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Archiv "Kassenarztsitze" (07.12.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

BEKANNTMACHUNGEN DER KASSENÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG

11. Nachtrag

zum Vertrag zwischen dem Bundesmi- nisterium für das Post- und Fernmelde- wesen, Bonn, einerseits und der Kas- senärztlichen Bundesverelnigung, Köln, andererseits über die Hellbehand- lung der durch Dienstunfall verletzten Postbeamten vom 10. November 1958 in der Fassung vom 14. Sept. 1977 Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung vereinba- ren folgende Änderungen der Anlage B (Honorarvereinbarung) zum Vertrag: Zu Abschnitt II

Abschnitt II erhält folgende Fassung:

"Es gelten die eineinviertelfachen Sätze der Gebührenordnung bzw. der Analo- gen Bewertungen zuzüglich eines Auf- schlages von 78%, wobei jeweils auf vol- le 5 Pfennig aufzurunden ist."

Zu Abschnitt 111

1. Die Gebühr der Ziffer 1 wird von 10,50 DM auf 10,95 DM angehoben.

2. Der in Ziffer 2 genannte Aufschlag von 71% wird auf 78% erhöht.

3. Die Gebühr der Ziffer 3 a wird von 7,90 DM auf 8,25 DM heraufgesetzt.

4. Die Gebühr der Ziffer 3 b wird von 37,80 DM auf 39,35 DM angehoben.

5. Die Gebühr der Ziffer 4 wird von 5,30 DM auf 5,55 DM angehoben.

6. Die Gebühr der Ziffer 5 wird von 9,10 DM auf 9,50 DM angehoben.

7. Die Gebühr der Ziffer 6 wird von 19,35 DM auf 20,15 DM erhöht.

8. Die Gebühr der Ziffer 7 wird von 28,05 DM auf 29,20 DM erhöht.

9. Die Gebühr der Ziffer 8 wird von 52,60 DM auf 54,70 DM erhöht.

10. Die Gebühr der Ziffer 9 wird von 43,85 DM auf 45,60 DM angehoben.

11. Die Gebühr der Ziffer 10 wird von 52,60 DM bzw. 122,70 DM auf 54,70 DM bzw. 127,60 DM heraufgesetzt.

12. Die Gebühr der Ziffer 11 wird von 87,70 DM bzw. 262,95 DM auf 91,20 DM bzw. 273,50 DM heraufgesetzt.

13. Die Gebühr der Ziffer 12 a wird von 1,75 DM auf 1,85 DM angehoben.

14. Die Gebühr der Ziffer 12b wird von 0,45 DM auf 0,50 DM angehoben. Diese Honorarvereinbarung gilt für die ab 1. Oktober 1978 erbrachten ärztlichen Leistungen.

Kassenarztsitze

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung. Niedersachsen werden folgende Kessen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben.

Quakenbrück, Landkreis Osnabrück, HNO-Arzt. Die Stadt Quakenbrück hat 10 200 Einwohner; zusammen mit dem Einzugsgebiet, der Samtgemeinde Art- land, und dem nördlich angrenzenden Raum ca. 30 000 Einwohner. Nach dem Tod des bisher dort tätigen Arztes ist die Wiederbesetzung des Kassenarztsitzes durch einen HNO-Arzt dringend erfor- derlich. Belegärztliche Tätigkeit und Pra- xisübernahme ist möglich. Sämtliche Schularten sind vorhanden.

.,.. Einem zugelassenen Bewerber für den ausgeschriebenen Kassenarztsitz Quakenbrück wird eine Umsatzgarantie gemäß § 5 (I) der Richtlinien der Kassen- ärztlichen Vereinigung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung in Höhe von DM 30 000 vierteljährlich für ein Jahr gewährt. Im Bedarfsfall sind weitere fi- nanzielle Förderungsmaßnahmen mög- lich.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Osnabrück, Rolandstraße 8, 4500 Osnabrück, Tel. 05 41/4 70 57.

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Braunschwelg, HNO-Arzt. ln der Groß- stadt Braunschweig ist die durch Tod verwaiste Kassenpraxis eines HNO-Arz- tes dringend wieder zu besetzen. Die Praxis kann übernommen werden.

.,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von DM 30 000 vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Braunschwelg-Gartenstadt, Allgemein- arzt bzw. praktischer Arzt. ln dem Stadt- teil Gartenstadt (ca. 2700 Einwohner) der Großstadt Braunschweig wird die Nie- derlassung eines Allgemeinarztes bzw.

praktischen Arztes dringend erforder-

3004 Heft 49 vom 7. Dezember 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT

lieh, da der einzige dort praktizierende Allgemeinarzt aus Altersgründen seine Praxis aufgegeben hat. ln Braunschweig ist ein zentraler Nacht- und Wochenend- dienst eingerichtet, der auch den Stadt- teil Gartenstadt mit versorgt.

.,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäß § 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von DM 30 000 vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Wolfsburg-Fallersleben, Allgemeinarzt bzw. praktischer Arzt. in der ehemals selbständigen Stadt Fallersteben (ca.

12 000 Einwohner), die vor einigen Jah- ren in die Großstadt Wolfsburg einge- meindet wurde, ist die Niederlassung ei- nes weiteren Allgemeinarztes bzw. prak- tischen Arztes dringend erforderlich ge- worden .

.,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 51 der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von DM 30 000 vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Salzgitter, Orthopäde. in dem Stadtteil Salzgitter-Bad, Einzugsgebiet ca. 40 000 Einwohner, ist die Niederlassung eines Facharztes für Orthopädie dringend er- forderlich. Bisher ist in der Großstadt Salzgitter (ca. 120 000 Einwohner) nur ein Orthopäde in dem Stadtteil Salzgit- ter-Lebenstadt niedergelassen. Praxis- räumlichkeiten stehen zur Verfügung.

Salzgitter, Allgemeinarzt bzw. prakti- scher Arzt. in dem Stadtteil Thiede der Großstadt Salzgitter ist die durch Tod verwaiste Kassenpraxis durch einen All- gemeinarzt bzw. praktischen Arzt drin- gend wieder zu besetzen. Geeignete Wohn- und Praxisräumlichkeiten stehen zur Verfügung.

.,.. Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Versorgung eine Umsatz- garantie in Höhe von DM 30 000 viertel- jährlich für die Dauer eines Jahres ge- währt.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Braunschweig, An der Petri- kirche 1, 3300 Braunschweig, Postfach 30 40, Telefon: 05 31/4 40 36.

Referenzen

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