Mi- sere Entscheidendes bessert?

DOI: 10.3238/arztebl.2011.0097b

LITERATUR

1. Madea B, Rothschild M: The post mortem examination—determi - nation of the cause and manner of death. Dtsch Arztebl Int 2010;

107(33): 575–88.

Dr. med. Theodor Gonser Schillerstraße 30 89077 Ulm

E-Mail: Theodor.Gonser@alb-donau-kreis.de

Interessenkonflikt

Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.

Schlusswort

Zu unserem Fortbildungsbeitrag zur Ärztlichen Lei- chenschau (5) haben uns zahlreiche Anfragen von Kollegen aus Klinik und Praxis erreicht, die nicht nur das fortdauernde Interesse an der Thematik, sondern auch die systemimmanenten Probleme unseres Lei- chenschau- und Todesursachenermittlungssystems widerspiegeln. Im Vordergrund stehen Fragen zur Qualifikation der Todesart, zur richtigen Angabe einer Todesursachenkaskade und zum Zeitpunkt der Lei- chenschau.

Ein Entwurf der Bundesärztekammer zu einer Ge- setzgebung zur Ärztlichen Leichenschau und Todes- bescheinigung aus dem Jahre 2002 präzisiert zur Klassifikation der Todesart: „Ist dem Arzt die Klärung der Todesart nicht möglich, so ist in der Todesart „un- geklärt“ anzugeben. Eine ungeklärte Todesart liegt insbesondere auch vor, wenn die Todesursache „unbe- kannt“ oder „unklar“ ist. Ein natürlicher Tod kann nur angegeben werden, wenn der Tod auf eine diagnosti- zierte und dokumentierte natürliche Erkrankung zu- rückzuführen ist. Hierbei muss hochgradige Plausibi- lität für eine solche Todesursache bestehen. Die bloße Möglichkeit oder die überwiegende Wahrscheinlich-

PD Dr. med. Thomas Behrens, MPH Carola Lehmann

Dr. med. Sabine Luttmann

Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin Achterstraße 30

28359 Bremen

E-Mail: behrens@bips.uni-bremen.de

Interessenkonflikt

Frau Dr. Luttmann ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Mortalitätsregister“

(Co-Vorsitz).

Die anderen beiden Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.

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