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Archiv "Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die ärztliche Versorgung der bei der Bundesknappschaft Versicherten" (03.06.1983)

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pektrum der Woche

Aufsätze ·Notizen

BEKANNTMACHUNGEN DER KBV

Kassenarztsitze

Schleswig-Holstein

ln Schleswig-Holstein ist die Niederlas- sung und Zulassung eines Arztes für Au- genheilkunde in ltzehoe erwünscht.

ltzehoe, Kreis Steinburg, Arzt für Au- genheilkunde. Nachdem in ltzehoe ein Arzt für Augenheilkunde verstorben ist, stehen für die Versorgung von rund 80 000 Einwohnern im Einzugsgebiet nur zwei Ärzte dieser Fachrichtung zur Ver- fügung. Die Ansiedlung eines dritten Arz- tes für Augenheilkunde ist daher zur Si- cherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung dieses Bereiches dringend er- forderlich. Die Praxisräume des verstor- benen Arztes können ggf. übernommen werden. Im übrigen kann auch die Stadt- verwaltung von ltzehoe bei der Vermitt- lung von Praxis- und Wohnräumen be- hilflich sein. Am Ort sind alle Schulsyste- me vorhanden. Der Notfallbereitschafts- dienst an Wochenenden und gesetzli- chen Feiertagen ist geregelt.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Schleswig-Holstein in Bismarckallee 1-3, Bad Segeberg, Tele- fon 0 45 51/8 92 55 oder 8 92 59.

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Wolfenbüttel, Kinderarzt. ln der Kreis- stadt Welfenbüttel (Einzugsgebiet ca.

86 000 Einwohner) ist eine durch plötzli- chen Tod verwaiste Kinderarztpraxis dringend wieder zu besetzen. Die Praxis kann von einem Nachfolger übernom- men werden. Der Notfalldienst ist gere- gelt. Sämtliche Schulen sind am Ort vor- handen.

.,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Salzgitter, Hautarzt. ln dem Stadtteil Salzgitter-Bad (Einzugsgebiet ca. 40 000 Einwohner) der Großstadt Salzgitter hat der einzige praktizierende Hautarzt aus

persönlichen Gründen seine Kassenpra- xis aufgegeben. Diese Hautarztstelle ist dringend wieder zu besetzen. Die Räum- lichkeiten stehen auf Mietbasis zur Ver- fügung. Beitritt zur Laborgemeinschaft ist möglich. Alle weiterführenden Schu- len sind vorhanden.

.,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen ·Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Braunschweig, An der Petri- kirche 1, 3300 Braunschweig, Postfach 3040, Telefon 05 31/4 40 36.

0

Zwischen der Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum, und der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R., Köln, wird folgende Zu- satzvereinbarung zur Anlage A zum Vertrag über die ärztliche Versor- gung vom 18. Juni 1970 in der Fas- sung vom 2. Juli 1981 geschlossen:

1. Die Vergütungsregelung in der Anlage A gilt bis zum 30. Juni 1983 weiter. 2. Das Fallpauschale Labor für die acht Abrechnungsquartale der Jahre 1983/84 bleibt in der Höhe, auf die jeweiligen Quartale des Jahres 1982 bezogen, un- verändert.

2.1 Derjenige Teil der Gesamtvergütung, der auf ambulante kurative Laborleistun- gen entfällt, wird ab dem 1. Januar 1983 vor der Verteilung an die Ärzte durch die Kassenärztlichen Vereinigungen wie folgt- gekürzt:

Die Punktzahlen der in Anlage 1 aufge- führten sogenannten rationalisierungsfä- higen Laborleistungen des Abschnittes M des BMÄ '78 werden um 30 v. H. ge- senkt. Die Summe der Punkte, die sich aus dieser Kürzung im jeweiligen Ab- rechnungsquartal ergibt, wird mit dem Punktwert Labor multipliziert. Der so er- mittelte Betrag wird von dem Teil der Gesamtvergütung abgezogen, der auf ambulante kurative Laborleistungen ent- fällt.

Der in Abzug gebrachte Betrag wird zur Vergütung der in Anlage 2 aufgeführten Zuschlagsregelung zu den Nrn. 65 und 65 a verwendet. Zur Abrechnung des Zu-

schlages wird vorläufig die Abrech- nungs-Nr. 65 b eingeführt.

Der Punktwert für die Nr. 65 b errechnet sich durch Teilung des aus dem Labor freigesetzten Honorarvolumens durch die Anzahl der Punkte aller nach Nr. 65 b abgerechneten Zuschläge. Übersteigt dabei der Punktwert die Höhe des ver- traglich vereinbarten allgemeinen Punkt- wertes. so stellt letzterer die Höchstgren- ze für die Errechnung der Vergütung nach Nr. 65 b dar. Sollte das aus dem Labor freigesetzte Honorarvolumen in ei- nem Abrechnungsquartal nicht ausge- schöpft werden, hält die jeweilige Kas- senärztliche Vereinigung den verbleiben- den Restbetrag zurück und meldet die- sen der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung. Die Vertragspartner entscheiden über die Verwendung des Restbetrages.

Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird der verbleibende Restbetrag zur Er- höhung des Punktwertes Labor ver- wendet.

2.2 Für den Fall, daß während des ge- nannten Zeitraumes der Zuschlagsrege- lung zur eingehenden Untersuchung sich die Vergütung der Laborleistungen finanziell nicht mehr als tragbar erweist, können die Partner des Vertrages den in 2. 1 genannten. Kürzungsprozentsatz der sogenannten rationalisierungsfähigen Laborleistungen reduzieren.

2.3 Die Ergebnisse der Zuschlagsrege- lung zur eingehenden Untersuchung sind der Kassenärztlichen Bundesver- einigung quartalsweise mitzuteilen. Die- se unterrichtet die Bundesknappschaft Bochum/Köln, den 21. 4. 1983

Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R., Köln

Anlage 1 zur Zusatzvereinbarung zur An- lage A des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung vom 2. 7. 1981 Katalog der rationalisierungsfähigen Lei- stungen

Gebührennummer 3623 3661 3663 3664 3681 3682 3683 3685

3691 [>

86 Heft 22 vom 3. Juni 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES

ARZTEBLATT

Ausgabe A

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze Notizen BEKANNTMACHUNGEN

Gebührennummer (Fortsetzung)

3701 3710 3711 3714 3715 3717 3720 3730 3732 3733 3735 3737 3738 3739 3742

Anlage 2 zur Zusatzvereinbarung zur An- lage A des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung vom 2. 7. 1981 Nr. 65b

Zuschlag zu den Nrn. 65 und 65a für die eingehende Untersuchung von zwei oder mehr Organsystemen 50 Punkte Als Untersuchung eines Organsystems ist beispielsweise zu verstehen:

0

Eingehende Untersuchung der Brust- organe mit Auskultation und Perkussion von Herz und Lungen einschl. Puls- und Blutdruckuntersuchung

0 Eingehende Untersuchung der Bauchorgane mit Palpation (ggf. Auskul- tation und Perkussion), Prüfung der Nie- renlager und Bruchpforten

Eingehende Untersuchung der ge- samten Haut mit Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten

0 Eingehende Untersuchung des Bewe- gungsapparates mit Funktionsprüfung der Wirbelsäule und der großen und/oder kleinen Gelenke, ggf. einschl. Prüfung von Reflexen und Sensibilität

0 Eingehende Untersuchung der weibli- chen Geschlechtsorgane und der Mam- mae durch bimanuelle Untersuchung und Einstellung der Portio, ggf. Digital- untersuchung des Enddarms

Eingehende Untersuchung der Augen mit Inspektion des äußeren Auges, Unter- suchung der vorderen und mittleren Au- genabschnitte und des Augenhinter- grundes

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Eingehende Untersuchung des Na- senrachenraumes, des Kehlkopfes und des Gehörorgans mit Spiegelung des Kehlkopfes und Inspektion der Nase, des Rachens und der Trommelfelle, ggf.

einschl. Hörprüfung auf Umgangs- und Flüstersprache

0 Eingehende Untersuchung des Uro- Genitalbereichs mit Palpation der Nie- renlager, des Unterbauches, der Leisten- region und ggf. einschl. Digitaluntersu- chung des Enddarms und der Prostata

Beschlüsse der Arbeitsgemein- schaft gemäß § 19 des Arzt/Ersatz- kassenvertrages aus der 98. Sit- zung am 25./26. April 1983

372. Zu § 8 i) der Allgemeinen Bestim- mungen E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

In A II § 8 i) wird

„Nm. 460 bis 463"

durch

„Nm. 460 bis 474"

ersetzt.

(Gültig ab 1. Juli 1983) 373. Zu Nr. 2006 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Hinter Nr. 2006 wird folgende Anmer- kung eingefügt:

„Neben den Leistungen nach den Nrn.

2000 bis 2006 sind die Leistungen nach den Nrn. 200 und 204 nicht berech- nungsfähig."

(Gültig ab 1. Juli 1983)

374. Regelung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf (Sprechstunden- bedarfsregelung)

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Der Beschluß Nr. 134 „Regelung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf"

in der Fassung vom 3. 6. 1982 wird zu III durch Ziffer 9 wie folgt ergänzt:

„9. Die nach § 182 f Abs. 2 RVO allgemein von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten

der Ersatzkassen ausgeschlossenen Arz- neimittel sind dann über Sprechstunden- bedarf verordnungsfähig, wenn sie zur Vorbereitung auf oder im zeitlich be- grenzten Anschluß an diagnostische oder therapeutische Eingriffe notwendig sind."

(Gültig ab 1. Juli 1983)

Bundesärztekammer

Arzneimittelrückruf

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker machte die Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft darauf aufmerksam, daß die fol- genden Fertigarzneimittel bzw. deren ge- nannte Chargen vom Hersteller zurück- gezogen wurden. Der Bestand an Ärzte- mustern ist entsprechend durchzusehen, und die folgenden Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen sind aus- zusondern und zu vernichten.

Vetter Ullus Magentee Aufgußbeutel, 25 Stück

Ch.-B.: 82 01 wegen Käferbefalls Pregnon 28 Ch.-B.: 132 653

höchstwahrscheinlich ein Einzelfall, je- doch überprüfen, da eine Placebo-Ta- blette in einer falschen Position gefun- den wurde

Colivit-Tabletten

vereinzelt Reklamationen wegen Rissen in der Drageedecke

Novogent, 20 Dragees und 200 Dragees werden ab dem 26. Mai 1983 aus dem Markt genommen (Wirkstoff: Metamizol);

ab dem gleichen Zeitpunkt steht dafür Novogent N, Zulassungs-Nr.: 3475.00.00 zur Verfügung (Wirkstoff: Ibuprofen) Hypotonin forte Kapseln

Ch.-B.: 054 202

wegen teilweisen Weichwerdens der Kapselhülle

Aconit-Nervenöl (nur 100 ml!) Ch.-B.: 206

fehlerhafte Konfektionierung Hepaticum-Medice-Dragees Ch.-B.: 11 80 52 1 bis 11 80 52 8 und 26 80 12 1 bis 26 80 12 10

gelegentlich Verklebungen der Dragee- hülle

AK/BÄK Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 22 vom 3. Juni 1983 89

Referenzen

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