• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Integrierte Versorgung Depression: Gemeinsam für den Patienten" (20.12.2004)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Integrierte Versorgung Depression: Gemeinsam für den Patienten" (20.12.2004)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

D

oppelt so viele Teilnehmer wie noch im vergangenen Jahr besuch- ten Ende November den Jah- reskongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in Berlin.

Wenngleich das Hauptaugenmerk der rund 4 000 Besucher wie jedes Jahr auf den aktuellen Entwicklungen im Be- reich psychischer Erkrankungen lag, galt das Interesse jedoch noch einem weite- ren Thema: der Integrierten Versorgung (IV). Schon beim letzten Jahreskongress der DGPPN reifte die Erkenntnis, dass aufgrund der hohen Zahl depressiver Menschen, die regelmäßig ihren Haus- arzt aufsuchen, eine bessere Vernetzung von Allgemeinärzten, Fachärzten und Kliniken notwendig sei.

Fünf Prozent der Bevölkerung leiden an einer Depression

Der Negativtrend bei Depressionen setz- te sich fort: Depressionen seien weltweit das größte gesundheitspolitische Pro- blem, erläuterte DGPPN-Präsident Prof.

Dr. med. Mathias Berger. In Deutschland litten zurzeit etwa fünf Prozent der Be- völkerung unter dieser Erkrankung;

mindestens drei Millionen seien be- handlungsbedürftig. Dabei habe sich die Versorgung mit Antidepressiva in den letzten zehn Jahren sogar verdreifacht, ergänzte Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, gesundheitspolitischer Sprecher der Fachgesellschaft. Die DGPPN stellte in diesem Jahr erstmals ein Konzept zur Integrierten Versorgung vor, auf dessen Grundlage lokale Integrationsnetze we- sentlich leichter konzipiert und Ver- tragsabschlüsse schneller geschlossen

werden sollen: die Rahmenkonzeption Integrierte Versorgung Depression, die neben einer Reihe von Fachgesellschaf- ten* auch der Deutsche Hausärztever- band e.V. erstellt hat. Bislang betreffen lediglich fünf von 175 nach § 140 d SGB V abgeschlossenen IV-Verträgen psychische Erkrankungen.

In der Rahmenkonzeption ist als Ziel definiert, Patienten schneller in das all- tägliche Leben zu reintegrieren, lange stationäre Aufenthalte zu verhindern, Behandlungskosten zu reduzieren und die Ergebnisse der Behandlung zu ver- bessern. Nur diejenigen Patienten sollen sich in einen IV-Vertrag einschreiben können, bei denen eine depressive Erkrankung nach ICD-10 diagnostiziert wurde und die dazu bereit sind, sich aus- schließlich von Mitgliedern des IV-Netzes behandeln zu lassen. Die Leistungser- bringer – also die teilnehmenden Haus-, niedergelassenen Fach- und Kranken- hausärzte – müssen sich dem Konzept zufolge zu einer leitlinienorientierten Behandlung verpflichten, an Qualitäts- sicherungsmaßnahmen und Fortbildun- gen teilnehmen und die Dokumentati- onsvereinbarungen einhalten. In welchen Fällen der Hausarzt einen depressiven Patienten medikamentös behandeln soll, wann er ihn an einen Facharzt für Psychiatrie überweist oder dieser ihm wiederum eine stationäre Behandlung

nahe legt, wird in dem IV-Konzept de- tailliert festgelegt:

>Leidet der Patient unter einer leich- ten bis mittelschweren Depression, sollte er entweder unter der Obhut des Haus- arztes spezielle Medikamente einneh- men oder in eine psychotherapeutische Behandlung überwiesen werden.

>Sind die depressiven Störungen stärker, ist ihr Verlauf chronisch oder lie- gen eine psychiatrische Komorbidität oder komplizierende Faktoren vor, sollte der Patient von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt werden.

>Ist die Depression schwer und chro- nisch, schlagen die Fachgesellschaften neben einer fachärztlichen Pharmakothe- rapie zusätzlich eine Psychotherapie vor.

>Der Patient sollte nur dann in ein Krankenhaus eingewiesen werden, wenn ein akuter Notfall vorliegt (zum Beispiel ein Selbstmordversuch), der Patient sich gegenüber der bisherigen evidenzbasierten ambulanten Therapie resistent zeigt oder die Gefahr einer (weiteren) Chronifizierung besteht.

Größere Berufszufriedenheit und bessere Compliance

Obwohl die derzeitige Schnittstellendefi- nition im Konzept unter den anwesenden Psychiatern und Psychotherapeuten um- stritten war – einige kritisierten die Auf- wertung der Hausärzte –, stand für Dr.

med. Dr. phil. Martin Härter vom Uni- versitätsklinikum Freiburg der Nutzen des Konzepts außer Frage: „Die Berufs- zufriedenheit aller Beteiligten wird größer sein, sie können sich besser mit anderen Leistungserbringern abstim- men, und die Compliance der Patienten ist höher“, so Härter, der neben DGPPN- Präsident Berger maßgeblich an der Rahmenkonzeption Depression beteiligt gewesen ist. Auch für die teilnehmenden Patienten sei der Nutzen groß, weil ihnen eine höhere fachliche Qualität zuge- sichert werden könne, die Behandlung schneller erfolge und sie aktiver in den Behandlungsprozess einbezogen wür- den. Bevor man jedoch auf der Grund- lage des derzeitigen Konzepts Organisa- tions- und Vertragsformen für die Region erarbeite, würden einzelne IV-Verträge zunächst auf lokaler Ebene getestet, be- tonte Berger. Martina Merten P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 51–5220. Dezember 2004 AA3459

Integrierte Versorgung Depression

Gemeinsam für den Patienten

In einem Rahmenkonzept – vorgestellt beim Jahreskongress der Psychiater und Nervenärzte –

wird den Hausärzten eine zentrale Rolle zugewiesen.

*Am Rahmenkonzept Integrierte Versorgung Depression der DGPPN waren außerdem beteiligt: der Deutsche Hausärzteverband, die Deutsche Gesellschaft für Allge- meinmedizin und Familienmedizin, der Berufsverband Deutscher Nervenärzte, der Berufsverband Deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Bundes- verband der Vertragspsychotherapeuten, der Deutsche Psychotherapeutenverband, die Vereinigung der Kassen- psychotherapeuten, die Deutsche Gesellschaft für Psycho- logie und das Kompetenznetz Depression, Suizidalität.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zum anderen sehen sie die Gefahr, dass das Geld für die Integrierte Versorgung letztlich in der Regelversorgung fehlen wird..

Mehr Transparenz erhofft sich Hess durch die neue Offenlegungs- pflicht für Sachverständige.. Diese müs- sen künftig mögliche wirtschaftliche In-

Aufgrund der Knappheit an weiblichen Eizellen zum Zweck der künstlichen Befruchtung und gegebenenfalls zur Herstel- lung von Embryonen für For- schungszwecke überlege die

Ähnlich überfordert fühlt sich der- zeit auch mancher Arzt, der gar nicht mehr weiß, wie er einen Patienten zu behandeln hat, weil er oder seine Kli- nik mit jeder Kasse einen

Da dem Kläger keine Institutionser- mächtigung erteilt werden konnte und damit seine Finan- zierung nicht mehr sicherge- stellt war, bat er den beklagten Arzt, eine persönliche

Kern des Problems ist, dass der Nutzen der integrierten Ver- sorgungsformen weder für den Arzt noch für die Krankenkasse auf den er-.. sten Blick in Euro und Cent

Der For- derung, die Wirksamkeit einer Therapie durch klinische Studien nachzuweisen, halten Befürworter und Anwender sol- cher Therapien häufig entgegen, ein Stu- diennachweis

Er verteidigte die Mehrausgaben für Me- dikamente: „Wir Ärzte ver- ordnen Präparate, weil die Menschen sie brauchen, nicht weil wir persönlich etwas da- von hätten.“..