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Archiv "Integrierte Versorgung: Es geht auch anders" (15.09.2006)

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A2352 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 37⏐⏐15. September 2006

P O L I T I K

sei den Unfallwagen gefahren. Nach überstandener Operation behauptet der Junge jedoch, sein Freund sei ge- fahren und habe den Unfall verur- sacht. Die Schwester, die zufällig mithört, ist darüber sehr bestürzt und bespricht mit einer nicht involvierten Kollegin den Fall. Zwischendurch begegnet sie noch der Mutter des ver- meintlichen Unfallfahrers, die um ihren Sohn trauert und gleichzeitig diesem die Schuld für den schreckli- chen Unfall geben muss.

Schweigepflicht

Wie soll die Schwester mit ihrer In- formation umgehen? Nach Ansicht von Dieter Roos, dem Leiter der Not- fallseelsorge Frankfurt/Main, ist es nicht ihre Aufgabe, über die Selbstbe- zichtigung des Jungen zu urteilen. In- wieweit dessen Aussage in einer hoch emotionalen Situation unmittelbar nach dem Unfall juristisch verwert- bar ist, sei ohnehin zweifelhaft. „Was wirklich geschehen ist, muss durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wer- den. Die Schwester muss zur Schuld- frage nicht Stellung beziehen“, so Roos. Moralisch-ethisch war die Schwester die Bezugsperson für den Patienten. Aus juristischer Sicht war sie nicht befugt, ihre Schweigepflicht zu brechen. „Die Schweigepflicht ist ein extrem hohes Gut in unserer Rechtsprechung“, betonte Wolfslast.

Sie bestehe auch gegenüber anderen schweigepflichtigen Personen (in diesem Fall auch gegenüber der Kol- legin). In der Konfliktsituation könne sich die Schwester aber der Notfall- seelsorge offenbaren. Strafverfol- gungs- beziehungsweise zivilrechtli- che Interessen seien zudem nicht höher zu bewerten als die Schweige- pflicht. „Rechtlich ist die Schwester nicht verpflichtet, ihre Information weiterzugeben“, so Wolfslast.

Im Film sucht die Schwester nochmals das Gespräch mit dem Pati- enten, um ihn zu bewegen, die Wahr- heit zu sagen, aber das Ende (und die Schuldfrage) bleibt für den Zuschau- er offen. Fortsetzung folgt – auch für die zertifizierte Fortbildungsveran- staltung, denn Diskussionsstoff bie- ten die zwölf Staffeln à 22 Folgen der Serie noch reichlich (www.medizin ethik-frankfurt.de/programm.htm).I Heike E. Krüger-Brand

K

liniken im Aufstand, Ärzte auf der Straße oder auf dem Weg ins Ausland, Krankenkassenbeschäftigte im Warnstreik: Es herrscht Unruhe im deut- schen Gesundheitswesen – und auch die Politik findet im Widerstreit von Not- wendigkeiten und Erwartungen keine nachhaltige und einvernehmliche Lö- sung. Aber braucht die Ärzteschaft im- mer nur Rezepte, auf die sie dann nur noch eher hilflos reagieren kann? Unab-

hängig von politischen Vorgaben und Refinanzierungsaspekten hat sich das

„Kardiologische Kompetenznetz Köln (KKK)“ etabliert, ein gemeinnütziger Ver- ein, dem mittlerweile neben dem Herz- zentrum der Universität zu Köln ein- schließlich der Kinderkardiologie zahl- reiche kardiologische Praxen sowie sta- tionäre und ambulante Rehabilitations- einrichtungen angehören.

Ziel des Netzwerkes ist es, Patienten eine „integrierte“ Versorgung im eigent- lichen Sinne, das heißt ohne die häufi- gen Probleme an den Schnittstellen zwi- schen ambulanter und stationärer Be- treuung, zu bieten. Für Patienten bedeu- tet dies, dass die notwendige Behand- lung von der Diagnosestellung über den gegebenenfalls erforderlichen operati- ven Eingriff bis hin zu Wiedereingliede- rungsmaßnahmen und die weiter- führende ambulante Betreuung „aus ei- nem Guss“ erfolgt: Die Wartezeiten sind kurz, Doppeluntersuchungen werden vermieden, und alle Behandlungsschrit- te erfolgen – bis auf die stationären Re- habilitationsmaßnahmen – in bekannten Kölner Kliniken und Praxen. Der für die Gesamtbehandlung notwendige Infor- mationsfluss ist aufgrund adäquater IT-Lösungen zeitnah und lückenlos.

Gleichzeitig ist innerhalb des kardiologi- schen Kompetenznetzes durch eine be- gleitende Qualitätssicherung gewährleis-

tet, dass alle diagnostischen und thera- peutischen Schritte auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien-Empfehlungen kardiologischer Fachgesellschaften durchgeführt werden.

Zentraler Bestandteil des KKK-Kon- zeptes ist die enge Kooperation mit den Hausärzten und den wohnbezirksnahen Krankenhäusern der Regelversorgung.

Diese stellt die lückenlose Betreuung und Behandlung auch und gerade von

Patienten mit chronischen Erkrankun- gen sicher, die in sogenannten Disease-Management-Programmen eingeschrieben sind. Gefördert wird die enge Vernetzung der unterschiedlichen medizinischen Versorgungsebenen durch regelmäßige Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen inklusive Qualitätszirkeln, die vom Kardiologi- schen Kompetenznetz Köln in enger Zusammenarbeit mit dem Herzzentrum der Universität zu Köln angeboten wer- den. Damit hat die Realität des Modells die noch 2004 im Deutschen Ärzteblatt formulierte Befürchtung überholt, Hausärzte und niedergelassene Kardiolo- gen säßen im Kölner Integrationsmodell

„nicht mit im Boot“ (siehe dazu DÄ, Heft 19/2004, Seite eins, „KV außen vor“).

Entstanden ist vielmehr ein aus- schließlich von Ärzten aller Behand- lungsebenen konturiertes Versorgungs- netz, das – auch wenn das Kardiologi- sche Kompetenznetz Köln ideale Umset- zungsmöglichkeiten für derzeit politisch favorisierte Konzepte bietet – die primä- re, auf die Versorgungsoptimierung aus- gerichtete Eigenständigkeit betont.

Die Unabhängigkeit des Konzeptes kommt auch in der Tatsache zum Aus- druck, dass sich das KKK selbst finanziert und das Vereinsstatut Querfinanzierungen aus der industriellen beziehungsweise Verbandsebene bewusst ausschließt. I

KOMMENTAR

Prof. Dr. med. Erland Erdmann

INTEGRIERTE VERSORGUNG

Es geht auch anders

Foto:privat

Referenzen

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