• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Integrierte Versorgung: Bundesknappschaft als Vorreiter" (18.04.2003)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Integrierte Versorgung: Bundesknappschaft als Vorreiter" (18.04.2003)"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

N

och unter Bundesgesundheitsmi- nisterin Andrea Fischer wurde die integrierte Versorgung im Rah- men des „Gesundheitsreformgesetzes 2000“ als eine Möglichkeit angesehen, die Schnittstellenproblematik zwischen ambulantem und stationärem Sektor zu lösen.Auch Bundesgesundheitsministe- rin Ulla Schmidt sieht in der flächen- deckenden integrierten Versorgung die Lösung als ein Kernstück der Reform 2003. Doch der „Selbstläufer“ integrier- te Versorgung lahmt; er hat sich bisher nicht als Reformperspektive für das Gesundheitswesen erwiesen.

Aber von vielen kaum beachtet hat die Bundesknappschaft bereits vor die- sem Gesetzesvorhaben 1998 damit be- gonnen, ein integriertes Netz aufzubau- en. Diejenigen, denen dieses Projekt unbekannt ist, unterstellen, dass die Bundesknappschaft als eine gesetzliche Krankenkasse von Bergleuten ein

„Auslaufmodell“ sei. Dies ist aber ein Trugschluss, denn die Bundesknapp- schaft ist mit der Einführung der inte- grierten Versorgung Vorreiter. Dieses moderne Konzept soll auch für weitere Versichertengruppen geöffnet werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Bun- desknappschaft großen Zulauf bekom- men wird.

Das Projekt „Integriertes Versor- gungsmodell Prosper“ der Bundes- knappschaft scheint viele unüberwind- bare Hürden – woran manche Netze gescheitert sind – problemlos ge- nommen zu haben. Worin liegen die Ursachen?

Die Bundesknappschaft mit Haupt- sitz in Bochum ist ein aus verschieden- sten „Bausteinen“ zusammengesetztes komplexes System. Ein Baustein stellt die Krankenversicherung dar, die rund 1,4 Millionen Versicherte, davon 28 Pro-

zent Pflichtversicherte und 72 Prozent Rentner, zählt. Die Rentenversiche- rung umfasst rund eine Million Versi- cherte und eine Million Rentner, wobei 55 Prozent Versicherten- und 45 Pro- zent Hinterbliebenenrenten ausgezahlt werden. Darüber hinaus unterhält die Bundesknappschaft als Krankenhaus- träger sieben Krankenhäuser, und zwar in Bottrop, Gelsenkirchen-Buer, Reck- linghausen, Dortmund, Bochum-Lan- gendreer, Sulzbach und Püttlingen.

Ferner ist sie an den Kliniken Essen- Mitte, Badenberg, Saarland-Heilstät- ten-GmbH sowie an den Kliniken Weil- heim-Schongau beteiligt. Die Kranken- häuser halten rund 6 000 Betten vor. Im eigenen sozialmedizinischen Dienst sind circa 180 Ärzte an 25 Standorten tätig. Außerdem betreibt die Knapp- schaft fünf Rehabilitationskliniken mit rund 800 Betten. Neue Rehabilitations- kliniken werden in der unmittelbaren Nähe der Akutkrankenhäuser wohn- ortnah gebaut. Die Bundesknappschaft versichert etwa 2,4 Millionen Personen;

sie verfügt über ein Haushaltsvolumen von circa 20 Milliarden Euro.

Eine weitere Besonderheit des Knappschaftssystems ist, dass die Knappschaft einerseits die Aufgabe ei- ner Krankenkasse, andererseits ge- meinsam mit dem Verband der Knapp- schaftsärzte die Funktionen einer Kas- senärztlichen Vereinigung einnimmt.

Die Zusammenarbeit dieser Akteure hat sich als vertrauensvoll und kon- struktiv erwiesen. Dabei führt die Knappschaft mit dem Bundesverband der Knappschaftsärzte, der die nieder- gelassenen Knappschaftsärzte vertritt, Verhandlungen im Hinblick auf Rah- menvereinbarungen sowie Einzel- und Honorarverträge durch.Weitere Aufga- ben des Bundesverbandes sind nicht

nur, den Sicherstellungsauftrag zu er- füllen, sondern auch die berufspoliti- schen Interessen der Knappschaftsärzte gegenüber der knappschaftlichen Kran- kenversicherung zu vertreten. Von die- sen rund 1 400 Ärzten sind 15 Prozent Zahnärzte und 85 Prozent Allgemein-/

Fachärzte als Knappschaftsärzte in der ambulanten Versorgung tätig. Von allen Knappschaftsärzten sind 646 Allge- meinärzte/Internisten/Kinderärzte, 141 Augenärzte, 107 HNO-Ärzte sowie 73 Gynäkologen. Darüber hinaus sind un- ter den Knappschaftsärzten auch Haut- ärzte, Orthopäden, Urologen, Nerven- ärzte und Ärzte anderer Fachgebiete, die ihrerseits im Verband der Knapp- schaftsärzte organisiert sind.

Besonderheiten der Knappschaft

Die Bundesknappschaft hat viele Pro- bleme zu lösen. Die Versicherten der Bundesknappschaft stammen überwie- gend aus dem Steinkohlebergbau. Dies bedeutet, dass aufgrund der Verminde- rung der Kohleförderung und Schlie- ßung der Zechen die Mitgliederzahl deutlich sinkt. Eine weitere Besonder- heit ist, dass der Altersdurchschnitt der Krankenversicherten zurzeit 59,1 Jahre beträgt. Damit sind die Knappschafts- versicherten im Durchschnitt 18 Jahre älter als die Versicherten in der gesam- ten Gesetzlichen Krankenversicherung.

Darüber hinaus ist der Anteil der Versi- cherten, die an Herz-Kreislauf-Erkran- kungen sowie an bösartigen Neubildun- gen leiden, überproportional höher als im Gesamtdurchschnitt der Gesetzli- chen Krankenversicherung.

Aufgrund der Ausgangslage lastet auf der Bundesknappschaft ein beson-

Integrierte Versorgung

Bundesknappschaft als Vorreiter

Das Knappschaftsmodell lässt sich nicht 1 zu 1 in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung übertragen.

Annegret Schoeller

(2)

ders großer Druck, effizient zu arbeiten.

Um mit ihrer traditionellen Rolle zu- kunftsfähig und auch attraktiv für neue Versichertengruppen zu sein, beauf- tragte die Bundesknappschaft die Un- ternehmensberatung McKinsey, eine Untersuchung des Gesundheitssystems durchzuführen. McKinsey stellte Ineffi- zienzen im Gesundheitssystem fest, bei denen jedoch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit eröffnen würden, im- merhin zehn bis 23 Prozent der Kosten zu sparen. Geeignete Maßnahmen wären die Verringerung der Zahl von Krankenhauseinweisungen, der zentra- le Einkauf von Medikamentenkontin- genten und ein veränderter Medika- menteneinsatz, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie bessere Kommunikationsstrukturen zwischen den Leistungserbringern.

Integriertes Netzwerk

Diese Analyse bewog die Organisation des Netzwerkes der Bundesknapp- schaft, ein integriertes Netzwerk zu ent- wickeln. Die Bundesknappschaft grün- dete in Zusammenarbeit mit den Knappschaftsärzten am 1. Oktober 1999 das „Integrierte Versorgungsmo- dell ‚Prosper‘ Bottrop“. Das Netz ist wie folgt organisiert (Grafik):

Knappschaftsärzte aus einer Region schließen sich zu einem Netz um ein re- giebetriebenes Knappschaftskranken- haus zusammen. Die Krankenversiche- rung ist nicht am Honorarverteilungs- maßstab der regionalen Kassenärztli- chen Vereinigungen beteiligt, sondern verwaltet ihr eigenes Budget, wobei sie Kostenentwicklungen zulässt. Die Ar- beitsebene dieses Netzwerks stellt für Ärzte die Netzwerkkonferenz dar. Mit- glieder dieser Konferenz sind Vertreter der im ambulanten Sektor tätigen Netzärzte des Bundesverbandes der Knappschaftsärzte sowie Chefärzte als Repräsentanten der Knappschaftskran- kenhäuser. Sie bilden Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel, in denen Behand- lungsleitlinien und Therapiekonzepte sektorübergreifend erarbeitet und wei- terentwickelt sowie Behandlungsfälle beraten werden. Die Teilnahme an die- sen Qualitätszirkeln wird den Ärzten mit 150 Euro honoriert. Die Netzkonfe- renz, die Krankenhäuser und die Bun- desknappschaft entsenden ihre Vertre- ter in ein übergeordnetes Lenkungsgre- mium, den Netzvorstand, dessen Hauptaufgabe es ist, das Netzgesche- hen zu fördern. Die Versicherten der Region werden durch Befragung in das Netz eingeschlossen; rund 7 800 haben sich bisher in Bottrop angemeldet. Weil zur Unterstützung, Vermittlung und

Koordinierung der Netzaktivitäten ein Netzmanagement erforderlich ist, hat die Bundesknappschaft eine sechsköp- fige Koordinierungsstelle, ausgestattet mit einem Budget von 18 Millionen Eu- ro, gegründet. Zur verbesserten Vernet- zung wurden den Ärzten EDV-Systeme zur Verfügung gestellt, und die erste sektorenübergreifende elektronische Patientenakte in Deutschland wurde eingeführt, die aber technisch noch nicht – wie gewünscht – funktioniert.

Diese Akte, die mit dem Innovations- preis im Wettbewerb „Telematik im Ge- sundheitswesen“ ausgezeichnet wurde, ist intranetbasiert und sorgt für Trans- parenz für alle, die am medizinischen Prozess beteiligt sind.

Zur Bestimmung der Wirtschaftlich- keit des Netzes werden zunächst zwei Gruppen gebildet – die Netz- und die Referenzgruppe – und dann deren Ge- samtkosten gegenübergestellt. Im er- sten Jahr kam es zu Kosteneinsparun- gen von 1,5 Millionen DM und einer Verweildauerreduzierung um 2,9 Tage im Vergleich zum Jahr 2000. Dieser Trend hält bis heute an. Das Vorgehen zur Erfolgsmessung wurde von Prof. Dr.

rer. pol. Eckard Knappe, Inhaber eines Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, Universität Trier, durchgeführt.

Die Gewinnausschüttung hat das Bundesversicherungsamt genehmigt.

Mit der Ersparnis werden zunächst die Kosten des Netzwerk-Managements gedeckt. Der Versicherte wird über eine Bonusregelung in Form von Sachgü- tern, wie mit Blutdruckmessgeräten,

„belohnt“. Es erfolgt eine direkte auf- wandbasierte Entschädigung für die Netzärzte, wobei Rücklagen für den Ausbau einer EDV-Netzinfrastruktur gebildet werden. Ein Gewinnanteil ist auch für die Bundesknappschaft vorge- sehen, der als Aufwandsentschädigung an die Krankenhäuser weitergereicht wird.

Vorteile für Systembeteiligte

Die dreijährige Testphase zeigt, dass alle Beteiligten von den Vorteilen des Systems profitieren können:

1. der Versicherte, weil er definierte Ansprechpartner hat und für ihn eine reibungslose interdisziplinäre Versor-

Organisationsstruktur des „Integrierten

Versorgungsmodells Prosper“ der Bundesknappschaft

Unterstützung und Vermittlung zwischen Beteiligten durch Netzwerkkoordinator notwendig

Quelle: Bundesknappschaft/überarbeitet von Dr. Annegret Schöller

Grafik

(3)

gung im Netz gewährleistet ist. Zusätzli- che Serviceleistungen, wie zum Beispiel eine Telefon-Hotline bei gesundheitli- chen Fragen und Beschwerden, werden angeboten. Aufgrund des effektiven Wirtschaftens verringert sich der Bei- tragssatz auf zurzeit 12,9 Prozent.

2. Die Knappschaftsärzte profitieren von dem System, weil Gestaltungsmög- lichkeiten, insbesondere im Rahmen der Selbstverwaltung im Netzvorstand und in der Netzkonferenz, gegeben werden. Aufgrund des Einsatzes in Qualitätszirkeln kommt es zu einer Qualitätssteigerung und Verbesserung von Arbeitsabläufen. Durch die Auf- nahme eines verbindenden EDV-Sy- stems, das vom Träger zur Verfügung gestellt wird, wird der Transfer von Pati- entendaten beschleunigt.

3. Für das Krankenhaus ist das Netz insofern attraktiv, als dadurch die Bele- gung infolge der starken Bindung von Einweisern an das Krankenhaus sicher- gestellt wird. Darüber hinaus ist es an Netzeinsparungen beteiligt. Das Kran- kenhaus kann sich auf seine Kernkom- petenzen konzentrieren, weil Service- leistungen durch das Netz getragen werden.

4. Für die Bundesknappschaft be- deutet ein gut funktionierendes Netz einen erheblichen Imagegewinn, der bewirkt, dass auch Versicherte außer- halb des Bergbaus aufgenommen wer- den können. Die Realisierung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen bewirkt eine Entlastung bei den Ausgaben für die Gesundheitssicherung. Darüber er- schließen sich neue Geschäftsfelder für

die Bundesknappschaft, wie die Ein- richtung von Kurzzeitpflegediensten, die gewährleisten sollen, dass die frühzeitig aus dem Krankenhaus Ent- lassenen, die noch kurzfristig gepflegt werden müssen, diese Pflege auch er- halten.

Die Ergebnisqualität wird durch halbjährliche Befragungen der Versi- cherten im Netz geprüft. Die Umfrage zeigt, dass die Patienten sehr zufrieden sind und dass dem Netz die Treue ge- halten wird. Im Hinblick auf diesen Er- folg entschloss sich die Bundesknapp- schaft, weitere integrierte Versorgungs- netze einzuführen: ab April 2001 im Saarland und ab 1. Oktober 2002 in Recklinghausen. Insgesamt werden derzeit 25 000 bis 30 000 Versicherte im

Netz versorgt.

Die Knappschaft hat einerseits die Funktion einer Krankenkasse, anderer- seits wirkt sie mit dem Bundesverband der Knappschaftsärzte bei der Honorar- gestaltung, der Honorarverteilung und im Zulassungswesen zusammen.

DÄ:Herr Dr. Oesingmann, Sie führen als Vorsitzender des Bundesverbandes der Knappschaftsärzte Honorarverhandlungen mit der knappschaftlichen Krankenversicherung.

Sind Sie mit der Honorarpolitik der knapp- schaftlichen Krankenversicherung zufrieden?

Oesingmann:„Zufrieden“ wäre in der Zeit gesetzlich verordneter Budgetierung zu viel gesagt. Die Spielräume sind sehr eng. Das Bundesversicherungsamt muss Vereinbarun- gen zustimmen. Allerdings darf der Umgang miteinander als positiv bezeichnet werden, ein Ausdruck des seit mehr als 50 Jahren gepräg- ten Vertrauensverhältnisses.

DÄ: Wer übernimmt die Budgetverant- wortung für das Netz?

Oesingmann:Die Netzärzte werden aus der knappschaftlichen Gesamtvergütung be- zahlt, eine eigene Budgetverantwortung gibt es nicht. Aus den Einsparungen werden den Ärzten für ihre Mehrarbeit Aufwandsentschä- digungen gezahlt.

DÄ:Wie ist die Situation der Knapp- schaftsärzte innerhalb und außerhalb der inte- grierten Versorgung?

Oesingmann: Es gibt keine Unterschei- dungen zwischen den Knappschaftsärzten, al- lerdings gehen Netzärzte besondere Verpflich- tungen ein.Auch zu den niedergelassenen Ver- tragsärzten soll keine Konkurrenz um Patien- ten aufgebaut werden. Alle Beteiligten, auch die Patienten, nehmen freiwillig teil.

DÄ:Wie funktioniert die Zusammenarbeit der Beteiligten?

Oesingmann:Diese hat sich unter Netz- bedingungen deutlich verbessert. Anfangs- schwierigkeiten konnten schnell beseitigt werden. Erkenntnisse aus dem Netz lassen sich gut auf andere Bereiche übertragen.

DÄ:Haben die Knappschaftsärzte im inte- grierten Netz ausreichend Gestaltungsspiel- raum? Wie bewerten Sie das „Integrierte Ver- sorgungsmodell Prosper“?

Oesingmann:Es wurde schnell erkannt, dass Gestaltungsspielraum sein muss. Netz- arbeit erfordert gegenseitige Rücksichtnah- me. Ärzte in freier Praxis müssen als Frei- berufler anerkannt und behandelt werden.

Netzärzte können vielfach Einfluss nehmen (zum Beispiel Teilnahme an Arzneimittel- kommission der Krankenhäuser, gemeinsa- mer Netzvorstand). Die Netzzufriedenheit ist bei Patienten, Ärzten und Verwaltung hoch.

Das Modell „Prosper“ verdient hohe Aner- kennung.

DÄ:Damit Zielvereinbarungen verhaltens- steuernd wirken können, bedarf es zusätzlich strukturiert und datenbasiert arbeitender Qualitätszirkel als zentrales Personalentwick- lungsinstrument eines Netzes. Sind solche Strukturen im Netz vorhanden?

Oesingmann:Zielvereinbarungen in dif- ferenzierter Form existieren bisher nicht, abge- sehen von allgemeinen Verhaltensregeln. Die Netzsteuerung mithilfe der EDV ist ein techni- sches Problem. Die Einrichtungen von Qua- litätszirkeln und die Erarbeitung von Therapie- empfehlungen, zugeschnitten auf die Bedürf- nisse von Knappschaftspatienten, spielen eine große Rolle. Zentrale Regulierungsvorgaben sind nicht gewollt.

Für alle Beteiligten stehen eine Verbesse- rung der Versorgung, vertrauensvoller Um- gang miteinander, ambulant wie stationär, Verbesserung der Informationsflüsse sowie Zufriedenheit der Patienten im Vordergrund.

DÄ-Fragen: Dr. rer. pol. Harald Clade Nachgefragt

Fragen des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) an Dr. med. Ulrich Oesingmann, Facharzt für Allgemeinmedizin in Dortmund, 1. Vorsit- zenden des Bundesverbandes der Knapp- schaftsärzte e.V. Foto: Georg Lopata

(4)

D

ie systematische Evaluation medi- zinischer Diagnose- und Therapie- verfahren, beispielsweise durch die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen (7, 8) oder den Medizi- nischen Dienst der Krankenkassen, be- trifft häufig strittige Therapien. Der For- derung, die Wirksamkeit einer Therapie durch klinische Studien nachzuweisen, halten Befürworter und Anwender sol- cher Therapien häufig entgegen, ein Stu- diennachweis sei nicht möglich oder ethisch nicht vertretbar: Es handele sich um seltene Erkrankungen, sodass eine adäquate Stichprobenbildung unmög- lich sei, oder der Charakter der Erkran- kung lasse nur eine individuelle, eigens auf den Patienten zugeschnittene, nicht standardisierbare Behandlung zu.

Zur Definition einer „seltenen Er- krankung“ sind je nach Verlauf un- terschiedliche Kennzahlen geeignet.

Während bei chronischen Erkrankun- gen die Prävalenz die Bedeutung eines Leidens für die Gesundheit der Bevöl- kerung und den Ressourcenverbrauch gut charakterisiert, ist für potenziell heilbare Erkrankungen mit relativ kurzem Verlauf oder aber Erkrankun- gen mit infauster Prognose und fou- droyantem Verlauf die Inzidenz aussa- gekräftiger. So verkürzt das bei Diagno- sestellung metastasierte Pankreaskarzi- nom die Lebenserwartung so drama- tisch, dass die Punkt- und selbst die Le- benszeitprävalenz unter die kumulative Inzidenzrate sinken können; ihre Anga- be allein führt hier dazu, die Größen- ordnung des Problems zu unterschät- zen. Hinzu kommt, dass beispielsweise bei onkologischen Erkrankungen die Intensität der Behandlung nicht gleich- mäßig über die Zeit verteilt ist. Sie kon- zentriert sich auf die Zeit nach der Dia- gnosestellung und unmittelbar vor dem Tod. Die Prävalenz bildet daher in die- sen Fällen auch den ökonomischen Auf-

wand schlecht ab. Für überlebende Tu- morpatienten schließlich kann die Fra- ge, ab welchem Zeitpunkt bei ihnen die Krankheit nicht mehr vorliegt, letztlich nur willkürlich beantwortet werden.

Für solche Erkrankungen ist daher die Inzidenz die geeignetere Kennziffer.

Die Definition der „seltenen Erkran- kung“ im Kontext der so genannten

„Orphan-Drug“-Diskussion erfolgt nur anhand der Prävalenz. Die Europäische Union bezeichnet eine Erkrankung als selten, wenn weniger als 50 von 100 000 Personen daran leiden (23). Die Ge- setzgebung der USA setzt die Grenze bei rund 70 von 100 000 (21). Ziel ist es, durch finanzielle Förderung, Gebüh- renbefreiung, wissenschaftliche Unter- stützung und Marktexklusivität wirt- schaftliche Anreize für die Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Leiden zu setzen. Eine Abmilderung der methodi- schen Anforderungen an den Wirksam- keitsnachweis durch klinische Studien ist damit jedoch grundsätzlich nicht ver- bunden.

Orphan drugs: Anforderungen bleiben die gleichen

Für den Bereich der Onkologie sollte dagegen die Inzidenz zugrunde gelegt werden, vor allem weil eine kurative Behandlungsoption überwiegend nur zu Beginn der Behandlung zur Verfü- gung steht. Bei einer angenommenen Grenze der jährlichen Inzidenzrate von 50/100 000 wären lediglich Lungen-, Mamma- und Prostatakarzinome sowie kolorektale Karzinome keine seltenen Erkrankungen im Sinne dieser Definiti- on. Dennoch sind insbesondere auch bei seltenen Erkrankungen Therapie- studien notwendig und machbar.

Wie sieht es nun in der deutschen Forschungs- und Versorgungsrealität Gewichtiger Faktor für den Erfolg

des „Integrierten Versorgungsmodells

‚Prosper‘“ ist vor allem die besondere komplexe Struktur der Bundesknapp- schaft. Sie ist gleichzeitig Versiche- rungs- und Krankenhausträger und ver- fügt über ein nicht gedeckeltes sektor- übergreifendes Budget. Darüber hinaus sorgt eine gute Kommunikation und Verständigung zwischen den unter- schiedlichen Akteuren des Netzes in der Netzkonferenz und in den Qua- litätszirkeln für reibungslose Abläufe.

Außerdem ist innerhalb des Netzwer- kes das Konflikt- und Konkurrenzpo- tenzial relativ gering. Diese Struktur ist beispielgebend, aber wegen der Beson- derheit der Struktur nicht im Maßstab 1 zu 1, aber doch in Teilen auf andere Netze übertragbar. Es lohnt sich, sich mit diesem Konzept zu befassen.

Krankenkassen sind gefordert

Dass das Netz beispielgebend ist, liegt nicht zuletzt auch daran, dass hier der Krankenversicherungsträger Bundes- knappschaft eine entscheidende Rolle zum Gelingen einer integrierten Ver- sorgung spielt. Die Krankenversiche- rung muss insbesondere auch niederge- lassenen Ärzten eine langfristige Per- spektive für die Entwicklung integrier- ter Anbietersysteme bieten. Nicht nur die Leistungsanbieter, sondern auch die Krankenkassen müssen bereit und fähig sein, wie die Bundesknappschaft in den Aufbau integrierter Anbietersy- steme zu investieren und Prozesse im Hinblick auf die Personal- und Organi- sationsentwicklung mit anzustoßen und zu gestalten. Die Gesundheitspolitik wäre gut beraten, das unternehmeri- sche Engagement aller Beteiligten zu fördern, indem sie den Initiatoren und Akteuren mehr Gestaltungsmöglich- keiten bietet und adäquate Rahmenbe- dingungen schafft.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1041–1044 [Heft 16]

Anschrift der Verfasserin:

Dr. med. Annegret Schoeller Bundesärztekammer

Herbert-Lewin-Straße 1 50931 Köln

Klinische Studien

„Unmöglich“ gibt es nicht

Therapiestudien sind auch bei seltenen Erkrankungen

notwendig – und durchführbar.

(5)

´TabelleCC´ Übersicht über Therapiestudien bei ausgewählten onkologischen Erkrankungen EntitätInzidenzrate*Neuerkrankungen/ Mortalitätsrate*Todesfälle/Erfassungs-Aktive Studiengruppen Jahr**Jahr**grad circa(Stand Februar 2003) Morbus Hodgkin2,25–2,711840–22140,44–0,72364–58813%Deutsche Hodgkin Lymphom Studiengruppe (DHSG),Köln. 6000 Patienten seit 1978,derzeit 750 (40% der Neuerkrankungen) jährlich Akute Myeloische Leukämie3,5929362,441998> 6%Deutsche AML-Studiengruppe (Acute Myeloid Leukemia Cooperative Group),Münster. 3500 Patienten seit 1981.Erfassungsrate in Studien aufgrund der Vielzahl der Gruppen schwierig anzugeben,sicher aber über 6%,für die Gruppe der 15- bis 60-Jährigen über 10%. Im Rahmen des Kompetenznetzes Leukämie jetzt Vernetzung über einen gemeinsamen Standardarm:Kooperative AML-96 Studiengruppe der SHG (AML-96),AML-HD Studiengruppe (AML-HD),Ostdeutsche Studiengruppe für Hämatologie und Onkologie (AML-OSHO), AML-SHG Studiengruppe (AML-SHG) Akute Lymphatische Leukämie1,5112370,5242822%GMALL Studiengruppe,Frankfurt:Über 3500 Patienten seit 1981,über 200 neue Patienten pro Jahr Chronische Myeloische Leukämie1,6813700,836788%Deutsche CML-Studiengruppe,Mannheim:2544 Patienten seit 1983 Hodentumoren5,08–11,802034–47200,27–070106–2807%Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Hodentumore Deutschland (Initial im Rahmen der Krebsgesellschaft mit den Gruppen AIO,AUO,ARO;später Hinzutreten der Fachgesellschaften) Seit 1989 über 3000 Patienten in Studien eingeschlossen,circa 200 neue Patienten/Jahr. Uvea-Melanom 0,79–0,95647–7760,10–0,1581–12535%The Collaborative Ocular Melanoma Study (USA):Im Zeitraum 1986 bis 1998 insgesamt (bzw.„Eye and Orbit“,„Auge“)8712 Patienten für die Studie im Screening;eingeschlossen:Brachytherapie 1986–19981317 Patienten; Präoperative Bestrahlung 1986–19941003 Patienten. Pädiatrische Tumorerkrankungen#Erfassungsgrad in Studien und Patientenzahlen beziehen sich auf den Zeitraum 1980–2001 Alle Malignome 14,818812,936984,1%31080 Patienten Akute Lymphatische Leukämie4,151797,7%9057 Patienten,Studien:ALL-BFM 2000,COALL-06-97,ALL-REZ BFM 96 Neuroblastome1,618694,5%2593 Patienten,Studien:NB 97,HIT-2000 Astrozytome1,417760,5%2496 Patienten,Studien:HIT-LGG,HIT-GBM-C Non-Hodgkin-Lymphome1,114793,9%2225 Patienten,Studien:NHL-BFM-95 PNET0,911574,7%1575 Patienten,Studien:HIT-2000,HIT-REZ Nephroblastome0,911482,5%1957 Patienten,Studien:SIOP 2002 Akute Myeloische Leukämie0,810596,2%1659 Patienten,Studien:AML-BFM-98,AML-REZ-2001/0: Morbus Hodgkin0,710296,9%1588 Patienten,Studien:HD 2002 (in Planung) Rhabdomyosarkome0,78693,7%1226 Patienten,Studien:CWS-96 Keimzelltumoren0,67389,8%1060 Patienten,Studien:MAKEI 96,MAHO 98,SIOP CNS GCT Osteosarkome0,44893,2%841 Patienten,Studien:COSS 96 Ependymome0,44758,5%648 Patienten,Studien:HIT-2000 Ewing-Sarkome0,34395,2%688 Patienten,Studien:EURO-E.W.I.N.G.99 Lebertumoren0,22467,9%315 Patienten,Studien:HB 94 #Deutsches Kinderkrebsregister.Bei den einzelnen Indikationen jeweils die höchste Inzidenz des Zeitraums 1990–2000 angegeben.Mortalitätsrate bezieht sich auf den Zeitraum 1980–1996. Inzidenzraten bei pädiatrischen Malignomen beziehen sich nur auf die Population von 0–14 Jahren. *n/(100000 × Jahr);angegeben ist der Range der Angaben der drei epidemiologischen Tumorregister (AML,ALL und CML nur SEER-Daten vorhanden) SEER (Surveillance,Epidemiology,and End Results Program,NCI,NIH,USA):11 Registries,Inzidenzen 1995–1999,age adjusted 2000 US Standard Population,Mortalität 1994–1998 Tumorregister München:Inzidenz und Mortalität 1998,BRD-Standard Tumorregister Saarland:Inzidenz und Mortalität 1992/93 **bezogen auf 81,8 Mio.Einwohner,Hodentumoren bezogen auf 40,0 Mio.männliche Einwohner

(6)

aus? Bei den Studien zu seltenen onko- logischen Erkrankungen der letzten Jahre handelt es sich oft um multizentri- sche, meist randomisierte klinische Stu- dien von hohem methodischem Niveau, häufig durch öffentliche Forschungsgel- der gefördert. Die Auflistung aktueller Studien in der Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen orientierenden Über- blick verschaffen (10, 17–20, 22). Diese Studien belegen, dass für sehr selte- ne Erkrankungen Forschungsverbünde sinnvoll und realisierbar sind. Dadurch können betroffene Patienten auch dann in Studien aufgenommen und Therapie- strategien überprüft werden, wenn in den einzelnen Zentren nur wenige Fälle diagnostiziert werden.

Eine numerische Fallzahl-Grenze für die Durchführbarkeit einer Therapie- studie ist schwer festzulegen. Wie aus der Tabelle hervorgeht, kann selbst bei Erkrankungen wie zum Beispiel dem Ewing-Sarkom mit jährlich nur rund 40 Neuerkrankungen und circa 25 To- desfällen pro Jahr in Deutschland eine methodisch anspruchsvolle, wissen- schaftlich valide Therapieevaluation durchgeführt werden. In multizentri- schen Gruppen sind pädiatrisch-onko- logische Studien mit Erfassungsraten bis weit über 90 Prozent der Erkrank- ten berichtet worden (25). Beim Hodg- kin-Lymphom des Erwachsenen er- reicht die erfolgreichste Studiengruppe einen zwar niedrigeren, aber immer noch vollauf zufrieden stellenden Er- fassungsgrad von aktuell 40 Prozent.

Klinisch relevanter Nutzen

Die häufig über mehr als 20 Jahre hin- weg erarbeiteten Ergebnisse dieser Stu- diengruppen haben international er- hebliche Beachtung gefunden, die Be- handlung der Erkrankungen maßgeb- lich verbessert und therapeutische Standards begründet (25). Als beispiel- haft können hier die weltweit aner- kannte Studie der Deutschen Hodgkin- Lymphom-Studiengruppe (4, 15) oder für den Bereich der pädiatrischen On- kologie die europaweit angelegte Ewing-Sarkom-Studie (1, 9, 12) gelten.

Dass auch bei extrem seltenen Erkran- kungen durch konsequente Erfassung

und Auswertung ein klinisch relevanter Nutzen erzielt werden kann, zeigt bei- spielhaft die Untersuchung pädiatri- scher Keimstrangtumoren im Rahmen der MAKEI-Studie (5, 6, 13, 14) (54 Fäl- le in 20 Jahren): Hier konnte bewiesen werden, dass die intraoperative Eröff- nung des Tumors – anders als bei Spon- tanruptur – entgegen bisheriger Mei- nung nicht mit einer schlechteren Pro- gnose einhergeht (2).

Umdenken erforderlich

In den USA und europäischen Ländern – insbesondere im angelsächsischen Raum, in den Niederlanden und Skan- dinavien – ist die Notwendigkeit der sy- stematischen Evaluation medizinischer Fragestellungen durch klinische Studi- en in der Fachöffentlichkeit ohne Ein- schränkungen akzeptiert. Von den Er- gebnissen solcher Diagnostik- und The- rapiestudien profitieren auch deutsche Patienten und die sie behandelnden Ärzte.

Wie die Erfahrung im Bundesaus- schuss der Ärzte und Krankenkassen bei der Bewertung von Therapiever- fahren seltener Erkrankungen zeigt, ist hierzulande teilweise ein Umdenken, teilweise eine höhere Akzeptanz erfor- derlich: Nur ein durch kontrollierte klinische Studien abgesicherter Wirk- samkeitsnachweis ermöglicht es Pati- enten und Ärzten, Therapieoptionen im Sinne des allgemein anerkannten Stands der medizinischen Erkenntnis- se unter Berücksichtigung des medi- zinischen Fortschritts nach § 2 Abs. 1 SGB V zu bewerten. Grundsätzlich können auch nur wissenschaftlich abgesicherte Therapieverfahren einen Leistungsanspruch gegenüber den Krankenkassen begründen. Gerade bei schweren, potenziell lebensbedrohli- chen, aber seltenen Erkrankungen müssen neue Therapien möglichst im Rahmen großer multizentrischer Studi- en und in klinischen Krebsregistern evaluiert werden, da nur so ein Beweis der Wirksamkeit einer Therapie mög- lich ist. Je nach kurativer oder palliati- ver Fragestellung können zwar die me- thodischen Anforderungen an einen Wirksamkeitsnachweis unterschiedlich ausfallen. Der individuelle Heilver-

such, mag er auch erfolgreich sein, trägt im Gegensatz zu einer methodisch ein- wandfreien Studie jedoch nicht zum Erkenntnisgewinn bei.

Öffentliche Förderung hat bisher den Aufbau entsprechender Studien- gruppen ermöglicht. Auch in der Zu- kunft werden solche Initiativen, die nicht auf wirtschaftliches Interesse der Industrie hoffen können, nicht ohne öf- fentliche Gelder zu finanzieren sein.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (16) und die Deutsche Krebshilfe (3) haben hier in der Vergan- genheit wesentliche Beiträge zur Ver- besserung der Situation der Betroffe- nen geleistet. In Ländern wie Großbri- tannien oder den USA tragen auch der National Health Service oder Kranken- versicherungen wesentlich zur finanzi- ellen Förderung von Therapieevaluati- onsstudien und Studien zur Versor- gungsforschung bei.

Schutz der Patienten

Die hier am Beispiel der Onkologie dargestellten Überlegungen lassen sich für alle schweren seltenen Erkrankun- gen verallgemeinern: Die Seltenheit einer Erkrankung ist kein Argument gegen eine Behandlung in klinischen Studien. Auch bei seltenen Erkrankun- gen sollten Therapieentscheidungen auf einer gesicherten wissenschaftli- chen Grundlage basieren. Daher sollte gerade auch aus ethischen Überle- gungen zum Schutz der Patienten eine Behandlung, deren Nutzen bisher nicht belegt ist, ausschließlich im Rahmen qualitativ hochwertiger klinischer Stu- dien durchgeführt werden (24, 11).

Dies ist, wie die Beispiele zeigen, unter entsprechenden Rahmenbedingungen möglich.

Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literatur- verzeichnis, das im Internet unter www.aerzteblatt.de/

lit1603 abrufbar ist.

Dr. med. Klaus-Peter Thiele Kompetenz Centrum Onkologie

Medinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein Düsseldorf

Dr. med. Paul Rheinberger Dezernat Leistungsevaluation Kassenärztliche Bundesvereinigung Köln

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anamnese, die umfassende prä- operative Aufklärung des Patienten oder eine Sonographie erbringen sie anstelle der Klinik, weshalb ihnen auch eine Honorierung zu- steht.“ Außerdem,

Wenn sich das Aachener Modell bewährt, soll es Vorbildcharakter für Integrationsver- träge auch in anderen Regionen und für andere psychische Erkrankungen haben.. Nicht eingebunden

Zum anderen sehen sie die Gefahr, dass das Geld für die Integrierte Versorgung letztlich in der Regelversorgung fehlen wird..

Mehr Transparenz erhofft sich Hess durch die neue Offenlegungs- pflicht für Sachverständige.. Diese müs- sen künftig mögliche wirtschaftliche In-

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen

Aufgrund der Knappheit an weiblichen Eizellen zum Zweck der künstlichen Befruchtung und gegebenenfalls zur Herstel- lung von Embryonen für For- schungszwecke überlege die

Ähnlich überfordert fühlt sich der- zeit auch mancher Arzt, der gar nicht mehr weiß, wie er einen Patienten zu behandeln hat, weil er oder seine Kli- nik mit jeder Kasse einen

Da dem Kläger keine Institutionser- mächtigung erteilt werden konnte und damit seine Finan- zierung nicht mehr sicherge- stellt war, bat er den beklagten Arzt, eine persönliche