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Archiv "Ärztetag zu Patientenverfügungen" (25.05.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 21⏐⏐25. Mai 2007 A1443

1 1 0 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

Die Ärzte seien nicht länger be- reit, die Unterfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch unbezahlte Arbeit zu kom- pensieren, stellte Hoppe am Rande des Ärztetages klar: „Wir können einfach nicht weiter unter Dauer- budgetierung und verschärftem Preiswettbewerb hochqualitative Medizin erbringen.“ Deshalb wür- den die Ärzte jetzt erst recht die Pa- tienten über die Probleme im Ge- sundheitswesen aufklären. „Wir werden die Defizite benennen und selbst Öffentlichkeit schaffen“, kün- digte der Ärztepräsident an. Nie zu- vor sei die Freiheit des Arztberu- fes so infrage gestellt worden. Die Freiberuflichkeit, die ärztliche Un- abhängigkeit in der Therapiefin- dung, auf die der Patient bisher ver- trauen konnte, störten offensichtlich in einem System staatlich gelenkter Gesundheitswirtschaft. „Doch was wir brauchen, ist kein politisches Korsett für Konfektionsmedizin, sondern endlich Rahmenbedingun- gen ärztlicher Berufsausübung, un- ter denen eine gute Versorgung kranker Menschen absolute Prio- rität hat“, forderte Hoppe.

Gemeinsam mit der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung sowie ver- schiedener Verbände des Gesund- heitswesens will die Bundesärzte- kammer die Öffentlichkeit künftig über die Fehler der jetzigen Gesund- heitspolitik aufklären. Ein erstes Treffen von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung,

ÄRZTETAG ZU PATIENTENVERFÜGUNGEN

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte bei der Eröffnungsveranstaltung des 110. Deut- schen Ärztetages in Münster für eine Rechtssi- cherheit in Bezug auf Patientenverfügungen plä- diert. Sie hatte begrüßte, dass der Bundestag ei- ne Generaldebatte zu dieser Thematik ange- stoßen habe. Die Delegierten des Ärztetages be- tonten dagegen in einer Entschließung, dass der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille be- reits heute grundsätzlich verbindlich und Grund- lage ärztlichen Handelns sei. Sie sprachen sich deshalb gegen eine umfangreiche rechtliche Re- gelung von Patientenverfügungen aus. Die Si- tuationen am Lebensende seien hochkomplex und individuell. „Deshalb stellt sich die Frage, ob durch eine weitergehende gesetzliche Regelung nicht neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorgerufen werden“, heißt es in einem Beschluss des Ärztetages. Rechtssicherheit für jeden Einzelnen könne es nicht geben, sagte auch der Präsident der Bundesärztekammer,

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, bei der Eröff- nungsveranstaltung.

Befürwortet wird allerdings von den Delegier- ten eine Klarstellung, in welchen Fällen das Vor- mundschaftsgericht einzuschalten sei. „Neben den geregelten Voraussetzungen für die Anrufung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maß- nahmen sollte eine Genehmigung durch das Vor- mundschaftsgericht nur notwendig sein, wenn zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreu- er unterschiedliche Auffassungen darüber beste- hen, ob die Nichtbehandlung oder der Behand- lungsverzicht dem Patientenwillen entspricht. Das Vormundschaftsgericht sollte nur in Konfliktfällen entscheiden“, so der Beschluss.

Der Ärztetag vertritt außerdem die Ansicht, dass eine Reichweitenbegrenzung im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten stehe. „Je- der Patient hat das Recht, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden und ge- gebenenfalls den Umfang zu bestimmen.“ Kli Ein Appell an die anderen 249 Delegierten:„Wir müssen uns besser aufstellen, als im Vorfeld der letzten Gesundheitsreform“, forderte Christoph Schoultz von Ascheraden.

der Allianz Deutscher Ärzteverbän- de und ärztlichen Berufsverbänden soll in Kürze stattfinden. Differen- zen zwischen einzelnen Ärzteorga- nisationen gelte es hierbei zu über- winden, betonte Hoppe: „Wir müs- sen uns einfach zusammenraufen.“

Offen ist allerdings, ob sich der Hausärzteverband beteiligt.

In einem weiteren Beschluss sprach sich der Ärztetag mit großer Mehrheit dafür aus, die Arbeitsbe- dingungen insbesondere für junge Assistenzärzte und Fachärzte zu ver-

bessern, um einem Ärztemangel und dem dadurch drohenden Qualitäts- verlust an den Kliniken entgegenzu- wirken. Dazu gehöre, heißt es in dem von der Delegierten Elke Köhler, Brandenburg, eingebrachten Antrag, „eine dauerhaft gesicherte und angemessene Honorierung, die Einführung einer vertretbaren Ar- beitszeit, eine weitgehende Entlas- tung bei Verwaltungsaufgaben, ei- ne kontinuierliche und zuverlässige Weiterbildung sowie Möglichkeiten für eine Kinderbetreuung“.

Überhaupt kein Verständnis hat- ten die Delegierten dafür, dass Ulla Schmidt bei der Eröffnungsveran- staltung des Ärztetages die Ärzte sehr pauschal als Mittäter des Nazi- regimes verunglimpft hatte. Die Mi- nisterin hatte der Ärzteschaft zudem vorgeworfen, ihre Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus nicht auf- gearbeitet zu haben und diesen Vor- wurf auch am Beispiel des früheren Hartmannbund-Vorsitzenden Alfons Stauder zu begründen versucht (siehe nachstehenden Kommentar). I Timo Blöß, Jens Flintrop

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