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Archiv "(Muster-)Weiterbildungsordnung: Ärztetag stellt Weichen für erneute Reform" (05.06.1998)

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er 101. Deutsche Ärztetag in Köln hat die Bundesärztekam- mer damit beauftragt, dem 103. Deutschen Ärztetag eine überar- beitete Entwurfs-Fassung zur (Mu- ster-)Weiterbildungsordnung vorzule- gen. In einem entsprechenden Antrag, den die Delegierten ohne Gegenstim- men angenommen haben, heißt es da- zu: „Hierbei sollten unter Beteiligung der Landesärztekammern, der Medizi- nisch-Wissenschaftlichen Fachgesell- schaften und der Berufsverbände überprüft werden: die Weiterbildungs- bezeichnungen, die Übernahme von Zusatzbezeichnungen, Fakultativen Weiterbildungen, Fachkunden in die Regelweiterbildung und/oder die Zu- sammenführung von Weiterbildungs- bezeichnungen.“ Ziel ist es, die Weiter- bildungsordnung wieder handhabbar zu machen.

Die (Muster-)Weiterbildungs- ordnung war zuletzt 1992 grundle- gend reformiert worden. Über das Resultat herrscht Ernüchterung auch unter den damaligen Befürwortern.

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Vizepräsident der Bundesärztekam- mer und im Vorstand zuständig für Weiterbildungsfragen, erinnerte in seinem Referat an die Überlegungen, die zur damaligen Reform geführt hatten. Zum einen existierten auf- grund der deutschen Wiedervereini- gung zwei Weiterbildungsordnungen, die zusammengeführt werden muß- ten. Zum anderen war auch in den al- ten Bundesländern die Weiterbil- dungsordnung seit 1987 nicht mehr an den medizinischen Fortschritt und die Bedürfnisse der Versorgung angepaßt worden. Angestrebt wurde zudem, die Weiterbildungsordnungen der ein- zelnen Landesärztekammern zu har-

monisieren. Nach langen Diskussio- nen hatte sich der 95. Deutsche Ärzte- tag für das Modell der Ausdifferenzie- rung entschieden, das am ehesten ge- eignet schien, die Entwicklungen in der Medizin abzubilden.

Doch die großangelegte Reform hat nicht gehalten, was sie versprach.

„Es hat noch keinen Tag gegeben, an dem alle Länder eine einheitliche Weiterbildungsordnung hatten“, zog Hoppe Bilanz. Zu den unterschied- lichsten Zeitpunkten sei die (Mu-

ster-)Weiterbildungsordnung von 1992 in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern übernommen worden; sie reichten von Oktober 1993 in Bayern bis Oktober 1997 in Nieder- sachsen. Auch inhaltlich unterschie- den sich die einzelnen Weiterbildungs- ordnungen nach wie vor erheblich.

Gründe dafür seien beispielsweise un- terschiedliche Auslegungen oder die Einführung unterschiedlicher Be-

zeichnungen. Fazit: Bislang gibt es nur eine Handvoll Ärzte, die nach der neu- en Ordnung weitergebildet sind. „Ei- ne Evaluation dieser Reform dürfte daher schwerfallen“, urteilte Hoppe.

Die Kritik an der derzeit gültigen (Mu- ster-)Weiterbildungsordnung ist kaum zu überhören: Von Hyperregulierung, Inflation der Bezeichnungen sowie Unklarheiten und Ungenauigkeiten in der Formulierung ist die Rede.

Daneben gilt es zu berücksichti- gen, daß sich der ärztliche Arbeits- markt verändert hat. Bei steigender Nachfrage werden Weiterbildungs- stellen an den Krankenhäusern knap- per, da freie Stellen zunehmend mit Fachärzten besetzt werden. Der am- bulante Sektor kann die fehlenden Angebote nicht kompensieren. „Trotz der Pflicht zur Weiterbildung gibt es kein Recht auf Weiterbildung. Das kommt einem zweiten Numerus clau- sus nahe“, befand Hoppe. Die Ärzte- schaft habe die Pflicht, hier Abhilfe zu schaffen.

Das ist leichter gesagt als getan.

Hoppe machte auf verschiedene Punk- te aufmerksam, die bei einer Reform gleichberechtigt berücksichtigt werden müssen, darunter: Regelungen des Berufsrechts zur Aus- und Weiterbil- dung, wissenschaftliche Entwicklun- gen, Ausdifferenzierung, Vereinfa- chung, Machbarkeit, Sozialrecht inklu- sive Honorarverteilung und nicht zu- letzt die Qualität. „Als Ärztekammern haben wir bis ans Äußerste gehende Befugnisse im Bildungsrecht. Wir soll- ten uns davon so wenig wie möglich ab- nehmen lassen“, appellierte Hoppe an die Delegierten und erteilte damit indi- rekt solchen Regelungen eine Absage, die sich darauf beschränken, Mindest- normen festzusetzen.

Mehrere Stunden lang debattier- ten die Delegierten. Einigkeit herrsch- te in weiten Teilen darüber, daß Re- formbedarf besteht, und zwar schnellstmöglich. Der Trend, der sich in der Diskussion abzeichnete, zielte darauf, die derzeit gültige Weiterbil- dungsordnung zu vereinfachen. Der große Wurf gelang hingegen nicht.

Die angestrebte Grundsatzdebatte ließ zwar die Lager der Gegner und Befürworter einer Reform erkennen, die Richtung, in die man künftig ge- hen will, blieb jedoch vage. Es scheint sich abzuzeichnen, daß die Ausdiffe- A-1443 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 23, 5. Juni 1998 (39)

P O L I T I K 101. DEUTSCHER ÄRZTETAG

(Muster-)Weiterbildungsordnung

Ärztetag stellt Weichen für erneute Reform

Der Ärztetag hat den Vorstand der BÄK damit beauftragt, die Weiterbildungsordnung zu reformieren. Gleichzeitig ist das Abstimmungsverfahren darüber vereinfacht worden.

D

Prof. Hoppe: Kritische Bilanz

(2)

renzierung beibehalten wird, statt die Weiterbildungsordnung auf Grund- normen zurückzuführen.

Die Befürworter einer Reform kritisierten vor allem die Komplexität der Weiterbildungsordnung von 1992.

Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen, for- derte beispielsweise neben der Weiter- bildungsordnung eine gesonderte Be- rufsausübungsregelung. Sie schlug zu- dem eine gemeinsame Basisweiterbil- dung in zusammengehörigen Gebieten und Subspezialisierungen vor. Ihr An- trag dazu wurde an den Vorstand über- wiesen.

Prof. Dr. med. Rolf Bialas, Ham- burg, ein Befürworter der Reform von 1992, ist mittlerweile davon über- zeugt, daß man damals nicht den rich- tigen Weg eingeschlagen hat: „Derzeit ist nur noch die spezialisierte Weiter- bildung möglich. Das widerspricht dem Versorgungsbedarf. Wir brau- chen wieder eine Zusammenfassung unseres Berufs.“

Einer der wenigen Delegierten, der sich klar von dem Modell der Aus- differenzierung distanzierte, war Dr.

med. Ingo Flenker, Westfalen-Lippe:

„Die Ausdifferenzierung ist nicht mehr nachvollziehbar. Es wäre besser, globale Inhalte darzustellen, damit die jungen Kollegen nicht zu Jägern und Sammlern verkommen.“

Dagegen sprach sich Rudolf Hen- ke, Vorstand der Bundesärztekammer, dafür aus, die Differenzierung beizu- behalten. „Die Schwierigkeiten, eine Weiterbildung zu absolvieren, liegen daran, daß Weiterbildungsmöglichkei- ten im Krankenhaus wegbrechen und von den niedergelassenen Praxen nicht kompensiert werden. Der Weg in die

Vereinfachung hilft nicht.“ Auch Hop- pe gab zu bedenken, daß die Zersplit- terung in der Medizin sich nicht aus der Weiterbildungsordnung ergebe. „Was wir übriglassen, regeln andere. Eine Simplifizierung öffnet zudem europäi- schen Regelungen die Tür“, so der Vi- zepräsident der BÄK.

Dr. med. Dieter Mitrenga, Nord- rhein, zeigte sich skeptisch: „Der große Wurf in der Weiterbildungsord- nung wird nicht gelingen. Die Struk- turen gänzlich umwerfen hieße mitten im Fluß die Pferde wechseln.“ Die Weiterbildungsordnung sei zudem ei- ne Art Generationenvertrag, auf den man sich verlassen können müsse: „Es kann nicht heißen, rein in die Kartof- feln, raus aus den Kartoffeln.“

Dr. med. Georg Holfelder, Hes- sen, gab zu bedenken, daß man über die Untauglichkeit der Weiterbil- dungsordnung von 1992 aufgrund der Kürze der Zeit „noch gar nichts sagen kann“.

Daß es sich bei der Weiterbildung um ein zentrales Instrument der Qua- litätssicherung und der ärztlichen Selbstverwaltung handelt, zeigte sich in der Diskussion über das künftige Abstimmungsverfahren zur Weiterbil- dungsordnung. Erst in zweiter Lesung wurde darüber endgültig entschieden.

Im entsprechenden Antrag von Dr.

Röderer, Baden-Württemberg, heißt es: „Der Deutsche Ärztetag soll zu Fragen der (Muster-)Weiterbildungs- ordnung nur noch Beschlüsse zum Pa- ragraphenteil, zur Definition von Ge- bieten, Schwerpunkten, fakultativen Weiterbildungen, Fachkunden und Zusatzbezeichnungen sowie zur Länge der jeweiligen Weiterbildungszeiten

und ihrer Aufteilung fassen. Alle wei- teren Bestimmungen, insbesondere in den Abschnitten I und II, sollen vom Vorstand der Bundesärztekammer nach entsprechender Beratung den Landesärztekammern zur Übernahme empfohlen werden.“

Im Vorfeld der Abstimmung war über diesen Antrag kurz, aber heftig debattiert worden. Dr. med. Hartmut Lummert, Niedersachsen, befand:

„Das Plenum sollte sich sein Mitspra- cherecht in Detailfragen nicht abspre- chen lassen. Das können wir nicht ei- nem Ausschuß überlassen.“ Prof. Dr.

h. c. Dieter Adam, Bayern, der den Antrag auf 2. Lesung gestellt hatte, hielt dagegen: „Detailarbeit kann hier nicht diskutiert werden. Sie muß den Fachgremien überlassen werden, sonst dauert der Ärztetag ja zwei Wo- chen.“ Hoppe versuchte die Wogen zu glätten: „Es geht hier nicht um zentra- listischen Machtzuwachs. Der Ärzte- tag kontrolliert letztlich alle Vor- standsbeschlüsse.“

Mit großer Mehrheit befürworte- te der Ärztetag schließlich „die Über- prüfung der Einführung eines neuen Qualifizierungsinstrumentes im Sin- ne eines Ärztekammer-Zertifikates“, wie es in dem entsprechenden Antrag heißt. Es müsse festgestellt werden, ob Erwerbs- und Anerkennungsvor- aussetzungen außerhalb des Weiter- bildungsrechts geregelt werden sol- len. Dieses Ärztekammer-Zertifikat könnte als Befähigungsnachweis für den Erwerb von Kenntnissen und Er- fahrungen in bestimmten medizini- schen Tätigkeiten eingeführt werden.

Die Befürworter einer solchen Regelung versprechen sich vor allem eine Entlastung der Weiterbildung.

Dr. med. Hartmut Stöckle, Bayern, dazu: „Wir brauchen eine sinnvolle Zertifizierung, sonst ist bald die Ver- sorgung nicht mehr gewährleistet. Wir haben viel zu wenig Weiterbildungs- stellen.“ Qualitätseinbußen befürch- tete dagegen Dr. med. Jörg Zimmer- mann, Niedersachsen, mit der Ein- führung eines „Ärztekammer-Di- ploms zum Billigtarif“.

Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer ein volles Ar- beitsprogramm mit auf den Weg gege- ben. Erste Ergebnisse werden auf dem 103. Deutschen Ärztetag er- wartet. Heike Korzilius A-1444

P O L I T I K 101. DEUTSCHER ÄRZTETAG

(40) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 23, 5. Juni 1998

Im Vordergrund: Die „Vorstandsbank“; im Hintergrund: Projektion der Weiterbildungsanträge

Referenzen

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